Studienordnung für den Bachelor-Teilstudiengang Fennistik an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 22. Juli 2009

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Transkript:

Studienordnung für den Bachelor-Teilstudiengang Fennistik an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 22. Juli 2009 Aufgrund von 2 Absatz 1 i. V. m. 39 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz LHG M-V) vom 5. Juli 2002 (GVOBl. M.-V. S. 398) 1, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Mai 2009 (GVOBl. M-V S. 330), erlässt die Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald folgende Studienordnung für den Bachelor- Teilstudiengang Fennistik als Satzung: Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Studium 3 Veranstaltungsarten 4 Zulassungsbeschränkungen für einzelne Lehrveranstaltungen 5 Vergabe von (ECTS-kompatiblen) Leistungspunkten 6 Studienberatung 7 Übergangsregelungen 8 Inkrafttreten/Außerkrafttreten Anhang: Musterstudienplan Modulhandbuch Legende: AM Aufbaumodul; BM Basismodul; PL Prüfungsleistung; LP Leistungspunkt; SWS Semesterwochenstunde 1 Mittl.bl. BM M-V S. 511 1

1 * Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt das Studium im Bachelor-Teilstudiengang Fennistik. Ergänzend gelten die Gemeinsame Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (GPO BMS) vom 20. September 2007 (Mittl.bl. BM M-V S. 545) sowie die Fachprüfungsordnung für diesen Bachelor-Teilstudiengang. 2 Studium (1) Das Studium des Bachelor-Teilstudiengangs Fennistik soll dem Studierenden vertiefte finnische Sprachkenntnisse zukommen lassen und ihn befähigen, literaturhistorische und sprachwissenschaftliche Probleme selbstständig zu erkennen, mit wissenschaftlichen Methoden zu analysieren und auf dieser Basis Lösungen vorzuschlagen. Darüber hinaus sollen dem Studierenden grundlegende Kenntnisse in Geschichte und Landeskunde Finnlands vermittelt werden. (2) Das Studium im Bachelor-Teilstudiengang Fennistik kann nur im Wintersemester aufgenommen werden. (3) Die Zeit, in der in der Regel das Bachelorstudium mit dem Bachelorgrad abgeschlossen werden kann (Regelstudienzeit), beträgt sechs Semester. (4) Das Bachelorstudium gliedert sich in thematisch zusammenhängende Stoffgebiete (Module). Namen, Arbeitsbelastung, Leistungspunkte und Qualifikationsziele der im Bachelor-Teilstudiengang Fennistik zu studierenden Module sind in der Fachprüfungsordnung (FPO) ausgewiesen ( 3 sowie im Anhang). (5) Die Module werden jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen. Die Bachelorprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen, der Fachmodulprüfung als mündlicher Prüfung und der Bachelorarbeit. (6) Ein erfolgreiches Studium setzt den Besuch von Lehrveranstaltungen aus den Modulen ( 3 FPO) voraus. Der Studierende hat die entsprechenden Kontaktzeiten eigenverantwortlich durch ein angemessenes Selbststudium zu ergänzen. Die jeweiligen Lehrkräfte geben hierzu für jedes Modul rechtzeitig Studienhinweise, insbesondere Literaturlisten heraus, die sich an den Qualifikationszielen und an der Arbeitsbelastung des Moduls orientieren. * Soweit für Personenbezeichnungen ausschließlich die männliche oder die weibliche Form verwendet wird, gilt diese jeweils auch für das andere Geschlecht. 2

