Polizeidirektion Bad Kreuznach. Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Pressebericht

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PRESSEMITTEILUNG

Transkript:

Polizeidirektion Bad Kreuznach Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2016 Pressebericht AZ: 21 011: PD KH

Herausgeber Polizeipräsidium Mainz Polizeidirektion Bad Kreuznach Soonstraße 23 55593 Rüdesheim / Nahe Ansprechpartner PD Bad Kreuznach Führungsgruppe Kriminalitätsbekämpfung KHK Werner Peter Telefon 0671 92000-204 pdbadkreuznach@polizei.rlp.de 2

Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen 4 2. Kriminalitätsentwicklung 2016 4 2.1 Fallzahlen... 4 2.2 Aufklärungsquote... 6 2.3 Kriminalitätsbelastung / Häufigkeitszahl... 8 2.4 Tatverdächtige... 9 2.4.1 Nichtdeutsche Tatverdächtige (ohne ausländerrechtliche Verstöße) 10 3. Kriminalitätsverteilung 11 3.1 Straftaten gegen das Leben...12 3.2 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung...12 3.3 Rohheitsdelikte / Straftaten gegen die persönliche Freiheit...12 3.4 Diebstahl ohne erschwerende Umstände...13 3.5 Diebstahl unter erschwerenden Umständen...13 3.5.1 Wohnungseinbruchsdiebstahl...13 3.6 Vermögens- und Fälschungsdelikte...14 3.7 Sonstige Straftatbestände nach dem StGB...14 3.7.1 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte...14 3.7.2 Hausfriedensbruch...14 3.7.3 Beleidigung...15 3.7.4 Sachbeschädigung...15 3.8 Strafrechtliche Nebengesetze...15 3.8.1 Betäubungsmittelkriminalität...15 3.9 Gewaltkriminalität...15 3.10 Straßenkriminalität...16 4. Polizeiliche Schwerpunkte 16 3

1. Vorbemerkungen In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle der Polizei bekannt gewordenen Straftaten (Hellfeld) einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche sowie Informationen über ermittelte Tatverdächtige (TV) und Opfer erfasst. Nicht in der PKS enthalten sind Aussagen zum Dunkelfeld, Verkehrsdelikte und Auslandsstraftaten. Die Polizeidirektion (PD) Bad Kreuznach ist eine von drei Flächendirektionen des Polizeipräsidium Mainz. Der Zuständigkeitsbereich umfasst den Landkreis Bad Kreuznach (mit Ausnahme der Verbandgemeinde Meisenheim), die Stadt Bingen und die Verbandsgemeinden Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen im Landkreis Mainz-Bingen sowie die Ortsgemeinden Bergen, Berschweiler, Sonnschied, Griebelschied und Schmitthachenbach der Verbandsgemeinde Herrstein im Landkreis Birkenfeld. Die polizeilichen Aufgaben werden innerhalb der PD Bad Kreuznach durch die Polizeiinspektionen (PI) Bad Kreuznach, Bingen und Kirn sowie die Kriminalinspektion (KI) Bad Kreuznach wahrgenommen. Am 01.01.2016 lebten Im Zuständigkeitsbereich der PD Bad Kreuznach 204.592 Menschen, davon im Zuständigkeitsbereich der PI Bad Kreuznach 113.670, im Zuständigkeitsbereich der PI Bingen 54.226, im Zuständigkeitsbereich der PI Kirn 36.696 Menschen. In der Stadt Bad Kreuznach leben 49.406 und in der Stadt Bingen 24.987 Einwohner. 2. Kriminalitätsentwicklung 2016 2.1 Fallzahlen Im Jahr 2016 wurden 13.655 Straftaten in der PKS erfasst. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 936 Fälle (-6,4 %). Das Straftatenaufkommen liegt damit auf dem niedrigsten Stand seit 2012. Die Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz / EU (sog. ausländerrechtliche Verstöße), die nur von Nichtdeutschen begangen werden 4

