Public Corporate Governance Bericht 2017

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Transkript:

III-146 der Beilagen XXVI. GP - Bericht - 04 Corporate Governance Bericht 2017 1 von 6 austria wirtschaftsservice Public Corporate Governance Bericht 2017 ERP-Fonds

2 von 6 III-146 der Beilagen XXVI. GP - Bericht - 04 Corporate Governance Bericht 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Zielsetzung des Bundes Pub ic Corporate Governance Kodex 3 1.1 Rechtswirkungen des Kodex 3 1.2 Verpflichtung zur Einhaltung des Kodex 3 1.3 Corporate Governance Bericht 3 2. GeschäftsfОhrt.ing 4 2.1. Arbeitsweise und Geschäftsverteilung 4 2.2. Vergütung des Managements 5 2.3. D&O Versicherung 6 Э. Berücksichtigung von Genderaspekten 6 3.1 Anteil von Frauen in der Geschäftsleitung (Stichtag 31.12.2017) 6 3.2 Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils der Frauen in der Geschäftsleitung und in leitender Stellung 6 4. Erklärung zur Einhaltung der Regeln des Pub ic Corporate Governance Kodex 6 ERP-Fonds - Corporate Governance Bericht 20171 Seite 2 von 6

III-146 der Beilagen XXVI. GP - Bericht - 04 Corporate Governance Bericht 2017 3 von 6 Corporate Governance Bericht gemäß Bundes Public Corporate Governance Kodex 1. Zielsetzung des Bundes Public Corporate Governance Kodex Ende Oktober 2012 hat die isterreichische Bundesregierung den Bundes РUЫIC Corporate Governance Kodex (B-PCGK) beschlossen. Dieser wurde einer Revision unterzogen und Ende Juni 2017 mit einigen Anderungen und Ergänzungen der Bundes Public Corporate Governance Kodex 2017 (B-PCGK 2017) beschlossen. Er enthält wesentliche Bestimmungen geltenden Rechts sowie international und national anerkannte Standards zur Leitung und Oberwachung von Unternehmen des Bundes, seiner Tochterunternehmen und Subunternehmen unter Berücksichtigung der besonderen Aufgaben und gemeinwirtschaftlichen Verantwortung dieser Unternehmen. Ziel des Kodex ist es, die Unternehmensführung und uberwachung transparenter und nachvollziehbarer zu machen und die Rolle des Bundes und der Unternehmen des Bundes als Anteilseigner klarer zu fassen. 1.1 Rechtswirkungen des Kodex Der Kodex stellt als Beschluss der Bundesregierung eine freiwillige Selbstbindung des Bundes dar und ist unter htto://archiv.bundeskanzlerarm.at!doсview.axd?cоbld=66560 öffentlich zugänglich. 1.2 Verpflichtung zur Einhaltung des Kodex Der B-PCGK gilt auch für Gesellschaften, Stiftungen, Fonds und Anstalten öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Bundes unterliegen; er ist daher auch für den ERP-Fonds anzuwenden. 1.3 Corporate Governance Bericht Die Geschäftsleitung und falls zutreffend - das Oberwachungsorgan haben jährlich über die Corporate Governance des Unternehmens zu berichten (Corporate Governance Bericht). Der Bericht ist gemeinsam mit dem Jahresabschluss dem, nach dem Gesetz zur Genehmigung des Jahresabschlusses zuständigen Organ vorzulegen. Der Bericht hat die Erklärung zu enthalten, ob diesem Kodex entsprochen wurde und, wenn von zwingenden Regelungen oder Empfehlungen abgewichen wurde/wird, darzulegen aus welchen Gründen dies erfolgt ist ( Comply or Explain"). Gemäß Pkt. 15. des B-PCGK wird der Public Corporate Governance Bericht gemeinsam mit dem Jahresabschluss erstellt und auf der Homepage veröffentlicht. ERP-Fonds - Corporate Governance Bericht 20171 Seile 3 von 6

4 von 6 III-146 der Beilagen XXVI. GP - Bericht - 04 Corporate Governance Bericht 2017 2. Geschäftsführung Gemäß 9 Abs. 2 ERP-Fonds-Gesetz ist die Funktion der Geschäftsführung von der Geschäftsführung der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( aws') auszuüben. Gemäß 26 Abs. 1 ERP-Fonds-Gesetz untersteht der ERP-Fonds der Aufsicht der Bundesregierung. Im Geschäftsjahr 2017 bestand die Geschäftsführung aus zwei Mitgliedern, Herrn DI Bernhard Sagmeister und Frau Mag.a Edeltraud Stiftinger. Name und Funktion Geburtsjahr Datum Erstbestellung Ende laufende Funktionsperiode D1 Bernhard Sagmeister 1966 15.07.2009 30.09.2022 Mag.a Edeltraud Stiftinger 1966 01.10.20 12 30.09.2022 Konzernexterne Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen (ohne die gesetzlich mit der Geschäftsführung des ERP-Fonds und der aws gleichzeitig verbundene Position des Stiftungsvorstandes der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung siehe Punkt 2.2,): D1 Bernhard sagmeister: Präsident der European Association of Guarantee Institutions Mitglied des Vorstands des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes Mitglied des Aufsichtsrates der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft mbh Mag 8 Edeltraud Stiftinger: Vorsitzende des Univeгsitätsгates der Veterinärmedizinischen Universität Wien Stellveгtretendе Vorsitzende des Aufsichtsrates der Österreichischen Post AG Mitglied des Aufsichtsrates der Wien Holding GmbH 2.1. Arbeitsweise und Geschäftsverteilung In der Geschäftsordnung der Geschäftsführung sind die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit der Geschäftsführung geregelt. Die Aufgabenbereiche der Geschäftsführungsmitglieder wurden unbeschadet der Gesamtverantwortung der Geschäftsführung wie folgt festgelegt: ERP-Fonds- Corporate Governance Bericht 2017' Seite 4 von 6

