Vorhaben zur standort- und verfahrensoffenen Ausschreibung - Thermische Verwertung EBS aus RABA -
|
|
- Dominik Frei
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vorhaben zur standort- und verfahrensoffenen Ausschreibung - Thermische Verwertung EBS aus RABA Mai 2017, 17:00 Uhr IHK-Chemnitz SHN GmbH Dr.-Ing. Thomas Krauß EBS Ersatzbrennstoff RABA Rest-Abfall-Behandlungsanlage 1
2 Gesetzlicher Rahmen BImSchG Ablauf Genehmigungsverfahren Bundes-Immissionsschutzgesetz Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge 4 BImSchG Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen bedürfen einer Genehmigung. Kein Ermessens-Spielraum! Pflicht! 2
3 betroffene Anwohner Einstufung Vorhaben: Ziffer Anhang 4. BImSchV Ziffer Anhang UVPG Scoping-Termin nach UVPG In Verbindung mit Behördentermin 2 (2) der 9. BImSchV Die Öffentlichkeit muss nach 9 UVPG durch die zuständige Behörde zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens beteiligt werden. Die Unterlagen des Screenings nach 6 UVPG sind der Öffentlichkeit gemäß 9 Abs. 1b Nr. 1 UVPG bekannt zu geben. Kein Ermessens-Spielraum! Pflicht! 3
4 Gesetzlicher Rahmen Ablauf Genehmigungsverfahren Inhalt Antrag 9. BImSchV Verordnung über das Genehmigungsverfahren 2 der 9. BImSchV Der Antrag ist von dem Träger des Vorhabens bei der Genehmigungsbehörde schriftlich oder elektronisch zu stellen. Gliederung verbindlich! 50 Seiten Anleitung 1. Antrag 2. Verfahren (Aggregate, Fließbilder ) 3. Stoffe 4. Emissionen/ Immissionen 5. Abfall 6. Wasser 7. Anlagensicherheit 8. Eingriffe Natur 9. Energie 10.Bau 11.Sonstige 12.Betriebseinstellung, 13. UVPG, 14. Ausgangszustandsbericht 4
5 betroffene Anwohner Prüfung der formellen Vollständigkeit 8 der 9. BImSchV Bekanntmachung Fachliche Prüfung im laufenden Genehmigungsverfahren Einsichtnahme im Sinne UIG (Umweltinformationsgesetz) sowie 29 Verwaltungsverfahrensgesetz die Genehmigungsbehörde (hat) das Vorhaben in ihrem amtlichen Veröffentlichungsblatt und außerdem entweder im Internet oder in örtlichen Tageszeitungen, die im Bereich des Standortes der Anlage verbreitet sind, öffentlich bekanntzumachen Einsichtnahme im Sinne UIG (Umweltinformationsgesetz) Kein Ermessens-Spielraum! Pflicht! Die Behörde ist zur objektiven Prüfung verpflichtet! 5
6 betroffene Anwohner 10 der 9. BImSchV Auslegung von Antrag und Unterlagen Bei der Genehmigungsbehörde und, soweit erforderlich, bei einer geeigneten Stelle in der Nähe des Standorts des Vorhabens sind der Antrag sowie die beigefügten Unterlagen auszulegen, die die Angaben über die Auswirkungen der Anlage auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit enthalten. Darüber hinaus sind, soweit vorhanden, die entscheidungserheblichen sonstigen der Genehmigungsbehörde vorliegenden behördlichen Unterlagen zu dem Vorhaben auszulegen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlage auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder Empfehlungen zur Begrenzung dieser Auswirkungen enthalten. Kein Ermessens-Spielraum! Pflicht! 6
7 betroffene Anwohner 10 der 9. BImSchV Auslegung von Antrag und Unterlagen Auslegungszeitraum: 1 Monat Unterstützung durch Fachkundige möglich. 10 der 9. BImSchV Auf Aufforderung eines Dritten ist diesem eine Abschrift oder Vervielfältigung der Kurzbeschreibung zu überlassen. Kein Ermessens-Spielraum! Pflicht! 7
8 betroffene Anwohner 12 der 9. BImSchV Einwendung Einwendungen können bei der Genehmigungsbehörde oder bei der Stelle erhoben werden, bei der Antrag und Unterlagen zur Einsicht ausliegen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde unter Berücksichtigung von 14, ob im Genehmigungsverfahren ein Erörterungstermin nach 10 Abs. 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durchgeführt wird. Die Entscheidung ist öffentlich bekannt zu machen. 8
9 betroffene Anwohner 14 der 9. BImSchV Erörterungstermin 18 der 9. BImSchV Verlauf des Erörterungstermins 19 der 9. BImSchV Niederschrift Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Der Verhandlungsleiter kann bestimmen, dass Einwendungen zusammengefasst erörtert werden. Dem Antragsteller ist eine Abschrift der Niederschrift zu überlassen. Auf Anforderung ist auch demjenigen, der rechtzeitig Einwendungen erhoben hat, eine Abschrift der Niederschrift zu überlassen. 9
