PRESSEMITTEILUNG 3. Juni 2016
|
|
|
- Harald Dittmar
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE PRESSESTELLE PRESSEMITTEILUNG 3. Juni 2016 Neufassung der Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid (CO) und Gesamtkohlenstoff (TOC) im Abgas des Drehrohrofens des Zementwerks Wössingen der Firma OPTERRA / Keine Erhöhung der Schadstoff- Emissionen Mit der Entscheidung vom hat das Regierungspräsidium Karlsruhe neue Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid (CO) und Gesamtkohlenstoff (TOC) im Zementwerk Wössingen der Firma OPTERRA festgesetzt. Diese betragen nun: TMW* HMW** JMW*** CO TOC *Tagesmittelwert **Halbstundenmittelwert ***Jahresmittelwert Die Firma OPTERRA Wössingen GmbH hatte im September 2015 eine Neufassung der Grenzwerte gegenüber den Festlegungen im Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 7. Januar 2014 beantragt. Am Bestand des Zementwerks werden keine technischen oder baulichen Änderungen vorgenommen. Die in der vorgenannten Genehmigung zunächst festgesetzten Grenzwerte der 17. BImSchV sind für das Zementwerk nicht einhaltbar. Stattdessen wurden die Grenzwerte auf Basis realer Messungen im laufenden Betrieb und von Fachgutachten neu beantragt. Die 17. BImSchV (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen) sieht bei Zementwerken Ausnahmen für diese Grenzwerte vor, so- Schlossplatz Karlsruhe Telefon Telefax [email protected]
2 - 2 - fern die Emissionen rohstoffbedingt sind. Auch nicht rohstoffbedingte Ausnahmen sind unter anderem dann zulässig, wenn die Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung dem Stand der Technik entsprechen. Die CO-Emissionen sind zudem weitestgehend unabhängig von der Art der eingesetzten Brennstoffe. Mit der Neufassung der CO- und TOC- Grenzwerte findet keine Erhöhung der Schadstoffemissionen des Zementwerkes statt. Speziell bei CO dient die Grenzwertänderung in der beantragten Höhe zum Abfangen von kurzzeitigen Emissionsspitzen. Die tatsächlichen Emissionen sind deutlich geringer. Im bundesweiten Vergleich zu anderen Zementwerken liegt OPTERRA im Bereich der unteren Grenzen bekannter Bandbreiten. Der Entscheidung ging ein förmliches Verfahren voraus. Die erhobenen Einwendungen wurden am 22. Dezember 2015 in Walzbachtal-Wössingen in einer öffentlichen Sitzung verhandelt. Die Entscheidung wird auf der Homepage des Regierungspräsidiums Karlsruhe wuerttemberg.de/rpk/service/bekanntmachung/seiten/bekanntmachungen- Bereich-Umwelt.aspx#LANDKREIS%20KARLSRUHE sowie der Gemeinde Walzbachtal und der Stadt Bretten eingestellt. Hintergrundinformationen zum Gegenstand des Verfahrens: Die Firma OPTERRA Wössingen GmbH hat mit Schreiben vom 24. September 2015 für ihr Zementwerk eine Neufassung der Grenzwerte für CO und TOC abweichend von den Festlegungen in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 7. Januar 2014 zur Erhöhung der Sekundärbrennstoffrate auf 100 Prozent der jeweils gefahrenen Feuerungswärmeleistung am Drehrohrofen wie folgenden Emissionsgrenzwerten beantragt: Genehmigt TMW* HMW** CO
3 - 3 - TOC Beantragt CO TOC *Tagesmittelwert **Halbstundenmittelwert Mit Ergänzungsschreiben vom 25. Februar 2016 hat OPTERRA den Antrag wie folgt modifiziert und ist damit auch auf die Einwendungen im Rahmen des Erörterungstermin vom 22. Dezember 2015 eingegangen: Beantragt TMW* HMW** JMW*** CO TOC ***Jahresmittelwert Anlass des Antrags ist, dass aufgrund der Novellierung der 17. BImSchV im Jahr 2013 während des damals laufenden Genehmigungsverfahrens zur Erhöhung der Sekundärbrennstoffrate Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid (CO) und Gesamtkohlenstoff (TOC) erstmalig für das Zementwerk Wössingen festzulegen waren. OPTERRA akzeptierte im damaligen Genehmigungsverfahren zunächst die Grenzwerte der novellierten 17. BImSchV für CO und TOC, weil belastbare Messungen über die tatsächliche Emissionsbandbreite nicht vorhanden waren. Die 17. BImSchV sieht bei Zementwerken allerdings Ausnahmen für diese Grenzwerte vor, sofern die Emissionen rohstoffbedingt sind. Weil sowohl Opterra als auch das Regierungspräsidium zum damaligen Zeitpunkt bezweifelten, dass beide Grenzwerte eingehalten werden können, wurde im Genehmigungsbescheid vom 7. Januar 2014 die Nebenbestimmung Nr eingefügt: Sofern die Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid und Gesamtkohlenstoff gemäß Nr I.) und II.) rohstoffbedingt nicht dauerhaft sicher eingehalten
