FU BERLIN. Mitteilungen. 59/2004 Amtsblatt der Freien Universität Berlin INHALTSÜBERSICHT. Bekanntmachungen

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Transkript:

Mitteilungen FU BERLIN 59/2004 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 02.09.2004 INHALTSÜBERSICHT Bekanntmachungen Studienordnung des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Seite 2 Fachspezifische Prüfungsordnung des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Seite 6 Herausgeber: Das Präsidium der Freien Universität Berlin, Kaiserswerther Straße 16-18, 14195 Berlin Redaktionelle Bearbeitung: K 2, Telefon 838 73 211, Druck: Druckerei G. Weinert GmbH, Saalburgstraße 3, 12099 Berlin Auflage: 130 ISSN: 0723-047 Der Versand erfolgt über eine Adressdatei, die mit Hilfe der automatisierten Datenverarbeitung geführt wird ( 10 Berliner Datenschutzgesetz). Das Amtsblatt der FU ist im Internet abrufbar unter www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt.

Seite 2 FU-Mitteilungen 59/2004 vom 02.09.2004 Studienordnung des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Präambel Aufgrund von 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilgrundordnung (TGO - Erprobungsmodell) vom 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen Nr. 24/1998 und Nr. 26/2002) hat der Fachbereichsrat des Freien Universität Berlin am 28. Januar 2004 folgende Studienordnung für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot erlassen *) : Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Zugangsvoraussetzungen, Fremdsprachenkenntnisse 3 Studienberatung, Studienfachberatung 4 Lehr- und Lernformen 5 Studienziele 6 Module 7 Aufbau und Gliederung des 30-Leistungspunkte- Modulangebots Byzantinistik im Rahmen anderer Studiengänge 8 Inkrafttreten Anlage 1: Module des 30-Leistungspunkte-Modulangebots Anlage 2: Exemplarischer Studienverlaufsplan für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Byzantinistik im Rahmen anderer Studiengänge 1 Geltungsbereich Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des 30- Leistungspunkte-Modulangebots Byzantinistik im Rahmen anderer Studiengänge aufgrund der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge, die 60- und 30- Leistungspunkte-Modulangebote des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin vom 17. Dezember 2003 und der Prüfungsordnung des Freien Universität Berlin für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot vom 28. Januar 2004. *) Die Geltungsdauer der Ordnung ist bis zum 30. September 2005 befristet. 2 Zugangsvoraussetzungen, Fremdsprachenkenntnisse (1) Zugangsvoraussetzungen für das Studium des 30- Leistungspunkte-Modulangebots Byzantinistik sind die Allgemeine Hochschulreife oder eine sonstige gesetzlich vorgesehene Studienberechtigung, sowie (2) Kenntnisse mindestens einer modernen Wissenschaftssprache (Englisch, Französisch, Italienisch oder Russisch) im Umfang von drei Jahren Schulunterricht mit mindestens der Note ausreichend im letzten Unterrichtsjahr. (3) Die Kenntnisse werden durch Vorlage der entsprechenden Schulzeugnisse oder anderweitiger gleichwertiger Nachweise bescheinigt; über die Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss. 3 Studienberatung, Studienfachberatung (1) Die allgemeine Studienberatung wird von der Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische Beratung durchgeführt. (2) Die obligatorische Studienfachberatung wird von den hauptberuflichen Lehrkräften für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Byzantinistik durchgeführt; sie findet zu Beginn des 1. und zu Beginn des 2. Studienjahres statt. Der Besuch der Studienfachberatung zu Beginn des ersten Studienjahres dient der notwendigen ersten Orientierung, die zweite Studienfachberatung dient dazu, den weiteren Studienverlauf zu optimieren. Es wird empfohlen, die Möglichkeit zu einer Studienfachberatung auch zwischen diesen obligatorischen Terminen wahrzunehmen. (3) Über die obligatorische Studienberatung werden Nachweise ausgestellt, die bei der Anmeldung zum Studienabschluss beim für den jeweiligen Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss vorzulegen sind. 4 Lehr- und Lernformen (1) Vorlesungen vermitteln, gestützt auf den Lehrvortrag, entweder einen Überblick über einen größeren Gegenstandsbereich des Faches und seine methodischen Grundlagen oder Kenntnisse über ein spezielles Stoffgebiet und die Probleme seiner Erforschung. (2) Seminare richten sich an Studierende der Aufbauphase. Sie dienen, gestützt auf Seminargespräche und häusliche Vorbereitungen der Studierenden, der gründlichen Auseinandersetzung mit exemplarischen Themenbereichen und der Einübung selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens.