10 betroffene Anwohner 20 der 9. BImSchV Entscheidung Rechtsmittel gegen Genehmigungsbescheid (Widerspruch/Klage): Betrieb der Anlage (wenn genehmigt) Genehmigungsbescheid unter Berücksichtigung aller Einwendungen und des Erörterungstermins Wenn sich die Einwender mit dem Bescheid nicht abfinden, wird Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid erhoben. Bei einem ablehnenden Widerspruchsbescheid ist der Klageweg eröffnet. Messungen (Emissionen, Immissionen) 17. BImSchV kontinuierliche Messung Einsichtnahme in die Ergebnisse UIG 10
11 Das sind WIR! Beratenden Ingenieure SHN GmbH Unser motiviertes Team von Spezialisten im Ingenieur- und CAD- Bereich, unterstützt Sie in allen planerischen Fragen und begleitet Sie vom Behördenmanagement bis zur Inbetriebnahme. Beratende Ingenieure Bau-Anlagen-Umwelttechnik SHN GmbH Am Flughafen Chemnitz Telefon Fax info@ib-shn.de URL 11
Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV
MehrDie Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 03.02.2016 Fachbereich: WD 7:
MehrGenehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Information Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere hundert Industrieanlagen genehmigt. Um bundeseinheitliche Standards zu gewährleisten und
MehrZweckvereinbarung (Stand: ) über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten
Augsburg, 15.11.2018 Nr. 46 Zweckvereinbarung (Stand: 09.05.2018) über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Augsburg Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
MehrBundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Ramm Ingenieur GmbH, Zamenhofstrasse 12, 42109 Wuppertal, Fon:+49 202 73953-0, Fax:+49 202 73953-26, Web: www.ramm-umwelt.de Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Windenergieanlagen im Stadtbereich Brilon Öffentliche Bekanntmachung nach 10 Abs. 3 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Öffentliche
MehrBekanntmachung gemäß 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und gem. 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Bekanntmachung gemäß 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und gem. 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Windpark Grüner Weg Meerhof GmbH & Co. KG, v. d. Geschäftsführer
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Windenergieanlagen im Stadtbereich Schmallenberg Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Öffentliche Bekanntmachung nach 10 Abs. 3 Bundes- Immissionsschutzgesetz
MehrSteuerungsinstrumente im Umweltrecht. Planungen. Bauleitplanung (BauGB), Raumordnungsplanung, Ausweisung von Naturschutz- und sonstigen Schutzgebieten
Steuerungsinstrumente im Umweltrecht Planungen Bauleitplanung (BauGB), Raumordnungsplanung, Ausweisung von Naturschutz- und sonstigen Schutzgebieten Vorbeugendes Instrument: Vorsorgeprinzip Seite 49 Steuerungsinstrumente
MehrDer Antrag besteht aus folgenden, auch für die Beurteilung der Umweltauswirkungen maßgeblichen Planunterlagen:
Bekanntmachung Förmliches Änderungsgenehmigungsverfahren nach 10 und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb einer chemisch-physikalischen Abfallbehandlungsanlage in der
MehrGenehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) am Beispiel der Hähnchenmastanlagen Gumtow - Heinzhof
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) am Beispiel der Hähnchenmastanlagen Gumtow - Heinzhof Genehmigungsbehörde Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV)
MehrUmweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei Kempten. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg
Umweltrecht Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Meidert & Kollegen Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Augsburg Nr. PR 82 www.meidert-kollegen.de
MehrAmtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50
98 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 11 Regen, 28.05.2014 Inhalt:
MehrRegierungspräsidium Kassel. Bürgerforum Energieland Hessen - Felsberg - Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren
Bürgerforum Energieland Hessen - Felsberg - Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Gliederung Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Ablauf des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
MehrZweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in Hohenleipisch OT Dreska
Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in 04934 Hohenleipisch OT Dreska Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt Vom 10. Januar 2017
MehrGenehmigungsbedürftige Anlagen
Genehmigungsbedürftige Anlagen 4 I S.1 BImSchG 4 I S.3 BImSchG 1 I 4.BImSchV Anhang 1 der 4.BImSchV Seite 83 Das Genehmigungsverfahren Förmliches Verfahren 10 BImSchG i.v.m. 9.BImSchV Im Anhang zur 4.BImSchV
