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1 I n f o r m a t i o n e n zu dem Erörterungstermin in dem Planfeststellungsverfahren für den Neubau der L 712, IV. BA, zwischen der L 778 und der B 61 (L 712n) am Donnerstag und Freitag, 26. und 27. Januar 2012 im Bürger- und Freizeitzentrum Baumheide, Rabenhof 76, Bielefeld

2 Seite 2 An die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Erörterungstermins I. Einleitung Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe, Stapenhorststraße 119, Bielefeld, plant für das Land Nordrhein-Westfalen auf dem Gebiet der Städte Herford und Bielefeld die Umsetzung des IV. und letzten Neubauabschnitts der Landesstraße 712 (L 712), der sog. Ostwestfalenstraße. Im Anschluss an den bereits verwirklichten III. und in Höhe der L 778 in Herford (Altenhagener Straße) endenden Bauabschnitt soll die L 712 von dort bis zur B 61 in Bielefeld (Herforder Straße) verlängert werden. In Verbindung mit diesem und den nördlichen Ortsrand von Milse-Ost herumführenden Lückenschluss ist außerdem der Ausbau der B 61 beidseits der geplanten Einmündung der L 712 (Kreuzungsbereich) und die Verlegung der Grafenheider Straße geplant. Die Grafenheider Straße soll künftig auf gleicher Höhe wie der Neubauabschnitt der L 712 auf die B 61 münden und in einen entsprechenden Knotenpunkt einbezogen werden, d. h. mit der B 61 und der L 712 eine Kreuzung bilden. Die Länge des Neubauabschnitts der L 712 beträgt rd. 2,36 km und die Länge des Ausbauabschnitts beidseits der L 712n rd. 700 m. Die B 61 soll vierspurig gestaltet werden und der Neubauabschnitt der L 712 einen dreistreifigen Querschnitt (RQ 15,5, Betriebsweise 2 + 1) mit einem Wechselpunkt erhalten. Die Länge des nach dieser Planung zu verlegenden Abschnitts der Grafenheider Straße beträgt rd. 330 m. Das Straßenbauprojekt beinhaltet u. a. Querungen der Aa und der Milser Straße im Zuge der L 712n und der Johannisbachumflut im Zuge der B 61 sowie die entsprechenden Querungsbzw. Brückenbauwerke. Des Weiteren sind auch alle sonstigen Folgemaßnahmen am untergeordneten Straßen- und Wegenetz, umfangreiche aktive Lärmschutzmaßnehmen, die Entwässerung der Straßenflächen und die zugehörigen Entwässerungsanlagen sowie die landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen Bestandteil des Projektes. Es erstreckt sich auf Grundstücke der Gemarkungen Brake, Milse und Altenhagen der Stadt Bielefeld sowie Elverdissen und Diebrock der Stadt Herford. Für das Straßenbauvorhaben ist ein straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren nach den Regelungen der 38ff des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit denen der 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes NRW (VwVfG NRW) erforderlich. Für ein solches Planfeststellungsverfahren ist zunächst ein Anhörungsverfahren durchzuführen, um die vom Vorhaben betroffenen Bürgerinnen und Bürger, allgemein die Öffentlichkeit, die im Planungsgebiet liegenden Kommunen und die Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange über das Vorhaben zu informieren. Nach der Auslegung der Planunterlagen und der Möglichkeit für Betroffene, Einwendungen zu erheben, ist dabei der Erörterungstermin von zentraler Bedeutung für das Anhörungsverfahren. Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde und damit zuständig für die Durchführung des Erörterungstermins ist die Bezirksregierung Detmold. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat der Bezirksregierung Detmold die Planunterlagen für die Errichtung der L 712n mit Schreiben vom vorgelegt. Die Bezirksregierung Detmold hat daraufhin umgehend das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen wurden jeweils nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung der beiden Städte in der Zeit vom bis zum im Rathaus der Stadt Herford bzw. in Bielefeld beim