können, waren im Zuständigkeitsbereich der PD Bad Kreuznach im langjährigen Vergleich unauffällig. So hatte der Flüchtlingsstrom im Jahr 2015 bei den ausländerrechtlichen Verstößen keine wesentlichen Auswirkungen auf die PKS (84 Fälle = 0,6 % der Straftaten) und auch der Rückgang der Flüchtlingszahlen im Jahr 2016 (51 Fälle = 0,4 % der Straftaten) auf etwa den Wert von 2013 hat sich ebenfalls nicht auf diesen Deliktsbereich ausgewirkt. 17.000 16.500 16.000 15.500 15.000 14.500 14.000 13.500 13.000 12.500 12.000 Fallzahlen PD Bad Kreuznach 14.793 14.360 14.591 13.655 13.400 2012 2013 2014 2015 2016 Der Rückgang der Fallzahlen ist in allen Inspektionsbereichen festzustellen, wobei der Rückgang bei der PI Bingen um 10 Fälle (-0,3 %) geringfügig ausfällt. 5

Fallzahlen der Polizeiinspektionen 10.000 9.000 8.000 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 2012 2013 2014 2015 2016 PI Bad Kreuznach 8.023 8.822 8.443 8.586 7.876 PI Bingen 3.371 4.052 3.857 3.893 3.883 PI Kirn 2.006 1.919 2.060 2.112 1.896 Der Anteil der Versuche an der Anzahl der Straftaten lag mit 819 erfassten Fällen bei 6 %. 2.2 Aufklärungsquote Die Aufklärungsquote der PD Bad Kreuznach ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,0 % auf 66,7 % und damit auf den höchsten Stand im Fünfjahresvergleich gestiegen. 6

100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Aufklärungsquote PD Bad Kreuznach 2012 2013 2014 2015 2016 Bei der PI Bad Kreuznach ist die Aufklärungsquote im Vergleich zum Vorjahr mit 65,9 % gleich geblieben und liegt mit 0,1 % nur minimal unter dem Höchststand im Fünfjahresvergleich. Bei der PI Bingen ist die Aufklärungsquote im Vergleich zum Vorjahr um 5 % auf 67,4 % und damit im Fünfjahresvergleich deutlich gestiegen. Die Aufklärungsquote der PI Kirn ist um 2 % auf 68,5 % gesunken, liegt mit diesem Wert aber immer noch deutlich über den Werten der Vergleichsjahre. Demgegenüber liegt die Aufklärungsquote im Polizeipräsidium Mainz bei 62,8 % und in Rheinland-Pfalz bei 61,8 % (jeweils ohne ausländerrechtliche Verstöße) und damit unter der Quote der PD Bad Kreuznach. 7

72 70 68 66 64 62 60 58 56 54 52 Aufklärungsquote der Polizeiinspektionen 2012 2013 2014 2015 2016 PI KH 58,9 66 65,4 65,9 65,9 PI BIN 61,4 61,8 62,4 62,4 67,4 PI Kirn 67,1 63,3 66,1 70,5 68,5 2.3 Kriminalitätsbelastung / Häufigkeitszahl Die Anzahl der Straftaten allein sagt noch nichts über die Sicherheitslage in einem bestimmten Gebiet aus. Zur Feststellung der Kriminalitätsbelastung wird die Anzahl der Straftaten ins Verhältnis zu der Anzahl Einwohner gesetzt und die sog. Häufigkeitszahl errechnet. Diese Zahl gibt die Anzahl der Straftaten umgerechnet auf 100.000 Einwohner wieder. Je höher diese Häufigkeitszahl ist, umso höher ist die Kriminalitätsbelastung. Die Häufigkeitszahl im Zuständigkeitsbereich der PD Bad Kreuznach ist im Jahr 2016 mit 6674 auf den niedrigsten Wert seit 2013 gesunken (6649 ohne ausländerrechtliche Verstöße). Dieser Trend ist sowohl in den Zuständigkeitsbereichen der Polizeiinspektionen Bad Kreuznach, Bingen und Kirn, als auch in den Städten Bad Kreuznach und Bingen zu beobachten und spiegelt den Rückgang der Fallzahlen wider. Die Häufigkeitszahl für Rheinland-Pfalz liegt bei 6222 und im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidium Mainz bei 6830 (jeweils ohne ausländerrechtliche Verstöße). 8

