Baubetriebsmanagement

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Transkript:

Studienordnung für den Studiengang Baubetriebsmanagement Bachelor of Arts Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Glauchau 4BM-A (Version 2.0) Die Studienordnung ist rechtsgeprüft. vom 01.10.2015

Auf der Grundlage des Gesetzes über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen (SächsBAG) vom 11. Juni 1999, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Oktober 2012, erlässt die Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Glauchau für den Studiengang Baubetriebsmanagement folgende Studienordnung: Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Ziele des Studiums... 3 3 Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen... 4 4 Aufbau, Inhalt, Lehr- und Lernformen des Studiums... 4 5 Studienablauf... 5 6 Studienberatung und -betreuung... 6 7 Qualitätssicherung... 6 8 In-Kraft-Treten... 6 Anlagen Anlage A.1 Anlage A.2 Anlage A.3 Studienablaufplan Modulhandbuch Praxisrahmenplan Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. Seite 2

1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung des Studienganges Baubetriebsmanagement Ziele, Inhalt, Aufbau und Ablauf des Studiums an der Berufsakademie Sachsen, Staatliche Studienakademie Glauchau. 2 Ziele des Studiums (1) Studienziele des Bachelor-Studiengangs Baubetriebsmanagement sind die Vermittlung von grundlegenden fachlichen, methodischen und allgemein berufsqualifizierenden Kompetenzen, die für die einschlägige berufliche Praxis und ein Master-Studium befähigen. Dabei wird im Rahmen eines interdisziplinär angelegten wissenschaftlichen Studiums der Wirtschaftswissenschaften mit sich vom ersten Semester an durchziehender baubetrieblicher Vertiefung, die Fähigkeit vermittelt, sowohl spezielle Anwendungen als auch übergreifende Zusammenhänge selbstständig zu erschließen. Neben der fachwissenschaftlichen Bildung umfasst das Studium auch die Vermittlung von allgemein berufsqualifizierenden Kompetenzen. (2) Die duale Struktur stellt sicher, dass die erworbene berufliche Handlungskompetenz durch eine direkte und kontinuierliche Anwendung der Lehrinhalte des wissenschaftlichen Theoriestudiums in den Praxisphasen eine unmittelbare Berufsbefähigung ( Employability ) der Absolventen garantiert. (3) Das Studium richtet sich in erster Linie an Personen, die in einem zeitkomprimierten Studiengang alle nötigen Qualifikationen erwerben möchten, um in der Baupraxis als Fach- oder Führungskraft erfolgreich tätig zu werden. Das Studium basiert auf wirtschaftswissenschaftlichen, juristischen, mathematisch statistischen und bautechnischen Grundlagen einschließlich der englischen Sprache. Darüber hinaus werden vom ersten Semester an die fachspezifischen Inhalte der klassischen und innovativen Baubetriebs- und der Bauwirtschaftslehre sowie soziale Kompetenzen vermittelt und trainiert, als Grundlage für eine erfolgreiche berufliche Perspektive. Zudem soll der Studierende zu kooperativer Arbeit in Projekten befähigt werden. (4) Mit der Vergabe eines Bachelor of Arts soll den Studierenden des Studienganges Baubetriebsmanagement der Erwerb eines international vergleichbaren Grades zum Nachweis von in der Berufspraxis relevanten Kenntnissen und Fertigkeiten ermöglicht werden. Außerdem soll mit diesem berufsqualifizierenden Abschluss die Durchlässigkeit zwischen den Bildungssystemen verschiedener Länder gefördert und die internationale Attraktivität eines Baubetriebsmanagement-Studiums an der Berufsakademie Sachsen gefördert werden. Das Studium soll somit den Studierenden ermöglichen, ihre Ausbildung in einem nationalen oder internationalen Masterstudiengang erfolgreich fortzusetzen. (5) Die Studierenden sollen durch das Studium die Kompetenzen, Kenntnisse, Fähigkeiten und beruflichen Fertigkeiten sowie Erfahrungen erwerben, die erforderlich sind, um in der Berufspraxis die fachlichen Zusammenhänge zu überblicken, übergreifende Probleme zu lösen und wissenschaftliche Erkenntnisse anzuwenden. Im Vordergrund des Baubetriebsmanagementstudiums steht daher die breite baubetriebswirtschaftliche Ausbildung in Vernetzung mit den anderen wirtschaftswissenschaftlichen Teildisziplinen und der Praxis. Das Ziel des dualen Studienganges Baubetriebsmanagement ist die ganzheitliche Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz. Seite 3