3 Seite 3 Amt für Verkehr und im Bezirksamt Heepen öffentlich ausgelegt. Einwendungen gegen das Straßenbauvorhaben konnten bis zum (einschließlich) erhoben werden. Von dieser Möglichkeit haben insgesamt rd. 940 Bürgerinnen und Bürger bzw. Betroffene in rd. 200 Einzeleinwendungen sowie in Sammeleinwendungen mit rd. 740 Unterschriften Gebrauch gemacht. U. a. aufgrund der Einwendungen, der Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie aufgrund neuer Erkenntnisse über das Verkehrsaufkommen hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW die Planunterlagen im Anschluss daran zunächst überarbeitet. Die Planänderungen, die u. a. eine Verkleinerung des Knotenpunktes B 61 / L 712n / Grafenheider Straße (Wegfall verschiedener Abbiege- oder Geradeausspuren), eine Überarbeitung des Verkehrsgutachtens, der lärmtechnischen Unterlage, des Luftschadstoffgutachten und des landschaftspflegerischen Begleitplans beinhalten, hat er mit Schreiben vom in Form eines sog. Deckblatts (Deckblatt 1) in das Verfahren eingebracht. Diese geänderten Planunterlagen haben vom bis zum in den Städten Bielefeld (Amt für Verkehr und Bezirksamt Heepen) und Herford (Rathaus) öffentlich ausgelegen. Auch diese Auslegung ist zuvor von den beiden Städten ortsüblich bekannt gemacht worden. Einwendungen, die nur gegen die Planänderungen möglich waren, konnten bis zum erhoben werden. Knapp 50 Einwendungen sind eingelegt worden. Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben von der Planung berührt werden, hatten die Planunterlagen bzw. die Unterlagen des Deckblatts 1 jeweils unmittelbar mit der Möglichkeit erhalten, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Alle Einwendungen sowie die jeweiligen Äußerungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zunächst jeweils dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Auswertung und Erarbeitung einer Stellungnahme übergeben worden. Diese Stellungnahme ist den jeweiligen Einwendern (bei Sammeleinwendern dem benannten Vertreter), Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange rechtzeitig vor dem Erörterungstermin zugeleitet worden. Sinn und Zweck der nunmehr am 26. und 27. Januar 2012 stattfindenden Erörterung ist neben der Information der Allgemeinheit die möglichst weitgehende Klärung aller für die Entscheidung erheblichen Fakten und Gesichtspunkte. Den Beteiligten wird die Gelegenheit gegeben, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen mündlich zu äußern. In einer sachlichen Diskussion sollen die gegenseitigen Standpunkte deutlich gemacht und, wenn möglich, die verschiedenen Interessen zu einem Ausgleich gebracht werden. Die Einladung der Einwenderinnen und Einwender zum Erörterungstermin erfolgt durch eine öffentliche Bekanntmachung, die der sonstigen Betroffenen durch eine ortsübliche Bekanntmachung der Städte Bielefeld und Herford. Der Verhandlungsleiter wird sich im Erörterungstermin entsprechend seines gesetzlichen Auftrags strikt neutral verhalten und ein faire Führung der Erörterung gewährleisten. Nach der Erörterung wird die Bezirksregierung Detmold dann unter Einbeziehung aller Einwendungen, der Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Ergebnisse des Erörterungstermins nach sorgsamer Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange die abschließende Entscheidung treffen. Die Entscheidung wird somit nicht im Erörterungstermin getroffen. Diese Informationen sollen dazu dienen, die wesentlichen Aspekte zum Ablauf und Inhalt des Erörterungstermins darzustellen. Um dem Sinn und Zweck einer Erörterung gerecht zu werden, bedarf es einer sachlichen und fairen Diskussion. Bitte helfen Sie deshalb mit, dass alle Beteiligten ihre Standpunkte ungestört vortragen können.

4 Seite 4 II. Verfahrenshinweise 1. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Vorhabensträger, Vertreter der Städte Bielefeld und Herford sowie des Kreises Herford, Vertreter der übrigen Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Einwender und alle sonstigen vom Vorhaben Betroffenen und ihre gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten. Darüber hinaus kann der Verhandlungsleiter auch anderen Personen die Anwesenheit gestatten. Hierüber wird der Verhandlungsleiter zu Beginn der Erörterung entscheiden. Der Verhandlungsleiter weist bereits jetzt darauf hin, dass er im Interesse eines transparenten und bürgerfreundlichen Verfahrens allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme am Termin gestatten wird, sofern kein Beteiligter widerspricht. 2. Im Termin werden die Einwendungen gegen das Vorhaben und die Stellungnahmen der Fachbehörden und übrigen Träger öffentlicher Belange gemeinsam mit allen Beteiligten erörtert. 3. Für den Verlauf des Erörterungstermins hat die Bezirksregierung Detmold eine Tagesordnung erstellt. Diese erstreckt sich auf alle relevanten Themen aus den Einwendungen und Stellungnahmen, die in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Straßenbauvorhaben stehen. Die Tagesordnung finden Sie am Ende dieser Information unter III. 4. Die Erörterung findet statt am Donnerstag und Freitag, 26. und 27. Januar 2012, jeweils ab Uhr, und zwar im Bürger- und Freizeitzentrum Bielefeld-Baumheide, Rabenhof 76, Bielefeld. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich im Hinblick auf die vorgesehene Tagesordnung bedingt durch den Verlauf der Erörterung Abweichungen ergeben können. 5. Die Leitung des Termins obliegt dem Verhandlungsleiter. Der Verhandlungsleiter ruft die einzelnen Tagesordnungspunkte auf. Zu diesen Tagesordnungspunkten bekommen zunächst die Kommunen, Fachbehörden sowie die übrigen Träger öffentlicher Belange und sodann die Einwender und Betroffenen Gelegenheit, ihre Stellungnahmen bzw. Einwendungen zu erläutern. Die Einwendungen sollen sich auf den jeweiligen Tagesordnungspunkt beziehen, um eine übersichtliche und gegliederte Erörterung zu gewährleisten. Der Verhandlungsleiter erteilt das Wort auf entsprechende Wortmeldung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, bei der Wortmeldung ihren Namen und ihre Funktion (Einwender, Behörde etc.) anzugeben, damit eine korrekte Protokollierung erfolgen kann und keine Wortbeiträge verloren gehen. Die Wortmeldungen werden zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten, wenn möglich in der zeitlichen Reihenfolge der Meldungen, vom Verhandlungsleiter aufgerufen. Unabhängig von der Reihenfolge der Wortmeldungen kann der Verhandlungsleiter anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern das Wort erteilen, wenn dies zur Beantwortung offener Fragen sachdienlich ist.

