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Transkript:

Den Spargelertrag für das nächste Jahr sichern Herbizidmaßnahmen in Ertragsanlagen nach dem Stechen Nach dem Stechen im Durchwachsen der Pflanzen nutzt der Spargel die Zeit zum Sammeln von Reservestoffen und zur notwendigen Regeneration. Verunkrautung führt in dieser Phase durch Konkurrenz um Wasser, Nährstoffe und Licht zu einer Schwächung der Spargelpflanzen und kann zu einem verminderten Ertrag im Folgejahr führen. Dichter Unkrautbewuchs verzögert ein Abtrocknen der Bestände und erhöht somit die Infektionsgefahr durch Pilzkrankheiten. Deshalb gehört die Unkrautbekämpfung in den Spargelanlagen zu den wichtigsten Kulturmaßnahmen. Stehen im Betrieb Hacke, Grubber, Striegel oder Fräse zur Verfügung, kann durch mehrmalige mechanische Bearbeitung zwischen den Reihen auf den Einsatz von Herbiziden verzichtet werden. Dieses Vorgehen ist auch immer am schonendsten für die Kulturpflanze. Meist sind jedoch die betrieblichen Kapazitäten für aufwändige mechanische Maßnahmen begrenzt, die Kosten für deren Durchführung sind zu hoch oder das Wetter spielt einfach nicht mit, so dass Herbizidmaßnahmen unumgänglich sind. Auf den richtigen Termin kommt es an Je nach technischer Ausstattung des Betriebs sollten nach dem Ende der Ernte vor dem Durchstoßen der Triebe und/oder nach dem Aufwachsen der Triebe im Unterblattspritzverfahren Unkrautbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden. Im Spargel ist eine breite Palette an Herbiziden zugelassen oder genehmigt (siehe Tabelle). Hat sich eine sehr große Verunkrautung entwickelt, besteht die Möglichkeit, die Anlage vor dem Austreiben einmal komplett mit z.b. Touchdown Quattro mit Aufbrauchfrist bis 31.07.2018 (3,0-5,0 l/ha), Rosate Eco 360 TF (5,0 l/ha) oder Roundup Powerflex (3,75 l/ha) zu behandeln. Nach dem Stechende erfolgt die erste Bodenherbizidmaßnahme, wenn noch kein oder sehr wenig Spargelaufwuchs vorhanden ist. Sie ist vor allem dann notwendig, wenn in den Betrieben keine Spritztechnik für Unterblattbehandlungen vorhanden ist. Diese Spritzung kann mit einer üblichen Flächenspritze ausgebracht werden. Der Herbizidfilm sollte möglichst auf feuchten Boden ausgebracht werden, da bei trockenen Bodenverhältnissen bodenaktive Herbizide nicht die volle Wirkung entfalten

können. Ein abgesetzter Boden/Damm unterstützt die Wirkung zusätzlich und verhindert ein Abwaschen des Herbizidbelags. Die Größe der Unkräuter ist entscheidendes Kriterium für den Bekämpfungserfolg. Bei kleinen Unkräutern im Keimblatt- bis erstem Laubblattstadium ist die Wirkung deutlich besser, so dass die Aufwandmengen unter Umständen reduziert werden können. Bei Unkräutern über 10 cm hilft häufig nur noch die Hacke. Wenn Unkräuter das Keimblattstadium noch nicht überschritten haben, reicht die Blattaktivität der Bodenherbizide in der Regel aus. Mit Wirkungsschwerpunkt Weißem Gänsefuß und Schwarzem Nachtschatten sind Artist (2,0 kg/ha auf leichten, bis 2,5 kg/ha auf schweren Böden) sowie Stomp Aqua einsetzbar allerdings nur, wenn es nicht schon vor dem Stechen angewendet wurde. Möglich wäre auch der Zusatz von Sencor Liquid (bis max. 0,9 l/ha), wenn es nicht Unterblatt eingesetzt werden soll. Wenn 0,45 l/ha Sencor liquid bereits vor dem Stechen eingesetzt wurden, sind nach der Stechperiode ebenfalls nur noch 0,45 l/ha erlaubt. Als Zusatz zum Stomp Aqua (bis 3,5 l/ha) haben sich Spectrum (1,4 l/ha) und besonders zur Verbesserung der Wirkung auf Vogelmiere Centium 36 CS (0,25 l/ha) bewährt. Beim Einsatz von Stomp Aqua und Centium sind unbedingt Auflagen einzuhalten, die Abtrift auf Nichtzielflächen minimieren sollen. Stomp Aqua: - NT145: Ausbringung auf der gesamten Fläche nur mit Gerät, das in 90% Abdriftminderungsklasse eingetragen ist und Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha - NT146: Fahrgeschwindigkeit maximal 7,5 km/h - NT170: Ausbringung nur bis zu einer Windgeschwindigkeit von 3 m/s = 10,8 km/h Centium: - NT127: Die Anwendung des Mittels darf ausschließlich zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens erfolgen, wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20 C Lufttemperatur vorhergesagt sind. Wenn Tageshöchsttemperaturen von über 25 C vorhergesagt sind, darf das Mittel nicht angewendet werden. Grundlage ist die Wettervorhersage des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Der DWD bietet auf seiner Homepage (www.dwd.de) eine spezielle Vorhersage für die Anwendung von

