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a. 1-Fach Bachelor (150 LP+30 LP) - entfällt - b. Kernfach (90 LP+30 LP) - entfällt - c. Nebenfach (60 LP) - entfällt -

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Transkript:

AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor NR_74 JAHRGANG 45 29.09.2016 Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang Lateinische Philologie des Masterstudienganges Geistes- und Kulturwissenschaften an der Bergischen Universität Wuppertal vom 29.09.2016 Auf Grund des 2 Abs. 4 und des 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547), geändert am 14.06.2016 (GV. NRW S. 310), und der Prüfungsordnung (Allgemeine Bestimmungen) für den Masterstudiengang Geistes- und Kulturwissenschaften hat die Bergische Universität Wuppertal die folgende Ordnung erlassen. Inhaltsübersicht 1 Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen 2 Umfang des Studiums, Leistungspunkte und Prüfungen 3 In-Kraft-Treten, Veröffentlichung Anhang: Modulbeschreibung 1 Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen (1) In den Teilstudiengang Lateinische Philologie des Masterstudienganges Geistes- und Kulturwissenschaften können Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die einen mindestens sechssemestrigen Bachelorstudiengang mit insgesamt mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten, mit Modulen im Umfang von mindestens 50 ECTS-Leistungspunkten ohne Einbezug der Abschlussarbeit in der Fachrichtung Klassische Philologie oder Altertumskunde absolviert haben. Darunter sind Module im Umfang von 1. mindestens 15 LP im Bereich lateinischer Lektüre bzw. lateinisch-deutscher Übersetzung (Prosa und Poesie) 2. mindestens 12 LP im Bereich lateinischer Grammatik bzw. deutsch-lateinischer Übersetzung 3. mindestens 15 LP im Bereich der Interpretation lateinischer Werke (Prosa und Poesie) auf der Basis wissenschaftlicher Forschungen sowie 4. mindestens 8 LP im Bereich griechischer Literatur (Prosa und Poesie) nachzuweisen. Es ist das Latinum und das Graecum nachzuweisen. (2) Wenn die Voraussetzungen für den Zugang nach Absatz 1 Satz 2 und 3 nicht vollständig erfüllt sind, kann der zuständige Fach-Prüfungsausschuss den Zugang zum Masterstudium von zusätzlich zu erbringenden Leistungsnachweisen und Fachprüfungen aus dem Teilstudiengang Lateinische Philologie des Kombinatorischen Studienganges mit dem Abschluss Bachelor of Arts abhängig machen (Auflagen). Der Fach-Prüfungsausschuss kann im Zugangsbescheid festlegen, bis wann die Auflagen zu erfüllen sind.

2 Umfang des Studiums, Leistungspunkte und Prüfungen Das Studium im Sinne des 4 der Prüfungsordnung (Allgemeine Bestimmungen) für den Masterstudiengang Geistes- und Kulturwissenschaften ist im Teilstudiengang Lateinische Philologie abgeschlossen, wenn die Module gemäß der Modulbeschreibung (Anhang) abgeschlossen wurden. Die Modulbeschreibung ist Bestandteil dieser Prüfungsordnung. Die folgenden Module sind zu absolvieren: LaP 1 Übersetzung Latein-Deutsch 5 LP LaP 2 Sprachbeherrschung und Sprachvermittlung 10 LP LaP 3 Lateinische Prosa der Antike 5 LP LaP 4 Lateinische Dichtung der Antike 5 LP LaP 5 Lateinische Literatur in Spätantike, Mittelalter, Neuzeit 8 LP LaP 6 Antikerezeption 7 LP Sofern die Abschlussarbeit in diesem Teilstudiengang erbracht wird: ZMAT Thesis 28 LP 3 In-Kraft-Treten, Veröffentlichung Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen als Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal in Kraft. Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften vom 15.06.2016. Wuppertal, den 29.09.2016 Der Rektor der Bergischen Universität Wuppertal Universitätsprofessor Dr. Lambert T. Koch 2

Module des Studiengangs Lateinische Philologie im Masterstudiengang Geistes- und Kulturwissenschaften Stand: 29. Juli 2016

Inhaltsverzeichnis M III Übersetzung Latein-Deutsch......................................... 3 LaP 2 Sprachberrschung und Sprachvermittlung................................. 3 LaP 3 Lateinische Prosa der Antike........................................ 3 LaP 4 Lateinische Dichtung der Antike....................................... 3 LaP 5 Lateinische Literatur in Spätantike, Mittelalter, Neuzeit........................... 3 LaP 6 Antikerezeption................................................ 3 ZMAT Thesis.................................................... 4 2