MehrDie immissionsschutzrechtliche Genehmigung. 4 I S.1 BImSchG
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung 4 I S.1 BImSchG Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche
MehrNr. 4 Brilon, Jahrgang 47
Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe
MehrRegierungspräsidium Gießen Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in der Praxis
Regierungspräsidium Gießen Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in der Praxis Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.1-Immissionsschutz I Gliederung 1.1 Genehmigungsbedürftigkeit
MehrAmtsblatt für den Kreis Paderborn
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 73. Jahrgang 31. März 2016 Nr. 13 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 53/2016 Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn Straßenverkehrsamt
Mehr5.2.3 Grundkonzept bei immissionsschutzrechtlichen Verfahren: Beteiligungsmodalitäten der Öffentlichkeitsbeteiligung,
5.2.3 Grundkonzept bei immissionsschutzrechtlichen Verfahren: Beteiligungsmodalitäten der Öffentlichkeitsbeteiligung, 10 BImSchG Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren richtet sich die Beteiligung
Mehrungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von
Fall 6 Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von 200 Tonnen oder mehr je Tag Seite 78 Fall 6 - Lösung Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem
MehrHinweis: Dipl. Kfm. Ingo Bauer S. 1
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) Hinweis: Die nachfolgende Darstellung
Mehr141 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2017 Freitag, 17. November 2017 Nr. 37 I n h a l t Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes Erholungs- und Tourismusregion Inn-Salzach
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Regierungspräsidium Darmstadt Öffentliche Bekanntmachung Vorhaben der NWind GmbH, Haltenhoffstraße 50 A, 30167 Hannover hier: Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen (WKA) in 61200 Wölfersheim,
MehrÜbungsfall Go-Kart-Bahn
Übungsfall Go-Kart-Bahn U plant Betrieb einer Go-Kart-Bahn und möchte hierzu eine Freiluftanlage im Gewerbegebiet errichten Einmal im Jahr soll eine Meisterschaft stattfinden. Ansonsten soll die Anlage
MehrÖffentlichkeitsbeteiligung im atomrechtlichen Verfahren
im atomrechtlichen Verfahren ENERGIEWENDE KONKRET Information zum Antrag auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel Inhalt 01 Volksentscheid 01.1 Bund 01.2 Land Schleswig-Holstein 02 Atomrechtliche
MehrArbeitsanweisung. Organisation des Immissions- und Strahlenschutzes in der LMBV Unternehmensorganisation. Geschäftsführer GK KC, KE, KP
Arbeitsanweisung Titel: Organisation des Immissions- und Strahlenschutzes in der LMBV (Aktualisiert 01.10.2013) 5 0 Seiten Anlagen Kurzzeichen: T/A/8/11 Gültig ab: Herausgeber: 01.10.2011 Unternehmensorganisation
MehrGenehmigungsbedürftigkeit und Anzeigepflicht von Tierhaltungsanlagen bei Verringerung des Tierbestandes
Genehmigungsbedürftigkeit und Anzeigepflicht von Tierhaltungsanlagen bei Verringerung des Tierbestandes 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Genehmigungsbedürftigkeit und Anzeigepflicht von Tierhaltungsanlagen
MehrÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Kreises Heinsberg Aktenzeichen: /15/ Ka
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Kreises Heinsberg Aktenzeichen: 370.0005/15/7.34.1-Ka Gemäß 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren
MehrLfULG-Kolloquium zu BVT/Stand der Technik
LfULG-Kolloquium zu BVT/Stand der Technik Immissionsschutzrechtliche Rahmenbedingungen für den Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen Vortragsinhalt Einführung genehmigungsrechtlicher Rahmen für Abfallbehandlungsanlagen
MehrDas Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren Aktuelle Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger am 30. November 2015 Bürgerzentrum Groß-Bieberau Genehmigungserfordernis
MehrHinweise zur direkten Anwendung der Seveso-III-Richtlinie im bauaufsichtlichen Verfahren
Hinweise zur direkten Anwendung der Seveso-III-Richtlinie im bauaufsichtlichen Verfahren Erlass des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten vom 13. März 2017 IV 281 515.131-26 Die Richtlinie
MehrUmweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei Kempten. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg
