FACHINSTITUT FÜR SOZIALRECHT 31. Sozialrechtliche Jahresarbeitstagung 8. bis 9. März 2019 Köln www.anwaltsinstitut.de 15 Zeitstunden Fortbildung möglich!
31. SOZIALRECHTLICHE JAHRESARBEITSTAGUNG Susanne Pfuhlmann-Riggert Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Themen der diesjährigen Jahresarbeitstagung spiegeln die Vielfalt des Sozialrechts wider und sollen Sie nicht nur über die aktuellen Entwicklungen informieren, sondern auch, wie Sie es nicht anders kennen, den Blick über den Tellerrand ermöglichen. Besonders spannend werden sicher die Themen der Abgrenzung selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, die Genehmigungsfiktion des 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V und die Vorläufige Leistungsbewilligung gem. 41a SGB II werden. Ob es in der gesetzlichen Unfallversicherung fundamentale Umwälzungen durch den Neuzuschnitt der MdE- Sätze geben wird und was das bedeutet darüber wird uns hochkompetent ein juristisch-medizinisches Referentenduo aus dem Spitzenverband der Berufsgenossenschaften (DGUV) berichten. Ebenfalls zu zweit, nämlich aus richterlicher und aus anwaltlicher Sicht, soll ein Klassiker, die anwaltliche Intervention im sozialgerichtlichen Verfahren, aufgerollt werden. Der elektronische Rechtsverkehr in der Sozialgerichtsbarkeit keine Zukunftsvision mehr er ist da! Deshalb erschien es uns geboten, Sie auch hier ganz aktuell mit den ersten Fallstricken vertraut zu machen. Schließlich wagen wir einen Ausflug in das Migrationsrecht an seiner Schnittstelle zum Arbeits-, Arbeitsförderungs- und Sozialleistungsrecht. Alle reden von Integration Sie werden nach der JAT wissen, worum es dabei wirklich geht. Ebenfalls um Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten geht es in unserem Fortbildungsplus : Das Recht in der Pflege steht in allen seinen Facetten im Mittelpunkt. Alle, die es noch nicht ausprobiert haben, sind ganz besonders herzlich eingeladen zu unserem gemeinsamen Abend am Freitag, den 8. März 2019, in der Brauerei zur Malzmühle! Und noch etwas Neues: Für die Co-Moderation unserer JAT konnte ich Herrn Prof. Dr. Peter Becker, Vors. Richter des 14. Senats des BSG, langjähriger Referent für das DAI, gewinnen. Ich freue mich darauf, Sie in Köln begrüßen zu dürfen. Mit kollegialen Grüßen 2 Susanne Pfuhlmann-Riggert Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Sozialrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin, Neumünster Leiterin der Jahresarbeitstagung
FREITAG, 8. MÄRZ 2019 9.00 9.15 Uhr Eröffnung und Begrüßung Susanne Pfuhlmann-Riggert, Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Sozialrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin, Neumünster 9.15 10.45 Uhr Aktuelle Entwicklungen der Abgrenzung von selbständiger und nichtselbständiger Arbeit Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts, Kassel 10.45 11.00 Uhr Kaffeepause Der Typus des abhängig Beschäftigten ist für die Sozialversicherung zentral mit diesem Satz beginnt der Referent einen bereits 2016 erschienenen Aufsatz Beschäftigte versus Selbständige, der sich an Arbeitsrechtler richtete. Die sich daraus ergebenden Abgrenzungsfragen zur Selbständigkeit sind von ungebrochener praktischer Brisanz auch und erst recht für die im Sozialrecht tätigen Anwälte. Über neue Entwicklungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BSG werden wir hier aus erster Hand unterrichtet. 