(7) Unbeschadet der Freiheit des Studierenden, den zeitlichen und organisatorischen Verlauf seines Studiums selbst verantwortlich zu planen, wird der im Anhang beschriebene Studienverlauf als zweckmäßig empfohlen (Musterstudienplan). Für die qualitativen und quantitativen Beziehungen zwischen der Dauer der Module und der Leistungspunkteverteilung einerseits sowie den Lehrveranstaltungsarten und Semesterwochenstunden andererseits wird ebenfalls auf den Musterstudienplan verwiesen. (8) Die genaue Bezeichnung der Lehrveranstaltungen aus den Modulen für das kommende Semester ist spätestens zwei Wochen nach Beginn der vorlesungsfreien Zeit bekannt zu geben. (9) Die Philosophische Fakultät bietet im Rahmen der verfügbaren Mittel regelmäßig studienbegleitende Tutorien an. (10) Über die Module im Pflichtbereich hinaus bietet die Fakultät im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten fakultative Lehrveranstaltungen an, die der Erweiterung und Vertiefung geisteswissenschaftlicher Kenntnisse dienen. Im Hinblick auf ergänzende Lehrveranstaltungen kooperiert sie darüber hinaus mit anderen Fakultäten. Der Student kann vorbehaltlich entsprechender Zugangsund Zulassungsbeschränkungen im Rahmen der Freiheit des Studiums Lehrveranstaltungen anderer Studiengänge fakultativ besuchen. 3 Veranstaltungsarten (1) Die Module sollen sowohl Überblicks- als auch Vertiefungs- und Übungsbeziehungsweise Anwendungskomponenten enthalten. (2) Die Studieninhalte werden insbesondere in Vorlesungen, Seminaren und Übungen vermittelt. Zur Ergänzung können weitere Veranstaltungsarten, wie z.b. Kolloquien und Exkursionen, angeboten werden. a) Vorlesungen dienen der systematischen Darstellung eines Stoffgebiets, der Vortragscharakter überwiegt. b) Seminare sind Lehrveranstaltungen mit einem kleineren Teilnehmerkreis, in denen der Studierende durch Referate und/oder Hausarbeiten sowie Diskussionen das selbstständige wissenschaftliche Arbeiten einübt. c) Übungen fördern die selbstständige Anwendung erworbener fennistischer Kenntnisse auf konkrete Fragestellungen. d) Kolloquien sind freie wissenschaftliche Gespräche über ein bestimmtes Thema. e) Exkursionen sollen den Studenten mit Finnland vertraut machen. 3

4 Zulassungsbeschränkungen für einzelne Lehrveranstaltungen (1) Ist bei einer Lehrveranstaltung nach deren Art oder Zweck eine Begrenzung der Teilnehmerzahl zur Sicherung des Studienerfolgs erforderlich und übersteigt die Zahl der Bewerber die Aufnahmefähigkeit, so sind die Bewerber in folgender Reihenfolge zu berücksichtigen: 1. Studierende, die für den Bachelor-Teilstudiengang Fennistik an der Ernst- Moritz-Arndt-Universität Greifswald eingeschrieben und nach ihrem Studienverlauf auf den Besuch der Lehrveranstaltung zu diesem Zeitpunkt angewiesen sind, einschließlich der Wiederholenden bis zum zweiten Versuch; 2. Studierende, die für den Bachelor-Teilstudiengang Fennistik an der Ernst- Moritz-Arndt-Universität Greifswald eingeschrieben und nach ihrem Studienverlauf auf den Besuch der Lehrveranstaltung zu diesem Zeitpunkt nicht angewiesen sind, einschließlich der Wiederholenden ab dem dritten Versuch; 3. andere Studierende der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, soweit es sich nicht um Bewerber aus Absatz 2 handelt. (2) Bewerben sich um die Lehrveranstaltung auch Studierende, die an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald für andere Studiengänge bzw. Bachelor-Teilstudiengänge eingeschrieben und nach ihrem Studienverlauf auf den Besuch der Lehrveranstaltung zu diesem Zeitpunkt angewiesen sind (einschließlich der Wiederholenden bis zum zweiten Versuch), so entscheidet zwischen diesen Bewerbern und den Bewerbern aus Absatz 1 Nr. 1 das Los. Bewerben sich um die Lehrveranstaltung auch Studierende, die an der Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald für andere Studiengänge eingeschrieben und nach ihrem Studienverlauf auf den Besuch der Lehrveranstaltung zu diesem Zeitpunkt nicht angewiesen sind (einschließlich der Wiederholenden ab dem dritten Versuch), so entscheidet zwischen diesen Bewerbern und den Bewerbern aus Absatz 1 Nr. 2 das Los. (3) Im Übrigen regelt der Dekan von Amts wegen oder auf Antrag der Lehrenden die Zulassung nach formalen Kriterien. (4) Die Fakultät stellt im Rahmen der verfügbaren Mittel sicher, dass den unter Absatz 1 Nr. 1 genannten Studierenden durch die Beschränkung der Zahl der Teilnehmenden kein Zeitverlust entsteht. (5) Die Fakultät kann für die Studierenden anderer Studiengänge das Recht zum Besuch von Lehrveranstaltungen generell beschränken, wenn ohne die Beschränkung eine ordnungsgemäße Ausbildung der für den Bachelor-Teilstudiengang Fennistik eingeschriebenen Studenten nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt nicht für Studenten, die nach ihrer Prüfungs- oder Studienordnung auf den Besuch dieser Lehrveranstaltungen angewiesen sind. 4

