Gegliedertes Weiterbildungsprogramm Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

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Transkript:

Gegliedertes Weiterbildungsprogramm Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie KMG Klinikum Güstrow GmbH Friedrich-Trendelenburg-Allee 1 18273 Güstrow Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Chefarzt PD Dr. med. Stefan Schröder Dauer der Weiterbildung: 48 Monate Ziel der Weiterbildung Erlangung der Facharztkompetenz in Psychiatrie und Psychotherapie Lernziele Kennen der häufigen und selteneren, akuten und chronischen psychiatrischer Krankheitsbilder, deren Differentialdiagnosen, Abklärung inkl. Durchführung psychodiagnostische Testverfahren, Wertung und Behandlung. Dabei Orientierung an den Weiterbildungsinhalten (s. Anlage). Jährliche Evaluation im persönlichen Gespräch mit Dokumentation. Orientierung an den in der Anlage angegebenen Richtzahlen (s. Anlage). 1. Ausbildungsjahr Anleitung und Überprüfung bereits erlernter Untersuchungsmethoden, wie Anamnese und Status; gemeinsames Werten und Interpretieren von Daten und Ableitung weiterführender Therapien. Behandlung von Krankheiten und Störungen aus dem gesamten psychiatrischen Spektrum mit der Definition von Behandlungszielen, der Festlegung eines Therapieplanes, der Indikationsstellung für verschiedene Therapieverfahren einschließlich Anwendungstechnik und Erfolgskontrolle, dazu gehören insbesondere somato-, sozio- und psychotherapeutische Verfahren sowie die selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation von Therapien einschließlich psycho- und familientherapeutischer Elemente unter kontinuierlicher Supervision. Lernen der Pharmakologie der im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka (Pharmakokinetik, Pharmakodynamik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens (auch Kosten-/Nutzenrelation), Risiken des Arzneimittelmissbrauchs, gesetzliche Auflagen bei der Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie der hierbei zu beachtenden ethischen Grundsätze. Einführung in patientenbezogene, tägliche Basisdokumentation zur Erlernung selbstständiger Datenerfassung Abfassung von Krankengeschichten Teilname an Visiten und regelmäßigen Weiterbildung Durchführung und Interpretation psychodiagnostischen Testverfahren

Teilnahme am Notaufnahme- und Bereitschaftsdienst, dabei auch interdisziplinäres Arbeiten und Erlernen von Indikationsstellungen von neurologischen, internistischen, chirurgischen etc. Maßnahmen. Schulung von Fertigkeiten aus dem Gebiet der Neurologie wie: Methodik und Technik der neurologischen Untersuchungen, soweit dies für die Differentialdiagnose psychiatrischer Erkrankungen erforderlich ist, dazu gehören Einordnung der Befunde in das Krankheitsbild für die der Fachkunde in Laboruntersuchungen des Gebietes zugeordneten Laboratoriumsuntersuchungen. 2. Ausbildungsjahr Weitere Vertiefung beim Erkennen und Behandeln von Krankheiten und Störungen aus den Bereichen: der Persönlichkeitsstörungen der neurotischen Störungen der schizophrenen Psychosen der affektiven Psychosen der organisch-psychischen Störungen der Suchterkrankungen Therapeutische Anwendung der Grundorientierungen Tiefenpsychologie oder Verhaltensund kognitiver Therapie (Einzel-, Paar-, Gruppen- und Familientherapie), mit dem Schwerpunkt auf einem der beiden Hauptverfahren. Abfassung von komplexen Epikrisen. Erlernen der Durchführung und Befundung von Punktionen des Liquorraums, Indikationsstellung, Probenentnahme, sachgerechte Probenbehandlung und Beurteilung. Mitwirkung bei der Balintgruppenarbeit. 3. Ausbildungsjahr Wiederholung und Überprüfung der oben genannten Maßnahmen Therapie von schweren psychiatrischen Krankheitsbildern und vital bedrohlichen Zuständen. Einführung in die Erstellung von psychiatrischen Begutachtungen bei üblichen und typischen Fragestellungen in der Straf-, Zivil-, Sozial- und freiwilligen Gerichtsbarkeit einschließlich Personenrechtsfragen Einbezug in klinisch relevante Kommissionen Einbezug in die psychiatrisch-psychotherapeutischen Konsil- und Liaisonarbeit Mitwirkung in der psychiatrischen Institutsambulanz Praktische Anwendung eines weiteren Psychotherapieverfahrens Durchführung von Krisenintervention, supportiven Verfahren und Beratung Erstellen von einfachen Pfaden zur Diagnostik und Therapieplanung Teilnahme an Qualitätskontrollierenden Programmen und psychiatrisch- psychotherapeutischen Fortbildungen Referatserstellung im Rahmen klinikinterner ärztlicher Fortbildungen Teilnahme an klinischen Studien

