Feststellung der Steuerfreiheit für Hunde in einem Gewerbebetrieb

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Transkript:

Stadt Lengerich Finanzen, Steuern, Kasse Tecklenburger Straße 2/4 Feststellung der Steuerfreiheit für Hunde in einem Gewerbebetrieb Kassenzeichen (falls bekannt) Hundesteuer-Marke Nr. Angaben zum Hundehalter/ zur Hundehalterin Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Anzahl der Hunde, für die Steuerbefreiung beantragt wird: Zutreffendes bitte ankreuzen und / oder ausfüllen: I. Erklärung zum Betrieb: Bei meinem Betrieb handelt es sich um einen gewerblichen Betrieb im Sinne des Einkommensteuergesetzes, da ich Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb erziele. Als Nachweis hierfür lege ich den letzten Einkommenssteuerbescheid über Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit vor. Den Einkommensteuerbescheid lege ich nicht vor weil: Hundehalter ist der Gewerbebetrieb als juristische Person (Personengesellschaft, GmbH, pp.) Hundehalter ist der eingetragene Verein als juristische Person Die Hundehaltung erfolgt zu Erwerbszwecken m Rahmen der Einkommenserzielung II. Schutzwürdigkeit gewerblicher Güter 1. Liegen besonders gefährdete gewerbliche Anlagen vor, deren Bewachung durch einen Hund möglich und nötig sind, wenn ja welche: 2. Sind diese Güter besonders diebstahls- oder zerstörungsgefährdet. In welchem Ausmaß:

3. Dient der Hund: zur Bewachung des Betriebsgebäudes, Betriebsgeländes zur Bewachung des Wohnhauses zur Bewachung von 4. Wo hält sich der Hund überwiegend insbesondere auch nachts auf: in einer Wohnung in einem Wohnhaus im Firmengebäude im Zwinger auf dem Firmengelände in Lager- oder Maschinenhalle Sonstige Orte: 5. Wie wird der Hund eingesetzt: als Wachhund für Bürogebäude als Wachhund für Fabrikgebäude als Wachhund für Maschinen oder Gerätschaften als Diensthund für: III. Bitte folgende Fragen bzgl. der Eignung des Hundes beantworten: 1. Hunderasse: 2. Größe und Gewicht des Hundes: Größe Schulterhöhe: Gewicht: 3. Hat der Hund eine besondere Ausbildung: nein ja, in folgender Form:

4. Betreiben Sie als Hundehalter: Hundeausbildung Hundetrainer Hundezucht 5. Liegt eine Erlaubnis des Kreises Steinfurt zur gewerblichen Zucht und Haltung vor: ja nein Sonstige eigene Darstellungen, die erkennen lassen, dass der Hund der Einkommenerzielung aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit dient: Ich versichere die Richtigkeit der vorstehend von mir gemachten Angaben. Ich habe Kenntnis davon, dass unrichtige oder unvollständige Angaben einen Steuerstraftatbestand nach der Abgabenordnung (AO 1977) darstellen, der strafrechtlich geahndet werden kann. Ich bestätige die Datenschutzhinweise gem. Art. 13 DSGVO erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Datum/Unterschrift ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Auftrag Nicht vom Antragsteller auszufüllen Verfügung a) Die Voraussetzungen für die Befreiung treffen zu. Sie wird gewährt ab: a) Die Voraussetzungen für die Befreiung treffen aus folgenden Gründen nicht zu: b) Ablehnungsbescheid c) z.d.a.