11.00 12.30 Uhr Neuzuschnitt der MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung? Claudia Drechsel-Schlund, Geschäftsführerin der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Bezirksverwaltung Würzburg Prof. Dr. med. Michael Wich, stellv. Direktor, Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie, BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin ggmbh 12.30 13.30 Uhr Mittagspause Die Minderung der Erwerbsfähigkeit, die bei einem Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung durch einen Versicherungsfall eingetreten ist, stellt die entscheidende Vorfrage für die zu gewährende Rente dar. Das BSG hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die in der gesetzlichen Unfallversicherung seit jeher verwendeten MdE-Tabellen, wenn auch nicht rechtsverbindlich, so doch unverzichtbares Hilfsmittel für die Schätzung durch UV-Träger, Gutachter und Gerichte sind. Warum, in welchem Bereich und mit welchen Folgen eine Aktualisierung der Tabellen geboten sein könnte darauf werden die Referenten aus juristischer und aus medizinischer Sicht Antworten geben. 3
31. SOZIALRECHTLICHE JAHRESARBEITSTAGUNG FREITAG, 8. MÄRZ 2019 13.30 15.00 Uhr Genehmigungsfiktion im Krankenversicherungsrecht Dunja Barkow-von Creytz, Richterin am Landessozialgericht, München 15.00 15.15 Uhr Kaffeepause An fast verborgener Stelle findet sich im 13 Abs. 3a der Satz: Erfolgt keine Mitteilung des hinreichenden Grundes (für die Nichteinhaltung der Entscheidungsfristen), gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Sind es gelegentlich auch die Krankenversicherer, die von dieser Rechtsfolge überrascht werden? Wie kann sich der anwaltliche Berater des Versicherten diese Fiktion gezielt zunutze machen? Wie geht die Rechtsprechung mit der Genehmigungsfiktion um? Diese und weitere praxisrelevante Aspekte wird der Vortrag zu diesem Thema beleuchten. 15.15 16.45 Uhr Elektronischer Rechtsverkehr in der Sozialgerichtsbarkeit Dr. Henning Müller, Richter am Landessozialgericht, Darmstadt 16.45 17.00 Uhr Kaffeepause Der Vortrag befasst sich mit dem neuen 65a SGG und der Verordnung für den Elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) und den ersten praktischen Erfahrungen mit der Umsetzung dieser Vorschriften. Es geht zum Beispiel um die Fragen, wie eine Signatur geprüft wird, wie fristwahrende Schriftsätze einzureichen sind und wie Behördenakten beizuziehen und zwecks Akteneinsicht zur Verfügung zu stellen sind und welche neuen Hinweispflichten des Gerichts sich daraus ergeben. 17.00 18.30 Uhr Sozialrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte der Integration von Migranten in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Catrin Hirte-Piel, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Fachanwältin für Migrationsrecht, Bielefeld Dieser Vortrag aus dem benachbarten Gebiet des Migrationsrechts wird die Schnittstellen für die anwaltliche Beratung beleuchten, die berührt sind, wenn Migranten als Auszubildende oder Arbeitnehmer eingestellt werden sollen bzw. wollen. In Abhängigkeit vom jeweiligen Aufenthaltsstatus ergeben sich unterschiedliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Förderinstrumenten und Soziallleistungen. Aus der Perspektive potenzieller Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe ist es unverzichtbar, materiellrechtliche Besonderheiten und Formvorschriften zu Arbeitserlaubnissen etc. zu kennen. 4
