Anberaumung einer mündlichen Verhandlung

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Transkript:

Bezirkshauptmannschaft Schwaz Amtssigniert. SID2018071034479 Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at Umwelt lt. Verteiler Benjamin Hotter Telefon +43 5242 6931 5895 Fax +43 5242 6931 745805 bh.schwaz@tirol.gv.at Gemeinde Tux und Finkenberg; Verbauung Tuxeggach sowie Entalbach, KG Tux und Finkenberg - + wasser-, forst- und naturschutzrechtliches Bewilligungsverfahren + Erklärung der betroffenen Grundparzellen zum Arbeitsfeld gemäß 1 Wildbachverbauungsgesetz 1884 Geschäftszahl bei Antworten bitte angeben SZ-WFN/B-3299/1-2018 Schwaz, 06.07.2018 Anberaumung einer mündlichen Verhandlung Beschreibung des Vorhabens: 1. Allgemeines, Anlass zur Verfassung des Projektes Die Tuxeggbach-Rutschung befindet sich an der orographisch linksufrigen Talflanke des Tuxertales, an der Grenze der Gemeinde Tux und Finkenberg. Die Großrutschung hat ein Ausmaß von ca. 50 60 ha und wird von zwei Bächen, dem Tuxeggbach und dem Entalbach, durchflossen. Anlass: Seit den 2000er Jahren verschlechtert sich der Zustand der Rutschung immer mehr, die beiden Bäche sind mittlerweile stark eingetieft und die Böschungen sind weit hinauf angerissen und liefern laufend neues Geschiebe nach. Neben der Gefährdung bzw. dem Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen besteht insbesondere die Gefahr, dass bei einem starken Murgang in den beiden Bächen der Tuxbach aufgestaut wird und nachfolgend der Tuxbach ausbricht und die Tuxer Landesstraße gefährdet. Aus diesem Grund sind seitens der Wildbach- und Lawinenverbauung auf Antrag der beiden Gemeinden Tux und Finkenberg Maßnahmen zur Stabilisierung der Rutschung ausgearbeitet worden. Franz-Josef-Straße 25, 6130 Schwaz, Österreich https://www.tirol.gv.at/bh-schwaz Informationen zum rechtswirksamen Einbringen und Datenschutz unter https://www.tirol.gv.at/information

- 2-2. Beschreibung des Einzugsgebietes 2.1 Geologische Beschreibung des Einzugsgebietes Die Geologie im Projektsgebiet ist recht komplex, im Oberhang befinden sich Quarzphylitte im Unterhang Bündner Schiefer, die teilweise durch sehr mächtige Lockermaterialauflagen überlagert sind. Diese Lockermaterialauflagen sind sehr empfindlich auf Wassersättigung und dementsprechend rutschanfällig. Eine erste Bearbeitung des Projektgebietes erfolgte durch Dr. Heiner Bertle, Schruns, verstärkten die Notwendigkeit einer vertieften Analyse und Maßnahmensetzung in dem instabilen und geologisch sensiblen Projektsgebiet. 2.2 Bachbeschreibungen Der Entalbach hat ein Einzugsgebiet von 1,54 km² und ist ein orographisch linksufriger Zubringer zum Tuxbach. Das HQ100 (Reinwasser) kann mit 12,5 m³/s angeschätzt werden. Detaillierte Angaben ergeben sich durch die noch durchzuführenden Erhebungen. Der Intensitätsfaktor im unverbauten Zustand wird aufgrund der Murfähigkeit mit 3,0 angegeben. Der Tuxeggbach hat ein Einzugsgebiet von 1,69 km² und ist ein orographisch linksufriger Zubringer zum Tuxbach. Das HQ100 (Reinwasser) kann mit 13,6 m³/s angeschätzt werden. Detaillierte Angaben ergeben sich durch die noch durchzuführenden Erhebungen. Der Intensitätsfaktor im unverbauten Zustand wird aufgrund der Murfähigkeit mit 3,0 angegeben. Beide Bäche wurden bisher im Rahmen der Gefahrenzonenplanung nicht bearbeitet, da beide Bäche an sich nicht raumrelevant sind. 3. Verbauungsziel und Verbauungsgrundgedanke 3.1 Verbauungsziel Ziel der beantragten Maßnahmen ist die weitere Erkundung der Situation im gegenständlichen Bereich und darauf aufbauend die Ableitung ergänzender Maßnahmen. Um aktuelle Bewegungsraten kontrollieren und beobachten zu können ist außerdem ein Monitoring vorgesehen. Weiters sollen mit einer Holzsperrenstaffelung die wichtigsten Gerinneabschnitte im Tuxegg- und Entalbach stabilisiert werden. 3.2 Verbauungsgrundgedanke Grundgedanke der beantragten Maßnahmen ist Stabilisierung der Bachsohle und somit Reduktion der laufenden Tiefen- und Seitenerosion.