Clomazone-haltigen Mitteln an. Unter dem Register Leistungen Leistungsart Spezielle Vorhersagen ist eine der Temperatur entsprechend farbig markierte Karte oder alternativ eine Übersicht der Stationsdaten zu finden. - NT149: Der Anwender muss in einem Zeitraum von einem Monat nach der Anwendung wöchentlich in einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche prüfen, ob Aufhellungen an Pflanzen auftreten. Diese Fälle sind sofort dem amtlichen Pflanzenschutzdienst und der Zulassungsinhaberin zu melden. Um eine optimale Wirkung zu erzielen, sollte eine ausreichende Bodenfeuchtigkeit vorhanden bzw. durch eine entsprechende Beregnung gewährleistet sein und nach einer mechanischen Bearbeitung der Boden gut abgesetzt sein. Bei Trockenheit oder fehlender Beregnungsmöglichkeit kann man die Bodenherbizid-Anwendung zugunsten einer späteren Unterblattbehandlungen einsparen, wenn die entsprechende Technik vorhanden ist. In Versuchen der Bezirksstelle Nienburg waren bei Einsätzen über Kopf bis 40 cm Wuchshöhe des Spargels keine Schäden festzustellen. Es ist aber zu beachten, dass diese Art der Ausbringung auf eigene Verantwortung des Anwenders geschieht. Nicht auszuschließen sind Schäden an den Pflanzen, wenn die sich entfaltenden Blätter des Spargeltriebes (Phyllokladien) getroffen werden.

Müssen Hirsen und/oder andere Ungräser bekämpft werden, ist der Einsatz über Kopf des Spargels mit dem Gräserspezialmittel Fusilade Max möglich. Bei Quecke

sollte die volle Aufwandmenge von 2,0 l/ha appliziert werden. Im Unterblatt- Spritzverfahren ist die Anwendung von Select 240 EC (0,75 l/ha) mit Zusatz des Netzmittels Actirob B (1,0 l/ha) gegen Hirsen und Ungräser möglich. Wichtig ist, dass diese eine genügende Blattmasse (ab BBCH 12-14) erreicht haben, um ausreichend Wirkstoff aufzunehmen. Gegen Spätverunkrautung hilft die Unterblattbehandlung Bei entsprechend vorhandener Technik, kann bei Trockenheit oder fehlender Beregnungsmöglichkeit die Bodenherbizid-Anwendung zugunsten einer späteren Unterblattbehandlung eingespart werden. Im Unterblattspritzverfahren haben sich gegen die typische Verunkrautung in Spargelanlagen mit Weißen Gänsefuß und Schwarzen Nachtschatten Lentagran WP (1,5 kg/ha) in Mischung mit Sencor Liquid (0,6 l/ha) als sehr wirksam erwiesen. Zur Verstärkung der Wirkung gegen Hühnerhirse sollte Buctril (0,5 l/ha) hinzugesetzt werden. Um eine längere Bodenwirkung zu erzielen, ist im Unterblattspritzverfahren der Zusatz von Spectrum (0,7 l/ha) möglich, sofern nicht schon nach dem Stechen die volle Aufwandmenge eingesetzt wurde. Ebenfalls kann Vorox F eingesetzt werden. Aus Verträglichkeitsgründen darf es aber nur als Unterblattbehandlung mit Abschirmung ab dem Zeitpunkt abgehende Blüte angewendet werden, wenn die Triebe verholzt sind. Zu beachten ist, dass keine frisch durchgestoßenen jungen Sprosse ohne Wachsschicht getroffen werden. Vorteile ergeben sich auf Böden mit starkem Auftreten von Schwarzem Nachtschatten mit einer verbesserten Dauerwirkung. Die Reduktion der Aufwandmenge auf 0,15 kg/ha Vorox F in Mischung mit 0,5 l/ha Buctril zeigt mit Ausnahme Hühnerhirse sehr gute Ergebnisse. Auch der Einsatz von Roundup PowerFlex (4,0 l/ha) ist möglich, welches entweder in den Zwischenreihen mit Abschirmung oder als Streichanwendung mit 33 %-iger Lösung gegen Ackerwinde verwendet werden kann. Bei Spritzfolgen ist grundsätzlich darauf zu achten, dass die höchst zugelassenen Aufwandmengen nicht überschritten werden. Sind ebenfalls Gräser zu bekämpfen, können zusätzlich selektive Gräserherbizide zum Einsatz kommen. Wegen der Gefahr der Unverträglichkeit in Mischungen und eventuellen gegenseitigen Behinderungen der Wirkstoffaufnahme sollten Gräserherbizide am besten separat ausgebracht werden. Alle Pflanzenschutzmaßnahmen sollten nicht bei hohen Temperaturen und starker Sonneneinstrahlung durchgeführt werden, sondern aus

