SSV GRUPPE NORDPOL. Reglement Hallenturnier nach Futsal-Light Regeln. SSV Region Zürich

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Transkript:

SSV GRUPPE NORDPOL Gruppenadresse SSV Gruppe NordPol 8050 Zürich Onlinekontakt spielbetrieb@ssvht.ssv-nordpol.ch ssvht.ssv-nordpol.ch Reglement Hallenturnier nach Futsal-Light Regeln SSV Region Zürich Grundlagen Grundlagen für dieses Reglement bilden die FIFA Futsal Spielregeln und die Futsal-Light Spielregeln des SFV. Der Einfachheit halber wird in diesem Reglement die männliche Form verwendet, sie gilt jedoch für Männer wie für Frauen. Organisation Organisator ist die Gruppe NordPol des Schweizerischen Schiedsrichter-Verbandes Region Zürich. Gruppenadresse: SSV Gruppe NordPol, 8050 Zürich Spielberechtigung Spielberechtigt sind Schiedsrichter, Instruktoren, Inspizienten und Behördenmitglieder des SSV sowie eingeladener ausländischer Schiedsrichterorganisationen. Für die Seniorenmannschaften muss ein Mindestalter von 30 Jahren erreicht sein (Stichtag: 01.01.1986). Spielerinnen haben keine Altersbegrenzungen. BEI UNKLARHEITEN BITTE FRÜHZEITIG DAS TURNIER-OK KONTAKTIEREN! Mannschaftsliste Der Mannschaftsführer muss seine definitive Mannschaft spätestens bis am Vorabend um 21 Uhr online erfassen. Danach sind Änderungen (z.b. der Trikotnummern) nur noch am Jurytisch möglich und müssen spätestens bis 15 Minuten vor dem ersten Spiel erfolgen. Spielfeld Länge: mindestens 25 m, höchstens 42 m Breite: mindestens 15 m, höchstens 25 m 2 Strafstosspunkte 6 m und 10 m Penalty Gespielt wird auf dem Handballfeld mit oranger Linienfarbe. Es wird ohne Banden und mit Seitenaus auf beiden Seiten gespielt. Tore Es wird mit Handballtoren (2m x 3m) gespielt. Ball Spezieller Futsalball, Grösse 3, 62cm, ca. 420g Autor: Ismail Abou-Zeid Seite: 1 von 6 Freigabe: Öffentlich Datum: 25.11.2016

Anzahl Spieler Eine Mannschaft besteht aus 5 Spielern (4 Feldspieler plus Torhüter), es können jedoch maximal 10 Spieler pro Mannschaft gemeldet werden. Beliebiges Auswechseln während des Spieles nur in der Auswechselzone. Ausrüstung Das Tenue ist Sache der Mannschaften. Bei gleichen oder ähnlichen Tenues ist die im Spielplan erstgenannte Mannschaft berechtigt, in ihren Farben zu spielen. Es darf nur in für Hallenböden geeigneten Turnschuhen gespielt werden. Das Spielen ohne Turnschuhe ist verboten, Schienbeinschoner obligatorisch. Spielleitung 2 Schiedsrichter 1 Schreiber für kumulierte Fouls Zeitnahmen durch Veranstalter. Eine Nachspielzeit kann nur in Ausnahmefällen durch den Schiedsrichter angezeigt werden; allenfalls ein Time-out, um verletzte Spieler vom Feld transportieren zu können. Spielzeit Gemäss Turnierplan, ohne Timeout. Anspiel Die erstgenannte Mannschaft hat Anspiel und spielt gegen die Matchuhr, von der Tribüne aus gesehen von links nach rechts. Spielregeln a) EINWURF Wird als indirekter Freistoss mit dem Fuss auf der Seitenlinie ausgeführt. (Einkick) b) ZEITSPIEL Der Freistoss, Torabwurf, Einwurf (Einkick) oder Eckstoss muss innerhalb von 4 SEKUNDEN ausgeführt werden (der Schiedsrichter zählt). STRAFBESTIMMUNG: Freistoss indirekt für den Gegner. c) ABSTAND Bei stehenden Bällen beträgt der Abstand mindestens 5 m. d) TORABSTOSS Muss vom Torhüter mit der Hand ausgeführt werden. Er darf dann den Ball erst wieder berühren, wenn dieser die Mittellinie überquert hat oder von einem Gegner berührt wurde. e) SPIELERWECHSEL Beliebiges, fliegendes Auswechseln während des Spieles nur in der Auswechselzone. f) STRAFEN VERWARNUNG (gelbe Karte): 2 Strafminuten AUSSCHLUSS (rote Karte): Platzverweis. Die Turnierleitung entscheidet je nach Schwere des Vergehens über zusätzliche Spielsperren oder einen Turnierausschluss. Seite: 2 von 6