Häufigkeitszahl PD Bad Kreuznach 9.000 8.000 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2013 2014 2015 2016 9000 8000 7000 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 Häufigkeitszahl der Polizeiinspektionen 2013 2014 2015 2016 PI Bad Kreuznach 7908 7536 7618 6928 PI Bingen 7562 7234 7240 7172 PI Kirn 5139 5591 5733 5167 2.4 Tatverdächtige Zu den im Jahr 2016 erfassten 13.655 Straftaten wurden 5.870 Tatverdächtige ermittelt. Davon waren 4.418 männlich (75,3 %) und 1.452 weiblich (24,7 %). 9

470 (8 %) der ermittelten Tatverdächtigen waren Jugendliche, bei 496 (8,4 %) Tatverdächtigen handelte es sich um Heranwachsende. Schwerpunkt der Straftaten, bei denen Tatverdächtige unter 21 Jahren ermittelt wurden, bildeten 309 Körperverletzungsfälle, 225 Fälle des einfachen Diebstahls (davon 141 Fälle von Ladendiebstahl), 120 Fälle von Beleidigung und 111 Fälle von Sachbeschädigung. Bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden 231 Tatverdächtige unter 21 Jahren ermittelt. 2.4.1 Nichtdeutsche Tatverdächtige (ohne ausländerrechtliche Verstöße) Bei 1.434 der ermittelten Personen handelt es sich um Nichtdeutsche Tatverdächtige (24,6 %). Im Jahr 2015 lag die Zahl der Nichtdeutschen Tatverdächtigen bei 1.313 (22,4 %). Der Anteil der Nichtdeutschen an der Gesamtbevölkerung im Zuständigkeitsbereich der PD Bad Kreuznach lag im Jahr 2016 bei 8,6 %. Bei 311 der 1.434 nichtdeutschen Tatverdächtigen handelt es sich um Zuwanderer (5,3 % der ermittelten Tatverdächtigen insgesamt und 23,7 % der Nichtdeutschen Tatverdächtigen). Ein Vergleich mit den Zahlen der Vorjahre ist wegen der unterschiedlichen statistischen Erfassung schwierig. Die Schwerpunkte der Straftaten, bei denen Zuwanderer im Jahr 2016 als Tatverdächtige ermittelt wurden, lagen bei 94 ganz überwiegend untereinander begangenen Körperverletzungsdelikten, 84 Ladendiebstählen und 45 Fällen Beförderungserschleichung. 10

3. Kriminalitätsverteilung Nebengesetze; 1285 sonst. Straftatbestände StGB; 2931 Tötungsdelikte; 10 Sexualdelikte; 205 Rohheitsdelikte; 2246 Einf. Diebstahl; 2278 Vermögens- und Fälschungsdelikte delikte; 3335 Schw. Diebstahl; 1365 Mit Ausnahme der Straftaten gegen das Leben (+1 auf 10 Fälle) und der Sexualdelikte (+90 auf 205 Fälle) sind die Falzahlen in den Straftatenobergruppen unterschiedlich stark gesunken. Gleichzeitig ist die Aufklärungsquote bei den Sexualdelikten um 15,9 % gestiegen, während sie sich in den anderen Obergruppen nur unwesentlich verändert hat (am stärksten mit -4,3 % beim Diebstahl unter erschwerenden Umständen). PD Bad Kreuznach Fallzahlen Aufklärungsquote 2015 2016 Verän. in % 2015 2016 Verän. 000000 Tötungsdelikte 9 10 +1 +11,1 % 100 % 100 % 0 100000 Sexualdelikte 115 205 +90 +78,3 % 70,4 % 86,3 % +15,9 % 200000 Rohheitsdelikte 2.336 2.246-90 -3,9 % 91,1 % 90,9 % -0,2 % 3***00 Einf. Diebstahl 2.520 2.278-242 -9,6 % 40,2 % 41,6 % 1,4 % 4***00 Schw. Diebstahl 1.608 1.365-243 -15,1 % 21,0 % 16,7 % -4,3 % 500000 Vermögensdelikte 3.546 3.335-211 -6,0 % 82,1 % 84,2 % 2,1 % 600000 Sonst. StGB 3.028 2.931-97 -3,2 % 59,6 % 59,0 % -0,6 % 700000 Nebengesetze 1.429 1.285-144 -10,1 % 90,5 % 90,7 % 0,2 % 11