- 3-4. Beschreibung und Begründung der beantragten Maßnahmen OG 01 Allgemeine Bauauslagen 82.034,- OG 02 Holzsperrenstaffelung Tuxeggbach hm 5,23 - hm 7,05 322.624,- OG 03 Holzsperrenstaffelung Entalbach hm 7,24 - hm 7,96 178.276,- OG 04 Monitoring (Anegg) 50.000,- OG 05 Erkundungen 50.000,- Zwischensumme 682.934,- + 15% Regie und Unvorhergesehenes 97.066,- Gesamtkostenerfordernis 780.000,-- Die Holzsperrenstaffelungen sind mit einer Nulldeckung geplant worden, die Abflusssektion wurde dem zu erwartenden Bemessungsabfluss für das reduzierte Einzugsgebiet mit einer ausreichenden Sicherheitsreserve angepasst. Die Holzsperren haben eine Absturzhöhe von 3,0 m, die Abflusssektion hat eine Basisbreite von 2,0 m und eine Höhe von 1,0 m bei einem Anzug von 1:1. Die Flügel der Holzsperren werden mit einem Anzug von min. 10 % ausgeführt. Im Entalbach werden im Abschnitt hm 7,24 - hm 7,96 insgesamt 10 Holzsperren errichtet. Im Tuxeggbach werden im Abschnitt hm 5,23 - hm 7,05 insgesamt 19 Holzsperren errichtet. Die Zufahrt erfolgt über das vorhandene Wegenetz, welches durch den Ausbau bestehender Schlepperwege verbessert wird. Die weitere Erschließung der Baustellenbereiche erfolgt durch eine Materialseilbahn 5. Zeitplan: Aufgrund der hohen Priorität, die dem Vorhaben seitens der Sektion Tirol eingeräumt wird, soll mit den Maßnahmen ehestmöglich noch im Juli 2018 begonnen werden. 6. Verbauungsfortsetzung: Die vorgesehenen Maßnahmen sind eine erste Ausbaustufe zur Sicherung des Projektsgebietes. Aus derzeitiger fachlicher Sicht sind weitere Folgeprojekte notwendig, um die weitere Verschlechterungstendenz der Massenbewegung zu reduzieren. Das Hauptaugenmerk ist auf die Wasserableitung und Regelung des gesamten Wasserhaushaltes zu legen, wobei die Erkenntnisse des gegenständlichen Projektes die Grundlage der Folgemaßnahmen darstellen. Aus heutiger Sicht sind auch weitere Sohlstabilisierungen notwendig. 7. Hinweis auf die Gefahrenzonenplanung

- 4 - Für die Gemeinden Tux und Finkenberg sind jeweils aktuelle und ministeriell genehmigte Gefahrenzonenpläne vorhanden. In den Einzugsgebieten des Tuxegg- sowie Entalbach sind jedoch keine Gefahrenzonen ausgewiesen worden, da diese Bäche für sich betrachtet keine Raumrelevanz aufweisen. Eine Raumrelevanz ergibt sich nur über die möglichen Wirkungen auf den Vorfluter Tuxbach (Aufstau und nachfolgender Murbruch). 8. Hinweise auf Hinderungsgründe Im Projektsgebiet sind keine Hinderungsgründe für den Einsatz öffentlicher Mittel nach dem WBFG bekannt. Zudem wurden ein Übersichtslageplan, sowie ein Lageplan und ein Längsprofil des Tuxeggbaches sowie ein Lageplan und ein Längsprofil des Entalbaches sowie Regelprofile der Holzsperren und Querprofile dem wasser- forst- und naturschutzrechtlichen Ansuchen der Gemeinden Tux und Finkenberg beigelegt. Berührte Grundparzellen: 1243/3, KG Tux 1112, 1114/1, 1118/1, 1118/3, 1118/5, 1168/1, 1191 und 1837, alle KG Finkenberg Über diesen Antrag wird eine mündliche Verhandlung samt Lokalaugenschein durchgeführt. Datum: Dienstag, 24. Juli 2018 Zeit: 09:00 Uhr Ort: Gemeindeamt Finkenberg Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhandlung, abgesehen vom Anschlag in der Gemeinde, auch durch Anschlag an der Amtstafel und an der elektronischen Amtstafel unter http://www.tirol.gv.at/bezirke/schwaz (siehe Kundmachungen) der Bezirkshauptmannschaft Schwaz kundgemacht wurde. Bitte bringen Sie zur Verhandlung diese Verständigung mit. Hinweis auf sonst erforderliche Unterlagen finden Sie auf der Rückseite neben Ihrem Namen. Sie können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Der Vertreter muss mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und bevollmächtigt sein. Von einer Vollmacht können wir allerdings absehen, wenn Sie durch Familienmitglieder (Haushaltsangehörige, Angestellte oder Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten werden und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht.