4 - 4 - werden können, kann das Regierungspräsidium auf Antrag der Fa. Lafarge eine Neufestsetzung der Grenzwerte prüfen. Nach Installation der kontinuierlichen Messgeräte für CO und Gesamt-C im Jahr 2014 liegt inzwischen eine belastbare Datenbasis zur Beurteilung der realen Emissionen der beiden Luftschadstoffe aus dem laufenden Zementwerksbetrieb vor. Es hat sich gezeigt, dass die in der damaligen Genehmigung vom 7. Januar 2014 verfügten Grenzwerte für CO und TOC, ausgelegt für die Technik von Abfallverbrennungsanlagen, beim Zementwerk Wössingen bei weitem zu niedrig angesetzt wurden und nicht einhaltbar sind. Mit der Neufassung der CO- und TOC- Grenzwerte findet keine Erhöhung der Schadstoffemissionen des Zementwerks statt, sondern mit dem vorliegenden Bescheid werden die derzeitigen, realen Emissionen des Drehrohrofens im laufenden Betrieb begrenzt. Speziell bei CO dient die Grenzwertänderung in der beantragten Höhe zum Abfangen von kurzzeitigen Emissionsspitzen. Die tatsächlichen Emissionen sind deutlich geringer. Im bundesweiten Vergleich zu anderen Zementwerken liegt OPTERRA mit der beantragten Grenzwertanpassung im Bereich der unteren Grenzen bisher bekannter, genehmigter Bandbreiten. Dem Antrag lag unter anderem ein Gutachten des Forschungszentrums der Zementindustrie bei, das die rohstoffbedingten Emissionen von CO und TOC beschreibt und aufgrund der dort durchgeführten Austreibversuche mit Rohmaterial des Zementwerks Wössingen die Neufassung der Grenzwerte empfahl. Die letzte Antragsergänzung zum Vorhaben erfolgte am 25. April 2016 Hintergrundinformationen zum Genehmigungsverfahren Für den genannten Antrag hat das Regierungspräsidium ein förmliches Verfahren gemäß 10 BImSchG für eine Änderungsgenehmigung nach 4 i.v.m. 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes i.v. mit 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) und der Nr des Anhangs zu dieser Verordnung durchgeführt. Das Vorhaben wurde am 9. Oktober 2015 in den ortsüblichen Tageszeitungen (Badische Neueste Nachrichten, Regionalteil Hardt und Badische Neueste Nachrichten, Regionalteil Bretten) sowie im Staatsanzeiger Baden-Württemberg und auf der Homepage des Regierungspräsidiums Karlsruhe öffentlich bekannt ge-
5 - 5 - macht. Als zusätzliche Serviceleistung erfolgte eine Bekanntmachung in den Amtsblättern der Gemeinde Walzbachtal und der Stadt Bretten. Der Erörterungstermin fand am 22. Dezember 2015 statt. Die Antragsunterlagen lagen, jeweils einschließlich, von Montag, 19. Oktober 2015 bis Mittwoch, 18. November 2015 bei der Stadt Bretten, der Gemeinde Walzbachtal und beim Regierungspräsidium Karlsruhe zur Einsichtnahme aus. Die gesetzliche Einwendungsfrist begann am 19. Oktober 2015 und endete am 2. Dezember In dieser Frist haben 176 Einwender teilweise auch mehrere Einwendungen erhoben. Das Regierungspräsidium hat die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit den Einwendern, den Antragstellern und Vertretern des Landesgesundheitsamtes an einem Werktag, nämlich am 22. Dezember 2015, in der Scheune des Wössinger Hofes in Walzbachtal-Wössingen in öffentlicher Sitzung verhandelt. Das Wortprotokoll wurde dem Antragsteller und allen Einwendern, soweit gewünscht, übersandt. Das Wortprotokoll wurde darüber hinaus auf die jeweilige Homepage des Regierungspräsidiums Karlsruhe sowie der Gemeinde Walzbachtal und der Stadt Bretten eingestellt.
Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV
Vorhaben zur standort- und verfahrensoffenen Ausschreibung - Thermische Verwertung EBS aus RABA -
Vorhaben zur standort- und verfahrensoffenen Ausschreibung - Thermische Verwertung EBS aus RABA - 15. Mai 2017, 17:00 Uhr IHK-Chemnitz SHN GmbH Dr.-Ing. Thomas Krauß EBS Ersatzbrennstoff RABA Rest-Abfall-Behandlungsanlage
Der Antrag besteht aus folgenden, auch für die Beurteilung der Umweltauswirkungen maßgeblichen Planunterlagen:
Bekanntmachung Förmliches Änderungsgenehmigungsverfahren nach 10 und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb einer chemisch-physikalischen Abfallbehandlungsanlage in der
Zweckvereinbarung (Stand: ) über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten
Augsburg, 15.11.2018 Nr. 46 Zweckvereinbarung (Stand: 09.05.2018) über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Augsburg Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Ausnahmeantrag für Stickstoffoxide und Ammoniak nach 24 der 17.BImSchV
Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Kassel Postfach 1861 36228 Bad Hersfeld Zement- und Kalkwerke Otterbein GmbH & Co. KG Hauptstr. 50 36137 Großenlüder-Müs Geschäftszeichen 33.2 53e 620 Otterbein/aug
Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in Hohenleipisch OT Dreska
Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in 04934 Hohenleipisch OT Dreska Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt Vom 10. Januar 2017
Die Umsetzung der BVT in das deutsche Umweltrecht Wie und wann ändern sich die rechtlichen Anforderungen an die Abfallverbrennung?
Wie und wann ändern sich die rechtlichen Anforderungen an die Abfallverbrennung? Vortrag auf der Fachveranstaltung der DGAW zum Thema BAT Best Available Techniques am 01.12.2017 in Berlin von Rechtsanwalt
AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 21. Juli 2016 Nr. 30/2016. INHALT Datum Titel Seite Öffentliche Zustellung von Bescheiden 289
347 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 21. Juli 2016 Nr. 30/2016 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 142 18.07.2016 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 289 143 19.07.2016 Öffentliche Bekanntmachung gemäß
Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen
Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen Das Regierungspräsidium Tübingen hat dem Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden- Württemberg, Amt Ulm, Mähringer Weg 148, 89075 Ulm, mit Bescheid
