BUND DEUTSCHER KARNEVAL

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Ausschreibungsinformationen:

Transkript:

Ausschreibung für das 51. Tanzturnier im Karnevalistischen Tanzsport des BUND DEUTSCHER KARNEVAL e.v. und gleichzeitig die Hessenmeisterschaften Ü15 am 06. und 07. Oktober 2018 in Kassel mit der Qualifikation für die Halbfinale der Deutschen Meisterschaft 2019 1. Veranstalter: Bund Deutscher Karneval e.v. Ausrichter Verein für Tanzsport in Kassel e.v. 2. Turnierleitung: Jacqueline Butzmann / Ansprechpartner Schellingstr. 12 34121 Kassel Tel. 0561 / 68369 oder Handy 0173/7790071 Fax. 0561 / 50376335 info@tanzsport-kassel.de Während des Turniers erreichbar unter Tel. 0173 / 7790071 3. Termin: Samstag, 06.10.2018 ab 09:00 Uhr Sonntag, 07.10.2018 ab 09:00 Uhr 4. Austragungsort: Großsporthalle Am Auepark Damaschkestraße 25 34121 Kassel. 5. Turnierablauf: Hallenöffnung an beiden Tagen ab 07:00 Uhr Besucherparkplätze vor der Halle, Busparkplätze werden zugewiesen. In der Halle besteht Bewirtung zu moderaten Preisen. Deshalb ist vom Verzehr mitgebrachter Getränke und Speisen in der Halle abzusehen. Samstag, 06.10.2018 09:00 Begrüßung Wettbewerbe der Altersklasse I Jugend (Jahrgänge 2008 bis 2013 Tanzpaare Tanzgarden Tanzmariechen Schautanz Siegerehrung Mittagspause Wettbewerbe der Altersklasse II Junioren (Jahrgänge 2004 bis 2007) Tanzpaare Tanzgarden Tanzmariechen Schautanz Siegerehrung

Pokale und Qualifikationsbescheinigungen werden vor der Siegerehrung nur in begründeten Fällen und nach persönlicher Rücksprache der betroffenen Platzierten/Qualifizierten mit dem zuständigen Obmann ausgehändigt. Sollte auf Grund der Meldeeingänge eine Verschiebung der Disziplinen Tanzmariechen in den Altersklassen I und II auf den Sonntag vorgenommen werden, werden alle für die entsprechende Disziplin Meldenden darüber umgehend von uns informiert. Sonntag, 07.10.2018 09:00 Uhr Begrüßung Wettbewerbe der Altersklasse III Ü15 (Jahrgänge 2003 und älter) Tanzpaare Weibliche Garden Männliche oder Gemischte Garden Mittagspause Tanzmariechen Schautanz Siegerehrung Bei geringer Starterzahl ist eine Zusammenlegung der Altersklassen nach Rücksprache mit dem Obmann auf einen Tag möglich. Es wird zugesichert, dass die Wettbewerbe der Altersklasse III Ü 15 in jedem Fall am Sonntag stattfinden! 6. Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine, die dem BUND DEUTSCHER KARNEVAL e.v. angehören, und die die Zusatzvereinbarung Nr.7 zum Gesamtvertrag RV/ 15 (Gardevertrag) zwischen GEMA und BUND DEUTSCHER KARNEVAL e.v. für die laufende Session abgeschlossen und die Gebühren bezahlt haben. 7. Tanzturnierordnung: Es gelten die Tanzturnierordnung des BUNDES DEUTSCHER KARNEVAL e.v. in der letzten gültigen Fassung sowie die Bedingungen dieser Ausschreibung, die mit der Abgabe einer Meldung vollinhaltlich und rechtsverbindlich anerkannt werden. Zu keiner Zeit wird Einsicht in die Wertungsbögen gewährt. 8. Tanzturnierausweise: Jeder Turnierteilnehmer muss im Besitz eines gültigen Tanzturnierausweises des BUNDES DEUTSCHER KARNEVAL e.v. sein. Tanzturnierausweise können nur unter www.karnevaldeutschland.de beantragt werden. 9. Anmeldung: Die Anmeldungen zu diesem Turnier können nur als vereinsweise Sammelmeldung über das zentrale Meldeportal des BUNDES DEUTSCHER KARNEVAL e.v. unter www.karnevaldeutschland.de zwischen 01. Juli und 31. Juli 2018 vorgenommen werden. Dort finden sich auch detaillierte Hinweise zum Meldeprozess. Fehlerhafte Eingaben, u.a. der BDK-Nummer oder fehlerhafter Starternamen, bei der Anmeldung gehen zu Lasten des Meldenden, können nachträglich nicht korrigiert werden und führen im Nachweisfall zur Stornierung der abgegebenen Meldung durch den zuständigen Obmann oder Startverbot am Turniertag.