5 Vergabe von (ECTS-kompatiblen) Leistungspunkten (1) Die Grundsätze des (ECTS-kompatiblen) Leistungspunktesystems ergeben sich aus 5 GPO BMS. (2) Für das Bestehen der Bachelorprüfung ist das Erbringen von insgesamt 180 Leistungspunkten erforderlich. Davon entfallen auf die Module in den beiden Teilstudiengängen insgesamt 130 Leistungspunkte (einschließlich je 2 Punkte für die mündliche Fachmodulprüfung in jedem Teilstudiengang), auf die Module in den beiden Studienabschnitten der General Studies insgesamt 28 Leistungspunkte, auf das Praktikum 12 Leistungspunkte sowie auf die Bachelorarbeit 10 Leistungspunkte. Für die Zuordnung von Leistungspunkten zu den einzelnen Modulen im Bachelor-Teilstudiengang Fennistik wird auf 3 der FPO verwiesen 6 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald während der angegebenen Sprechstunden. (2) Die fachspezifische Studienberatung im Bachelor-Teilstudiengang Fennistik erfolgt durch den von der Fakultät benannten Fachmodulvertreter in den Sprechstunden. Die Sprechstunden sind semesterweise bekannt zu geben und betragen pro Woche mindestens zwei Stunden. Sie sollen auch während der vorlesungsfreien Zeit angeboten werden. 7 Übergangsregelungen (1) Diese Studienordnung gilt erstmals für die Studierenden, die nach Inkrafttreten im Teilstudiengang Fennistik immatrikuliert werden. (2) Für vor diesem Zeitpunkt immatrikulierte Kandidaten finden sie vollständige Anwendung, wenn der Kandidat dieses beantragt. Ein Antrag nach Satz 1 ist schriftlich beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen. Der Antrag ist unwiderruflich. 5

8 Inkrafttreten/Außerkrafttreten (1) Diese Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Kraft. (2) Die Studienordnung des Bachelor-Teilstudiengangs Fennistik vom 28. Juni 2005 sowie die ihr zugrunde liegende Gemeinsame Prüfungsordnung für B.A.- Studiengänge vom 18. Oktober 2005 (Mittl.bl. BM M-V 2005 S. 1087) treten mit Ablauf des 30. September 2012 außer Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Studienkommission des Senats vom 10. Juni 2009, der mit Beschluss des Senats vom 16. April 2008 gemäß 81 Absatz 7 LHG und 20 Absatz 1 Satz 2 Grundordnung die Befugnis zur Beschlussfassung verliehen wurde. Greifswald, den 22. Juli 2009 Der Rektor der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Universitätsprofessor Dr. rer. nat. Rainer Westermann Hochschulöffentlich bekannt gemacht am 19.11.2009 6