SAMSTAG, 9. MÄRZ 2019 9.00 10.30 Uhr Möglichkeiten und Grenzen der anwaltlichen Intervention im sozialgerichtlichen Klageverfahren Dr. Thomas Sommer, Vors. Richter am Landessozialgericht, Essen Bettina Schmidt, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Bonn 10.30 11.00 Uhr Kaffeepause Anwälte sind ihren Mandanten gegenüber verpflichtet, ihre Rechte bestmöglich wahrzunehmen. Das gilt auch und erst recht in Verfahren, in denen das Amtsermittlungsprinzip herrscht. Aus anwaltlicher Sicht sind stets eigene Überlegungen anzustellen, auf welche Tatsachen es ankommt, in welcher Richtung noch zu ermitteln ist und welche Beweismöglichkeiten dem Gericht angetragen werden sollen. Was aber, wenn das Gericht Anträge und Anregungen des Prozessbevollmächtigten des Klägers übergeht? Das Spektrum verfahrensrechtlicher Strategien sowohl des Gerichts als auch der Prozessbeteiligten soll mit diesem Thema in kontradiktorischer Form aus richterlicher und anwaltlicher Sicht aufgefächert werden und die Tagungsteilnehmer zum Mitdiskutieren einladen. 11.00 12.30 Uhr Vorläufige Leistungsbewilligung ( 41a SGB II) und Rückforderung von Leistungen im SGB II Astrid Lente-Poertgen, Vors. Richterin am Landessozialgericht, Essen Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des SGB II, das seinem Namen nach der Rechtsvereinfachung dienen sollte, hat der 41a in das Zweite Buch Sozialgesetzbuch Einzug gehalten und damit neue, komplexe Probleme beschert. Wo Leistungen massenhaft vorläufig bewilligt werden, ergehen auch massenhaft Rückforderungsbescheide. Die Praxis zeigt, dass das zu unerwünschten und ungerechten Folgen führen kann. Die ersten höchstrichterlichen Entscheidungen dazu sind inzwischen ergangen. Der Vortrag wird sich mit der neuen Vorschrift kritisch auseinandersetzen. Leitung und Moderation: Susanne Pfuhlmann-Riggert, Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Sozialrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin, Neumünster Prof. Dr. Peter Becker, Vors. Richter am Bundessozialgericht, Kassel Bescheinigung Besucher der Jahresarbeitstagung erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 10 Stunden zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer ( 15 FAO). Alle 15 Pflichtstunden an einem Termin? Lesen Sie hierzu die nächste Seite! 5
31. SOZIALRECHTLICHE JAHRESARBEITSTAGUNG Fortbildungsplus zur 31. Sozialrechtlichen Jahresarbeitstagung: Donnerstag, 7. März 2019, 14.00 19.30 Uhr Arbeits- und Sozialrecht in Pflegeunternehmen Köln, Pullman Cologne Nr. 042271 Leitung: Susanne Pfuhlmann-Riggert, Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Sozialrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin, Neumünster Referenten: Dr. Roland Gastell, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin Prof. Dr. Martin Heckelmann, LL.M. (Cornell), Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, Of Counsel, Berlin Die arbeits- und sozialrechtliche Beratung von Pflegeheimen, klassischen und Intensiv- Pflegediensten, Krankenhäusern und Reha-Kliniken sowie der dort beschäftigten Mitarbeiter erfordert eine genaue Kenntnis der Gesundheits- und Pflegebranche und der Vielzahl der für sie geltenden Sonderregelungen und Gepflogenheiten. Medizinische Anforderungen und Personalvorgaben in Versorgungsverträgen und Vergütungsvereinbarungen etwa haben unmittelbare Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Beschäftigten. Gleichzeitig muss sich auch der Gesundheits- und Pflegebereich am geltenden Arbeitsrecht orientieren und z. B. tarifvertragliche und Mindestlohn-Anforderungen in seine Betriebsabläufe integrieren. Auch die Haftung für Behandlungs- und Pflegefehler und die strafrechtliche Verantwortung lassen sich nicht ohne