I n f o r m a t i o n e n
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- Inge Bach
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1 I n f o r m a t i o n e n zu dem Erörterungstermin in dem Planfeststellungsverfahren für den Neubau der A 33/B 61 Zubringer Ummeln am Mittwoch und Donnerstag, 10. und 11. April 2013 in der Aula des Gymnasiums Brackwede Beckumer Str. 10, Bielefeld
2 An die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Erörterungstermins I. Einleitung Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe, plant den Neubau der. Für das Bauvorhaben ist ein straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren nach den 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) erforderlich. In einem solchen Planfeststellungsverfahren ist zunächst ein Anhörungsverfahren durchzuführen, um die vom Vorhaben betroffenen Bürgerinnen und Bürger, allgemein die Öffentlichkeit, die im Planungsgebiet liegenden Kommunen und die Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange über das Vorhaben zu informieren. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Erörterungstermin. Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde und damit zuständig für die Durchführung des Erörterungstermins ist die Bezirksregierung Detmold. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat der Bezirksregierung Detmold die Planunterlagen für den Neubau des rd. 4 km langen Zubringers Ummeln mit Schreiben vom vorgelegt. Die Bezirksregierung Detmold hat daraufhin umgehend das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom einen Monat in der Stadt Bielefeld, dort im Amt für Verkehr und dem Bezirksamt Brackwede, ausgelegen. Die Einwendungsfrist endete am Insgesamt wurden 310 Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben, die sich insbesondere mit der Notwendigkeit der Planung, der Dimensionierung, dem Trinkwasserschutzes und den zu erwartenden Immissionen auseinandersetzten. Alle Einwendungen wurden dem Landesbetrieb Straßenbau NRW von der Bezirksregierung Detmold zusammen mit den Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange zur Auswertung und Erarbeitung einer Stellungnahme übergeben. Diese Stellungnahme ist den jeweiligen Einwendern, Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange rechtzeitig vor dem Erörterungstermin übersandt worden. Sinn und Zweck der am 10. und 11. April 2013 stattfindenden Erörterung ist neben der Information der Allgemeinheit die Klärung aller für die Entscheidung erheblichen Fakten und Gesichtspunkte. Den Beteiligten wird die Gelegenheit gegeben, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen mündlich zu äußern. In einer sachlichen Diskussion sollen die gegenseitigen Standpunkte deutlich gemacht und, wenn möglich, die verschiedenen Interessen zu einem Ausgleich gebracht werden. Der Verhandlungsleiter wird sich entsprechend seines gesetzlichen Auftrags strikt neutral verhalten und eine faire Führung der Erörterung gewährleisten. Nach der Erörterung wird die Bezirksregierung Detmold dann unter Einbeziehung aller Einwendungen, der Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Ergebnisse des Erörterungstermins nach sorgsamer Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange die abschließende Entscheidung treffen. Die Entscheidung wird somit nicht im Erörterungstermin getroffen.
3 Diese Informationen sollen dazu dienen, die wesentlichen Aspekte zum Ablauf und Inhalt des Erörterungstermins darzustellen. Um dem Sinn und Zweck einer Erörterung gerecht zu werden, bedarf es einer sachlichen und fairen Diskussion. Bitte helfen Sie deshalb mit, dass alle Beteiligten ihre Standpunkte ungestört vortragen können. II. Verfahrenshinweise 1. Der Erörterungstermin ist eigentlich nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Vorhabenträger, die Vertreter der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Einwender und alle sonstigen vom Vorhaben Betroffenen und ihre gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten. Darüber hinaus kann der Verhandlungsleiter auch anderen Personen die Anwesenheit gestatten. Hierüber wird der Verhandlungsleiter zu Beginn der Erörterung entscheiden. Der Verhandlungsleiter weist bereits jetzt darauf hin, dass er im Interesse eines transparenten und bürgerfreundlichen Verfahrens allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme am Termin gestattet. 