Musterstudienplan Fachmodul Fennistik 1. Semester Basismodul: Spracherwerb Finnisch Ü Finnisch 1 6 SWS (90/135) Modul: Grundlagen der Sprachwissenschaft V/Ü Einführung in fennistische Sprachwissenschaft 2 SWS (30/45) 2. Semester Ü Finnisch 2 6 SWS (90/135) 15 LP / 450 Std. 90 min. Klausur [GER A1] S Phonetik /Phonologie 2 SWS (30/45) 5 LP / 150 Std. 90 min. Klausur 3. Semester Aufbaumodul: Spracherwerb Finnisch Ü Finnisch 3 4 SWS (60/180) Modul: Fennistische Sprachwissenschaft V/Ü Gesamtbild der finnischen Grammatik 2 SWS (30/60) Modul: Finnische Literaturgeschichte V Einführung 2 SWS (30/60) 4. Semester 5. Semester 6. Semester Ü Finnisch 4 4 SWS (60/180) 16 LP / 480 Std. 180 min. Klausur [GER B1] Aufbaumodul: Finnische Sprache und Kommunikation Sprachpraktische Übung mit kommunikativem Schwerpunkt 2 SWS (30/60) Sprachpraktische Übung mit sprachwissenschaftlichem Schwerpunkt 2 SWS (30/60) S Sprachwissenschaft 2 SWS (30/60) 6 LP / 180 Std. 150 min. Klausur Aufbaumodul: Geschichte Finnlands und Landeskunde Finnlands V/S Geschichte Nordeuropas/Finnlands 2 SWS (30/60) S Sprachwissenschaft 2 SWS (30/60) 9 LP / 270 Std. 240 min. Klausur + 60 min. mündliche Prüfung [GER B2] S Literaturgeschichte 2 SWS (30/60) S Landeskunde Bachelorarbeit 10LP / 300 Std. 6 LP / 180 Std. 180 min. Klausur 2 SWS (30/60) 6 LP / 180 Std. 90 min. Klausur (10 LP /300 Std.) Bachelorprüfung: 60 std. /2 LP SWS: Semesterwochenstunde S: Seminar; V: Vorlesung; Ü: Übung LP/Std.: Leistungspunkte (ECTS)/ Arbeitsaufwand je Modul; (x/x): Workload (Stunden Kontaktzeit je Lehrveranstaltung/ Stunden Selbststudium je Lehrveranstaltung). 7

8

Universität Greifswald Institut für fremdsprachliche Philologien Bachelor-Teilstudiengang Fennistik Modulhandbuch 9

Modul: Spracherwerb Finnisch (Basismodul) Qualifikationsziele Grundlegende finnische Sprachkenntnisse; Beherrschung einfacher grammatischer Strukturen und eines Basiswortschatzes. [GER A1]. 3 Inhalte Unterrichtssprache Deutsch/Finnisch Vermittlung eines Grundwortschatzes, der Artikulation und grundlegender grammatischer Regeln, die es dem Studenten ermöglichen, einfachere Alltagssituationen auf Finnisch zu bewältigen. Folgende grammatische Formen werden vermittelt: Verbtypen, Nominaltypen, Grundkasus, Tempora im Aktiv und Passiv, die gebräuchlichsten Modi, Grundsatztypen, Rektion und Valenz von Verben, Regeln für Objektkasus Lehrveranstaltungen Ü: Finnisch 1 Ü: Finnisch 2 Teilnahmevoraussetzungen keine Voraussetzung für die Vergabe Bestehen einer Klausur (90 Minuten) von Leistungspunkten Häufigkeit des Angebots Beginnend im WS Arbeitsaufwand 450 Stunden (davon 12 SWS Kontaktzeit) Dauer zwei Semester Regelprüfungstermin 2. Semester Leistungspunkte (LP) 15 3 Niveaustufe gem. Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER). 10