- 5 - Es steht Ihnen auch frei, gemeinsam mit Ihrem Vertreter zu kommen. Sie können in folgende Pläne und sonstige Behelfe Einsicht nehmen: Projektsunterlagen Ort der Einsichtnahme Bezirkshauptmannschaft Schwaz, III. Stock, Zimmer Nr. 314 oder Gemeindeamt Finkenberg Gemeindeamt Tux Zeit während der Amtsstunden während der Amtsstunden während der Amtsstunden Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen (Ihr Vertreter diese versäumt). Wenn Sie aus wichtigen Gründen - z.b. Krankheit oder Urlaubsreise - nicht kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls den Termin verschieben können. Die sonstigen Parteien werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Rechtsgrundlage: 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes I. Öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag an der Amtstafel II. Öffentliche Bekanntmachung an der elektronischen Amtstafel unter http://www.tirol.gv.at/bezirke/schwaz (siehe Kundmachungen). III. Ergeht an: 1. Die Gemeinden Tux und Finkenberg zur Kenntnis mit dem Ersuchen, die beiliegende Kundmachung ortsüblich und an der Amtstafel zu verlautbaren und die Planunterlagen während der Amtsstunden in der Gemeindekanzlei zur allgemeinen Einsicht aufzulegen. Etwaige der Behörde nicht bekannte Parteien und Beteiligte (z.b. Wasserbenutzungsberechtigte, berührte Grundeigentümer, Holzbezugsberechtigte, Weideberechtigte, Streubezugsberechtigte) mögen von der Verhandlung gegen eigenhändig unterschriebenen Zustellnachweis unter Aushändigung einer Kundmachung verständigt werden. Ein Vertreter der Gemeinde, der zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigt sein muss,

- 6 - wird gebeten, an der Verhandlung teilzunehmen. Vom Vertreter der Gemeinde wären am Beginn der Verhandlung nachstehende Unterlagen zu übergeben: a) die mit dem Anschlag- und Abnahmevermerk versehene Kundmachung, b) der Zustellnachweis über eine allfällige Verständigung einer Partei oder eines Beteiligten, c) die mit der Auflagebestätigung versehenen Projektsbehelfe. Beilagen: 1 Projekt 2 Kundmachungen Für den Bezirkshauptmann: (Hotter) Für die Richtigkeit der Ausfertigung (Bär) Ergeht an: 2. Gemeinde Finkenberg, per E-Mail an: gemeinde@finkenberg.tirol.gv.at 3. Gemeinde Tux, per E-Mail an: gemeinde@tux.tirol.gv.at 4. Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wasserwirtschaft, #Planungsorgan, per E-Mail an: planungsorgan@tirol.gv.at 5. Bezirkshauptmannschaft Schwaz, BH-SZ Umwelt, Mag. Christian Lair, Franz-Josef-Straße 25, 6130 Schwaz mit der Bitte um Teilnahme 6. Projektant DI Josef Plank, per E-Mail an: josef.plank@die-wildbach.at mit der Bitte um Teilnahme und Projektsvorstellung 7. Einrichtung des Landes Tirol, Büro Landesumweltanwalt, per E-Mail an: landesumweltanwalt@tirol.gv.at 8. Wildbachfachlicher Sachverständiger, Sektionsleiter-Stv. DI Ivo Schreiner (E-Mail) mit der Bitte um Teilnahme 9. Limnologischen SV, Mag. Johannes Oehm (E-Mail) mit der Bitte um Teilnahme 10. Bezirkshauptmannschaft Schwaz, BH-SZ Bezirksforstinspektion, Ing. Thomas Bielau, Franz-Josef- Straße 25, 6130 Schwaz mit der Bitte um Teilnahme (E-Mail) Grundstückseigentümer: (alle RSb) 11. Alois Kreidl, Vorderlanersbach 17, 6293 Tux

- 7-12. Josef Wechselberger, Dorf 154, 6292 Finkenberg 13. Heidi Holzer, Tux 25, 6293 Tux 14. Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Geoinformation, Mag. Ing. Alexander Mathoi, per E-Mail an: alexander.mathoi@tirol.gv.at