1. Welche Behörde hat zu welcher Zeit welche Entscheidung zu treffen?
Fragen & Antworten aus der 1. Dialogveranstaltung vom 22. Juli 2017 Fassung RPT, Stand: 06.10.2017 1. Welche Behörde hat zu welcher Zeit welche Entscheidung zu treffen? Für die Zementklinkerproduktion
Amtsblatt für den Kreis Paderborn
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 73. Jahrgang 31. März 2016 Nr. 13 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 53/2016 Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn Straßenverkehrsamt
Amtsblatt für den Kreis Paderborn
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 73. Jahrgang 24. Februar 2016 Nr. 7 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 30/2016 Öffentliche Bekanntmachung der Sparkasse Paderborn-Detmold
Informationsblatt. Vorhaben: Errichtung und Betrieb des Windparks Wölfersheim-Wohnbach Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen (WKA)
Regierungspräsidium Darmstadt Informationsblatt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Erörterungstermin ab dem 11. Oktober 2016, 10:00 Uhr, in der Turn - und Sporthalle Wohnbach, Berggartenweg 10,
Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Information Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere hundert Industrieanlagen genehmigt. Um bundeseinheitliche Standards zu gewährleisten und
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 03.02.2016 Fachbereich: WD 7:
HeidelbergCement AG, Am Atlaswerk 16, Paderborn
Bezirksregierung Detmold, 32754 Detmold Einschreiben mit Rückschein Heidelberg Cement AG Zementwerk Paderborn Am Atlaswerk 16 33106 Paderborn 01. Dezember 2016 Seite 1 von 6 Aktenzeichen 53.2M bei Antwort
Nr. 4 Brilon, Jahrgang 47
Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe
Regierungspräsidium Gießen Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in der Praxis
Regierungspräsidium Gießen Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in der Praxis Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.1-Immissionsschutz I Gliederung 1.1 Genehmigungsbedürftigkeit
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Ramm Ingenieur GmbH, Zamenhofstrasse 12, 42109 Wuppertal, Fon:+49 202 73953-0, Fax:+49 202 73953-26, Web: www.ramm-umwelt.de Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
EMISSIONSBERICHT 2014
EMISSIONSBERICHT 2014 Gemeinderatssitzung 05.10.2015 1 05-10-2015 Inhalt Unternehmensänderung Emissionsbericht 2014 Ausblick 2015 / 2016 Sonstiges 2 05-10-2015 Unternehmensänderung 3 05-10-2015 Wer ist
Emissionsbegrenzungen und deren Überwachung
Emissionsbegrenzungen und deren Überwachung Öffentliche Informationsveranstaltung 04.06.2018 Freizeitzentrum Harlingerode 1 zur Festlegung von Emissionsgrenzwerten sowie von Messverpflichtungen 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz
2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13. I n h a l t. Sitzung des Kreisausschusses. Sitzung des Kreistages
40 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13 I n h a l t Sitzung des Kreisausschusses Sitzung des Kreistages Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des
Informationsblatt. Antragstellerin: juwi Energieprojekte GmbH, Energie-Allee 1, Wörrstadt
Informationsblatt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Erörterungstermin ab dem 11. Mai 2016, 10:00 Uhr, im Rat- und Bürgerhaus Jossgrund, Bürgersaal im 1. Obergeschoss, Martinusstr. 2, 63637 Jossgrund-Oberndorf
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Kreises Heinsberg Aktenzeichen: /15/ Ka
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Kreises Heinsberg Aktenzeichen: 370.0005/15/7.34.1-Ka Gemäß 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren
Ausnahmegenehmigung gemäß 24 Abs. 1 und 3 der 17. BImSchV und gemäß Anlage 3 Nr
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Postfach 10 05 65 67405 Neustadt an der Weinstraße Dyckerhoff GmbH Postfach 6 67306 Göllheim REGIONALSTELLE GEWERBEAUFSICHT Karl-Helfferich-Straße 2 67433 Neustadt
Windpark Straubenhardt Zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Dr. Rico Faller Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Windpark Straubenhardt Zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren Dr. Rico Faller Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht 1. Allgemeines zum Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 04 Dienstag, 01.03.2005 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/61 Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20 Amt III/63 Genehmigungspflicht
FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Kitzingen, Jahrgang/Nummer XXXXVI/7. Teil I
AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen Kitzingen, 13.02.2017 Jahrgang/Nummer XXXXVI/7 Teil I Bekanntmachungen des Landratsamtes 22 0305 Stellenausschreibung Der Landkreis
Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die Firma juwi Energieprojekte GmbH, Wörrstadt
Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die Firma juwi Energieprojekte GmbH, Wörrstadt Kreisverwaltung Düren Bismarckstr. 16 52351 Düren Az.: 66/2-1.6.2-19-22,24,25,27,28/13-We
Firma Kelheim Fibres GmbH z.h. Herrn Dr. Koch oder Vertreter Regensburger Str Kelheim
Landratsamt Kelheim Postfach 1462 93303 Kelheim Postzustellungsurkunde Firma Kelheim Fibres GmbH z.h. Herrn Dr. Koch oder Vertreter Regensburger Str. 109 93309 Kelheim Sachbearbeiter/in Thomas Luft Telefon
Immissionsschutzrechtliche Anforderungen im Genehmigungsverfahren nach BImSchG und anschließender Überwachung vor Ort
Umweltallianz Hessen Störfallverordnung Erfahrungsaustausch Immissionsschutzrechtliche Anforderungen im Genehmigungsverfahren nach BImSchG und anschließender Überwachung vor Ort Genehmigungsverfahren nach
Anforderungen des Emissionsschutzes - Novelle 17. BImSchV -
Anforderungen des Emissionsschutzes - Novelle 17. BImSchV - Dr. Uwe Lahl / Oliver Ludwig 1 Aufgabe Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen in deutsches Recht
Regierungspräsidien Darmstadt + Gießen
Informationsblatt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Erörterungstermin ab dem 19. April 017, 10:00 Uhr, im Bürgerhaus Weilmünster, Hauptstraße 19, 5789 Weilmünster zu den immissionsschutzrechtlichen
Antrag auf Zulassung von Ausnahmen gemäß 24 der 17. BImSchV. Ihr Antrag vom , ESE/ML S800, für die Imin-Fabrik, Anlagen Nr. 20.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Postfach 10 05 65 67405 Neustadt a.d.weinstr. BASF SE ESE/ML-S800 Herr Reimann 67056 Ludwigshafen REGIONALSTELLE GEWERBEAUFSICHT Karl-Helfferich-Straße 2 67433 Neustadt
Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln
Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Wasserrechtliche Erlaubnisverfahren gem. 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ff. für die Förderung von Grundwasser auf dem Betriebsgelände der Firma Shell
Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die LE Wind GmbH, Linnich. Az.: 66/ /13-We Düren, den
Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die LE Wind GmbH, Linnich Kreisverwaltung Düren Bismarkstr. 16 52351 Düren Az.: 66/2-1.6.2-14-17/13-We Düren, den 07.01.2015 Gemäß
Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau
Seite 1 von 11 Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Nummer: 33 / 2015 ausgegeben am: 26.08.2015 Inhalt: Bekanntmachung der Einladung zur 11. Sitzung des Gemeinderates der
Genehmigungsbedürftige Anlagen
Genehmigungsbedürftige Anlagen 4 I S.1 BImSchG 4 I S.3 BImSchG 1 I 4.BImSchV Anhang 1 der 4.BImSchV Seite 83 Das Genehmigungsverfahren Förmliches Verfahren 10 BImSchG i.v.m. 9.BImSchV Im Anhang zur 4.BImSchV
Bezirksregierung Arnsberg Postfach Arnsberg Datum: 30. Oktober 2017 Seite 1 von 9
Bezirksregierung Postfach 59817 Datum: 30. Oktober 2017 Seite 1 von 9 Mit Postzustellungsurkunde Firma REMONDIS Production GmbH Brunnenstraße 138 44536 Lünen Aktenzeichen: 900-9103527-0010/AAÜ-0001 bei
A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 14 Dingolfing, 21.
A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU Herausgegeben vom - 68 - Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Bekanntmachung der Haushaltssatzung des
Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth
B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 37/38 Tirschenreuth, den 17.09.2018 74. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite
Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) Großfeuerungsanlagen, Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen 13. und 17.
10. Juni 2013 Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) Großfeuerungsanlagen, Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen 13. und 17. BImSchV Frank Schmitz (Currenta) VCI-Informationsveranstaltung
Bescheid: 1.1 Kessel 12, 14, 15, 16 und 17 (Frischlüfterbetrieb) für den Brennstoff Erdgas
Landratsamt Miltenberg - Postfach 1560-63885 Miltenberg Gegen Postzustellungsurkunde Fa. Kraftwerk Obernburg GmbH Herrn Dr. Beugholt Glanzstoffstr. 1 63906 Erlenbach Immissionsschutz Ihre Ansprechperson:
Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 465 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 38 Freitag, 16. September 2016 A. Bekanntmachungen des Landkreises