Modul: Spracherwerb Finnisch (Aufbaumodul) Qualifikationsziele Ausbau der im Basismodul vermittelten finnischen Sprachkenntnisse; Beherrschung komplexer grammatischer Strukturen und eines vielseitigen Grundwortschatzes. [GER B1]. Inhalte Unterrichtsprache zu großen Teilen Finnisch Übungstypen: Hörverständnis, Leseverständnis, schriftliche und mündliche Sprachproduktion Ausbau des Wortschatzes und Vertiefung der grammatischen Kenntnisse so, dass der Student ohne Hilfsmittel den wesentlichen Inhalt finnischsprachiger Sachtexte verstehen kann. Folgende grammatische Formen werde vermittelt: Aktiv- und Passivpartizipien in Satzentsprechungen und als Attribute, seltenere Kasus, Vertiefung der Kenntnisse über den Gebrauch der grammatischen Kasus, seltene Modi, grammatische Mittel der Stilistik Lehrveranstaltungen Ü: Finnisch 3 Ü: Finnisch 4 Teilnahmevoraussetzungen Erfolgreicher Abschluss des Spracherwerb Finnisch (Basismodul) Voraussetzung für die Vergabe Bestehen einer Klausur (180 Minuten) von Leistungspunkten Häufigkeit des Angebots WS u. SS Arbeitsaufwand 480 Stunden (davon 8 SWS Kontaktzeit) Dauer zwei Semester Regelprüfungstermin 4. Semester Leistungspunkte (LP) 16 11

Modul: Grundlagen der Sprachwissenschaft Qualifikationsziele Grundkenntnisse in der finnischen Sprachwissenschaft (Sprachgenetik, Sprachtypologie, Morphologie, Phonetik, Phonologie, Lautgeschichte, Lexikologie) und der entsprechenden fachwissenschaftlichen Terminologie. Inhalte Die Stellung des Finnischen unter den finnisch-ugrischen Sprachen typologische Charakterisierung und Einordnung des Finnischen Sprachwissenschaftliche Grundbegriffe, z.b. Phonem, Morphem, Lexem etc. Überblick über die strukturelle und etymologische Zusammensetzung des finnischen Wortschatzes kontrastive Darstellung der deutschen und finnischen Phonetik mit dem Ziel der Minimierung von Interferenzerscheinungen Lehrveranstaltungen V/Ü Einführung in fennistischer Sprachwissenschaft PS Phonetik/Phonologie Teilnahmevoraussetzungen keine Voraussetzung für die Vergabe Bestehen einer Klausur (90 Minuten) von Leistungspunkten Häufigkeit des Angebots WS u. SS Arbeitsaufwand 150 Stunden (davon 4 SWS Kontaktzeit) Dauer zwei Semester Regelprüfungstermin 2. Semester Leistungspunkte (LP) 5 12

Modul: Fennistische Sprachwissenschaft Qualifikationsziele Anwendungsbereite Gesamtkenntnisse zur synchronen finnischen Basisgrammatik; vertiefte Kenntnisse in einem ersten der folgenden sprachwissenschaftlichen Teilbereiche Morphologie, Syntax, Semantik, Geschichte des Finnischen als Literatursprache. Inhalte Systematische Beschreibung der finnischen Morphologie und Syntax; praktische Einübung der morphologischen und syntaktischen Analyse finnischer Texte; Präsentation der wichtigsten Grammatiken des Gegenwartsfinnischen methodisch orientierte Vertiefung in einem der üblichen sprachwissenschaftlichen Teilbereiche; Analysemethoden und ihre adäquate Anwendung auf diesen Bereich; Literaturrecherche; Anwendung der Fachliteratur Lehrveranstaltungen V/Ü Gesamtbild der finnischen Grammatik PS Sprachwissenschaft Teilnahmevoraussetzungen Erfolgreicher Abschluss des Moduls Grundlagen der Sprachwissenschaft Voraussetzung für die Vergabe Bestehen einer Klausur (150 Minuten) von Leistungspunkten Häufigkeit des Angebots WS u. SS Arbeitsaufwand 180 Stunden (davon 4 SWS Kontaktzeit) Dauer zwei Semester Regelprüfungstermin 4. Semester Leistungspunkte (LP) 6 13

