Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium im Fach Kulturwissenschaft an der Universität Potsdam

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Transkript:

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium im Fach Kulturwissenschaft an der Universität Potsdam Vom 21. Februar 2018 Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage der 19 Abs. 1 und 2, 22 sowie 72 Abs. 2 Nr. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 28. April 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 18], zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 1. Juli 2015 (GVBl.I/15, [Nr. 18]) in Verbindung mit der Verordnung über die Gestaltung von Prüfungsordnungen zur Gewährleistung der Gleichwertigkeit von Studium, Prüfungen und Abschlüssen (Hochschulprüfungsverordnung - HSPV) vom 4. März 2015 (GVBl.II/15, [Nr. 12]) und mit Art. 21 Abs. 2 Nr. 1 der Grundordnung der Universität Potsdam (GrundO) vom 17. Dezember 2009 (AmBek. UP Nr. 4/2010 S. 60) in der Fassung der Vierten Satzung zur Änderung zur Grundordnung der Universität Potsdam vom 15. November 2017 (AmBek. UP Nr. 19/2017 S. 1039) und 1 Abs. 2 der Neufassung der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam vom 30. Januar 2013 (BAMA-O) (AmBek. UP Nr. 3/2013 S. 35), zuletzt geändert am 24. Februar 2016 (Am- Bek. UP Nr. 7/2016 S. 560), am 21. Februar 2018 folgende Studien- und Prüfungsordnung als Satzung beschlossen: 1 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Abschlussgrad 3 Ziele des Bachelorstudiums 4 Dauer und Gliederung des Bachelorstudiums 5 Teilzeitstudium 6 Module und Studienverlauf 7 Aufenthalt im Ausland 8 Bachelorarbeit 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen Anhang 1: Modulkatalog Anhang 2: Exemplarischer Studienverlaufsplan 1 Geltungsbereich (1) Diese Ordnung gilt für das Zwei-Fächer- Bachelorstudium im Fach Kulturwissenschaft an der Universität Potsdam. Sie ergänzt als fachspezifische Ordnung die Neufassung der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die nicht lehr- 1 Genehmigt durch den Präsidenten der Universität Potsdam am 10. April 2018. amtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam (BAMA-O). (2) Bei Widersprüchen zwischen dieser Ordnung und der BAMA-O gehen die Bestimmungen der BAMA-O den Bestimmungen dieser Ordnung vor. 2 Abschlussgrad Nach Erwerb der erforderlichen Leistungspunkte und nach Vorlage der Graduierungsvoraussetzungen verleiht die Universität Potsdam durch die Philosophische Fakultät den Grad eines Bachelor of Arts, abgekürzt als B.A. 3 Ziele des Bachelorstudiums (1) Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über grundlegende Kompetenzen auf den Gebieten der Kulturwissenschaften und Kulturgeschichte, der europäischen Literaturen sowie auditiver und visueller Kulturen, die zur Fortsetzung des Studiums im Masterstudiengang Vergleichende Literatur- und Kunstwissenschaft oder in ähnlichen Studiengängen an anderen Universitäten befähigen. Die Studierenden: - verfügen über ein modernes Methodenwissen der Kulturwissenschaften, insbesondere der Literatur-, Kunst- und Musikwissenschaft, sowie profunde Kenntnisse historischer und aktueller Bedingungen der Kunstproduktion, - beherrschen den Gegenstandsbereich der Kulturwissenschaften, ihre Terminologie, die Vielfalt ihrer theoretischen Modelle sowie klassische und neue Analyseverfahren, - sind zum Erwerb kulturellen Wissens fähig, - beherrschen das wissenschaftliche Instrumentarium für kulturwissenschaftliche Untersuchungen, - können ihr Wissen in praktischen Bereichen anwenden, - sind zur Analyse und eigenständigen Kritik historischer und zeitgenössischer Werke aus Literatur, Bildender Kunst und Musik fähig. (2) Das Bachelorstudium Kulturwissenschaft führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss für Tätigkeiten in Berufsfeldern wie Lektorat, Verlagswesen, Redaktion, Denkmalpflege, Kunst-, Literatur- und Musikvermittlung sowie Kulturmanagement. 4 Dauer und Gliederung des Studiums (1) Das Bachelorstudium im Fach Kulturwissenschaft wird an der Universität Potsdam im Rahmen eines Zwei-Fächer-Studiums angeboten. Dabei kann Kulturwissenschaft nur im ersten Fach studiert werden. Es wird dringend empfohlen, das Studien-