Gemeinde Schkopau Amtsblatt
Ausgabe 08 / 2011 Amtsblatt der Seite 1 von 6 Amtsblatt Bekanntmachungen der Nummer: 08 / 2011 ausgegeben am: 02.03.2011 Inhalt: Haushaltssatzung der für das Haushaltsjahr 2011 Seite: 1 Bekanntmachung
Regierungspräsidium Kassel. Bürgerforum Energieland Hessen - Windenergie in Friedewald - Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren
Bürgerforum Energieland Hessen - Windenergie in Friedewald - Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Gliederung Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Ablauf des immissionsschutzrechtlichen
Unterrichtung der Öffentlichkeit nach 23 der 17. BImSchV. Jahresbericht der. Biomasse-Kraftwerk Fechenheim GmbH (BKF)
Unterrichtung der Öffentlichkeit nach 23 der 17. BImSchV Jahresbericht 216 (Jahresbericht zur Auswertung der kontinuierlichen und nicht-kontinuierlichen Emissionsmessungen) der Biomasse-Kraftwerk Fechenheim
Die Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 115
Die Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 115 Rechtsquellen EU-Recht EG-Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 27.6.1985: Prüfung der Umweltauswirkungen von öffentlichen und privaten
LfULG-Kolloquium zu BVT/Stand der Technik
LfULG-Kolloquium zu BVT/Stand der Technik Immissionsschutzrechtliche Rahmenbedingungen für den Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen Vortragsinhalt Einführung genehmigungsrechtlicher Rahmen für Abfallbehandlungsanlagen
Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50
98 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 11 Regen, 28.05.2014 Inhalt:
Umweltschutz im Kreis Euskirchen
Rechtliche Grundlagen: Umweltschutz im Kreis Euskirchen - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verordnungen zum BImSchG (4. und 9. BImSchV) - Umweltrechtliche Verwaltungsvorschriften (z. B. TA Lärm,
Dr. Anja Hentschel
Formelle Bürgerbeteiligung: Von der Planung bis zur Realisierung der Genehmigung Impulsreferat I Fachagentur Windenergie an Land Dr. Anja Hentschel Berlin, 5.12.2014 AGENDA Planung und Genehmigung von
1 Immissionsschutzbehörden
Verordnung der Landesregierung und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über Zuständigkeiten für Angelegenheiten des Immissionsschutzes (Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung ImSchZuVO)
5.2.3 Grundkonzept bei immissionsschutzrechtlichen Verfahren: Beteiligungsmodalitäten der Öffentlichkeitsbeteiligung,
5.2.3 Grundkonzept bei immissionsschutzrechtlichen Verfahren: Beteiligungsmodalitäten der Öffentlichkeitsbeteiligung, 10 BImSchG Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren richtet sich die Beteiligung
1. Für wie viele Legehennen wurden die vier oben genannten Ställe beim Bau beantragt
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2984 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1182 der Abgeordneten Axel Vogel und Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2775
Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth
B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 21/22/23/24 Tirschenreuth, den 13.06.2016 72. Jahrgang Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth
B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 21/22 Tirschenreuth, den 28.05.2018 74. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite
Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth
B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 33/34 Tirschenreuth, den 17.08.2015 71. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Kreises Heinsberg Aktenzeichen: /16/ Ka
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Kreises Heinsberg Aktenzeichen: 370.0009/16/7.34.1-Ka Gemäß 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren
Gemeinderatssitzung. Werk Wössingen Stephan Schenk - Werkleiter Tino Villano - Leiter Umwelt, Genehmigung und Öffentlichkeit
Werk Wössingen Stephan Schenk - Werkleiter Tino Villano - Leiter Umwelt, Genehmigung und Öffentlichkeit Themen Brandvorfälle Projekte Status Rekultivierung Steinbruch Böhnlich Substitution von Petrolkoks
Information der Öffentlichkeit
Information der Öffentlichkeit Die Dow Olefinverbund GmbH betreibt auf ihrem Betriebsgelände im Werk Böhlen zwei Produktionsanlagen mit integrierten Verbrennungsanlagen in denen flüssige Reststoffe ausschließlich
Kontrollwerte für den Anlagenbetrieb im Immissionsschutzrecht. BVerwG, Urt. v C 15/06
Kontrollwerte für den Anlagenbetrieb im Immissionsschutzrecht BVerwG, Urt. v. 26.04.2007 7 C 15/06 Gliederung Sachverhalt Grenzwerte im Immissionsschutzrecht Qualität der Emissionsgrenzwerte in 5 der 17.