4. Ausbildungsjahr Wiederholung und Überprüfung der bisherigen Lerninhalte zur Vertiefung des Wissens. Selbständige Durchführung von Stationsvisiten, stationären Aufnahmen mit Untersuchung, Anamnese und Erstellung von Therapieplänen Vorbereitung häuslicher Weiterversorgung. Begleitung von Sterbenden Mitwirkung bei der Angehörigenbetreuung Beratung weiterbetreuender niedergelassener Ärzte und Pflegeeinrichtungen Anlage: Richtlinien über den Inhalt von Weiterbildungen (vom 21.12.1996) (Gemäß Ärztekammer Mecklenburg Vorpommern, Quelle: www.aek-mv.de; Weiterbildung, Satzungen) 36. PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE 1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte. Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen: 1.1 Untersuchungsverfahren und Behandlungsverfahren Theorie und Technik der Anamnese- und Befunderhebung unter Einbeziehung biologischsomatischer, psychopathologischer, psychologischer, psychodynamischer und sozialer Gesichtspunkte, dazu gehören 60 selbständig durchgeführte, supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen. Allgemeine und spezielle Psychopathologie, dazu gehört die fallbezogene Weiterbildung bei akuten wie chronischen Krankheitsbildern mit der regelmäßigen Teilnahme an 60 Fallseminaren einschließlich der Vorstellung von 10 Patienten. Diagnostische Methoden des Fachgebietes einschließlich der standardisierten Befunderhebung unter Anwendung von Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen, dazu gehören die Teilnahme an einem 10-stündigen Seminar zur methodischen Auswertung standardisiert erhobener Befunde einschließlich deren kritischer Analyse und Bewertung sowie die Teilnahme an einem Fremdrater-Seminar, z.b. AMDP-Training. Psychodiagnostische Testverfahren, dazu gehört die selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation von 5 Testuntersuchungen einschließlich neuropsychologischer Untersuchungsmethoden. Behandlung psychischer Krankheiten und Störungen mit der Definition von Behandlungszielen, der Festlegung eines Therapieplanes, der Indikationsstellung für verschiedene Therapieverfahren einschließlich Anwendungstechnik und Erfolgskontrolle, dazu gehören insbesondere somato-, sozio- und psychotherapeutische Verfahren sowie die selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation 40 abgeschlossener Therapien einschließlich psycho- und familientherapeutischer Elemente unter kontinuierlicher Supervision, davon je-