Umweltrecht Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Meidert & Kollegen Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Augsburg Nr. PR 82 www.meidert-kollegen.de
MehrBehördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren
Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren Genehmigung, 6 BImSchG Teilgenehmigung, 8 BImSchG 22 9.BImSchV Genehmigung für die Errichtung einer Anlage/eines Anlagenteils oder für Errichtung
MehrPRESSEMITTEILUNG 3. Juni 2016
REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE PRESSESTELLE PRESSEMITTEILUNG 3. Juni 2016 Neufassung der Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid (CO) und Gesamtkohlenstoff (TOC) im Abgas des Drehrohrofens des Zementwerks
MehrDie Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 115
Die Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 115 Rechtsquellen EU-Recht EG-Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 27.6.1985: Prüfung der Umweltauswirkungen von öffentlichen und privaten
MehrAmtsblatt für den Kreis Paderborn
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 73. Jahrgang 24. Februar 2016 Nr. 7 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 30/2016 Öffentliche Bekanntmachung der Sparkasse Paderborn-Detmold
MehrAmtsblatt für den Kreis Paderborn
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 73. Jahrgang 19. Mai 2016 Nr. 21 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 81/2016 Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn Umweltamt über
MehrUmweltschutz im Kreis Euskirchen
Rechtliche Grundlagen: Umweltschutz im Kreis Euskirchen - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verordnungen zum BImSchG (4. und 9. BImSchV) - Umweltrechtliche Verwaltungsvorschriften (z. B. TA Lärm,
MehrWesentliche Inhalte der Planänderung sind inhaltlich wie folgt zu beschreiben:
Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Mineralstoffdeponie (Deponieklasse DK I) in der Gemeinde Großenkneten und damit zusammenhängende Aufforstungsmaßnahmen in der Gemeinde
MehrANTRAG FÜR EINE GENEHMIGUNG ODER EINE ANZEIGE NACH DEM BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (TIERHALTUNG)
ANTRAG FÜR EINE GENEHMIGUNG ODER EINE ANZEIGE NACH DEM BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (TIERHALTUNG) 0.1 Inhaltsverzeichnis - Formular 0.1 1 Antrag 1.1 Antrag - Formular 1.1 (Gemäß 1 Abs. 5 der 4. Verordnung
MehrÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Kreises Heinsberg Aktenzeichen: /16/ Ka
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Kreises Heinsberg Aktenzeichen: 370.0009/16/7.34.1-Ka Gemäß 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren
MehrAMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 21. Juli 2016 Nr. 30/2016. INHALT Datum Titel Seite Öffentliche Zustellung von Bescheiden 289
347 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 21. Juli 2016 Nr. 30/2016 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 142 18.07.2016 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 289 143 19.07.2016 Öffentliche Bekanntmachung gemäß
MehrAmtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 465 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 38 Freitag, 16. September 2016 A. Bekanntmachungen des Landkreises
Mehr12. IHK-Umweltkongress. Immissionsschutzrechtliche Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen
12. IHK-Umweltkongress Immissionsschutzrechtliche Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen Isabell Fritsch M.Eng. GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH www.gut.de Überblick 1. Pflichten
MehrRegierungspräsidium Darmstadt
Referent: Dipl.-Ing. (FH) Helmut Wolfanger Regierungspräsidium Darmstadt Kompetenz für den Regierungsbezirk Präsentation anlässlich der Veranstaltung zur Fortbildung von Störfallbeauftragten VCI Hessen
MehrNeunte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) 9. BImSchV Ausfertigungsdatum: 18.02.1977 Vollzitat: "Verordnung über das
MehrÖffentliche Bekanntmachung gemäß 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Antrag der Firma Josef Dreps, Dalheimer Straße 80, 34431 Marsberg
Öffentliche Bekanntmachung gemäß 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Antrag der Firma Josef Dreps, Dalheimer Straße 80, 34431 Marsberg Die Firma Josef Dreps mit Sitz in 34431 Marsberg, Dalheimer
MehrAmtsblatt für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 9. März 2010 Nr. 7
