Merkblatt für Studierende zur Abfassung einer Bachelorarbeit im Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte

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Transkript:

Merkblatt für Studierende zur Abfassung einer Bachelorarbeit im Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte Stand: 05. Juni 2013 Mit der schriftlichen Abschlussarbeit sollen Sie zeigen, dass Sie in der Lage sind, mit den Methoden der Wirtschafts- und Sozialgeschichte, eine wissenschaftliche Fragestellung in einem vorgeschriebenen Zeitraum zu bearbeiten. Ihre Aufgabe ist es auf Grundlage von Fachliteratur reflektierte Aussagen und Thesen zu formulieren, ein selbstständiges begründetes Urteil zu entwickeln sowie die Ergebnisse in sprachlicher und formaler Hinsicht angemessen darzustellen. Als Referenz orientieren Sie sich bitte an der Broschüre Regeln & Tipps, die auf der Website des Instituts für Wirtschafts- und Sozialgeschichte zu finden ist. I. Voraussetzung Für Studierende, die Wirtschafts- und Sozialgeschichte im Rahmen des 2-Fach-Bachelor- Studienganges der Philosophischen Fakultät absolvieren, ist die Zulassung zur Abschlussarbeit möglich, sobald im Kerncurriculum des Faches WSG mindestens 51 Credits erworben worden sind. Es ist Studierenden in verwandten Fächern (z.b. VWL, BWL, Geschichte) grundsätzlich möglich, die BA-Arbeit im Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte zu schreiben, bedarf aber eines vorherigen Absprache mit den WSG-Studienberatern. Die Annahme fachfremder Studierender zur Betreuung einer Bachelorarbeit wird davon abhängig gemacht, ob ein ausreichendes Verständnis des Faches WSG vorausgesetzt werden kann. Studierenden aus den Wirtschaftswissenschaften sollten im Laufe ihres Studiums bereits Veranstaltungen der WSG belegt haben. Sinnvoll erscheint der erfolgreiche Besuch mindestens einer Vorlesung und eines Seminars. Für Fachfremde gelten die ggf. abweichenden formalen Prüfungsbestimmungen des ursprünglichen Studienfachs. Die inhaltlichen Ansprüche an die Arbeit und die Kriterien der Bewertung sind für alle Studierenden gleich.

2 II. Ablauf 1. Suchen Sie sich aus dem Kreise der prüfungsberechtigten Dozierenden des Instituts für Wirtschafts- und Sozialgeschichte rechtzeitig vor Meldung zur BA-Arbeit eine Betreuerin oder einen Betreuer. Sie/er erstellt das Erstgutachten. 2. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Klären Sie in diesem ersten Gespräch, ob eine Bereitschaft zur Übernahme der Betreuung besteht und diskutieren Sie mögliche Themen. Im Idealfall haben Sie vor dem Sprechstundentermin bereits eine Themenidee entwickelt. Im Gespräch mit der Erstprüferin bzw. dem Erstprüfer werden die Modalitäten der Betreuung, ein Zeitplan und Termine für weitere Treffen festgelegt. Auf Ihren Vorschlag wird festgelegt (wenn möglich), wer das Zweitgutachten anfertigt. 3. Wenn die Betreuung der Arbeit gesichert ist und das Thema hinreichend konkretisiert, können Sie zur offiziellen Anmeldung der Arbeit schreiten. 3.1 Besorgen Sie sich vom Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät das Antragsformular zur B.A.-Arbeit sowie das dazugehörige Merkblatt. Beide sind online verfügbar (http://www.uni-goettingen.de/de/209430.html). 3.2 Füllen Sie im Formular die hellblau markierten Bereiche aus. 3.3 Reichen Sie das Formular dann bei ihrer Betreuerin bzw. ihrem Betreuer ein, damit das konkrete Thema der Arbeit eingetragen und die Zusage zur Übernahme von Erst- und Zweitgutachten vermerkt werden kann. 3.4 Sie erhalten eine Kopie der Anmeldung, das Original wird vom Institut an das Prüfungsamt weitergeleitet. 3.5 Das Prüfungsamt entscheidet über die Zulassung zur Arbeit. Alle Beteiligten werden per E-Mail über die Entscheidung und ggf. den vom Prüfungsamt festgesetzten Abgabetermin informiert. Den Erhalt der Mail müssen Sie ausdrücklich bestätigen. 4. Für die Abfassung der Arbeit stehen Studierenden der WSG zwölf Wochen ab Zulassung durch das Prüfungsamt zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Der Anmeldeprozess für Studierende der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, die ihre Arbeit zu einem Thema der Wirtschaftsgeschichte schreiben, unterscheidet sich von der Anmeldung im Rahmen des 2-Fach-BA der Philosophischen Fakultät. In diesem Fall melden Sie sich beim Prüfungsamt an. Der Erstgutachter legt im Formular ihr Prüfungsthema fest. Sie holen sich das Thema direkt beim Prüfungsamt ab. Ein vorheriges Betreuungsgespräch ist dennoch ebenfalls erforderlich.

