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Ausschreibungsinformationen:

Transkript:

Rother Carneval Verein schwarz-weiß e.v. Gemeinnütziger Verein zur Pflege fastnachtlichen Brauchtums Mitglied im FVF und BDK Ausschreibung für das Bundesoffene Qualifikationsturnier im karnevalistischen Tanzsport des BUND DEUTSCHER KARNEVAL e.v. am 01. und 02. Dezember 2018 in Roth mit der Qualifikation für die Halbfinale der Deutschen Meisterschaft 2019 1. Veranstalter: Fastnacht-Verband Franken e.v. Ausrichter: Rother Carneval Verein schwarz-weiß e.v, 2. Turnierleitung: Jochen Gürtler / Ansprechpartner Dahlienstraße 8a 91154 Roth Tel.: 09172-685672 Fax: 09171-857213 E-Mail: rcv-turnier2018@rcv-online.de Während des Turniers erreichbar unter Tel. 0178/3304809 3. Termin: Samstag, 01.12.2018 ab 9:00 Uhr Sonntag, 02.12.2018 ab 9:00 Uhr 4. Austragungsort: Sporthalle der Anton-Seitz-Schule, Peter-Henlein-Straße 1, 91154 Roth Hallenöffnung an beiden Tagen um 7:00 Uhr 5. Turnierablauf: Die Parkplatzsituation im Umkreis der Halle ist beschränkt und wird von der Polizei auf Einhaltung der StVO kontrolliert. Der Veranstalter stellt Personal zur Parkplatzeinweisung. Deren Anweisung ist Folge zu leisten. Busse dürfen vor der Halle nur zum Be- und Entladen kurzfristig halten und müssen auf den zugewiesenen Busparkplätzen (Großparkplatz) abgestellt werden. Für die Busfahrer ist ein Shuttle-Service zur Halle eingerichtet. In der Halle besteht Bewirtung zu moderaten Preisen. Deshalb ist der Verzehr mitgebrachter Getränke und Speisen in der Halle verboten. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird von unserem Sicherheitsdienst überwacht. Samstag, 01.12.2018 09:00 Begrüßung Wettbewerbe der Altersklasse I Jugend (Jahrgänge 2008 bis 2013) Tanzpaare Tanzgarden Tanzmariechen Schautanz Siegerehrung Mittagspause Wettbewerbe der Altersklasse II Junioren (Jahrgänge 2004-2007)

2 Tanzpaare - Tanzgarden - Tanzmariechen Schautanz Siegerehrung Sollte auf Grund der Meldeeingänge eine Verschiebung der Disziplinen Tanzmariechen in den Altersklassen I und II auf den Sonntag vorgenommen werden, werden alle für die entsprechende Disziplin Meldenden darüber umgehend von uns informiert. Sonntag, 02.12.2018 09:00 Uhr Begrüßung Wettbewerbe der Altersklasse III Ü15 (Jahrgänge 2003 und älter) Tanzpaare - Weibliche Garden - Männliche oder Gemischte Garden Mittagspause Tanzmariechen - Schautanz Siegerehrung Pokale und Qualifikationsbescheinigungen werden vor der Siegerehrung nur in begründeten Fällen und nach persönlicher Rücksprache der betroffenen Platzierten/Qualifizierten mit dem zuständigen Obmann ausgehändigt. Bei geringer Starterzahl ist eine Zusammenlegung der Altersklassen nach Rücksprache mit dem Obmann auf einen Tag möglich. Es wird zugesichert, dass die Wettbewerbe der Altersklasse III Ü 15 in jedem Fall am Sonntag stattfinden! 6. Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine, die dem BUND DEUTSCHER KARNEVAL e.v. angehören, und die die Zusatzvereinbarung Nr.7 zum Gesamtvertrag RV/ 15 (Gardevertrag) zwischen GEMA und BUND DEUTSCHER KARNEVAL e.v. für die laufende Session abgeschlossen und die Gebühren bezahlt haben. 7. Tanzturnierordnung: Es gelten die Tanzturnierordnung des BUND DEUTSCHER KARNEVAL e.v. in der letzten gültigen Fassung sowie die Bedingungen dieser Ausschreibung, die mit der Abgabe einer Meldung vollinhaltlich und rechtsverbindlich anerkannt werden. Zu keiner Zeit wird Einsicht in die Wertungsbögen gewährt. 8. Tanzturnierausweise: Jeder Turnierteilnehmer muss im Besitz eines gültigen Tanzturnierausweises des BUND DEUTSCHER KARNEVAL e.v. sein. Tanzturnierausweise können nur unter www.karnevaldeutschland.de beantragt werden. 9. Anmeldung: Die Anmeldungen zu diesem Turnier können nur als vereinsweise Sammelmeldung über das zentrale Meldeportal des BUND DEUTSCHER KARNEVAL e.v. unter www.karnevaldeutschland.de zwischen 01. Juli und 31. Juli vorgenommen werden. Dort finden sich auch detaillierte Hinweise zum Meldeprozess. Fehlerhafte Eingaben, u.a. der BDK-Nummer, bei der Anmeldung gehen zu Lasten des Meldenden, können nachträglich nicht korrigiert werden und führen im Nachweisfall zur Stornierung der abgegebenen Meldung durch den zuständigen Obmann oder Startverbot am Turniertag..