für den Landkreis Teltow-Fläming 18. Jahrgang Luckenwalde, 9. März 2010 Nr. 7 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Bekanntmachung Einladung zur 10. öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Mittwoch,
MehrI. Durch den Staat selbst, insbesondere Verwaltungsaufsicht II. Durch Rechtsbehelfe 1. formlos 2. förmliche (s. 7)
1 Verwaltung 2 Verwaltungsrecht 3 Verwaltungsorganisation I. Die Verwaltung im Bundesstaat II. Unmittelbare Staatsverwaltung III. Mittelbare Staatsverwaltung 4 Handlungsformen der Verwaltung I. Verwaltungsakt
MehrRegierungspräsidien Darmstadt + Gießen
Informationsblatt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Erörterungstermin ab dem 19. April 017, 10:00 Uhr, im Bürgerhaus Weilmünster, Hauptstraße 19, 5789 Weilmünster zu den immissionsschutzrechtlichen
MehrNeunte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren -9. BImSchV -)
1 Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren -9. BImSchV -) In der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001),
MehrInformationsblatt. Vorhaben: Errichtung und Betrieb des Windparks Wölfersheim-Wohnbach Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen (WKA)
Regierungspräsidium Darmstadt Informationsblatt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Erörterungstermin ab dem 11. Oktober 2016, 10:00 Uhr, in der Turn - und Sporthalle Wohnbach, Berggartenweg 10,
MehrRECHT IM BERUF DES CHEMIKERS
CREATING TOMORROW`S SOLUTIONS RECHT IM BERUF DES CHEMIKERS Jan Weiß, Wacker Chemie AG, Rechtsabteilung, WS 2017/2018 WS 2017 / 2018 0 of 26 INHALT 1. Grundzüge des deutschen und des europäischen Rechts
MehrFachinfo Umweltrecht: Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Abfallentsorgungsanlagen
Fachinfo Umweltrecht: Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Abfallentsorgungsanlagen Rechtsanwalt Klaus Hoffmann Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fürstenrieder Straße 281 81377 München
Mehr2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13. I n h a l t. Sitzung des Kreisausschusses. Sitzung des Kreistages
40 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13 I n h a l t Sitzung des Kreisausschusses Sitzung des Kreistages Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des
MehrAktenzeichnen Bezeichnung Gemarkung Flur Flurstück WEA 4 / En 052 Waltringen 1 56
Öffentliche Bekanntmachung gemäß 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und gem. 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Firma Windpark Ruhne-Waltringen GmbH & Co.KG,
MehrGenehmigungsmanagement. Planung von Anfang an. TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Genehmigungsmanagement Planung von Anfang an. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Nutzen Sie die Vorteile des professionellen Genehmigungsmanagements von TÜV SÜD: Sie erhalten Planungssicherheit. Sie minimieren
MehrErläuterungen zum Genehmigungsverfahren und zum Stand aktueller Verfahren
Regierungspräsidium Gießen Windparks auf dem Gebiet der Stadt Alsfeld Erläuterungen zum Genehmigungsverfahren und zum Stand aktueller Verfahren 22. Sept. 2016 Manfred Bender Regierungspräsidium Gießen,
MehrAmtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50
70 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 12 Regen, 14.06.2016 Inhalt:
MehrGrundlagen und Einführung Erschütterungen und sekundärer Luftschall beim Schienenverkehr. DB Netz AG I.NG-N-F
Grundlagen und Einführung Erschütterungen und sekundärer Luftschall beim Schienenverkehr Schienenverkehr kann zu Belästigungen aufgrund Erschütterungen und sekundärem Luftschall führen Primärer Luftschall:
MehrInformationsblatt. Antragstellerin: juwi Energieprojekte GmbH, Energie-Allee 1, Wörrstadt
Informationsblatt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Erörterungstermin ab dem 11. Mai 2016, 10:00 Uhr, im Rat- und Bürgerhaus Jossgrund, Bürgersaal im 1. Obergeschoss, Martinusstr. 2, 63637 Jossgrund-Oberndorf
MehrFÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Kitzingen, Jahrgang/Nummer XXXXVI/7. Teil I
AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen Kitzingen, 13.02.2017 Jahrgang/Nummer XXXXVI/7 Teil I Bekanntmachungen des Landratsamtes 22 0305 Stellenausschreibung Der Landkreis
MehrVerzeichnis der Antragsunterlagen (Zutreffendes ankreuzen bzw. eintragen )
Sachsen-Anhalt Genehmigungsantrag nach BImSchG Formular 0 Blatt 1 / 5 Bezeichnung der 1. Antrag / Allgemeine Angaben 1.1 Formular 0 1.2 Antragsformular Formular 1 Wesentliche Änderung Teilgenehmigung Zulassung
MehrA M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 14 Dingolfing, 21.