Verträglichkeitsgründen in den frühen Morgen, besser in die frühen Abendstunden gelegt werden.

Gelungene Unkrautbekämpfung durch feuchten Boden nach Anwendung (Foto Kettel)

Zusammenfassung Mechanische Verfahren zur Unkrautbekämpfung sollten genutzt werden, wenn sie auf dem Betrieb vorhanden sind. Steht keine spezielle Technik zur Unterblattbehandlung zur Verfügung, sollte der Einsatz von Bodenherbiziden an die Verunkrautungssituation angepasst, möglichst auf feuchten Boden erfolgen. Späte Unterblattbehandlungen zeigten in Versuchen eine hohe Wirksamkeit und sind zudem durch Mitteleinsparung preiswert. Vorlagen mit Bodenherbiziden erwiesen sich als nicht immer notwendig und waren unter trockenen Bedingungen häufig unzureichend wirksam. Um Abdrift auf empfindliche Kulturen oder Randvegetation zu vermeiden, sind Auflagen unbedingt einzuhalten. Manfred Kettel, LWK Niedersachsen

Zugelassene und genehmigte Herbizide für Spargel in Ertragsanlagen nach dem Stechen, Stand März 2018 Aufwandmenge; Präparat Zulassung Abstände (m) 1 Anwendungszeitpunkt, max. Zahl der Schadorganismus (Wirkstoff) bis Hinweise Anwendungen Gewässer Saumbiotop Artist auf leichten leichte Böden = Amarant-, Franzosenkraut-, (175 g/kg Böden: 2,0 kg/ha, 1 (50%) Kreuzkraut-Arten, Metribuzin 31.10.2018 auf mittleren oder Schwarzer Nachtschatten, + 240 g/kg schweren Böden: mittl./schwere Schadhirsen Flufenacet) 2,5 kg/ha; max. 1x Böden = 1 (75%) Buctril (225 g/l Bromoxynil) Centium 36 CS 2 (36 g/l Clomazone) Fusilade Max (107 g/l Fluazifop- P) Lentagran WP (450 g/kg Pyridat) Rosate Eco 360 TF 4 (360 g/l Glyphosat) Roundup Express 4 (480 g/l Glyphosat) Roundup Powerflex 4 (480 g/l Glyphosat) Roundup REKORD 4 (720 g/kg Glyphosat) 31.07.2018 1,5 l/ha; max. 1x 31.12.2025 0,25 l/ha; max. 1x 31.12.2022 1,0 l/ha; max. 1x 2,0 l/ha; max. 1x 28.02.2018 2,0 kg/ha, max. 1x 31.12.2018 5,0 l/ha, max. 1x 31.12.2018 3,75 l/ha, max. 1x 31.12.2022 31.12.2024 3,75 l/ha; max. 1x 33%; max. 1x; max. 7,5 l/ha 33%; max. 1x; max. 5 kg/ha Amarant-Arten, Spreizende Melde, Schwarzer Nachtschatten, schwer bekämpfbare Unkräuter, Stadium: BBCH 10 Unkräuter, Stadium: BBCH 00-09 Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausg. Einj. Rispengras), Stadium: BBCH 12-21 Gemeine Quecke, Stadium: BBCH 12-14 Unkräuter Unkräuter Unkräuter Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter 0 (90 %) nach der Stechperiode, vor dem Austrieb 1 (90 %) 0 (90 %) nach der Stechperiode, als Unterblattbehandlung, 1 0 (75 %) 1 0 (75 %) 1 (50 %) 0 (90 %) Acker-Winde 1 0 Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, schwer bekämpfbare Unkräuter nach der Stechperiode ODER nach Einebnen der Dämme, vor dem Durchstoßen nach der Ernte, nach dem Stechen 1 0 (90 %) Unterblattbehandlung nach der Stechperiode 1 0 (50 %) nach der Ernte oder nach dem Wiederergrünen 1 0 (90 %) nach der Ernte ODER nach dem Wiederergrünen 1 0 Zwischenreihenbehandlung mit Abschirmung 1 0 während der Vegetationsperiode; streichen, zur gezielten Einzelpflanzenbehandlung während der Vegetationsperiode; streichen, zur gezielten Einzelpflanzenbehandlung