branchenspezifisches Wissen beurteilen. Das Seminar richtet sich an Berater, die entweder Gesundheits- oder Pflegeanbieter, deren Management, Ärzte, Pflegekräfte und andere Arbeitnehmer oder auch Sozialversicherungsträger kompetent und effektiv außergerichtlich und gerichtlich vertreten. Jeder Teilnehmer erhält eine ausführliche Arbeitsunterlage. Jahresarbeitstagung (042273) und Fortbildungsplus (042271) finden im Pullman Cologne, Köln, statt und sind zusammen zu einem attraktiven Paketpreis (Ersparnis gegenüber Einzelanmeldung: 125, ) buchbar. Fachanwältinnen und Fachanwälten für Sozialrecht ermöglicht die Teilnahme an beiden Veranstaltungen, ihre gesamte Pflichtfortbildung an einem Termin wahrzunehmen. Dauer: 5 Zeitstunden 15 FAO Kostenbeitrag: 295, (USt.-befreit) Paketpreis: 695, (USt.-befreit) für Jahresarbeitstagung (Nr. 042273) und Fortbildungsplus (Nr. 042271) 6 Weitere Informationen und die Möglichkeit der Paketbuchung auf www.anwaltsinstitut.de
ANMELDUNG (FAX 0234 703507) Ja, ich melde mich für folgende Veranstaltung(en) an: 31. Sozialrechtliche Jahresarbeitstagung 8. bis 9. März 2019 Köln, Pullman Cologne Kostenbeiträge: 695, (USt.-befreit) für Jahresarbeitstagung (042273) und Fortbildungsplus (042271); insgesamt 15 Zeitstunden 15 FAO 525, (USt.-befreit) für Jahresarbeitstagung (042273); 10 Zeitstunden 15 FAO 295, (USt.-befreit) für Fortbildungsplus (042271); 5 Zeitstunden 15 FAO einschl. Arbeitsunterlage(n) und Pausen getränken, am 8. März inkl. Mittagsimbiss Gemeinsames Abendessen in der Brauerei zur Malzmühle am 8. März 2019 ab 19.30 Uhr 35, (inkl. MwSt.) Preis für ein Kölsches Tischbuffet, Getränke auf Selbstzahlerbasis Name, Vorname Kanzlei/Firma RA/in Notar/in FA/in für Straße, Nr. PLZ, Ort E-Mail Ich möchte den kostenlosen DAI-Newsletter abonnieren, mit dem ich per E-Mail über weitere aktuelle Veranstaltungen informiert werde. Dieses Abonnement kann jederzeit mit einer kurzen Nachricht widerrufen werden, z. B. per E-Mail an datenschutz@anwaltsinstitut.de Ort, Datum Unterschrift Es gelten die Teilnahmebedingungen des Deutschen Anwaltsinstituts e. V., die auf www.anwaltsinstitut.de/teilnahme abrufbar sind und Ihnen auch mit der Anmeldebestätigung zugehen. Uns übermittelte Daten werden maschinell zur Abwicklung Ihrer Seminarbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namens- und Anschriftendaten werden über die Teilnehmerliste den anderen Seminar teilnehmern zugänglich gemacht und an das mit dem Postver sand beauftragte Unternehmen übermittelt. Wünschen Sie keine Information über weitere DAI-Veranstaltungen, teilen Sie uns dies bitte kurz mit, z. B. per E-Mail an datenschutz@anwaltsinstitut.de
ORGANISATORISCHE HINWEISE Anfragen Deutsches Anwaltsinstitut e. V. Fachinstitut für Sozialrecht Universitätsstraße 140 44799 Bochum Tel. 0234 970640 Fax 0234 703507 sozialrecht@anwaltsinstitut.de www.anwaltsinstitut.de Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum: VR-Nr. 961 Veranstaltungsort/ Übernachtungsmöglichkeit Köln, Pullman Cologne Helenenstraße 14 50667 Köln Tel. 0221 2750 Fax 0221 2751301 Zimmerreservierung EZ 153, pro Nacht inkl. Frühstücksbuffet zzgl. City-Tax Ein begrenztes Zimmerkontingent steht für den Zeitraum vom 7. bis 9. März 2019 zur Verfügung und kann ab sofort bis zum 10. Januar 2019 unter dem Stichwort DAI-Sozialrecht abgerufen werden. Das DAI ist eine gemeinnützige Einrichtung der Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer, Rechtsanwaltskammern und Notarkammern. Titelfoto: horstgerlach stock.com