Ausführungen: Norbert Zoschke, Stellv. Leiter des Katastrophenschutzstabes des Innenministeriums
Gliederung. Einleitung/Vormerkungen 2. Rechtliche Grundlagen/Brand- und Katastrophenschutz/Aufgabenträger 3. Katastrophenschutzleitung des Landes 4. Katastrophenschutzstab des Innenministeriums 5. LSTE/Katastrophenschutzlager Beeskow 6. Fazit 2
. Einleitung/Vorbemerkungen Definition: Katastrophe gem. Abs. 2 BbgBKG Katastrophen insbesondere Naturereignisse oder durch Mensch oder Technik verursachte Ereignisse, die eine Beeinträchtigung oder unmittelbare Gefährdung von Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, erheblicher Sachwerte, lebensnotwendiger Unterkünfte oder der Versorgung der Bevölkerung bedeuten und dabei zugleich erhebliche Störungen oder unmittelbare Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung verursachen, durch Kräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes und trotz Nachbarschaftshilfe nicht in angemessener Zeit beseitigt werden können und den Einsatz der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes unter einheitlicher Führung erfordern. Diese Definitionen treffen in der Regel auf alle bisherigen Hochwasserlagen im Land Brandenburg zu. 3
. Einleitung/Vormerkungen Insbesondere die Hochwasserlagen an der Oder im Jahr 997 und an der Elbe in den Jahren 2002 und 2006 haben das erhebliche Gefahrenpotential von hochwasserführenden Flüssen vor Augen geführt. Der Sicherung der ca. 300 km langen Deiche im Land Brandenburg kommt daher bei katastrophalen Hochwasserlagen immer eine zentrale Bedeutung zu. Jede Hochwasserlage verläuft anders. Das Sommerhochwasser 203 übertraf in Ausdehnung und Gesamtstärke das Hochwasser vom August 2002. Erstmals waren 5 Flüsse (Neiße, Spree, Schwarze Elster, Elbe und Havel) betroffen. Es wurden teilweise nie vorher gekannte Höchstwasserstände verzeichnet. Durch den Deichbruch bei Fischbeck (ST) war auch der Landkreis Havelland durch das Hochwasser bedroht. Zum zweiten Mal in der Geschichte mussten die Havelpolder geflutet werden, um die Elbedeiche unterhalb Wittenberge zu entlasten. Fotostrecke: Deichbruch bei Fischbeck Foto: dpa...abendzeitung-muenchen.de 4
2. Rechtliche Grundlagen / Brand- u. KatS / Aufgabenträger a. Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg vom 24. Mai 2004 7 Gesamtführung Hauptamtliche Bürgermeister, Amtsdirektoren Oberbürgermeister, Landräte Innenministerium 37 Einrichtung einer Katastrophenschutzleitung und eines Katastrophenschutzstabes 42 Feststellung des Katastrophenfalles (durch Untere Katastrophenschutzbehörde ) 5
2. Rechtliche Grundlagen / Brand- u. KatS / Aufgabenträger b. Rechtsverordnung über die Einheiten und Einrichtungen, die Ausbildungen,. des Katastrophenschutzes Im KatS sind folgende Fachdienste strukturiert und festgelegt: Führung Brandschutz (Brandschutzeinheiten) Sanitätsdienst Betreuungsdienst Gefahrstoffschutz Bergung Instandsetzung Wassergefahr Zu jedem Fachdienst wurde eine entsprechende Verwaltungsvorschrift, die die Aufgaben, Struktur, Ausstattung und Ausbildung regelt, erlassen. 6
2. Rechtliche Grundlagen / Brand- u. KatS / Aufgabenträger c. Brandenburgisches Wassergesetz und Hochwassermeldedienst- Verordnung Die Hochwasseralarmstufen A Wasserstandsmeldedienst (zusätzliche Pegelablesungen) A 2 Kontrolldienst (tägliche Kontrolle der Deiche und Anlagen) A 3 Wach- und Kontrolldienst (ständiger Wachdienst) A 4 Deichverteidigung 7