3 III. Umfang und Formatierung Die Abschlussarbeit soll einen reinen Textumfang von etwa 12.000 Wörtern umfassen. Dies entspricht ca. 35 maschinenschriftlichen Seiten à 330 Wörtern. Eine Abweichung von bis zu 10% ist zulässig. Bachelorarbeiten, die den vorgegebenen Umfang über- oder unterschreiten, werden nicht zur Begutachtung angenommen! Oben genanntes Verhältnis zwischen Seiten und Wörtern erreichen Sie durch folgende Formatierung: Schriftart Times New Roman 12 pt, 1,5zeilig, ohne Absatzzwischenraum, 3 cm Korrekturrand rechts, 2 cm Rand oben, unten und links; Fußnoten (keine Endnoten) in 10 pt, einzeilig. Tabellen, Bilder, Diagramme etc. sind in den Text einzubinden und im Text zu erläutern, schlagen sich jedoch nicht auf den vorgeschriebenen Seitenumfang der Arbeit nieder. Ebenso zählen Literatur-, Quellen- und Abbildungsverzeichnisse nicht zum Textkorpus. Fußnoteninhalte hingegen werden in die Wortanzahl einbezogen. Die Seiten der Arbeit und die Fußnoten sind fortlaufend zu nummerieren. Das Deckblatt erhält keine sichtbare Seitenzahl, zählt aber als S.1. Die Arbeit ist in deutscher Sprache abzufassen und muss als gebundenes Manuskript in doppelter Ausfertigung dem Prüfungsamt vorgelegt werden. Überdies ist die Arbeit in elektronischer Form als pdf-datei per E-Mail an die Gutachter zu übermitteln. Weitere Hinweise zur formalen Gestaltung, etwa die notwendigen Angaben auf dem Deckblatt, finden Sie im Merkblatt des Prüfungsamtes. Es gelten die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis, wie sie u.a. von der Georg-August- Universität verbindlich festgelegt wurden. Die entsprechende Ordnung finden Sie unter www.uni-goettingen.de/de/305629.html. Eine unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung ist der Arbeit als letzte Seite hinzuzufügen. Ein Standardformular finden Sie im Download-Bereich der Instituts-Homepage. Sofern Ausführungen dieses ergänzenden Merkblattes in Widerspruch zu Studien- und Prüfungsordnungen stehen, gelten die Bestimmungen der Ordnungen. Beachten Sie zudem die verbindlichen Ausführungen im Merkblatt des für Sie zuständigen Prüfungsamtes.

4 Anlage: Bewertungskriterien für Bachelor-Abschlussarbeiten im Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte Formalia und Sprache Ist die Arbeit ordentlich und ansprechend gestaltet? Sind enthaltene Abbildungen, Schaubilder, Diagramme und Tabellen ordentlich, schlüssig und ansprechend gestaltet? Sind Formatierungen sinnvoll gewählt und konsequent durchgehalten? Sind alle nötigen Elemente (Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Einleitung, Hauptteil, Schluss, Literatur- und ggf. Quellenverzeichnis) vorhanden? Enthält das Inhaltsverzeichnis alle Überschriften und die passenden Seitenzahlen? Wurde der vorgeschriebene Seitenumfang eingehalten? Sind die Literaturangaben einheitlich, schlüssig und gemäß den Gepflogenheiten des Fachs gemacht? Ist die Sprache einem wissenschaftlichen Text angemessen und gut lesbar? Ist Fachvokabular korrekt verwendet? Sind Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik und Satzbau korrekt? Einleitung und Schluss Sind Einleitung und Schluss angemessen proportioniert (in der Regel nicht mehr als zusammen 10% der Gesamttextlänge)? Erfüllt die Einleitung alle notwendigen Funktionen: [1] Einführung in den zu behandelnden Themenbereich [2] Entwicklung und Abgrenzung einer Fragestellung [3] Erörterung des Forschungsstands [4] Herleitung einer Vorgehensweise aus der Fragestellung [5] Skizzierung des sich daraus ergebenden Aufbaus der Arbeit? Hebt der Schluss die wichtigsten Erkenntnisse des Hauptteils zusammenfassend hervor, verbindet sie miteinander und bezieht sie auf die Einleitung zurück? Macht der Schluss deutlich, welche Aspekte der Fragestellung sich ggf. nicht beantworten ließen, und gibt einen Ausblick auf mögliche weiterführende Forschungen?

5 Literatur Ist die relevante Literatur in ausreichendem Maße erfasst? Ist umgekehrt die erfasste Literatur für das Vorhaben der Arbeit zweckmäßig? Wurde die Literatur verstanden, sind Forschungspositionen richtig wiedergegeben? Aufbau und Argumentation Ist der Aufbau der Arbeit der Fragestellung angemessen? Wurde die Gliederung sinnvoll gewählt, wurden die einzelnen Teile gut proportioniert (Abschnitte auf unterster Gliederungsebene mindestens eine bis maximal fünf Seiten lang)? Ist ein roter Faden erkennbar; folgt die Argumentation stets einer logisch nachvollziehbaren Struktur? Ist die Argumentation stets an der Fragestellung orientiert, zielführend und überzeugend? Sind enthaltene Schaubilder, Tabellen, Graphiken etc. inhaltlich und argumentativ mit dem Text verbunden?