Amtliche Bekanntmachung vom 16. Februar 2018

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Transkript:

Amtliche Bekanntmachung vom 16. Februar 2018 Beitragsbemessungsbeschluss 2018 der Handwerkskammer zu Leipzig Finanzen / Innere Verwaltung 1. Handwerkskammerbeitrag Seite 2 a) Grundbeitrag Seite 2 Natürliche Personen / Personengesellschaften Seite 2 Juristische Personen Seite 3 b) Zusatzbeitrag Seite 3 2. Umlage für die überbetriebliche Lehrunterweisung (Übl) Seite 3 a) Übl-Grundbeitrag Seite 4 b) Übl-Zusatzbeitrag Seite 5 c) Existenzgründer Seite 5 Stand: Februar 2018 Kontakt: Finanzen / Innere Verwaltung Telefon 0341 2188-401 Telefax 0341 2188-449 finanzen@hwk-leipzig.de Handwerkskammer zu Leipzig Dresdner Straße 11/13 04103 Leipzig info@hwk-leipzig.de www.hwk-leipzig.de d) Kleingewerbetreibende Seite 5 3. Sonderumlage Imagekampagne Seite 6 a) Natürliche Personen / Personengesellschaften Seite 6 b) Juristische Personen Seite 6 c) Existenzgründer Seite 6

Seite 2 Gemäß 4, 5 und 6 der Beitragsordnung der Handwerkskammer zu Leipzig wird 2018 gegenüber den Mitgliedern der Handwerkskammer zu Leipzig ein Handwerkskammerbeitrag mit Grundbeitrag und Zusatzbeitrag sowie Sonderbeiträge (Umlage für die überbetriebliche Lehrunterweisung sowie Imagekampagne) erhoben. Handwerkskammerbeitrag für die natürlichen Personen und Personengesellschaften wird der Grundbeitrag gestaffelt nach Gewerbeertrag / hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb und für die juristischen Personen wird der Grundbeitrag ungestaffelt mit einem Zuschlag auf den Grundbeitrag festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage für den Grundbeitrag und den Zusatzbeitrag ist der Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz, wenn für das Bemessungsjahr ein einheitlicher Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt worden ist, andernfalls hilfsweise der nach dem Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetz ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb. Das Bemessungsjahr für die Bemessungsgrundlage Gewerbeertrag/hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb für den Grundbeitrag und den Zusatzbeitrag ist 2015, wenn 2015 nicht vorhanden ist, werden die Daten hilfsweise aus 2014, 2013 verwendet. Grundlage sind die von den Finanzverwaltungen über die AKG GmbH (Arbeitsgemeinschaft Kammerleitstelle für Bemessungsgrundlagen) gelieferten Daten des Gewerbeertrages / hilfsweise der Gewinn aus Gewerbebetrieb. Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen: 1. Handwerkskammerbeitrag a) Grundbeitrag Natürliche Personen / Personengesellschaften Der Grundbeitrag für natürliche Personen / Personengesellschaften wird in Abhängigkeit vom Gewerbeertrag / hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb festgesetzt kein Gewinn bis 15.500,00 Euro über 15.500,00 Euro 165,00 Euro Für die ab 1. Januar 2016 in die Handwerksrolle beziehungsweise in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke und handwerksähnlicher Ge-

Seite 3 werbe neu eingetragenen natürlichen Personen und Personengesellschaften wird ein Grundbeitrag in Höhe von 165,00 Euro festgesetzt. Juristische Personen Der Grundbeitrag für juristische Personen wird unabhängig vom Gewerbeertrag / hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb festgesetzt. Grundbeitrag Zuschlag Grundbeitrag gesamt 1 335,00 Euro b) Zusatzbeitrag Freibetrag der Bemessungsgrundlagen für den Zusatzbeitrag (Gewerbeertrag / hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb) bis 15.500,00 Euro für natürliche Personen und Personengesellschaften. Staffelung der Bemessungsgrundlagen und Hebesätze Die Staffelung bezieht sich auf den jeweiligen Teilbetrag der Bemessungsgrundlage. Für den Teilbetrag der Bemessungsgrundlage von > 0,00 Euro 500.000,00 Euro 1,7 Prozent > 500.000,00 Euro 1.000.000,00 Euro 1,1 Prozent > 1.000.000,00 Euro 1,0 Prozent 2. Umlage für überbetriebliche Lehrunterweisung (Übl-Umlage) Die Übl-Umlage setzt sich aus einem Grundbeitrag (inklusive Berufsgruppenzuschlag) und einem Zusatzbeitrag zusammen. Der Übl-Umlage unterliegen grundsätzlich alle Mitgliedsbetriebe, soweit für deren Handwerke überbetriebliche Ausbildung durch die Handwerkskammer zu Leipzig durchgeführt wird. Entsprechendes gilt auch, sofern die Handwerkskammer zu Leipzig die überbetriebliche Ausbildung der unter Punkt a) aufgeführten Gewerbe über andere Bildungsträger sicherstellt. Sofern eine kostendeckende Förderung der überbetrieblichen Ausbildung von Institutionen, Verbänden oder anderen Trägern erfolgt (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und Ähnliche) wird keine Übl-Umlage von der