2. Rechtliche Grundlagen / Brand- u. KatS / Aufgabenträger d. Aufgabenträger Die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörde haben die Aufgabe Maßnahmen zur Vorbereitung der Bekämpfung von Großschadensereignissen und Katastrophen und zur Abwehr sowie Beseitigung der Folgen zu treffen. Die Katastrophenschutzbehörden können zur Erfüllung ihrer Aufgaben neben den Feuerwehren, insbesondere Einheiten und Einrichtungen der Hilfsorganisationen sowie Kräfte und Mittel des Bundes, wie die Bundeswehr, Bundespolizei und das THW einsetzen. Das Land (KatS-Leitung, KatS-Stab) unterstützt, koordiniert den Kräfte- und Mitteleinsatz, hält Verbindungen mit den Nachbarländern und stellt zentrale Einsatzressourcen zur Verfügung. 8
3. Katastrophenschutzleitung des Landes Koordinierungszentrum Krisenmanagement (KKM) Einbindung der Ressorts MBJS MUGV MWFK in die Gesamtführung gem. 7 BbgBKG MWE MdJ MIL Vertretung der Ressorts in der Führung Land Brandenburg StK M I MASF MdF Vertretung der Fachabteilungen (namentlich festgelegte Ansprechpartner) in Abhängigkeit vom Ereignis (z.b. Wasserbehörden LUGV) BW, THW, Bpol, Landespolizei Katastrophenschutzleitung Katastrophenschutzstab Fachberater Verbindungsbeamte 9
3. Katastrophenschutzleitung des Landes Katastrophenschutzleitung 38 BbgBKG () In der KatS-Leitung sind neben Bediensteten der KatS- Behörde weitere Behörden, Einrichtungen und Hilfsorganisationen vertreten, deren Mitwirkung erforderlich werden kann. (2) Die KatS-Leitung tritt mindestens einmal jährlich zusammen, um insbesondere die Vorbereitungsmaßnahmen für den KatS zu überprüfen und veränderten Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Sie hat ihre Einsatzbereitschaft durch Ausbildung und Übungen sicherzustellen. 0
3. Katastrophenschutzleitung des Landes 38 BbgBKG Wegen der verschärfenden Hochwasserentwicklung wurde im Innenministerium am 04.06.203 das Koordinierungszentrum für Krisenmanagement (KKM) im 24-Stundensystem in Betrieb genommen und der Katastrophenschutz-Stab des Landes personell besetzt. Ein Tag später wurde die Katastrophenschutzleitung des Landes einberufen. Die wesentlichen Entscheidungen auf Landesebene werden durch die Katastrophenschutzleitung getroffen. Geleitet wird sie durch den Innenminister, alle relevanten Ressort sind mindestens durch den Abteilungsleiter vertreten.
4. Katastrophenschutzstab des Innenministeriums Grundlage: FwDV 00 Führung und Leitung im Einsatz Führungssysteme Wir arbeiten nach dem klassischen Stabsmodell S bis S 6. Das Ministerium hat eine Stabsdienstordnung erlassen, in der die einzelnen Aufgaben beschrieben und festgelegt sind. Die Besetzung der einzelnen Sachgebiete erfolgt in 2-Stunden-Schichten. Dieses Führungssystem hat sich auch diesmal bewährt. 2
4. Katastrophenschutzstab des Innenministeriums Katastrophenschutzstab Leiter S S 2 S 3 S 4 S 5 S 6 Personal/ Innerer Dienst Lage Einsatz Versorgung Presseund Medienarbeit Information und Kommunikation Fachberater und Verbindungspersonen 3
4. Katastrophenschutzstab des Innenministeriums Leiter des Stabes: Referatsleiter 42 Stellv. Leiter: Leiter der LSTE/ S Personal/Innerer Dienst S 2 Lage S 3 Einsatz S 4 Versorgung S 5 Presse- und Medienarbeit S 6 Information und Kommunikation aus dem Stammpersonal der einzelnen Abt. des MI wird durch Personal der Polizei besetzt durch LSTE durch LSTE Pressestelle des MI IuK-Spezialisten, IT-Mitarbeiter 4