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) am Beispiel der Hähnchenmastanlagen Gumtow - Heinzhof
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) am Beispiel der Hähnchenmastanlagen Gumtow - Heinzhof Genehmigungsbehörde Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV)
Unterrichtung der Öffentlichkeit nach 23 der 17. BImSchV. Jahresbericht der. Biomasse-Kraftwerk Fechenheim GmbH (BKF)
Unterrichtung der Öffentlichkeit nach 3 der 17. BImSchV Jahresbericht 17 (Jahresbericht zur Auswertung der kontinuierlichen und nicht-kontinuierlichen Emissionsmessungen) der Biomasse-Kraftwerk Fechenheim
und Umwelt Umweltschutz Abfallrecht RGU-UW 22
Telefon: 0 233-47682 Telefax: 0 233-47690 Seite Referat 1 von für 5 Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Abfallrecht RGU-UW 22 Kompostieranlage der Fa. Schernthaner GmbH, Goteboldstr. 100, 81249 München;
Sächsische Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung SächsImSchZuVO. Verordnung
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten zur Ausführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes, des Benzinbleigesetzes und der aufgrund dieser Gesetze
Verordnung über die Verschärfung von Emissionsbegrenzungen für stationäre Anlagen (Massnahmenverordnung)
Verordnung über die Verschärfung von Emissionsbegrenzungen für stationäre Anlagen (Massnahmenverordnung) Vom. August 990 (Stand. Juli 08) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf Art. der
Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises
AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00
Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe
für die Stadt Bad Lippspringe 18. Jahrgang 09. März 2018 Nummer 4 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 11/2018 Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Paderborn 2 12/2018 Genehmigungsverfahren
Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes
Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes Zum 26.10.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Der Senat bestimmt: 1 Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa
Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Heinsberg
Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Heinsberg über die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen Az.:
A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 20 Dingolfing, 9.
A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau - 182 - Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus der erweiterten betriebseigenen
Behörde für Umwelt und Energie
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Umwelt und Energie BUE, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg ADM Hamburg Aktiengesellschaft Werk Hamburg Nippoldstraße 117 21107 Hamburg Amt für Immissionsschutz
WAS IST AUS MCP-D UND NOVELLE DER TA LUFT / 43. BUNDESIMMISSIONSSCHUTZ-VERORDNUNG ZU ERWARTEN?
www.fnr.de ANFORDERUNGEN AN HALMGUTFEUERUNGEN AUS EMISSIONSRECHTLICHER SICHT WAS IST AUS MCP-D UND NOVELLE DER TA LUFT / 43. BUNDESIMMISSIONSSCHUTZ-VERORDNUNG ZU ERWARTEN? DR. ANDREJ STANEV FACHAGENTUR
Emissionsjahresbericht für die thermische Klärschlammverwertungsanlage im Rahmen des Projektes sludge2energy am Standort Kläranlage Straubing
Emissionsjahresbericht 2014 für die thermische Klärschlammverwertungsanlage im Rahmen des Projektes sludge2energy am Standort Kläranlage Straubing Projektkennwort: sludge2energy ULK: Stand: 06.05.2015
Stellungnahme des Umweltamtes der Landeshauptstadt Dresden, Abteilung Immissionsschutz und Abfallbehörde
Stellungnahme des Umweltamtes der Landeshauptstadt Dresden, Abteilung Immissionsschutz und Abfallbehörde Nr. Stellungnehmende/r Fundstelle Stellungnahme 1 s.o. 9 Abs. 7 In der Begründung zum Referentenentwurf
Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Seite 1 von 5 Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A 11. Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte 11. BImSchV Vom 29. 4. 2004 (BGBl I 694) (BGBl.
Das Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren Aktuelle Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger am 30. November 2015 Bürgerzentrum Groß-Bieberau Genehmigungserfordernis
Öffentliche Bekanntmachung
Regierungspräsidium Darmstadt Öffentliche Bekanntmachung Vorhaben der NWind GmbH, Haltenhoffstraße 50 A, 30167 Hannover hier: Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen (WKA) in 61200 Wölfersheim,
A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 24 Dingolfing, 1.
A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau - 179 - Wasserrecht und Wasserversorgung; Aufhebung der Wasserschutzgebietsverordnung vom 29.03.2000
Verbrennung tierischer Nebenprodukte in Deutschland
Verbrennung tierischer Nebenprodukte in Deutschland 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Verbrennung tierischer Nebenprodukte in Deutschland Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 13.06.2018 Fachbereich: WD 5:
Bekanntmachung über die Offenlegung eines Planes
Bekanntmachung über die Offenlegung eines Planes Antrag der Holemans Niederrhein GmbH auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG), 104 ff. Wassergesetz des