3 Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus 7 und 8 SächsBAG. 4 Aufbau, Inhalt, Lehr- und Lernformen des Studiums (1) Das Studium ist ein modularisiertes Vollzeitstudium, welches im Zusammenwirken der Staatlichen Studienakademie Glauchau mit den Praxispartnern durchgeführt wird (duales Studium). Jedes Semester ist in einen wissenschaftlich-theoretischen Studienabschnitt (Theoriephase) an der Staatlichen Studienakademie Glauchau und einen praktischen Studienabschnitt (Praxisphase) beim Praxispartner gegliedert. (2) Das Studium umfasst a) Pflichtmodule, welche die fachwissenschaftlichen Grundlagen für den Studiengang sichern und deren exemplarische Vertiefung ermöglichen, b) Wahlpflichtmodule, welche die Möglichkeit zur weiteren fachlichen Vertiefung als auch zur interdisziplinären Ausweitung der Studieninhalte bieten, c) Praxismodule, als integrale Teile von Praxisphasen, in denen Studieninhalte vermittelt, vertieft und angewendet werden, d) die Bachelorarbeit. (3) Die Inhalte des Studiums ergeben sich aus den Modulbeschreibungen (Anlage A.2) für die einzelnen Module. Die Modulbeschreibungen sind Teil dieser Studienordnung. Die Lehr- und Lernformen des Studienganges bestehen aus 1. Präsenzveranstaltungen, die durchgeführt werden als: a) Vorlesungen, welche der zusammenhängenden Vermittlung von inhaltlichen und methodischen Grund- und / oder Spezialkenntnissen des Fachgebietes dienen und den Weg zur Verbreiterung und Vertiefung der vermittelten Kenntnisse durch weitere Lehr- und Lernformen eröffnen, b) Seminare, durch welche Einzelfragen des Fachgebiets behandelt werden und wissenschaftliche Arbeitsweisen sowie der wissenschaftliche Diskurs eingeübt werden, c) Übungen, in denen ausgewählte praktische Problemstellungen des Fachgebiets exemplarisch und / oder technisch-instrumentell bearbeitet werden, d) Projekte, in denen komplexe und / oder interdisziplinäre Problemstellungen mit Praxisbezug identifiziert werden, geeignete Lösungsansätze definiert sowie Konzepte zu deren Umsetzung entwickelt werden, e) Planspiele, in denen Lösungsansätze für komplexe Problemstellungen mit Praxisbezug in simulierten Handlungs- und Entscheidungssituationen eingeübt werden, f) Rollenspiele, in denen die Studierenden die Rollen von Fachleuten (Bauunternehmer) bzw. Kunden übernehmen und selbst handelnd reale Situationen in der Beratung bzw. im Verkauf simulieren. Sie dienen der Vermittlung von Handlungskompetenz und der Schulung sozialer Fähigkeiten und Fertigkeiten, g) Fallstudien, die der Vermittlung möglichst praxisnaher komplexer Problemstellungen sowie der Anregung der Studierenden zur Auseinandersetzung mit konkreten Fällen und zur Unterstützung von Handlungs- und Entscheidungskompetenz dienen, Seite 4

sowie h) Exkursionen, als thematisch ausgerichtete, unter wissenschaftlicher Leitung durchgeführte Studienfahrten, durch welche die bereits behandelten Stoffgebiete vertieft und veranschaulicht werden, i) Kolloquien, welche dem offenen, auch interdisziplinären wissenschaftlichen Diskurs dienen, j) Workshops, als moderiertes Seminar, in dem die Studierenden gemeinsam zielorientiert, teilnehmeraktivierend und diskursiv an einer Aufgabe arbeiten. Workshops dienen der Förderung von Schlüsselqualifikationen insbesondere der Methodenkompetenz. 2. Eigenverantwortlichem Lernen (EvL) der Studierenden, das in folgenden Formen erbracht wird: a) Selbststudium, als selbst organisiertes, individuelles oder gemeinschaftliches Erschließen und / oder Vertiefen von Stoffgebieten durch die Studierenden, das insbesondere die Vorund Nachbereitung der Präsenzveranstaltungen, Literaturstudium sowie die Er- und Verarbeitung von Hintergrundinformationen umfasst, b) Gruppenarbeiten, in denen die Studierenden angeleitet, aber weitgehend eigenständig einzelne praktische und / oder besonders aktuelle Problemstellungen des Fachgebiets, insbesondere diskursiv, behandeln; Gruppenarbeiten können mit Präsenzveranstaltungen kombiniert werden. c) Prüfungsvorbereitungen, bei denen prüfungsrelevante Studieninhalte wiederholt und vertieft werden. Eigenverantwortliches Lernen für Pflicht- und Wahlpflichtmodule kann in Praxisphasen erbracht werden, wenn es vom Lehrpersonal der Staatlichen Studienakademie Glauchau angeleitet sowie betreut wird und mit einer Prüfungsleistung abschließt. Es ist in der Modulbeschreibung der betreffenden Module (Anlage A.2) sowie in der Praxisübersicht (Anlage A.3) entsprechend ausgewiesen. (4) Präsenzveranstaltungen können in Fremdsprachen (Englisch) durchgeführt werden; dies wird in der Modulbeschreibung (Anlage A.2) der betreffenden Module entsprechend ausgewiesen. 5 Studienablauf (1) Der inhaltliche und zeitliche Studienablauf ist durch die enge Verzahnung der Theorie- und Praxisphasen charakterisiert und kann von den Studierenden im Rahmen der Wahl von Wahlpflichtmodulen selbstständig organisiert werden. (2) Der Studienablaufplan (Anlage A.1) ist als Bestandteil dieser Studienordnung im Anhang enthalten. (3) Der Ablauf des Studiums ist so konzipiert, dass es in der Regel im Wintersemester aufgenommen wird. (4) Die Studierenden sind verpflichtet, unter Beachtung der gesetzlichen, tarif- und einzelvertraglichen Regelungen, an den Präsenzveranstaltungen der Module teilzunehmen. (5) Die Studierenden werden während der Praxisphasen vom Lehrpersonal der Staatlichen Studienakademie Glauchau sowie einem Mentor des Praxispartners betreut. Die Staatliche Studienakademie Glauchau trägt die Verantwortung für die Qualitätssicherung der Praxismodule. Seite 5