g) SPEZIELLES TACKLING jeglicher Art gegen einen Gegenspieler der im Ballbesitz ist, ist verboten. Spielfortsetzung: Freistoss direkt, (kumuliertes Foul) KUMULIERTE FOULS: Ab dem 4. direkten Freistoss für ein Team kann anstelle des direkten Freistosses ein Penalty vom 10 m Punkt ausgesprochen werden, welcher direkt ausgeführt werden muss. Jedes weitere kumulierte Foul ergibt einen weiteren 10m Penalty. Prallt der Ball innerhalb des Spielfeldes an die Decke oder an ein an der Decke befestigtes Gerät, wird dem Gegner ein Freistoss indirekt auf der Seitenlinie zugesprochen (Einkick). Sanität/Unfälle Jedes Team muss SELBER ÜBER EINEN SANITÄTSKOFFER verfügen! Samariter stehen bereit. Klassierungsmodus GRUPPENSPIELE (BEI PUNKTGLEICHHEIT) Bei Punktegleichstand mehrerer Mannschaften wird die Platzierung nach folgenden Kriterien ermittelt: a) Bessere Bilanz in der Fairnesswertung b) Bessere Tordifferenz aus allen Gruppenspielen c) Anzahl mehr erzielter Tore d) Penaltyschiessen FINALSPIELE: a) Bei unentschiedenem Ausgang erfolgt unmittelbar nach dem Spiel ein Penaltyschiessen vom 6 m Punkt mit drei Spielern. Sollte, nachdem alle berechtigten Spieler beider Mannschaften einen Elfmeter ausgeführt haben, das Ergebnis immer noch unentschieden stehen, wird die Distanz für die nächste Runde auf 10 m verlängert. b) Beim Spiel um den Turniersieg wird zusätzlich eine Verlängerung von 5 Minuten gespielt. Bei erneut unentschiedenem Ausgang erfolgt unmittelbar danach ein Penaltyschiessen vom 6 m Punkt mit drei Spielern. Sollte, nachdem alle berechtigten Spieler beider Mannschaften einen Elfmeter ausgeführt haben, das Ergebnis immer noch unentschieden stehen, wird die Distanz für die nächste Runde auf 10 m verlängert. Protest a) Es wird eine von der Turnierleitung bestimmte Protestkommission gebildet. Diese besteht aus drei Personen, wovon eine Person der Turnierleitung angehören kann. Die Turnierleitung bestimmt die beiden zusätzlichen Personen. b) Proteste müssen beim Schiedsrichter regelkonform angemeldet und unmittelbar nach Spielschluss bei der Turnierleitung schriftlich bestätigt werden. c) Die Protest-Kaution beträgt CHF 50.- und ist bei der Protest-Bestätigung an die Turnierleitung zu bezahlen. Wird der Protest gutgeheissen, wird die Protest-Kaution vollumfänglich zurückerstattet. Im andern Fall verfällt die Protestkaution zugunsten des Veranstalters. Proteste ohne bezahlte Protestkaution werden nicht behandelt. Seite: 3 von 6