2. Im Termin werden die Einwendungen gegen das Vorhaben und die Stellungnahmen der Fachbehörden und übrigen Träger öffentlicher Belange gemeinsam mit allen Beteiligten erörtert. 3. Für den Verlauf des Erörterungstermins hat die Bezirksregierung Detmold eine Tagesordnung erstellt. Diese erstreckt sich auf alle relevanten Themen, die in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Straßenbauvorhaben stehen. Die Tagesordnung finden Sie am Ende dieser Information. 4. Die Erörterung findet statt am Mittwoch, 10. April 2013 ab Uhr und am Donnerstag, 11. April 2013 ab Uhr, und zwar in der Aula des Gymnasiums Brackwede, Beckumer Str. 10, Bielefeld. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich im Hinblick auf die vorgesehene Tagesordnung bedingt durch den Verlauf der Erörterung Abweichungen ergeben können. 5. Die Leitung der Termine obliegt dem Verhandlungsleiter. Der Verhandlungsleiter ruft die einzelnen Tagesordnungspunkte auf. Zu diesen Tagesordnungspunkten bekommen zunächst die Kommunen, Fachbehörden sowie die übrigen Träger öffentlicher Belange und sodann die Einwender und Betroffenen Gelegenheit, ihre Stellungnahmen bzw. Einwendungen zu erläutern. Die Einwendungen sollen sich auf den jeweiligen Tagesordnungspunkt beziehen, um eine übersichtliche und gegliederte Erörterung zu gewährleisten. Der Verhandlungsleiter erteilt das Wort auf entsprechende Wortmeldung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, bei der Wortmeldung ihren Namen und ihre Funktion (Einwender, Behörde etc.) anzugeben, damit eine korrekte
4 Protokollierung erfolgen kann und keine Wortbeiträge inhaltlich verloren gehen. Es wird kein Wortprotokoll erstellt werden. Die Wortmeldungen werden zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten, wenn möglich in der zeitlichen Reihenfolge der Meldungen, vom Verhandlungsleiter aufgerufen. Unabhängig von der Reihenfolge der Wortmeldungen kann der Verhandlungsleiter anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern das Wort erteilen, wenn dies zur Beantwortung offener Fragen sachdienlich ist. 6. Der Verhandlungsleiter ist für die Ordnung verantwortlich. Er kann demjenigen das Wort entziehen, der eine von ihm festgesetzte Redezeit überschreitet oder Ausführungen macht, die nicht Gegenstand des Erörterungstermins sind oder nicht in einem sachlichen Zusammenhang mit der zu behandelnden Einwendung stehen. Der Verhandlungsleiter kann Personen, die wiederholt und erheblich stören, entfernen lassen. Der Erörterungstermin kann auch ohne diese Personen fortgesetzt werden. 7. Es wird darauf hingewiesen, dass das Rauchen im Saal nicht gestattet ist. Wir bitten Sie, Ihre Handys während der Erörterung auszuschalten. 8. Für weitere Fragen stehen Ihnen die bei der Erörterung anwesenden Bediensteten der Bezirksregierung Detmold jederzeit gerne zur Verfügung.
5 III. Tagesordnung für den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für den Neubau der A) Mittwoch, 10. April 2013 ab Uhr 1. Eröffnung, Einführung - u. a. Vorstellung der Beteiligten, Hinweise zum Ablauf und zur Organisation des Termins 2. Allgemeine Rechts- und Verfahrensfragen - u. a. Ablauf des Planfeststellungsverfahrens, Verfahrenseinwendungen 3. Kurzbeschreibung des Vorhabens durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW als Vorhabenträger 4. Planrechtfertigung, Planungsziele, verkehrlicher Bedarf, Ausbaustandard, Auswirkungen auf das vorhandene Straßen- und Wegenetz 5. Trassenwahl 6. Landwirtschaft B) Donnerstag, 11. April 2013 ab Uhr 7. Auswirkungen auf den Menschen 7.1 Lärm 7.2 Luftschadstoffe 7.3 Beeinträchtigungen während der Bauphase, Erholungsgebiete 7.4 Grundeigentum, Besitz 8. Umwelt 8.1 Artenschutz 8.2 Eingriffsregelung, Landschaftspflegerischer Begleitplan 8.3 Wasserschutz 9. Aussprache über weitere Belange (Forstwirtschaft, Jagd, Raumordnung und Landesplanung, wirtschaftliche Bedeutung etc.) 10. Abschluss der Erörterung Die Bezirksregierung behält sich während der Erörterung Änderungen der Tagesordnung vor.
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