3 Der Meldestand wird nach sekundengenauem Maileingang der vom Meldenden im Portal bestätigten Onlinemeldungen von uns geführt. Dabei ist die Anzahl der Starts je Turniertag auf 120 begrenzt. Sobald diese Zahl erreicht ist, werden weitere, d.h. später eingehende, Meldungen nur auf unserer Warteliste angenommen. Sollte zum Meldeschluss 31.07.2018 die maximale Starterkapazität von 120 nicht erreicht werden, wird nach Absprache mit dem zuständigen Obmann das Meldeportal zwei Monate vor dem ersten Turniertag um 11:11 Uhr für die Dauer von einem Monat erneut geöffnet. In diesem Fall können dann auch Nachmeldungen vereinsweise getätigt werden. Wir geben dazu nach Meldeschluss auf unserer Homepage eine entsprechende Information. Alle Meldungen werden nach deren Startgeldeingang umgehend mit einer standardisierten Rückmeldung von uns bestätigt (innerhalb der maximalen Starterkapazität; teilweise innerhalb der maximalen Starterkapazität; auf Warteliste) Aus Fairnessgründen und zur Wahrung objektiver Wartelisten werden zu keinem Zeitpunkt weitere Auskünfte zum Meldestand erteilt und es wird gebeten, von derartigen Nachfragen bei uns abzusehen. Am selben Turnierwochenende dürfen für dieselben Starter keine Meldungen auf mehreren Turnieren vorgenommen werden. In diesen Manipulationsfällen erfolgt durch den Tanzturnierausschuss eine Sperrung des gesamten betroffenen Vereins für das entsprechende Turnierwochenende bzw. eine nachträgliche Aberkennung von an diesem Wochenende erlangten Qualifikationen. Wurden Starter irrtümlich für unser Turnier gemeldet und sollen für ein anderes Turnier am selben Wochenende gemeldet werden, müssen diese Starter unbedingt am selben Tag der Anmeldung wieder abgemeldet und für das andere Turnier am selben Wochenende korrekt angemeldet werden. Im Falle späterer Ummeldungen wird auch hier eine Sperre ausgesprochen. Für Schautänze ist bei Meldung, spätestens jedoch bis Meldeschluss, zwingend das Thema anzugeben. Eine Auslosung kann nur erfolgen, wenn das Thema angegeben ist. Abmeldungen sind grundsätzlich so früh wie möglich bei uns und nur unter den unter Punkt 2 angegebenen Kontaktdaten und unter Angabe des Abmeldungsgrundes vorzunehmen. Abmeldungen am Turniertag vor Ort sind unter Angabe des Abmeldungsgrundes ausschließlich dem Turniersprecher bekannt zu geben. 10. Startgeld: Das Startgeld beträgt EUR 30,00 für jeden Auftritt und muss direkt nach Onlinemeldung, spätestens jedoch bis 06.08.2018 bei uns eingegangen sein. IBAN: DE54 7646 0015 0000 1208 98; BIC: GENO DEF1 SWR Raiffeisenbank Roth-Schwabach Verwendungszweck: Startgelder Vereinsname Bei Abmeldung nach dem Meldeschluss ist eine Rückzahlung von Startgeldern nicht möglich.