Datenschutzhinweise zu Hundesteuer Information über die Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Lengerich Ich verarbeite zur Erfüllung meiner gesetzlichen Pflichten personenbezogene Daten. Dazu gehören Daten, welche Sie mir zur Verfügung stellen oder welche ich von Dritten über Sie erhebe. Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte aufzuklären und meinen Informationspflichten (Art. 13 und 14 DSGVO) nachzukommen, informiere ich Sie über folgende Umstände: 1. Name und Kontaktdaten des inhaltlich Verantwortlichen Stadt Lengerich Der Bürgermeister Tecklenburger Str. 2/4 Telefon-Nr. 05481 33 423 E-Mail: info@lengerich.de 2. Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten ist der behördliche Datenschutzbeauftragte wie folgt zu erreichen: Telefon-Nr.: 02861 939 409 E-Mail: datenschutz@kaaw.de 3. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck, ggf. Rechtsgrundlage und deren Verwendung Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Hundesteueranmeldung (inklusive Ausgabe der Hundesteuermarke bei Erstantrag oder Ersatzausgabe), -abmeldung, sowie für den Zweck der Bearbeitung des Antrags auf Befreiung und/oder Ermäßigung von der Hundesteuer auf Grundlage der Abgabenordnung, Gemeindeordnung NRW, Kommunalabgabengesetz NRW und/oder Landeshundegesetz NRW in Verbindung mit den jeweiligen Satzungen der Stadt Lengerich. Das Halten von Hunden führt zur Steuerpflicht. Sie sind gemäß Hundesteuersatzung der Stadt Lengerich verpflichtet als Halter eines oder mehrere Hunde diese entsprechend An- und Abzumelden. Sollten Sie gegen die Steuerpflicht verstoßen, führt dies zu Zwangs- oder Bußgeldern und ggfs. Vollstreckungsmaßnahmen. Die Bereitstellung der Daten für einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung von der Hundesteuer, sowie einen Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer bei gewerblicher Nutzung erfolgen freiwillig. Ohne die Daten kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Öffentlich-rechtliche oder sonstige Verwaltungstätigkeit bedarf der Aufzeichnung und Dokumentation, so dass Entstehung, Arbeitsabläufe und aktueller Bearbeitungsstand eines Vorganges jederzeit und nach Bedarf ersichtlich sind. Diese Plicht leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab. Insofern unterliegen alle behördlichen, damit auch kommunalen Aufzeichnungen einer Aufbewahrungspflicht. Eng verbunden mit der Aufbewahrungspflicht ist die Aufbewahrungsfrist, die je Dokument, und/oder Vorgang unterschiedlich sein kann.

Im Übrigen gilt die Vorschrift des 147 Abgabenordnung. Die von der Stadt Lengerich erhobenen personenbezogenen Daten werden vom Verantwortlichen gelöscht, wenn die dort aufgeführten Unterlagen nicht mehr benötigt werden und die rechtlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. 4. Weitergabe von Daten an Dritte Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte zu anderen als den folgenden Zwecken findet nicht statt: Manueller Datenabgleich mit dem Ordnungsamt der Stadt Lengerich (wenn Sie einen großen oder gefährlichen Hund gem. Definition des LHundG NRW anmelden) Übermittlung an Verwaltungs-, Straf- oder Zivilgerichtsbarkeit zur Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren unter den Voraussetzungen der 29, 30 Abgabenordnung sowie 110 Justizgesetz NRW in Verbindung mit 40 Verwaltungsgerichtsordnung. 5. Ihre Rechte Sie haben das Recht: gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber mir zu widerrufen, sofern keine gesetzlichen Grundlagen die Erhebung erfordern. Dies hat zur Folge, dass ich die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf; gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von mir verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei mir erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen; gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung Ihrer bei mir gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen; gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei mir gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist; gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und ich die Daten nicht mehr benötige, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben; gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie mir bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes die/den Landesbeauftragte/n für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden. Bei Anliegen und Beschwerden, die Realsteuern (d.h. Grund- oder Gewerbesteuer) betreffen, ist die/der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der/die zuständige Ansprechpartner/in. Landesbeauftragte/r für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Bundesbeauftragte/r für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Kavalleriestr. 2-4 40213 Düsseldorf Telefon: 0211/38424-0 Fax: 0211/38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Husarenstr. 30 53117 Bonn Telefon: 0228/997799-0 Fax: 0228/997799-5550 E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.