59/2004 vom 02.09.2004 FU-Mitteilungen Seite 3 (3) Übungen dienen, vorzugsweise durch Kombination von Lehrvortrag und Seminargespräch, der Vermittlung von Techniken wissenschaftlichen Arbeitens. (4) Lektürekurse dienen der Anleitung zu selbständigem Lesen größerer Text-Corpora. (5) In konkreten Lehr- und Lerneinheiten können auch mehrere dieser Lehr- und Lernformen kombiniert werden. 5 Studienziele Das 30-Leistungspunkte-Modulangebot soll Studierende von Kernfächern anderer fachlicher Bereiche grundlegende Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Byzantinistik, die Beherrschung wissenschaftlicher Arbeitsmethoden sowie die Fähigkeit vermitteln, wissenschaftliche Erkenntnisse auf dem Gebiet der Byzantinistik sachlich und sprachlich angemessen darzustellen. 6 Module (1) Das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Byzantinistik im Rahmen anderer Studiengänge ist in inhaltlich definierte Einheiten (Module) gegliedert. (2) Ein Modul umfasst in der Regel mehrere thematisch aufeinander bezogene Lehr- und Lernformen. 7 Aufbau und Gliederung des 30-Leistungspunkte- Modulangebots Byzantinistik im Rahmen anderer Studiengänge (1) Das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Byzantinistik im Rahmen anderer Studiengänge gliedert sich in zwei Phasen: (a) Die Grundlagenphase mit den Modulen 1 und 2 vermittelt Grundkenntnisse der wissenschaftlichen Hauptgegenstände der Byzantinistik, der Byzantinischen Geschichte sowie der Methodik wissenschaftlichen Arbeitens. (b) Die Aufbauphase mit den Modulen 3 und 4 schließt an den in der Einführung in die Byzantinistik behandelten Bereich der Literatur und an den Bereich Geschichte der Grundlagenphase an und vermittelt erweiterte Kenntnisse in diesen beiden Bereichen und den dort angewandten Methoden. (2) Qualifikationsziele, Inhalt, Lehr- und Lernformen, zeitlicher Aufwand sowie Angebotshäufigkeit der Module des 30-Leistungspunkte-Modulangebots Byzantinistik im Rahmen anderer Studiengänge sind der Anlage 1 zu entnehmen. (3) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums unterrichtet der Exemplarische Studienverlaufsplan (Anlage 2). 8 Inkrafttreten Die vorliegende Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Universität Berlin) in Kraft. Anlage 1: Module des 30-Leistungspunkte-Modulangebots Modul 1: Einführung in die Byzantinistik Inhalt und Qualifikationsziele: Das Modul dient dazu, einen Überblick über die verschiedenen Gegenstände, Methoden und Hilfsmittel der Byzantinistik zu vermitteln und diese anzuwenden. Einzelne Bereiche werden durch Texte in Auswahl (in Übersetzung in eine europäische Wissenschaftssprache) analysiert. Die vorgelegten Texte schulen insbesondere die Befähigung, historische Quellen auf ihre Relevanz hin zu beurteilen und erste Eindrücke von den verschiedenen Genera der byzantinischen Literatur zu gewinnen. Lehr- und Lernform: Vorlesung und Übung, jeweils 2 Zeitlicher Arbeitsaufwand: 180 Stunden Häufigkeit: Einmal pro Studienjahr (Beginn im Wintersemes-ter=WS). Modul 2: Byzantinische Geschichte I Inhalt und Qualifikationsziel: Das Modul soll einen Überblick über die Epochen der byzantinischen Geschichte vermitteln (Außenpolitische Ereignisgeschichte, Geschichte der Institutionen, Wirtschaftsgeschichte, Geschichtsschreibung). Dabei werden Kenntnisse über die verschiedenen Quellensorten und die Methode ihrer Verwertung vermittelt. Lehr- und Lernform: Vorlesung und Übung, jeweils 2 Zeitlicher Arbeitsaufwand: 180 Stunden