3.1 Straftaten gegen das Leben Die Zahl der Straftaten gegen das Leben ist nach Rückgängen in den Vorjahren um einen Fall gegenüber dem Jahr 2015 auf 10 Fälle gestiegen und liegt damit auf dem Niveau des Jahres 2012. Die Aufklärungsquote liegt unverändert bei 100 %. Im Einzelnen handelt es sich bei den 10 Fällen um einen Mord, sechs Fälle des Totschlags, zwei fahrlässige Tötungen und einen Schwangerschaftsabbruch. Bei dem Mord handelt es sich um einen Fall in Winterbach, der aktuell vor dem Landgericht Bad Kreuznach verhandelt wird. 3.2 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist im Vergleich zum Vorjahr um 90 Fälle auf 205 Fälle gestiegen (+78,3 %). Dies ist mit Abstand der höchste Wert im Fünfjahresvergleich. Die Zahl der Fälle ist in den Zuständigkeitsbereichen aller drei Polizeiinspektionen gestiegen. Die Aufklärungsquote bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung liegt bei den Dienststellen der PD Bad Kreuznach durchgängig über 80 %. Der starke Anstieg der Fälle ist auf eine Vielzahl im Jahr 2015 gegen einen Beschuldigten geführte Verfahren wegen exhibitionistischen Handlungen vor Kindern und Jugendlichen in einem Chat zurückzuführen, die erst im Jahr 2016 abgeschlossen und statistisch erfasst wurden. 3.3 Rohheitsdelikte / Straftaten gegen die persönliche Freiheit Die Zahl der Rohheitsdelikte / Straftaten gegen die persönliche Freiheit, dazu zählen insbesondere alle Formen des Raubes, Körperverletzungsdelikte, Freiheitsberaubung, Nötigung, Bedrohung, Nachstellung und Menschenhandel, ist im Vergleich zum Jahr 2015 um 90 Fälle (-3,9 %) auf 2246 Fälle gesunken und liegt damit auf dem niedrigsten Wert im Fünfjahresvergleich. Die Aufklärungsquote insgesamt und auch auf die einzelnen Inspektionen bezogen, ist unverändert hoch (über 90 %) geblieben. 12

3.4 Diebstahl ohne erschwerende Umstände Die Fallzahlen sind im Vergleich zum Vorjahr um 242 Fälle auf 2278 Fälle gesunken (-9,6 %). Die Aufklärungsquote bei den Diebstählen ohne erschwerende Umstände ist gegenüber dem Vorjahr um 1,4 % auf 41,6 % gestiegen. 3.5 Diebstahl unter erschwerenden Umständen Die Fälle von Diebstahl unter erschwerenden Umständen sind gegenüber dem Jahr 2015 um 243 Fälle auf 1365 Fälle gesunken (-15,1 %). Dies ist die niedrigste Fallzahl im Fünfjahresvergleich. Bei der Betrachtung der Straftatenuntergruppen zum Diebstahl unter erschwerenden Umständen sind die Fälle des Sonstigen Schweren Diebstahls um 129 Fälle, des Schweren Diebstahl in / aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen um 46 Fälle, des Wohnungseinbruchsdiebstahls um 62 Fälle und des Schweren Diebstahls an / aus Kraftfahrzeugen um 39 Fälle am stärksten gesunken. Die Zahl der Taschendiebstähle insgesamt hat sich mit 139 Fällen (+7 Fälle gegenüber 2015) nur unwesentlich verändert. 3.5.1 Wohnungseinbruchsdiebstahl Nachdem bereits im Jahr 2015 die Fallzahlen (279) nach dem Höchststand im Jahr 2014 (301) auf den Stand von 2012 gesunken waren, ist im Jahr 2016 erneut ein Rückgang um 62 Fälle auf 217 Fälle (-22,2 %) zu verzeichnen. Der erfreuliche Rückgang der Fallzahlen ist auf die verstärkten Anstrengungen der Polizei in der Präventionsarbeit, insbesondere durch Grundschutzberatungen und Präventionsveranstaltungen, bei denen die Bevölkerung individuell über die Möglichkeiten der Sicherung von Gebäuden und Wohnungen beraten wird, aber auch durch gezielte Kontrollen sowie koordinierte Maßnahmen bei den Ermittlungen und der Fahndung nach den Tätern. In 97 Fällen (44,7 %) haben die Täter die Tat im Versuchsstadium abgebrochen. Die Aufklärungsquote in diesem Deliktsbereich ist im Vergleich zu 2015 um 5,4 % auf 23,0 % gestiegen. Landesweit liegt die Aufklärungsquote bei 15,9 % und im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidium Mainz bei 17,8 %. Diese Steigerung bei der PD Bad Kreuznach ist auch auf die Ermittlung von zwei unterschiedlichen Tätergruppen 13