Der Meldestand wird nach sekundengenauem Maileingang der vom Meldenden im Portal bestätigten Onlinemeldungen von uns geführt. Dabei ist die Anzahl der Starts je Turniertag auf 120 begrenzt. Sobald diese Zahl erreicht ist, werden weitere, d.h. später eingehende, Meldungen nur auf unserer Warteliste angenommen. Sollte zum Meldeschluss 31.07. die maximale Starterkapazität von 120 nicht erreicht werden, wird nach Absprache mit dem zuständigen Obmann das Meldeportal zwei Monate vor dem ersten Turniertag um 11:11 Uhr für die Dauer von einem Monat erneut geöffnet. In diesem Fall können dann auch Nachmeldungen vereinsweise getätigt werden. Wir geben dazu nach Meldeschluss auf unserer Homepage eine entsprechende Information. Alle Meldungen werden nach Startgeldeingang umgehend mit einer standardisierten Rückmeldung von uns bestätigt (innerhalb der maximalen Starterkapazität; teilweise innerhalb der maximalen Starterkapazität; auf Warteliste) Aus Fairnessgründen und zur Wahrung objektiver Wartelisten werden zu keinem Zeitpunkt weitere Auskünfte zum Meldestand erteilt und es wird gebeten, von derartigen Nachfragen bei uns abzusehen. Am selben Turnierwochenende dürfen für dieselben Starter keine Meldungen auf mehreren Turnieren vorgenommen werden. In diesen Manipulationsfällen erfolgt durch den Tanzturnierausschuss eine Sperrung des gesamten betroffenen Vereins für das entsprechende Turnierwochenende bzw. eine nachträgliche Aberkennung von an diesem Wochenende erlangten Qualifikationen. Wurden Starter irrtümlich für unser Turnier gemeldet und sollen für ein anderes Turnier am selben Wochenende gemeldet werden, müssen diese Starter unbedingt am selben Tag der Anmeldung wieder abgemeldet und für das andere Turnier am selben Wochenende korrekt angemeldet werden. Im Falle späterer Ummeldungen wird auch hier eine Sperre ausgesprochen. Für Schautänze ist bei Meldung, spätestens jedoch bis Meldeschluss, zwingend das Thema anzugeben. Eine Auslosung kann nur erfolgen, wenn das Thema angegeben ist. Abmeldungen sind grundsätzlich so früh wie möglich bei uns und nur unter den unter Punkt 2 angegebenen Kontaktdaten und unter Angabe des Abmeldungsgrundes vorzunehmen. Abmeldungen am Turniertag vor Ort sind unter Angabe des Abmeldungsgrundes ausschließlich dem Turniersprecher bekannt zu geben. 10. Startgeld: Das Startgeld beträgt EUR 25,- für jeden Auftritt und muss direkt nach Onlinemeldung, spätestens jedoch bis 06.08.2018 bei uns eingegangen sein. IBAN: DE84520503530001196379) Kasseler Sparkasse (BIC: HELADEF1KAS) Verwendungszweck: Startgelder Vereinsname

Bei Abmeldung nach Meldeschluss ist eine Rückzahlung von Startgeldern nicht möglich. 11. Betreuer-/Aktivenkarten: Mit dem Startgeld ist der freie Eintritt aller aktiv Tanzenden und je eines Trainers/Betreuers für Tanzpaare und Mariechen sowie je zwei Trainer/Betreuer für alle Gruppen bis zehn auftretenden Aktiven und drei Trainer/Betreuer für Gruppen ab elf Aktiven abgegolten: diese erhalten kostenlose Aktivenkarten. Für Aktive und Betreuer stehen Sitzplätze auf der Tribüne zur Verfügung. Überzählige Aktivenkarten müssen am Turniertag zurückgegeben werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass Kontrollen bzgl. der Zahl beanspruchter Aktivenkarten und tatsächlich Tanzender vorgenommen werden und bei Differenz die Bezahlung von Karten nachgefordert wird. 12. Besucherkarten: Sitzplätze an reservierten Tischen im Saal und auf der Tribüne je Turniertag 9,00 Euro. Kinder bis 6 Jahren haben, ohne Anspruch auf einen Sitzplatz, freien Eintritt. Kartenbestellung: Christel Brinkmann: Tel. 0561 / 523454 oder per E-Mail über: info@tanzsport-kassel.de (Hierzu verweisen wir auf das der Ausschreibung beigefügte Formular für die Kartenbestellung) Vorbestellte Karten werden je nach Vereinbarung zugesandt (bei Zahlung des Portos) bzw. zur Abholung an der Tageskasse hinterlegt und können nicht zurück genommen werden. 13. Auslosung Startreihenfolge: Die öffentliche Auslosung der Startreihenfolge findet statt am 21.09.2017 um 20:00 Uhr in den Vereinsräumen der KG TSC Herkules, Heubnerstraße 19, 34121 Kassel. Abordnungen der teilnehmenden Vereine sowie Gäste sind herzlich eingeladen.. 14. Bühne: Breite 15 Meter x Tiefe 8 Meter Belag: Tanzteppich PVC Aufmarsch: rechts mittig Abmarsch: links mittig jeweils vom Zuschauer aus gesehen In der Disziplin V - Schautanz ist ein zeitgleicher Aufmarsch von Aktiven von beiden Seiten möglich. In beiden Aufmarschbereichen findet zwingend eine Kontrolle der Tanzturnierausweise statt, zu der sich ggf. die jeweiligen Aktiven mit ihren Tanzturnierausweisen rechtzeitig vor ihrem Auftritt unaufgefordert einfinden müssen. Stellproben sind generell im gesamten Bühnen- und Jurybereich nicht gestattet. Statt dessen sind auf der Bühne, links und rechts von der Markierung der Bühnenmitte im Abstand von je 2 Metern am vorderen und hinteren Bühnenrand weitere Markierungen angebracht, nach denen sich die Aktiven während ihres Auftritts ausrichten können.