Seite 4 FU-Mitteilungen 59/2004 vom 02.09.2004 Häufigkeit: Einmal pro Studienjahr (Beginn im WS). Modul 3: Byzantinische Literatur Inhalt und Qualifikationsziel: In diesem Modul werden erste in Modul 2 erworbene Überblickskenntnisse auf dem Gebiet der byzantinischen Literatur erweitert. Das Modul vermittelt an ausgewählten Beispielen Kenntnisse verschiedener Gattungen der hochsprachlichen byzantinischen Literatur (Geschichtsschreibung in einfacheren Sprachformen, Hagiographie, Rhetorische Praxis, Fachliteraturen). Es erfordert im zweiten Modulteil erhöhte häusliche Vorbereitungszeit (schwierigere Zusammenhänge und schwierigere Texte). Lehr- und Lernform: Vorlesung und Lektürekurs/ Seminar, jeweils Modul 4: Byzantinische Geschichte II Inhalt und Qualifikationsziel: Das Modul vermittelt an ausgewählten Beispielen erweiterte Kenntnisse einzelner Bereiche der byzantinischen Geschichte. Es werden gegenüber Modul 2 verstärkt Probleme der Interpretation einzelner Quellen und Probleme der Wertung historischer Ereignisse behandelt. Neben dem Besuch der Veranstaltung ist in erheblichem Umfang häusliche Vorbereitungsarbeit erforderlich. Lehr- und Lernform: Seminar und Übung, jeweils 2 Zeitlicher Arbeitsaufwand: 270 Stunden Häufigkeit: Einmal pro Studienjahr (Beginn im WS) Zeitlicher Arbeitsaufwand: 270 Stunden Häufigkeit: Einmal pro Studienjahr (Beginn im WS).

59/2004 vom 02.09.2004 FU-Mitteilungen Seite 5 Anlage 2: Exemplarischer Studienverlaufsplan für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Byzantinistik im Rahmen anderer Studiengänge 1.Studienjahr Modul 1 Einführung in die Byzantinistik Modul 2 Byzantinische Geschichte I insges. 1. 2. 2.Studienjahr 3. 4. - Vorlesung - Übung Modul 3 Byzantinische Literatur - Vorlesung - Lektürekurs/ Seminar - Vorlesung - Übung Modul 4 Byzantinische Geschichte II - Seminar -Übung

Seite 6 FU-Mitteilungen 59/2004 vom 02.09.2004 Fachspezifische Prüfungsordnung des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Präambel Aufgrund von 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilgrundordnung (TGO- Erprobungsmodell) vom 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen Nr. 24/1998 und Nr. 26/2002) hat der Fachbereichsrat des Freien Universität Berlin am 28. Januar 2004 folgende Fachspezifische Prüfungsordnung für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot in Byzantinistik des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin erlassen: *) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Anforderungen 3 Inkrafttreten Anlage: Zugangsvoraussetzungen, studienbegleitende Prüfungsleistungen und den Modulen zugeordnete Leistungspunkte (LP) für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Byzantinistik im Rahmen anderer Studiengänge 1 Geltungsbereich Diese Ordnung regelt, soweit dies nicht durch die Bestimmungen der Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge, die 60- und 30-Leistungspunkte- Modulangebote des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin vom 17. Dezember 2003 geschieht, die Anforderungen und Verfahren für die Erbringung der Leistungen im Rahmen des 30- Leistungspunkte-Modulangebots in Byzantinistik des Freien Universität Berlin. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Prüfungsordnung für denjenigen Studiengang, in dessen Rahmen das 30-Leistungspunkte- Modulangebot Byzantinistik studiert wird. 2 Anforderungen Die Zugangsvoraussetzungen zu den Modulen des 30- Leistungspunkte-Modulangebots Byzantinistik, die in den einzelnen Modulen zu erbringenden studienbegleitenden Prüfungsleistungen und die jeweils zugeordneten Leistungspunkte sind der Anlage zu entnehmen. 3 Inkrafttreten Die vorliegende Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Universität Berlin) in Kraft. Anlage Zugangsvoraussetzungen, studienbegleitende Prüfungsleistungen und den Modulen zugeordnete Leistungspunkte (LP) für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Byzantinistik im Rahmen anderer Studiengänge Modul 1: Einführung in die Byzantinistik (6 LP) Zwei mündliche Prüfungen von jeweils etwa 20 Minuten Modul 2: Byzantinische Geschichte I (6 LP) Zwei mündliche Prüfungen von jeweils etwa 20 Minuten Modul 3: Byzantinische Literatur (9 LP) Zugangsvoraussetzung: Erfolgreiche Absolvierung von Modul 1 Zwei mündliche Prüfungen von jeweils etwa 20 Minuten Modul 4: Byzantinische Geschichte II (9 LP) Zugangsvoraussetzung: Erfolgreiche Absolvierung von Modul 1 Schriftliche Hausarbeit im Umfang von ca. 10 Seiten, Bearbeitungsdauer: 4 Wochen *) Diese Ordnung ist von der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung am 27. August 2004 bestätigt worden. Die Geltungsdauer der Ordnung ist bis zum 30. September 2005 befristet worden.