Forfaitfälle / Ausschluss der Mannschaft FORFAITFÄLLE In folgenden Fällen verliert die fehlbare Mannschaft mit 3:0 forfait: a) Teilnahme von nichtqualifizierten Spielern (siehe Regeln 3 und 4). b) Präsenz von weniger als 4 Spielern bei Spielbeginn (keine Wartezeit!). c) Verspätetes Antreten (keine Wartezeit!). d) Spielabbruch durch Verschulden einer Mannschaft. e) Austausch von Spielern unter Turniermannschaften. (Ausnahme: vorgängige Rücksprache und Einverständnis mit der Turnierleitung) AUSSCHLUSS DER MANNSCHAFT: TÄTLICHKEITEN UND GROBE UNSPORTLICHKEIT GEGENÜBER DEM SCHIEDSRICHTER, Ausschreitungen in der Halle KÖNNEN ZUM AUSSCHLUSS DER GESAMTEN MANNSCHAFT FÜHREN. Ausserdem wird der Vorfall der zuständigen Behörde zur Beurteilung gemeldet. (Entscheidung Turnierleitung) Rückzug Mannschaft a) Ist es einer Mannschaft, trotz Anmeldung, nicht möglich am Turnier teilzunehmen, so hat sie dies mind. 2 Wochen vor Turnierveranstaltung schriftlich dem Veranstalter mitzuteilen, sowie zu begründen. b) Wird die Abmeldefrist nicht eingehalten, verfällt der Turniereinsatz zu Gunsten des Veranstalters. Dieser wird auch dann erhoben, wenn die Mannschaft den Turnierbetrag noch nicht einbezahlt hat. Versicherung Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Der SSV und der Veranstalter lehnen jegliche Haftung und Verantwortung für Unfälle, Sachbeschädigung, Diebstahl, usw. auch gegenüber Dritten ab. Wanderpokal Der Pokal geht endgültig in den Besitz derjenigen Mannschaft, die diesen 5mal gewonnen hat. Die Gravur ist Sache des Siegers. Der Wanderpokal ist vor Turnierbeginn dem Veranstalter in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Schlussbestimmungen Alle in diesem Reglement nicht enthaltenen Fälle werden von der Turnierleitung endgültig entschieden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Dieses Reglement ersetzt alle bisherigen. Anhang Der Anhang zu diesem Reglement bildet einen zusätzlichen Bestandteil des Reglements. Schweizerischer Schiedsrichter-Verband Region Zürich Präsident SSV Region Zürich OK-Präsident Gruppe NordPol Seite: 4 von 6

René Berger Gabriel Vilares Seite: 5 von 6

SSV GRUPPE NORDPOL Gruppenadresse SSV Gruppe NordPol 8050 Zürich Onlinekontakt spielbetrieb@ssvht.ssv-nordpol.ch ssvht.ssv-nordpol.ch Anhang zum Turnierreglement Allgemeines zur Hallenbenützung Rauchen DAS RAUCHEN IST IN DER GANZEN SPORTANLAGE STRENGSTENS VERBOTEN! Brand-Fehlalarm Wir verweisen auf die Bestimmungen der Sportanlagen AG Wallisellen. Bei Nichteinhalten dieser Bestimmungen werden die Fehlbaren für den entstandenen Schaden vollumfänglich haftbar gemacht! Garderoben Die Garderoben sind sauber und ordentlich zu hinterlassen. Turnschuhe Das Spielfeld darf nur mit Turnschuhen betreten werden, die für den Hallengebrauch geeignet (nicht abfärben) und nicht im Freien benutzt werden (Steine in der Sohle, können schmerzhafte Verletzungen der Spieler verursachen!). Verpflegung Verpflegung sowie Getränke können den ganzen Tag im Cateringbereich gekauft werden. Das Essen ist IM GANZEN HALLEN- UND GARDEROBENBEREICH untersagt. Dasselbe gilt für den Genuss von Alkohol. Die Konsumation von Drogen ist auf der ganzen Anlage nicht gestattet. Hallennutzung DAS FUSSBALLSPIELEN IN DEN GÄNGEN/TRIBÜNE/GARDEROBEN IST VERBOTEN! SSV Gruppe NordPol Die Turnierleitung Autor: Ismail Abou-Zeid Seite: 6 von 6 Freigabe: Öffentlich Datum: 25.11.2016