III-146 der Beilagen XXVI. GP - Bericht - 04 Corporate Governance Bericht 2017 5 von 6 D1 Bernhard sagmeister Mag.a Edeltraud stiftinger Garantien ј Eigenkapital Kredite ј Kofinanzierungen Unternehmenskommunikation ј Förderungsberatung Recht ј Compliance Organisation ј Informationstechnologie Risikomanagement Sondergestion Personal Interne Services Finance Controlling EU F6rderungsabrechnung Die Bereiche Entrepreneurship schutzrechte Seedförderungen, Strategie Evaluierung und Interne Revision fallen in die gemeinsame Verantwortung der beiden Mitglieder der Geschäftsfiihrung. 2.2. Vergütung des Managements Die Vergi]tung der Geschäftsführung der Austria Wirtschaftsservice GmbH besteht aus fixen und variablen Entgeltkomponenlen, wobei die variable Komponente mit einem zusätzlichen Anteil von maximal 20 % des aws-jahresbruttogehaltes p.a. begrenzt ist. FCirjedes Geschäftsjahr werden bis Ende des Vorjahres mit dem Präsidium des Aufsichtsrates Ziele vereinbart. Vor Abschluss einer Zielvereinbarung wird mit den Eigentümern das Einvernehmen hergestellt Am Ende jedes Geschäftsjahres werden vereinbarte Werte mit den tatsächlich erreichten Werten verglichen, die Zielerreichung durch den Wirtschaftsprüfer evaluiert und sodann durch das Präsidium des Aufsichtsrates festgelegt und den Eigentümern zur Kenntnis gebracht. Darüber hinaus erhält die Geschäftsführung ein fixes Entgelt aus seiner gesetzlichen Zusatzverpflichtung zur Geschäftsfiihrung des ERP-Fonds sowie der ebenfalls gesetzlich normierten Vorstandstätigkeit in der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (NFTE). Die individuelle Vergütung der einzelnen Mitglieder der Geschäftsführung wird in nachstehender Tabelle angeführt: Name aws - Fixe Bezüge 2017 brutto aws - Variable Bezüge für das ERP-Fonds NFTE Leistungsjahr 2016 brutto brutto brutto DI Bernhard sagmeister 184.268 36.400 43.474 3.600 Mag.3 Edeltraud Stiftinger 184.268 36.400 43.474 3.600 ERP-Fonds - Corporate Governance Bericht 20171 Seite 5 von 6

6 von 6 III-146 der Beilagen XXVI. GP - Bericht - 04 Corporate Governance Bericht 2017 2.3. D&0 Versicherung Für die Mitglieder der Geschäftsführung besteht eine D&O Versicherung. 3. Berücksichtigung von Genderaspekten 3.1 Anteil von Frauen in der Geschäftsleitung (Stichtag 31.12.2017) Geschäftsführung 50 % Frauen (1 von 2) 3.2 Maßnahmen zur Erhёhung des Anteils der Frauen in der Geschäftsleitung und in leitender Stellung Aufgrund des ausgewogenen Verhältnisses in der Geschäftsführung sind derzeit keine Maßnahmen zu setzen. Von den Führungspositionen innerhalb der aws sind per 31.12.2017 34,6 % mit Frauen besetzt. Die aws setzt im Bereich der Führungskräfteentwicklung!Nachwuchsförderung besondere Schwerpunkte im Bereich der Frauenförderung und ermutigt im Recruiting Frauen aktiv, sich für Führungspositionen zu bewerben. 4. Erklärung zur Einhaltung der Regeln des Public Corporate Governance Kodex Die aws bekennt sich zur Einhaltung des Österreichischen Bundes Public Corporate Governance Kodex in der geltenden Fassung und hält sowohl alle verpflichtenden K"-Regeln als auch alle empfehlenden C"-Regeln des Kodex ein. Wien, im März 2018 D1 Bernhard S:gmei ter Geschäftsführer ~ Mag.e Edeltraud Stiftiпge~ GeschäftsfGhгerinl ERP-Fonds - Corporate Governance Bericht 20171 sehe 6 von 6