5 Seite 5 6. Der Verhandlungsleiter ist für die Ordnung verantwortlich. Er kann demjenigen das Wort entziehen, der eine von ihm festgesetzte Redezeit überschreitet oder Ausführungen macht, die nicht Gegenstand des Erörterungstermins sind oder nicht in einem sachlichen Zusammenhang mit der zu behandelnden Einwendung stehen. Der Verhandlungsleiter kann Personen, die wiederholt und erheblich stören, entfernen lassen. Der Erörterungstermin kann auch ohne diese Personen fortgesetzt werden. 7. Es wird darauf hingewiesen, dass das Rauchen im Saal nicht gestattet ist. Wir bitten Sie, Ihre Handys während der Erörterung auszuschalten. 8. Für weitere Fragen stehen Ihnen die bei der Erörterung anwesenden Bediensteten der Bezirksregierung Detmold jederzeit gerne zur Verfügung.

6 Seite 6 III. Tagesordnung A) Donnerstag, 26. Januar 2012 ab 10 Uhr 1. Eröffnung, Einführung - u. a. Vorstellung der Beteiligten, Hinweise zum Ablauf und zur Organisation des Termins 2. Allgemeine Rechts- und Verfahrensfragen - u. a. Ablauf des Planfeststellungsverfahrens 3. Kurzbeschreibung des Vorhabens durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW als Vorhabensträger (Notwendigkeit des Vorhabens, Alternativen, Bauausführung, Fahrbahn- und Kreuzungsgestaltung) 4. Notwendigkeit des Vorhabens - u. a. Verkehrsprognose und -gutachten 5. Trassen- bzw. Variantenwahl und Trassenführung - Umweltverträglichkeitsstudie - Alternativen - Wahl der Vorhabensvariante 6. Sonstige verkehrliche Belange - Auswirkungen des geplanten Straßenneubaus auf das vorhandene Straßennetz (u. a. Verkehrsbewältigung Richtung Schildesche und Anbindung der Mehlstraße an die B 61) 7. Lärmimmissionen - lärmtechnische Unterlage, Ergebnisse und Lärmschutzmaßnahmen 8. Luftschadstoffe - Luftschadstoffgutachten B) Freitag, 27. Januar 2012 ab 10 Uhr 9. Wasser (Oberflächengewässer und Grundwasser) - Maßnahmen in und an Oberflächengewässern - Überschwemmungsgebiete und Hochwasserproblematik - Straßenentwässerung und Entwässerungsanlagen - Grundwasser und Trinkwasserbrunnen

7 Seite Landschaftsbild und Naherholungsgebiete - Beeinträchtigung des Planungsraums als Naherholungsgebiet und Erschließung bzw. Zugang 11. Sonstige Umweltbelange und landschaftspflegerischer Begleitplan - Auswirkungen auf das örtliche Klima - Biotop- und Artenschutz - Eingriffskompensation und Anwendung von ELES 12. Eigentums- bzw. grundstücksbezogene Belange / Landwirtschaft 13. Sonstiges Die Bezirksregierung behält sich während der Erörterung Änderungen der Tagesordnung, insbesondere eine Verschiebung von Tagesordnungspunkten vom 26. auf den 27. Januar 2012, vor.

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