Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Anlage zum Berufsausbildungsvertrag. Fachlagerist/in

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Transkript:

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Fachlagerist/in Ausbildungsbetrieb: Verantwortlicher Ausbilder: Auszubildender: Die sachliche und zeitliche Gliederung der zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten laut Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung 6. Juli 004 ist auf den folgenden Seiten niedergelegt. Der zeitliche Anteil des gesetzlich bzw. tariflichen Urlaubsanspruches, des Berufsschulunterrichtes und der Zwischen- und Abschlussprüfung des/der Auszubildende(n) ist in den einzelnen zeitlichen Richtwerten enthalten. Änderungen des Zeitumfanges und des Zeitablaufes aus betrieblich oder schulisch bedingten Gründen oder aus Gründen in der Person des/der Auszubildende(n) bleiben vorbehalten. Auszubildender: Unterschrift Gesetzlicher Vertreter des Auszubildenden: Unterschrift Datum Firmenstempel/Unterschrift

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachlageristen/zur Fachlageristin Sachliche Gliederung Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind Position vermittelt 1 3 4 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( 7 Nr. 1) Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( 7 Nr. ) 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ( 7 Nr. 3) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes ; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz ( 7 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen 5 Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation ( 7 Nr. 5) a) den Lager- und Transportbereich sowie den eigenen Arbeitsbereich in den betrieblichen Ablauf einordnen und daraus Konsequenzen für das eigene Handeln ableiten b) Arbeitsaufträge nach betrieblichen Vorgaben in Arbeitsabläufe umsetzen; Arbeitsaufträge kundenorientiert ausführen c) betriebliche Informations- und Kommunikationssysteme unter Berücksichtigung der anwendungsbezogenen Vernetzung sowie der Datensicherheit und des Datenschutzes nutzen d) arbeitsplatzbezogene Software e) fremdsprachige Fachausdrücke f) mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen kommunizieren g) Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima und Arbeitsleistung beachten h) Aufgaben im Team bearbeiten

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind Position vermittelt 1 6 Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen ( 7 Nr. 6) 7 Einsatz von Arbeitsmitteln ( 7 Nr. 7) 8 Annahme von Gütern ( 7 Nr. 8) 9 Lagerung von Gütern ( 7 Nr. 9) 10 Kommissionierung und Verpackung von Gütern ( 7 Nr. 10) 11 Versand von Gütern ( 7 Nr. 11) 3 4 a) Güter nach Beschaffenheit und Verwendung unterscheiden und handhaben b) Normen, Maße, Mengen- und Gewichtseinheiten beachten c) gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei der güterspezifischen Lagerung d) Güter, insbesondere Gefahrgüter, gefährliche Arbeitsstoffe, Zollgut, verderbliche Ware entsprechend ihren Eigenschaften unter Beachtung von Kennzeichnungen und Symbolen handhaben e) gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei Verpackung und Transport f) qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich durchführen, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen g) bei der Bearbeitung von Reklamationen mitwirken a) Arbeitsmittel zum Wiegen, Messen und Zählen auswählen und nutzen b) Arbeits- und Fördermittel einsetzen c) Arbeits- und Fördermittel pflegen sowie deren Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft kontrollieren; Beseitigung von Beeinträchtigungen veranlassen a) Begleitpapiere unter Berücksichtigung von Zoll- und Gefahrgutvorschriften und nach betrieblichen Vorgaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen b) Güter entladen c) quantitative und qualitative Güterkontrolle durchführen, Eingangsdaten erfassen und Fehlerprotokolle erstellen d) Mängelbeseitigung veranlassen e) Rückgabe von Leergut, Verpackung und Ladehilfsmitteln nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben durchführen und dokumentieren f) Güter dem Bestimmungsort zuleiten a) Güter auszeichnen, sortieren, Lager- und Verkaufseinheiten bilden sowie Güter zur Lagerung vorbereiten b) Güter unter Beachtung von Einlagerungsvorschriften einlagern c) Maßnahmen zur Qualitäts- und Werterhaltung durchführen d) Lagerbestände kontrollieren und Abweichungen melden e) Lagerkennzahlen unterscheiden a) Auftragsunterlagen kontrollieren und Kommissionierung vorbereiten b) Güter unter Berücksichtigung der Bestandsveränderung und der Auslagerungsprinzipien dem Lager entnehmen c) Transportverpackungen und Füllmaterialien hinsichtlich Güterart, Transportart, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit auswählen d) Güter zu Ladeeinheiten zusammenstellen und verpacken e) zusammengestellte Sendungen und Begleitpapiere auf Vollständigkeit prüfen, Transportgüter kennzeichnen, beschriften und sichern a) Sendungen für vorgegebene Verkehrsmittel verladefertig bereitstellen b) Gewicht und Raumbedarf von Gütern ermitteln c) Sendungen entsprechend den Gütereigenschaften und den Verkehrsmitteln verladen und verstauen d) Ladungen sichern und Verschlussvorschriften e) Ladungen und Begleitpapiere abgleichen; Abweichungen melden 3

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachlageristen/zur Fachlageristin Zeitliche Gliederung A. Die Fertigkeiten und Kenntnisse der en 1 bis 4 sind während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln. Dabei sollen die Fertigkeiten und Kenntnisse der en 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und 4. Umweltschutz insbesondere mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der en 7 bis 11 vertieft werden. B. 1. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der en 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes sowie die Fertigkeiten und Kenntnisse der en 9. Lagerung von Gütern, Lernziele a und b, 6. Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziele a bis c, 7. Einsatz von Arbeitsmitteln in Verbindung mit der 5. Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation, Lernziele a bis d, zu vermitteln. () In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der 8. Annahme von Gütern in Verbindung mit der 5. Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation, Lernziele f bis h, zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der en 5. Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation, Lernziele a bis d, 6. Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziele a bis c,. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der 9. Lagerung von Gütern, Lernziele c bis e, in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der 7. Einsatz von Arbeitsmitteln () In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der 10. Kommissionierung und Verpackung von Gütern, Lernziele a und b, zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der 4

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der en 5. Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation, Lernziel e, 10. Kommissionierung und Verpackung von Gütern, Lernziele c bis e, 11. Versand von Gütern zu vermitteln und in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der en 8. Annahme von Gütern, Lernziel a, Am Ende eines jeden Ausbildungsabschnittes soll der Ausbilder zusammen mit dem Auszubildenden alle Positionen der Liste durchgehen. Positionen, die dem Auszubildenden gründlich erklärt worden sind und die er wo es sich um Tätigkeiten handelt aufgrund dieser Unterweisung geübt hat, erhalten in den dafür vorgesehenen kleinen Kästchen der entsprechenden Spalte ein Kreuz. Danach bestätigen Ausbilder und Auszubildender durch ihr Handzeichen, dass die angekreuzten Positionen tatsächlich vermittelt worden sind. Angekreuzte Positionen vermittelt: Ausbilder:... Auszubildender:... 5