5. LSTE / Katastrophenschutzlager Beeskow Fester Bestandteil des Gefahrenabwehrsystems des Landes Aufgaben Besetzung der Stabsbereiche Stellv. Leiter S 3 S 4 (ca. 8-0 Lehrkräfte/Ausbilder im feuerwehrtechnischen Dienst der Landesschule Personelle Verstärkung des KatS-Lagers Hochfahren der Beschaffungsstelle für Engpassressourcen Bereitstellung von Spezialtechnik, Transporttechnik u. a. (Mitarbeiter der Technischen Einrichtung BH) Rundumbesetzung des KatS- Lagers Beeskow Bereitstellung / Transport der von den Stäben vor Ort angeforderte Einsatzmittel Auffüllung der Lagerbestände 5
5. LSTE / Katastrophenschutzlager Beeskow Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) Katastrophenschutzlager Beeskow (Zentrale Vorhaltung von Landesreserven) 6
5. LSTE / Katastrophenschutzlager Beeskow Brandschutzeinheiten im Land Brandenburg (BSE) überörtliche Kräfte bei Großschadenslagen und Katastrophen Im Land - 5 x 993/94 aufgestellt Einsatz bei Bekämpfung von Großschadenslagen, insbesondere von Großwaldbränden und Hochwasserlagen 2 Pro Einheit: Seit 2005 eine Einheit für den grenzüberschreitenden Einsatz 5 x Tanklöschfahrzeuge (TLF) 2 x Löschgruppenfahrzeuge (LF 6-TS) 9 x Löschgruppenfahrzeuge (LF 8) 2 x Schlauwagen (SW 2000) Zusammensetzung aus Kräften und Mitteln der Feuerwehren der Landkreise Gesamtstärke: : 34 7
5. LSTE / Katastrophenschutzlager Beeskow Einheit Einsatz Beginn Ende Stärke Einsatzort BSE OSL 03.06.3, 02.00 04.06.3, 2.00 03 Sachsen BSE LOS 04.06.3, 08.00 06.06.3, 3.40 25 Sachsen BSE UM 06.06.3, 2.00 07.06.3, 22.00 86 PR/Wittenberge BSE MOL 04.06.3, 8.00 05.06.3, 2.00 09 Cottbus BSE LDS 06.06.3, 9.00 07.06.3, 22.00 20 EE/Mühlberg BSE PM 07.06.3, 20.00 08.06.3, 22.30 09 Magdeburg BSE BAR 06.06.3, 2.00 07.06.3, 22.00 4 PR/Wittenberge BSE TF 07.06.3, 7.00 08.06.3, 2.00 47 EE/Mühlberg BSE OPR 09.06.3, 02.57 09.06.3, 8.00 09 PR/Quitzöbel BSE OHV 09.06.3, 3.53 0.06.3, 24.00 05 HVL/Rathenow BSE HVL.06.3, 08:00 222 HVL Fw. FF 04.06.3, 2.00 05.06.3, 7.00 5 Cottbus Fw. P 09.06.3, 09.00 2.06.3, 8.45 50 Prignitz Fw. BRB BSE SPN 09.06.3, 6.00 0.06.3, 22:00 37 HVL/BR Rathenow BSE EE BSE HVL 09.06.3, 3.00 09.06.3, 20.00 67 Fischbeck/ST BSE HVL 2.06.3, 09.00 220 Schmetzdorf / Wusterdamm 8
5. LSTE / Katastrophenschutzlager Beeskow Beispiel: Bereitstellung ausgewählter Einsatzmittel und Ressourcen Sandsäcke 3.355 Mio. Vlies 68 Rollen (84.6 m 2 ) Folie 55 Rollen (.000 m 2 ) Big Bags 283 Stück Netze 50 Stück Betten 2.68 Stück Decken 3.080 Stück Faschinen 7.640 Stück 9
6. Fazit Rechtliche Grundlagen sind ausreichend und praktikabel Organisation / Struktur der Führung im Katastrophenschutzfall hat sich bewährt vermehrt Schulungen und Übungen durchführen Modell BSE hat sich wieder einmal hervorragend bewährt. RVO KatS stärkt diese Form, Investitionen von ca. 3,5 Mio. pro Jahr. LSTE Kompetenzzentrum ist wesentlicher Bestandteil des integrierten Gefahrenabwehrsystems. Sie ist notwendig für zukünftige Ereignisse, damit die Landesregierung handlungsfähig und adäquat reagieren kann. Das KatS-Lager Beeskow ist unverzichtbar! 20
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 2