MODULE DES STUDIENGANGS LATEINISCHE PHILOLOGIE IM MASTERSTUDIENGANG GEISTES- UND KULTURWISSENSCHAFTEN Stand: 29. Juli 2016 Modul-Nr. Name des Moduls ggf. in englischer Sprache Workload in LP Gewicht der Note Angaben zu Form und Dauer der Prüfung xw 1 x US 2 Lernergebnisse /Kompetenzen Voraussetzung für das Modul (falls gegeben) M III Übersetzung Latein-Deutsch 5 LP 5 Schriftliche Prüfung (Klausur) 240 min. Dauer 2W 1 US Die Studierenden sind imstande, auf der Grundlage ihrer vertieften Kenntnisse der lateinischen Sprache und Literatur lateinische Texte lexikalisch, grammatikalisch und stilistisch angemessen und zielsprachenorientiert zu übersetzen und in ihren literaturgeschichtlichen Kontext einzuordnen. LaP 2 Sprachberrschung und Sprachvermittlung 10 LP 10 Schriftliche Prüfung (Klausur) 90 min. Dauer 2W 1 US Die Studierenden sind auf der Grundlage ihrer vertieften Kenntnis der lateinischen Lexik, Morphologie, Syntax und Stilistik imstande, Texte selbständig in angemessenem Latein wiederzugeben sowie Wortschatz und Grammatik des Lateinischen im Hinblick auf deren sachgerechte Vermittlung aufzubereiten. LaP 3 Lateinische Prosa der Antike 5 LP 5 Mündliche Prüfung 60 min. Dauer UW 1 US Die Studierenden sind imstande, aufgrund ihrer vertieften Kenntnisse der lateinischen Literatur und Sprache Texte der lateinischen Prosa der Antike inhaltlich, sprachlich-stilistisch, rhetorisch und metrisch zu erfassen, sie im Licht der Forschung zu interpretieren und sie in die Literatur-, Kultur-, Gattungs-, Motiv- und Wirkungsgeschichte einzuordnen. LaP 4 Lateinische Dichtung der Antike 5 LP 5 Mündliche Prüfung 60 min. Dauer UW 1 US Die Studierenden sind imstande, aufgrund ihrer vertieften Kenntnisse der lateinischen Literatur und Sprache Texte der lateinischen Dichtung der Antike inhaltlich, sprachlich-stilistisch, rhetorisch und metrisch zu erfassen, sie im Licht der Forschung zu interpretieren und sie in die Literatur-, Kultur-, Gattungs-, Motiv- und Wirkungsgeschichte einzuordnen. LaP 5 Lateinische Literatur in Spätantike, Mittelalter, Neuzeit 8 LP 8 Mündliche Prüfung 60 min. Dauer UW 1 US Die Studierenden sind imstande, repräsentative lateinische Texte aus Spätantike, Mittelalter und/oder Neuzeit in ihren literatur-, sprach- und kulturgeschichtlichen Kontext einzuordenen, sie angemessen zu übersetzen und zu interpretieren. LaP 6 Antikerezeption 7 LP 7 1 Wiederholung: UW = uneingeschränkt, 1W = einmal, 2W = zweimal 2 Anzahl unbenoteter Studienleistungen (US) 3

MODULE DES STUDIENGANGS LATEINISCHE PHILOLOGIE IM MASTERSTUDIENGANG GEISTES- UND KULTURWISSENSCHAFTEN Stand: 29. Juli 2016 LaP 6 Antikerezeption (Fortsetzung) Schriftliche Hausarbeit UW 1 US Die Studierenden sind in der Lage, repräsentative Phänomene, Traditionen, Ideen und/oder Motive europäischer Kultur, Kunst, Literatur, Bildung, Architektur und/oder Philosophie des Mittelalters, der Neuzeit und/oder der Gegenwart auf ihre antiken Wurzeln zurückzuführen. ZMAT Thesis 28 LP 28 Abschlussarbeit 1W - Die oder der Studierende beherrscht das Fachgebiet eines von ihr oder ihm gewählten Teilstudienganges so weit, dass sie oder er in der Lage ist, ein Problem aus dem Fachgebiet dieses Teilstudienganges in einer begrenzten Zeit inhaltlich und methodisch selbstständig wissenschaftlich zu bearbeiten und das Ergebnis fachlich und sprachlich angemessen darzustellen. Sofern die fachspezifischen Bestimmungen der Teilstudiengänge nichts anderes vorsehen, ist die Abschlussarbeit in deutscher Sprache abzufassen; nach Wahl der oder des Studierenden und mit Zustimmung der Prüferin oder des Prüfers kann sie auch in einer anderen Sprache abgefasst werden. Die Thesis ist in einem der gewählten Teilstudiengänge anzufertigen. Voraussetzung für die Anmeldung der Master- Thesis ist der Nachweis von insgesamt mindestens 50 LP ohne Einbezug des Berufsorientierungsmoduls. 4