zurückzuführen, die jeweils für eine Vielzahl von Taten verantwortlich sind. Zum einen handelt es sich um eine überregional agierende Tätergruppe aus Georgien und zum zweiten um eine Gruppe örtlicher Täter, die im Bereich der PI Kirn und der PI Bad Kreuznach für eine Vielzahl von Taten verantwortlich gemacht wird. 3.6 Vermögens- und Fälschungsdelikte Die Fallzahlen sind nach einem Anstieg im Jahr 2015 wieder um 211 Fälle auf 3335 Fälle im Jahr 2016 gesunken (-6,0 %). Im Jahr 2015 wurde ein umfangreiches Verfahren wegen Leistungsbetrug (im Zusammenhang mit Werbung) mit etwa 100 Fällen bearbeitet, was den Anstieg im Jahr 2015 und den Rückgang der Fallzahlen im Jahr 2016 zum Teil begründet. 3.7 Sonstige Straftatbestände nach dem StGB Die Fallzahlen der sonstigen Straftatbestände wie Erpressung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Missbrauch von Notrufen, Hausfriedensbruch und Vortäuschen einer Straftat ist gegenüber dem Vorjahr um 97 Fälle auf 2931 Fälle gesunken (-3,2 %) und liegen damit im Fünfjahresmittel. Die deliktischen Schwerpunkte bilden die Sachbeschädigungen (1389 Fälle) und die Beleidigungen (756 Fälle). Die Aufklärungsquote ist gegenüber dem Vorjahr um 0,6 % auf 59 % gesunken und bewegt sich damit im Schnitt der letzten fünf Jahre. 3.7.1 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Die Zahl der Widerstände gegen Vollstreckungsbeamte ist um 14 Fälle (+56 %) auf 39 Fälle gegenüber dem Vorjahr gestiegen und belegt die zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber Polizeibeamten. Die Aufklärungsquote bei den Widerstandsdelikten liegt in dem Delikt begründet bei 100 %. 3.7.2 Hausfriedensbruch Im Bereich des Hausfriedensbruches ist eine Steigerung um 42 Fälle auf 247 Fälle (+20,5 %) im Jahr 2016 festzustellen. Eine Ursache hierfür ist nicht erkennbar. Trotz eines Rückganges der Aufklärungsquote auf 82,2 % (-5,6 %) liegt diese naturgemäß in dem Deliktsfeld auf einem hohen Niveau. 14

3.7.3 Beleidigung Die Zahl der Beleidigungen ist um 70 Fälle gegenüber dem Vorjahr auf 752 Fälle gestiegen (+10,2 %) Eine Ursache ist nicht erkennbar. Die Aufklärungsquote ist um 0,7 % auf 91,8 % gestiegen. 3.7.4 Sachbeschädigung Die Anzahl der angezeigten Sachbeschädigungen ist um 150 Fälle auf 1389 Fälle gesunken (-9,7 %). Der Rückgang ist dadurch erklärbar, dass im Zuständigkeitsbereich der PI Kirn in den Jahren 2014 und 2015 eine Gruppe von Kindern und Jugendlichen für eine Vielzahl von Taten, insbesondere Sachbeschädigung durch Graffiti und Feuer verantwortlich war. Diese konnten ermittelt werden, worauf die Fallzahlen im Jahr 2016 wieder gesunken sind. Gleichzeitig ist auch die Aufklärungsquote von 33,7 % im Jahr 2015 auf 28,4 % im Jahr 2016 gesunken. 3.8 Strafrechtliche Nebengesetze Die Zahl der Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze (z. B. strafrechtliche Gesetze auf dem Wirtschaftssektor, Weingesetz, Arzneimittelgesetz, Aufenthalts-, Asyl-, und Freizügigkeitsgesetz, Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz, Umwelt- und Verbraucherschutz) ist um 144 Fälle gegenüber dem Vorjahr auf 1285 Fälle in 2016 gesunken (-10 %) und liegt damit unauffällig im Mittel der vergangenen fünf Jahre. Die Aufklärungsquote ist um 0,2 % auf 90,7 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen, liegt damit zwar unter dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre, aber immer noch auf hohem Niveau. 3.8.1 Betäubungsmittelkriminalität Nachdem die Fallzahlen in den Jahren 2014 und 2015 deutlich gestiegen waren, sind sie im Jahr 2016 um 87 Fälle (-8,4 %) zurückgegangen. Mit 94,1 % liegt die Aufklärungsquote trotz eines geringfügigen Rückgangs (-0,9 %) immer noch deutlich über ca. 90 %. 3.9 Gewaltkriminalität Die Fallzahlen der Gewaltkriminalität haben sich mit 475 Fällen im Jahr 2016 gegenüber dem Jahr 2015 (479 Fälle) nur minimal verändert (-0,8%). Die Aufklärungsquote 15