4 11. Betreuer-/Aktivenkarten: Mit dem Startgeld ist der freie Eintritt aller aktiv Tanzenden und je eines Trainers/Betreuers für Tanzpaare und Mariechen sowie je zwei Trainer/Betreuer für alle Gruppen bis zehn auftretenden Aktiven und drei Trainer/Betreuer für Gruppen ab elf Aktiven abgegolten: diese erhalten kostenlose Aktivenkarten. Aktive und Trainer/Betreuer haben keinen Anspruch auf einen Sitzplatz in der Halle. Für Aktive und Trainer/ Betreuer stehen Sitzplätze auf der Tribüne zur Verfügung. Überzählige Aktivenkarten müssen am Turniertag zurückgegeben werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass Kontrollen bzgl. der Zahl beanspruchter Aktivenkarten und tatsächlich Tanzender vorgenommen werden und bei Differenz die Bezahlung von Karten nachgefordert wird. 12. Besucherkarten: Sitzplätze an reservierten Tischen im Saal je Turniertag Erwachsene 10,00 ; Kinder bis 12 Jahre: 8,00 Die Bestellung der Eintrittskarten kann per Fax an 09171 857213 oder per E-Mail an rcv-turnier2018@rcv-online.de erfolgen oder auch per Post mittels ausgefülltem Bestellungsvordruck, der auf www.rcvonline.de ausgedruckt werden kann. Das Geld für die Eintrittskarten muss per Überweisung auf das genannte Konto des Rother Carneval Vereins mit Angabe des Vereinsnamens und der Anzahl der Eintrittskarten erfolgen. Vorbestellte Karten werden zur Abholung an der Tageskasse hinterlegt und können nicht zurück genommen werden. 13. Auslosung Startreihenfolge: Die öffentliche Auslosung der Startreihenfolge findet am Dienstag, 13.11.2018 um 19:30 Uhr im Gasthaus Zur Linde, Bahnhofstr. 12, in Roth statt. Abordnungen der teilnehmenden Vereine sowie Gäste sind herzlich eingeladen. 14. Bühne: Breite 14 Meter x Tiefe 10 Meter Belag: Tanzteppich PVC Aufmarsch: rechts vorne Abmarsch: links vorne jeweils vom Zuschauer aus gesehen In der Disziplin V - Schautanz ist ein zeitgleicher Aufmarsch von Aktiven von beiden Seiten möglich. In beiden Aufmarschbereichen findet zwingend eine Kontrolle der Tanzturnierausweise statt, zu der sich ggf. die jeweiligen Aktiven mit ihren Tanzturnierausweisen rechtzeitig vor ihrem Auftritt unaufgefordert einfinden müssen. Stellproben sind generell im gesamten Bühnen- und Jurybereich nicht gestattet. Stattdessen sind auf der Bühne, links und rechts von der Markierung der Bühnenmitte im Abstand von je 2 Metern am vorderen und hinteren Bühnenrand weitere Markierungen angebracht, nach denen sich die Aktiven während ihres Auftritts ausrichten können. Trainer(innen) und Betreuer(innen) dürfen sich während des Auf- und Abmarsches ihrer Aktiven nicht auf der Auf- /Abmarschtreppe aufhalten. In der Disziplin V Schautanz dürfen Requisiten ab der Aufmarschtreppe bzw. im Aufmarschbereich nur von den Aktiven selbst auf die Bühne gebracht werden.