Modul: Finnische Literaturgeschichte Qualifikationsziele Übersichtskenntnisse in der finnischen Literaturgeschichte, Kenntnis der Hauptwerke des finnischen Literaturkanons; vertiefte Kenntnisse in zwei literarischen Gattungen aus zwei literaturhistorischen Epochen. Inhalte Übersicht über die finnische Literaturgeschichte vom Anfang bis heute: Überblick über die Epochen und Gattungen; Behandlung einer Auswahl wichtiger Autoren und exemplarische Analyse ihrer Werke; Vermittlung der gängigen literaturwissenschaftlichen Analysemethoden und deren exemplarische Anwendung auf die finnische Literatur Lehrveranstaltungen V: Einführung PS: Literatur(geschichte) Teilnahmevoraussetzungen keine Voraussetzung für die Vergabe Bestehen einer Klausur (180 Minuten) von Leistungspunkten Häufigkeit des Angebots einmal im akademischen Jahr (Beginn WS) Arbeitsaufwand 180 Stunden (davon 4 SWS Kontaktzeit) Dauer zwei Semester Regelprüfungstermin 4. Semester Leistungspunkte (LP) 6 14

Modul: Geschichte und Landeskunde Finnlands Qualifikationsziele Grundkenntnisse im Bereich Geschichte Nordeuropas und vielseitige Überblickskenntnisse zu weiteren historisch landeskundlichen Teilbereichen. Inhalte Vermittlung eines allgemeinen Gesamtbildes über Finnland, dessen Kultur und Geschichte (Geographie, Wirtschaft, Bevölkerung, Sprachen und Literaturen, Politik, Schulsystem, Minderheiten, Folklore, Klima, Fauna und Flora etc.) Lehrveranstaltungen V/PS Geschichte Nordeuropas PS Landeskunde Teilnahmevoraussetzungen keine Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten Bestehen einer Klausur (90 Minuten) Häufigkeit des Angebots WS u. SS Arbeitsaufwand 180 Stunden (davon 4 SWS Kontaktzeit) Dauer ein Semester Regelprüfungstermin 5. Semester Leistungspunkte (LP) 6 15

Modul: Finnische Sprache und Kommunikation Qualifikationsziele Aktive Beherrschung komplexer Strukturen der finnischen Sprache in Wort und Schrift und gute pragmatische Kompetenz [GER B2], vertiefte Kenntnisse in einem zweiten der folgenden Teilbereiche der finnischen Sprachwissenschaft: Morphologie, Syntax, Semantik, Geschichte des Finnischen als Literatursprache. Inhalte anwendungsorientierte Vertiefung in einem der üblichen sprachwissenschaftlichen Teilbereiche; Analysemethoden und ihre adäquate Anwendung auf diesem Bereich; Literaturrecherche; Anwendung der Fachliteratur Exzerpieren finnischsprachiger Fachtexte Vertiefung der in den Spracherwerbsmodulen erworbenen sprachlichen Fähigkeiten, insbesondere auf dem Gebiet der Pragmatik Lehrveranstaltungen Sprachpraktische Übung mit kommunikativem Schwerpunkt Sprachpraktische Übung mit sprachwissenschaftlichem Bezug PS Sprachwissenschaft 2 SWS Teilnahmevoraussetzungen Erfolgreicher Abschluss des Spracherwerb Finnisch (Aufbaumodul) Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten Bestehen einer Klausur (240 Minuten) und einer mündlichen Prüfung (60 Minuten). Häufigkeit des Angebots WS u. SS Arbeitsaufwand 270 Stunden (davon 6 SWS Kontaktzeit) Dauer zwei Semester Regelprüfungstermin 6. Semester Leistungspunkte (LP) 9 16