weils 3 Therapien aus: dem Bereich der Persönlichkeitsstörungen dem Bereich der neurotischen Störungen dem Bereich der schizophrenen Psychosen dem Bereich der affektiven Psychosen dem Bereich der organisch-psychischen Störungen dem Bereich der Suchterkrankungen Pharmakologie der im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka (Pharmakokinetik, Pharmakodynamik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens (auch Kosten-/Nutzenrelation), Risiken des Arzneimittelmißbrauchs, gesetzliche Auflagen bei der Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie der hierbei zu beachtenden ethischen Grundsätze, dazu gehört die Teilnahme an einem 40-stündigen Seminar über die pharmakologischen und anderen somatischen Therapieverfahren einschließlich der Wechselwirkung mit der Psycho- und Soziotherapie. Sozialpsychiatrische Behandlung und Rehabilitation einschließlich extramuraler, komplementärer Versorgungsstrukturen, Ergotherapie sowie multidisziplinärer Teamarbeit und Gruppenarbeit mit Patienten, Angehörigen und Laienhelfern, dazu gehören: Teilnahme an einer zweimonatigen Angehörigengruppe unter Supervision Teilnahme an einem 40-stündigen Seminar über Sozialpsychiatrie einschließlich somatischer, pharmakologischer und psychotherapeutischer Verfahren Theoretische Grundlagen der Psychotherapie, insbesondere allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie, Lernpsychologie und Tiefenpsychologie, Dynamik der Gruppe und Familie, Psychosomatik, entwicklungsgeschichtliche, lerngeschichtliche und psychodynamische Aspekte von Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, Süchten und Alterserkrankungen, dazu gehört die Teilnahme an Seminaren, Kursen oder Praktika über 100 Stunden. Therapeutische Anwendung der Grundorientierungen Tiefenpsychologie oder Verhaltensund kognitiver Therapie (Einzel-, Paar-, Gruppen- und Familientherapie), mit dem Schwerpunkt auf einem der beiden Hauptverfahren, dazu gehören im Erstverfahren insgesamt 120 Stunden dokumentierter und abgeschlossener tiefenpsychologischer oder kognitiv-verhaltenstherapeutischer Einzel- und Gruppenbehandlung psychiatri-scher Krankheiten unter kontinuierlicher Supervision. Bei tiefenpsychologischem Schwerpunkt müssen zwei Fälle mit 20 Stunden und ein Fall mit 40 Stunden, bei kognitiv-verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt müssen 4 Fälle mit 10 Stunden und ein Fall mit 40 Stunden nachgewiesen werden. Mindestens eine Therapie muß ambulant erfolgen. Praktische Anwendung eines weiteren Psychotherapieverfahrens, dazu gehören eine erfahrungsgeleitete Weiterbildung durch Teilnahme an einem Fallseminar von 50 Doppelstunden oder durch Co-Therapie in Einzel- oder Gruppentherapie in 80 Stunden im Zweitverfahren. Das Zweitverfahren sollte das andere Hauptverfahren sein oder ein anderes wissenschaftlich anerkanntes Verfahren.

Praktische Anwendung von Entspannungsverfahren, dazu gehört die Teilnahme an zwei Kursen in einem erprobten Entspannungsverfahren, z.b. autogenes Training oder progressive Muskelrelaxation von je 8 Doppelstunden. Krisenintervention, supportive Verfahren und Beratung, dazu gehört die Teilnahme an einem 20-stündigen Seminar. Psychiatrisch-psychotherapeutische Konsil- und Liaisonarbeit, dazu gehört die Teilnahme an einem 10-stündigen Seminar. Balint-Gruppenarbeit, dazu gehört die Teilnahme an einer kontinuierlichen Balintgruppe oder einer kognitiv-verhaltenstherapeutischen Gruppe mit interaktionsbezogener Fallarbeit über 35 Doppelstunden. Selbsterfahrung in der Tiefenpsychologie oder Verhaltens- und kognitiven Therapie, dazu gehören 70 Doppelstunden in einer Selbsterfahrungsgruppe oder 150 Stunden Einzelselbsterfahrung. Indikationsstellung und Bewertung der Elektroenzephalographie bei 150 Patienten Psychiatrische Begutachtung bei üblichen und typischen Fragestellungen in der Straf-, Zivil-, Sozial- und freiwilligen Gerichtsbarkeit einschließlich Personenrechtsfragen, dazu gehören 15 wissenschaftlich begründete Gutachten und die Teilnahme an einem 15-stündigen forensisch-psychiatrischen Seminar. Hierzu gehören in der Psychiatrie und Psychotherapie aus dem Gebiet der Neurologie: Methodik und Technik der neurologischen Untersuchungen, soweit dies für die Differentialdiagnose psychiatrischer Erkrankungen erforderlich ist, dazu gehören Selbständige Durchführung und Befundung von 10 Punktionen des Liquorraums Indikationsstellung, Probenentnahme, sachgerechte Probenbehandlung und Einordnung der Befunde in das Krankheitsbild für die der Fachkunde in Laboruntersuchungen des Gebietes zugeordneten Laboratoriumsuntersuchungen (allgemeines Labor des Gebietes)