A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU Herausgegeben vom - 68 - Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Bekanntmachung der Haushaltssatzung des
MehrFÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF. Nr. 3 vom Inhaltsverzeichnis
AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF Nr. 3 vom 09.02.2018 Inhaltsverzeichnis Seite Übungen der Bundeswehr 2-4./Panzerbataillon 104, Pfreimd - 1./Panzergrenadierbataillon 122, Oberviechtach Bekanntmachung
MehrSächsische Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung SächsImSchZuVO. Verordnung
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten zur Ausführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes, des Benzinbleigesetzes und der aufgrund dieser Gesetze
MehrÖffentliche Bekanntmachung des Kreises Heinsberg
Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Heinsberg über die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen Az.:
MehrAmtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe
für die Stadt Bad Lippspringe 18. Jahrgang 09. März 2018 Nummer 4 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 11/2018 Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Paderborn 2 12/2018 Genehmigungsverfahren
MehrDr. Anja Hentschel
Formelle Bürgerbeteiligung: Von der Planung bis zur Realisierung der Genehmigung Impulsreferat I Fachagentur Windenergie an Land Dr. Anja Hentschel Berlin, 5.12.2014 AGENDA Planung und Genehmigung von
MehrWAS IST AUS MCP-D UND NOVELLE DER TA LUFT / 43. BUNDESIMMISSIONSSCHUTZ-VERORDNUNG ZU ERWARTEN?
www.fnr.de ANFORDERUNGEN AN HALMGUTFEUERUNGEN AUS EMISSIONSRECHTLICHER SICHT WAS IST AUS MCP-D UND NOVELLE DER TA LUFT / 43. BUNDESIMMISSIONSSCHUTZ-VERORDNUNG ZU ERWARTEN? DR. ANDREJ STANEV FACHAGENTUR
MehrDer atomrechtliche Erörterungstermin. Dr. Bettina Keienburg, Rechtsanwältin und Notarin
Der atomrechtliche Erörterungstermin Dr. Bettina Keienburg, Rechtsanwältin und Notarin I. Obligatorische Erörterung Die Genehmigungsbehörde hat die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller
MehrAktenzeichen WEA-Nr. Gemarkung Flur Flurstück Allagen Allagen Allagen
Öffentliche Bekanntmachung gemäß 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und gem. 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Firma WestfalenWIND Planungs GmbH & Co. KG, vertr.
MehrÜbungsfall Hennenstall
Übungsfall Hennenstall A besitzt einen Bauernhof im Bayerischen Wald. Er möchte sein Unternehmen umstrukturieren und beantragt beim Landratsamt die Genehmigung zur Errichtung einer Anlage zur Haltung von
MehrImmissionsschutzrecht II
Vertiefungen zum Ausgangsfall zur Anwendbarkeit des BImSchG Kodifizierungsversuche ( Umweltgesetzbuch ) bislang gescheitert; letzter Versuch 2008/2009 nach Neuregelung der Gesetzgebungskompetenzen mit
Mehr(2) Soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, dient dieses Gesetz auch
Seite 1 von 62 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz - BImSchG) Stand: Neugefasst
MehrÖffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen
Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen Das Regierungspräsidium Tübingen hat dem Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden- Württemberg, Amt Ulm, Mähringer Weg 148, 89075 Ulm, mit Bescheid
MehrIm Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes *) (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9.