bei der Gewaltkriminalität liegt im langjährigen Vergleich um die 80 % und darüber. Im Jahr 2016 ist sie gegenüber dem Vorjahr um 1,5 % auf 86,3 % gestiegen. 3.10 Straßenkriminalität Der Oberbegriff Straßenkriminalität umfasst Straftaten wie z. B. exhibitionistische Handlungen, Erregung öffentlichen Ärgernisses, Raubüberfälle auf Geld und Werttransporte, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Handtaschenraub, sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen, erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme in Verbindung mit Raubüberfall auf Geld- und Werttransporte, Diebstahl an / aus Kraftfahrzeugen, Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen und sonstige Sachbeschädigungen auf Straßen, Wegen und Plätzen. Die Fallzahlen bei der Straßenkriminalität sind nach einem Anstieg in den Jahren 2014 und 2015 im Jahr 2016 um 226 Fälle auf 2266 Fälle (-9,1 %) auf den niedrigsten Stand im Fünfjahresvergleich gesunken. Die Aufklärungsquote bei der Straßenkriminalität ist nach Anstiegen in den Jahren 2014 und 2015 wieder gesunken, liegt aber mit 22,9 % im Jahr 2016 im langjährigen Mittel. 4. Polizeiliche Schwerpunkte Bei den Dienststellen der PD Bad Kreuznach werden auch weiterhin große Anstrengungen unternommen, um die Kriminalitätsentwicklung durch Präventionsmaßnahmen und Verfolgung von Straftaten positiv zu beeinflussen. Wie im gesamten Land Rheinland-Pfalz liegt auch bei der PD Bad Kreuznach ein besonderer Schwerpunkt bei der Bekämpfung der Wohnungseinbruchsdiebstähle. In diesem Bereich werden weiterhin Präventionsmaßnahmen wie Vortragsveranstaltungen / Bürgerforen und individuelle Grundschutzberatungen, aber auch repressive Maßnahmen wie Schwerpunktkontrollen und intensive Polizeistreifen im Zusammenwirken mit über die Direktions- und Landesgrenzen hinweg koordinierten Strafverfolgungsmaßnahmen erfolgen. Daneben wird die Bekämpfung der Jugendkriminalität durch Präventionsmaßnahmen zu den Themen Gewalt und Sucht, Jugendschutzkontrollen in enger Zusammenarbeit mit den Jugend- und Ordnungsämtern in Gaststätten, Diskotheken und bei öf- 16

fentlichen Veranstaltungen (wie z. B. den Kreuznacher Fastnachtsveranstaltungen) weiterhin einen Schwerpunkt bilden. Ergänzend zu diesen Präventionsmaßnahmen werden auch die durch Jugendliche und Heranwachsende begangenen Straftaten in enger Abstimmung mit den Staatsanwaltschaften und den Jugendämtern vorrangig bearbeitet, um eine strafrechtliche Sanktionierung möglichst schnell im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der begangenen Tat sicherzustellen und damit die erfahrungsgemäß größte präventive Wirkung zu erzielen. Im Auftrag (im Original gezeichnet) Achim Hannes Polizeidirektor 17