fach Kulturwissenschaft mit einer fremdsprachlichen Philologie im Zweitfach zu kombinieren. (2) Das Studium umfasst 180 LP und gliedert sich wie folgt: Erstfach (inkl. Bachelorarbeit) 90 LP Zweitfach 60 LP Schlüsselkompetenzen 30 LP Summe: 180 LP 5 Teilzeitstudium Das Bachelorstudium im Fach Kulturwissenschaft ist für ein Teilzeitstudium geeignet. Ein Teilzeitstudium setzt die Beratung bei der Fachstudienberatung voraus, mit dem Ziel, einen individuellen Studienplan zu erstellen. Ein Nachweis über die Beratung ist dem Antrag auf Teilzeitstudium nach 3 der Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Potsdam (Teilzeitordnung) beizulegen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Teilzeitordnung. 6 Module und Studienverlauf (1) Das Bachelorstudium im Fach Kulturwissenschaft setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Modulkurzbezeichnung Name des Moduls LP I. Pflichtmodule (78 LP) AVL_BA_003 Einführung: Kulturwissenschaft 12 AVL_BA_004 Europäische Literaturen 12 AVL_BA_005 Visuelle Kulturen 12 AVL_BA_006 Auditive Kulturen 12 AVL_BA_007 Kulturwissenschaftliches 9 Vertiefungsmodul AVL_BA_008 Forschungs- und Praxismodul Kulturwissenschaft 9 AVL_BA_009 Praktikum Kulturwissenschaft 12 II. Bachelorarbeit 12 Summe der LP der zu absolvierenden 90 Pflichtmodule + Bachelorarbeit Akademische Grundkompetenzen (12 LP) AVL_BA_001 Wissenschaftliches Arbeiten und Planen AVL_BA_002 Präsentation und Vermittlung 6 6 (2) Im Bachelorstudium werden fachübergreifende berufsfeldspezifische Kompetenzen nach 23 BAMA-O im Umfang von 18 LP in den Wahlpflichtmodulen des BAMA-O-Katalog Studiumplus vermittelt. (3) Näheres zu den Beschreibungen der in Absatz 1 genannten Module ist im Anhang 1: Modulkatalog zu dieser Ordnung geregelt. (4) Ein exemplarischer Studienverlaufsplan für das Bachelorstudium ist in Anhang 2 zu dieser Ordnung aufgeführt. 7 Aufenthalt im Ausland Im Bachelorstudium im Fach Kulturwissenschaft wird ein Aufenthalt im Ausland im vierten oder fünften Fachsemester im Umfang von mindestens einem Semester, etwa im Land der gewählten fremdsprachlichen Philologie, nachdrücklich empfohlen. 8 Bachelorarbeit (1) Sobald die bzw. der Studierende mindestens 126 Leistungspunkte erworben hat, hat die bzw. der Studierende Anspruch auf die unverzügliche Vergabe eines Themas für die Bachelorarbeit. (2) Die Bachelorarbeit hat einen Umfang von 12 Leistungspunkten. (3) Eine Disputation ist nicht vorgesehen. 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft. (2) Diese Ordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung an der Universität Potsdam im Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft immatrikuliert werden. (3) Die Ordnung für das Bachelorstudium im Fach Kulturwissenschaft an der Universität Potsdam vom 24. Januar 2008 (AmBek. UP Nr. 3/2008 S. 47) tritt nach Ablauf der doppelten Regelstudienzeit nach Inkrafttreten dieser Ordnung am 30. September 2024 außer Kraft.

(4) Studierende, die bei Inkrafttreten dieser Ordnung noch nach der Ordnung vom 24. Januar 2008 (AmBek. UP Nr. 3/2008 S. 47) studieren, können auf Antrag an den Prüfungsausschuss bis ein Jahr nach dem Inkrafttreten der neuen fachspezifischen Ordnung in die neue Ordnung nach Absatz 1 wechseln. Bisher erbrachte Leistungen werden nach den Bestimmungen in 16 BAMA-O anerkannt. Studierende, die nach Ablauf der Frist nach Absatz 3 noch nach der zuvor erlassenen Ordnung studieren, werden von Amts wegen in die neue fachspezifische Ordnung überführt.

Anhang 1: Modulkatalog Die Beschreibungen der in 6 Abs. 1 sowie in den folgenden Tabellen aufgeführten Modulen des Studiengangs regelt die Satzung für den Modulkatalog der Philosophischen Fakultät (MK PhilFak) für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam. Ergänzende Regelungen bzw. Abweichungen sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Modul-Nr. Modultitel LP PM/ WPM Zugangsvoraussetzung AVL_BA_001 Wissenschaftliches Arbeiten und Planen 6 PM Keine Kulturwissenschaft AVL_BA_002 Präsentation und Vermittlung Kulturwissenschaft 6 PM Keine AVL_BA_003 Einführung in die Kulturwissenschaft der 12 PM Keine Künste AVL_BA_004 Europäische Literaturen 12 PM Keine AVL_BA_005 Visuelle Kulturen 12 PM Keine AVL_BA_006 Auditive Kulturen 12 PM Keine AVL_BA_007 Kulturwissenschaftliches Vertiefungsmodul 9 PM Keine AVL_BA_008 Forschung- und Praxismodul Kulturwissenschaft 9 PM Keine AVL_BA_009 Praktikum Kulturwissenschaft 12 PM Keine LP = Anzahl der Leistungspunkte, PM = Pflichtmodul, WPM = Wahlpflichtmodul Anhang 2: Exemplarischer Studienverlaufsplan Modulcharakteristika Fachsemester Kürzel Modulbezeichnung 1 2 3 4 5 6 AVL_BA_003 Einführung in die Kulturwissenschaft Kulturwissenschaft I (Vorlesung und Übung) 6 Kulturwissenschaft II (Vorlesung und Übung) mit 6 Klausur AVL_BA_004 Europäische Literaturen Übung 3 AVL_BA_005 Visuelle Kulturen Übung 3 AVL_BA_006 AVL_BA_007 AVL_BA_008 Auditive Kulturen Kulturwissenschaftliches Vertiefungsmodul Forschungs- und Praxismodul Kulturwissenschaft mündliche Prüfung oder Präsentation 3

AVL_BA_009 Praktikum Kulturwissenschaft Praktikum mit Bericht 12 Bachelorarbeit 12 LP Gesamt (ohne Schlüsselkompetenzen) 12 12 12 12 12 30 AVL_BA_001 Wissenschaftliches Arbeiten und Planen Übung oder Tutorium mit Hausarbeit 6 AVL_BA_002 Präsentation und Vermittlung Übung oder Tutorium mit Hausarbeit mit mündlicher 6 Prüfung oder Präsentation Berufsfeldspezifische Kompetenzen (18 LP) LP Gesamt 18 18 18 18 18 30