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes *) (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) Vom 29. Mai 1992 (BGBl. I, S. 1001) zuletzt geändert durch Artikel 3 der
MehrVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten zur Ausführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Benzinbleigesetzes, des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
MehrA. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 04 Dienstag, 01.03.2005 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/61 Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20 Amt III/63 Genehmigungspflicht
MehrVerordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung - AtVfV)
Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung - AtVfV) AtVfV Ausfertigungsdatum: 18.02.1977 Vollzitat: "Atomrechtliche Verfahrensverordnung
MehrAtomrechtliche Verfahrensverordnung 1
VERORDNUNG ÜBER DAS VERFAHREN BEI DER GENEHMIGUNG VON ANLAGEN NACH 7 DES ATOMGESETZES (ATOMRECHTLICHE VERFAHRENSVERORDNUNG - ATVFV) vom 18. Februar 1977, Neufassung vom 3. Februar 1995 (BGBl.I 1995, Nr.
MehrDas Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau aus Sicht der Atomaufsicht
Das Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau aus Sicht der Atomaufsicht Dr. Dr. Jan Backmann Lösung: Entsorgungskonsens in SH mit Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
MehrBundes- Immissionsschutzgesetz. Kommentar. unter Berücksichtigung der Bundes-Immissionsschutzverordnungen, der TA Luft sowie der TA Lärm
: Bundes- Immissionsschutzgesetz Kommentar unter Berücksichtigung der Bundes-Immissionsschutzverordnungen, der TA Luft sowie der TA Lärm Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL. M. Direktor des Instituts für Umwelt-
MehrLandratsamt. INHALT: Vollzug der Immissionsschutzgesetze; Antrag auf Neugenehmigung
A M T S B L A T T Landratsamt Pfaffenhofen Hauptplatz 22 85276 Pfaffenhofen a.d.ilm Verantwortlich: Astrid Appel Tel. 08441/27-394 Fax: 08441/27-271 amtsblatt@landratsamt-paf.de - www.landkreis-pfaffenhofen.de
MehrAmtsblatt für den Kreis Paderborn
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 73. Jahrgang 23. November 2016 Nr. 51 / S.1 Inhaltsübersicht: 221/2016 Öffentliche Bekanntmachung des Sparkassenzweckverbandes der Kreise
MehrA. Atomrechtliche Genehmigungsverfahren bei der Stilllegung und dem Abbau von Atomkraftwerken
Fragen und Antworten (FAQ) zum Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und zum Abbau eines Atomkraftwerks (Stand: 09.07.2015) In der FAQ wird das Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und zum Abbau eines
MehrRegierungspräsidium Kassel. Bürgerforum Energieland Hessen - Windenergie in Friedewald - Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren
Bürgerforum Energieland Hessen - Windenergie in Friedewald - Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Gliederung Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Ablauf des immissionsschutzrechtlichen
MehrBaugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Ottensen
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Altona Bezirksamt Altona - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - 22758 Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt A/WBZ2 Fachamt Bauprüfung Jessenstraße 1-3
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln
Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Wasserrechtliche Erlaubnisverfahren gem. 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ff. für die Förderung von Grundwasser auf dem Betriebsgelände der Firma Shell
MehrVom 14. Mai 1990 (BGBl. I S. 880) zuletzt geändert am 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785)
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) *) Vom 14. Mai 1990 (BGBl. I
MehrA M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 24 Dingolfing, 1.
A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau - 179 - Wasserrecht und Wasserversorgung; Aufhebung der Wasserschutzgebietsverordnung vom 29.03.2000
MehrAuswirkungen der Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IED)
Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU 5. Sächsisch-Thüringischen Bodenschutztage am 19./20.06.2013 in Altenburg 27.08.2013 Ref. 41, Herr Habermehl 1 Gliederung Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
Mehr1A RS-Handbuch Stand 12/18
1A - 10 Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung AtVfV) vom 18. Februar 1977, Neufassung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I 1995,
MehrVerordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung - AtVfV)
Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung - AtVfV) AtVfV Ausfertigungsdatum: 18.02.1977 Vollzitat: "Atomrechtliche Verfahrensverordnung
MehrEin Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - Inhaltsübersicht. BImSchG
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) BImSchG Ausfertigungsdatum: 15.03.1974
MehrEin Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - Inhaltsübersicht. BImSchG
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) BImSchG Ausfertigungsdatum: 15.03.1974
Mehr