Seite 4 Handwerkskammer zu Leipzig veranlagt. Die Kostenerstattung der überbetrieblichen Ausbildung in Ausbildungsberufen, für welche keine Übl-Umlage erhoben wird, erfolgt für den nicht durch Förderung gedeckten Teil der Aufwendungen durch den ausbildenden Handwerksbetrieb auf Grundlage der durch die Handwerkskammer zu Leipzig festgesetzten berufsabhängigen Lehrgangsgebühr (Basis Kalkulation des Heinz-Piest- Institutes). Dies betrifft insbesondere die Ausbildungsberufe: Behälter- und Apparatebauer/-in Boots- und Schiffbauer/-in Buchbinder/-in Bürokauffrau/-mann Fachkraft für Metalltechnik Feinwerkmechaniker/-in Informationselektroniker/-in Informationstechniker/-in Kaufmann/-frau für Bürokommunikation Kaufmann/-frau für Büromanagement Konstruktionsmechaniker/-in Maschinen- und Anlagenführer/-in Mechatroniker/-in Rollladen- und Jalousiebauer/-in Zerspanungsmechaniker/-in Zweiradmechaniker/-in a) Übl-Grundbeitrag Als Übl-Grundbeitrag wird ein einheitlicher Sockelbetrag in Höhe von 90,00 Euro sowie ein auf das Gewerbe gemäß HwO bezogener Betrag Berufsgruppenzuschlag erhoben. Berufsgruppenzuschlag Gewerbe (gemäß Novellierung der HwO rechtsverbindlich ab 1. Januar 2004) Maler und Lackierer Ofen- und Luftheizungsbauer Metallbauer Karosserie- und Fahrzeugbauer Kraftfahrzeugtechniker Landmaschinenmechaniker Klempner Installateur und Heizungsbauer 1

Seite 5 Elektrotechniker Tischler Fleischer Friseur Glaser Schilder- und Lichtreklamehersteller 80,00 Euro 80,00 Euro 80,00 Euro Die Berufsgruppenzuschläge wurden auf Basis der Kosten der überbetrieblichen Ausbildung im jeweiligen Gewerbe nach Kalkulation des Heinz-Piest-Institutes (HPI-Kalkulation) und nach den durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer testierten Kosten ermittelt. Ist ein Betrieb mit mehreren beitragspflichtigen Gewerben der Übl-Umlage eingetragen, so werden die einzelnen Berufsgruppenzuschläge nicht addiert, sondern der betragsmäßig höchste Berufsgruppenzuschlag angesetzt. b) Übl-Zusatzbeitrag Als Übl-Zusatzbeitrag werden 75,00 Euro pro Azubi erhoben. Stichtag für die Anzahl der Azubi im Handwerksbetrieb, ermittelt aus den Daten der Lehrlingsrolle der Handwerkskammer zu Leipzig, ist der 1. März 2018. c) Existenzgründer gemäß 3 Absatz 3 Beitragsordnung der Handwerkskammer zu Leipzig Für Existenzgründer gilt bei der Erhebung der Übl-Umlage: Eintragung in der Handwerksrolle beziehungsweise dem Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2018: keine Übl-Umlage. d) Kleingewerbetreibende gemäß 3 Absatz 4 Beitragsordnung der Handwerkskammer zu Leipzig Für die Veranlagung von Kleingewerbetreibenden gilt: Eine Übl-Umlage wird nicht erhoben.

Seite 6 3. Sonderumlage Imagekampagne Zur Finanzierung der Imagekampagne wird eine Sonderumlage erhoben. Diese ist wie folgt gestaffelt: a) Natürliche Personen / Personengesellschaften Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb bis 15.500 Euro: über 15.500 bis 30.000 Euro: über 30.000 Euro: 10,00 Euro 20,00 Euro 30,00 Euro b) Juristische Personen 30,00 Euro c) Existenzgründer gemäß 3 Absatz 3 Beitragsordnung Für Existenzgründer wird eine Sonderumlage zur Imagekampagne in Höhe von 10,00 Euro erhoben (Eintragung in der Handwerksrolle beziehungsweise dem Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2017). Existenzgründer mit Eintragung zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2018: keine Sonderumlage Imagekampagne Die Regelungen des 113 Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I Seite 3.074; 2006 I Seite 2.095), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I Seite 2.143) werden beachtet.