Vorhaben zur standort- und verfahrensoffenen Ausschreibung - Thermische Verwertung EBS aus RABA -

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1 Vorhaben zur standort- und verfahrensoffenen Ausschreibung - Thermische Verwertung EBS aus RABA Mai 2017, 17:00 Uhr IHK-Chemnitz SHN GmbH Dr.-Ing. Thomas Krauß EBS Ersatzbrennstoff RABA Rest-Abfall-Behandlungsanlage 1

2 Gesetzlicher Rahmen BImSchG Ablauf Genehmigungsverfahren Bundes-Immissionsschutzgesetz Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge 4 BImSchG Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen bedürfen einer Genehmigung. Kein Ermessens-Spielraum! Pflicht! 2

3 betroffene Anwohner Einstufung Vorhaben: Ziffer Anhang 4. BImSchV Ziffer Anhang UVPG Scoping-Termin nach UVPG In Verbindung mit Behördentermin 2 (2) der 9. BImSchV Die Öffentlichkeit muss nach 9 UVPG durch die zuständige Behörde zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens beteiligt werden. Die Unterlagen des Screenings nach 6 UVPG sind der Öffentlichkeit gemäß 9 Abs. 1b Nr. 1 UVPG bekannt zu geben. Kein Ermessens-Spielraum! Pflicht! 3

4 Gesetzlicher Rahmen Ablauf Genehmigungsverfahren Inhalt Antrag 9. BImSchV Verordnung über das Genehmigungsverfahren 2 der 9. BImSchV Der Antrag ist von dem Träger des Vorhabens bei der Genehmigungsbehörde schriftlich oder elektronisch zu stellen. Gliederung verbindlich! 50 Seiten Anleitung 1. Antrag 2. Verfahren (Aggregate, Fließbilder ) 3. Stoffe 4. Emissionen/ Immissionen 5. Abfall 6. Wasser 7. Anlagensicherheit 8. Eingriffe Natur 9. Energie 10.Bau 11.Sonstige 12.Betriebseinstellung, 13. UVPG, 14. Ausgangszustandsbericht 4

5 betroffene Anwohner Prüfung der formellen Vollständigkeit 8 der 9. BImSchV Bekanntmachung Fachliche Prüfung im laufenden Genehmigungsverfahren Einsichtnahme im Sinne UIG (Umweltinformationsgesetz) sowie 29 Verwaltungsverfahrensgesetz die Genehmigungsbehörde (hat) das Vorhaben in ihrem amtlichen Veröffentlichungsblatt und außerdem entweder im Internet oder in örtlichen Tageszeitungen, die im Bereich des Standortes der Anlage verbreitet sind, öffentlich bekanntzumachen Einsichtnahme im Sinne UIG (Umweltinformationsgesetz) Kein Ermessens-Spielraum! Pflicht! Die Behörde ist zur objektiven Prüfung verpflichtet! 5

6 betroffene Anwohner 10 der 9. BImSchV Auslegung von Antrag und Unterlagen Bei der Genehmigungsbehörde und, soweit erforderlich, bei einer geeigneten Stelle in der Nähe des Standorts des Vorhabens sind der Antrag sowie die beigefügten Unterlagen auszulegen, die die Angaben über die Auswirkungen der Anlage auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit enthalten. Darüber hinaus sind, soweit vorhanden, die entscheidungserheblichen sonstigen der Genehmigungsbehörde vorliegenden behördlichen Unterlagen zu dem Vorhaben auszulegen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlage auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder Empfehlungen zur Begrenzung dieser Auswirkungen enthalten. Kein Ermessens-Spielraum! Pflicht! 6

7 betroffene Anwohner 10 der 9. BImSchV Auslegung von Antrag und Unterlagen Auslegungszeitraum: 1 Monat Unterstützung durch Fachkundige möglich. 10 der 9. BImSchV Auf Aufforderung eines Dritten ist diesem eine Abschrift oder Vervielfältigung der Kurzbeschreibung zu überlassen. Kein Ermessens-Spielraum! Pflicht! 7

8 betroffene Anwohner 12 der 9. BImSchV Einwendung Einwendungen können bei der Genehmigungsbehörde oder bei der Stelle erhoben werden, bei der Antrag und Unterlagen zur Einsicht ausliegen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde unter Berücksichtigung von 14, ob im Genehmigungsverfahren ein Erörterungstermin nach 10 Abs. 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durchgeführt wird. Die Entscheidung ist öffentlich bekannt zu machen. 8

9 betroffene Anwohner 14 der 9. BImSchV Erörterungstermin 18 der 9. BImSchV Verlauf des Erörterungstermins 19 der 9. BImSchV Niederschrift Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Der Verhandlungsleiter kann bestimmen, dass Einwendungen zusammengefasst erörtert werden. Dem Antragsteller ist eine Abschrift der Niederschrift zu überlassen. Auf Anforderung ist auch demjenigen, der rechtzeitig Einwendungen erhoben hat, eine Abschrift der Niederschrift zu überlassen. 9

10 betroffene Anwohner 20 der 9. BImSchV Entscheidung Rechtsmittel gegen Genehmigungsbescheid (Widerspruch/Klage): Betrieb der Anlage (wenn genehmigt) Genehmigungsbescheid unter Berücksichtigung aller Einwendungen und des Erörterungstermins Wenn sich die Einwender mit dem Bescheid nicht abfinden, wird Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid erhoben. Bei einem ablehnenden Widerspruchsbescheid ist der Klageweg eröffnet. Messungen (Emissionen, Immissionen) 17. BImSchV kontinuierliche Messung Einsichtnahme in die Ergebnisse UIG 10

11 Das sind WIR! Beratenden Ingenieure SHN GmbH Unser motiviertes Team von Spezialisten im Ingenieur- und CAD- Bereich, unterstützt Sie in allen planerischen Fragen und begleitet Sie vom Behördenmanagement bis zur Inbetriebnahme. Beratende Ingenieure Bau-Anlagen-Umwelttechnik SHN GmbH Am Flughafen Chemnitz Telefon Fax info@ib-shn.de URL 11

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