Präparat (Wirkstoff) SELECT 240 EC + Actirob B (240 g/l Clethodim) Zulassung bis 31.12.2024 Sencor Liquid (600 g/l Metribuzin) 31.12.2022 Sencor WG (700 g/l Metribuzin) Spectrum (720 g/l Dimethenamid-P) Stomp Aqua 3 (455 g/l Pendimethalin) TOUCHDOWN QUATTRO 4 (360 g/l Glyphosat) Vorox F (Flumioxazin) 31.12.2016 Aufbrauchfrist: 30.06.2018 Aufwandmenge; max. Zahl der Anwendungen 0,75 l/ha + 1,0 l/ha Actirob B; max. 1x 0,9 l/ha; max.1x 0,45 l/ha; max. 2x 0,75 kg/ha; max. 1x 31.10.2018 1,4 l/ha; max. 1x 31.07.2018 3,5 l/ha; max. 1x 31.01.2017 Aufbrauchfrist: 31.07.2018 30.06.2018 5,0 l/ha; max. 1x 0,3 kg/ha; max. 1x auf unkrautfreien Boden Schadorganismus Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Gewässer Einjähriges Rispengras, Unkräuter (ausgenommen Kletten-Labkraut) 1 (75 %) Unkräuter (ausgenommen Kletten-Labkraut) Unkräuter, einjähriges Rispengras (ausg. Kletten- Labkraut) Amarant-, Kamille-Arten, Schadhirsen Stadium: BBCH 00-12 Unkräuter, einjähriges Rispengras, Hühnerhirse Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Acker- Kratzdistel, Gemeine Quecke, Knöterich-Arten Stadium: BBCH 10 Abstände (m) 1 Saumbiotop 1 5 (75 %) 0 (90 %) 0 (75 %) 1 (75 %) 0 (90 %) 5 (90 %) 0 (50 %) 5 (90 %) 5 (90 %) Schwarzer Nachtschatten 1 (50 %) 0 Anwendungszeitpunkt, Hinweise nach der Stechperiode; Stadium Kultur: BBCH 12-29, Unterblattbehandlung Ab 2.Standjahr; nach der Stechperiode, nach Einebnen der Dämme (WP711: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten möglich) ab 2.Standjahr; nach der Stechperiode nach Einebnen der Dämme, nach der Stechperiode nach dem Stechen BIS nach dem Durchstoßen vor Ausbildung der Phyllokladien am 1. Trieb nach der Stechperiode, nach Einebnen der Dämme 1 0 (50 %) nach der Stechperiode, vor dem Austrieb nach der Ernte; ab abgehender Blüte (BBCH 67); Unterblattbehandlung mit Abschirmung 1 geringste Abstände bei Abdriftminderung; ohne Abdriftminderung siehe Gebrauchsanleitung; länderspezifischen Mindestabstand bei Gewässern einhalten. 2 NT 127: Die Anwendung des Mittels darf ausschließlich zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens erfolgen, wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20 C Lufttemperatur vorhergesagt sind. Wenn Tageshöchsttemperaturen von über 25 C vorhergesagt sind, darf das Mittel nicht angewendet werden; NT 149: Der Anwender muss in einem Zeitraum von einem Monat nach der Anwendung wöchentlich in einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche prüfen, ob Aufhellungen an Pflanzen auftreten. Diese Fälle sind sofort dem amtlichen Pflanzenschutzdienst und der Zulassungsinhaberin zu melden. 3 NT 145: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten; NT 146: Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten; NT 170: Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten. 4 NG352: Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet.

In dieser Liste sind die Mittel aufgeführt, die eine Hauptzulassung in der aufgeführten Indikation haben. Dies ist erkennbar an der Endziffer -00 in der Zulassungsnummer, die man auf der Packung des Mittels findet. Zusätzlich können Vertriebserweiterungen der Mittel im Handel sein. Deren Zulassungsnummer ist in den ersten 6 Ziffern identisch mit dem Mittel der Hauptzulassung, die Endziffern enden meist auf -6X. Auch diese Mittel können verwendet werden. Beispiel: Hauptzulassung Buctril (033494-00), Vertriebserweiterung Sabel (033494-61). Auch Parallelimportmittel dürfen eingesetzt werden, sofern sie eine gültige PI-Nummer haben. Dies kann auf den Seiten des BVL (www.bvl.bund.de) überprüft werden. Bitte beachten Sie auf alle Fälle die Angaben in der Gebrauchsanleitung!