Trainer(innen) und Betreuer(innen) dürfen sich während des Auf- und Abmarsches ihrer Aktiven nicht auf der Auf- /Abmarschtreppe aufhalten. In der Disziplin V Schautanz dürfen Requisiten ab der Aufmarschtreppe bzw. im Aufmarschbereich nur von den Aktiven selbst auf die Bühne gebracht werden. 15. Musik: Als Tonträger sind nur Audio-Compact Discs (CD) zugelassen. Wir als Ausrichter stellen ein analoges HiFi-Wiedergabegerät zur Verfügung und sichern zu, keine digitalen Aufzeichnungen o.ä. der abgegebenen Tonträger vorzunehmen. Alle Tonträger sind mit dem Namen des Vereins / der Disziplin / bei Solisten Namen des Starters zu beschriften und sind jeweils unaufgefordert vor Beginn der Disziplin an der Tonträgerabgabe zu hinterlegen. Die Tonträger müssen nach beendeter Disziplin wieder abgeholt werden. Der Tonträger darf nur das Musikstück für den jeweiligen Start enthalten. Die Musik für den Auf- und Abmarsch erfolgt live durch die Turniermusiker des Veranstalters - ausgenommen bei Schautänzen, falls der Teilnehmer dies wünscht. Der Aufmarsch von Schautänzen mit eigener Musik ist bei Abgabe des Tonträgers ausdrücklich anzugeben. Die Turniermusiker orientieren sich beim Aufmarschtempo grundsätzlich an 138 bpm für die Altersklasse I - Jugend, 140 bpm für die Altersklasse II - Junioren und 142 bpm für die Altersklasse III Ü15 sowie für die Disziplinen "Tanzpaare" und "Tanzmariechen" für alle Altersklassen an 144 bpm. Auf vom BUND DEUTSCHER KARNEVAL e.v. zertifizierte Musikstücke ist bei Abgabe der Tonträger hinzuweisen; der Obmann wird von uns hierüber informiert. Für die Qualität der Tonträger und der aufgezeichneten Musik ist jeder Starter verantwortlich. Ein Verantwortlicher jedes Starters hat sich mit einem Ersatztonträger während des Auftritts in unmittelbarer Nähe der Tontechnik aufzuhalten. 16. Garderoben: Die Zuweisung der Garderoben erfolgt bei Ankunft der Starter in der Halle am Empfang. Wir übernehmen als Ausrichter keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände. Im gesamten Umkleidebereich herrscht absolutes Alkoholund Rauchverbot, im Saal ein Rauchverbot. Zuwiderhandlungen können zu Hausverbot und Turnierausschluss führen. 17. Haftungsausschluss: Die Auftritte geschehen auf eigene Gefahr. 18. Dopingvereinbarung: Dieses Turnier unterliegt den Vereinbarungen zwischen dem BUND DEUTSCHER KARNEVAL e.v., dem Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport, dem

Deutschen Tanzsportverband und dem Deutschen Olympischen Sportbund. Deshalb ist es strengstens untersagt, Medikamente einzunehmen oder zu verwenden, die auf der Internationalen Dopingliste stehen. Im Falle von Medikamenteneinnahme durch Aktive wird davon ausgegangen, dass die jeweiligen Medikamente der jährlichen Beispielliste zulässiger Medikamente der Nationalen Anti Doping Agentur (www.nada.de/de/serviceinfos/downloads/listen) entsprechen. Ein Attest ist in diesen Fällen nicht nötig! 19. Film- und Fotoaufnahmen: Jegliche Film- und Videoaufnahmen sowie Bildmitschnitte sind auf Tanzturnieren des BUNDES DEUTSCHER KARNEVAL e.v. grundsätzlich verboten. Fotografieren ist zulässig, jedoch nicht vor den Jurytischen und unmittelbar im Bühnenbereich. ACHTUNG: Das Betreten der Aufwärmhalle ist nur mit Tanzschuhen/stiefel oder Hallenschuhen erlaubt. Mit Schuhwerk, welches Sie bereits auf der Straße oder außerhalb der Halle getragen haben, darf nur der Hallenbereich betreten werden, in dem das Tanzturnier stattfindet.