5 15. Musik: Als Tonträger sind nur Compact Discs (CD) zugelassen. Wir als Ausrichter stellen ein analoges HiFi-Wiedergabegerät zur Verfügung und sichern zu, keine digitalen Aufzeichnungen o.ä. der abgegebenen Tonträger vorzunehmen. Alle Tonträger sind mit dem Namen des Vereins / der Disziplin / bei Solisten Namen des Starters, zu beschriften und sind jeweils unaufgefordert vor Beginn der Disziplin an der Tonträgerabgabe zu hinterlegen. Die Tonträger müssen nach beendeter Disziplin wieder abgeholt werden. Der Tonträger darf nur das Musikstück für den jeweiligen Start enthalten. Die Musik für den Auf- und Abmarsch erfolgt live durch die Turniermusiker des Veranstalters - ausgenommen bei Schautänzen, falls der Teilnehmer dies wünscht. Der Aufmarsch von Schautänzen mit eigener Musik ist bei Abgabe des Tonträgers ausdrücklich anzugeben. Die Turniermusiker orientieren sich beim Aufmarschtempo grundsätzlich an 138 bpm für die Altersklasse I - Jugend, 140 bpm für die Altersklasse II - Junioren und 142 bpm für die Altersklasse III Ü15 sowie für die Disziplinen "Tanzpaare" und "Tanzmariechen" für alle Altersklassen an 144 bpm. Auf vom BUND DEUTSCHER KARNEVAL e.v. zertifizierte Musikstücke ist bei Abgabe der Tonträger hinzuweisen; der Obmann wird von uns hierüber informiert. Für die Qualität der Tonträger und der aufgezeichneten Musik ist jeder Starter verantwortlich. Ein Verantwortlicher jedes Starters hat sich mit einem Ersatztonträger während des Auftritts in unmittelbarer Nähe der Tontechnik aufzuhalten. 16. Garderoben: Die Zuweisung der Garderoben erfolgt bei Ankunft der Starter im Aula Bereich der Schule. Wir übernehmen als Ausrichter keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände. Die Umkleideräume (in der Halle und der angrenzenden Schule) sind in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Vor Abreise der Gruppe ist eine Abnahme durch unser Garderobenteam erforderlich. Sollten größere Verschmutzungen in den Umkleideräumen vorliegen, werden anfallende Reinigungskosten dem benutzenden Verein in Rechnung gestellt. Im gesamten Umkleidebereich und auch dem angrenzendem Schulgelände herrscht absolutes Alkohol- und Rauchverbot, im Saal ein Rauchverbot. Zuwiderhandlungen können zu Hausverbot und Turnierausschluss führen. 17. Haftungsausschluss: Die Auftritte geschehen auf eigene Gefahr. 18. Dopingvereinbarung: Dieses Turnier unterliegt den Vereinbarungen zwischen dem BUND DEUTSCHER KARNEVAL e.v., dem Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport, dem Deutschen Tanzsportverband und dem DOSB. Deshalb ist es strengstens untersagt, Medikamente einzunehmen oder zu verwenden, die auf der Internationalen Dopingliste stehen.

Im Falle von Medikamenteneinnahme durch Aktive wird davon ausgegangen, dass die jeweiligen Medikamente der jährlichen Beispielliste zulässiger Medikamente der Nationalen Anti Doping Agentur (www.nada.de/de/service-infos/downloads/listen) entsprechen. Ein Attest ist in diesen Fällen nicht nötig 19. Film- und Fotoaufnahmen: Jegliche Film- und Videoaufnahmen sowie Bildmitschnitte sind auf Tanzturnieren des BUND DEUTSCHER KARNEVAL e.v. grundsätzlich verboten. Fotografieren ist zulässig, jedoch nicht vor den Jurytischen und unmittelbar im Bühnenbereich. 20. Homepage Turnierunterlagen, Teilnehmerlisten und besonders die Turnierergebnisse können auf der Homepage des Veranstalters www.rcv-online.de abgerufen werden. 21. Pokale und Urkunden: Jede teilnehmende Gruppe bzw. Einzelstarter erhält eine Erinnerungsurkunde. Die 3 Erstplatzierten jeder Disziplin erhalten vom Ausrichter eine Urkunde und einen Pokal. 6