Bachelor Mechatronik / Feinwerktechnik (B-MF)

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Transkript:

Studienplan Bachelor Mechatronik / Feinwerktechnik (B-MF) - gültig ab 15.03.2019 (gemäß Beschluss des Fakultätsrats vom 14.02.2019)

Inhalt 1 Allgemeines... 3 1.1 Gesetzliche Grundlagen... 3 1.2 Änderungsdienst... 3 1.3 Abkürzungen und Kennzeichnungen... 3 2 Studienverlaufsplan... 4 2.1 Erster Studienabschnitt... 4 2.2 Zweiter Studienabschnitt... 5 3 Praktisches Studiensemester... 7 3.1 Übersicht... 7 3.2 Praxisteil des praktischen Studiensemesters... 7 3.3 Praxisseminar... 7 3.4 Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen... 7 4 Fachspezifische Vertiefung und fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule der Gruppe 1... 7 4.1 Übersicht... 7 4.2 Vertiefungsmodule und Modulgruppen... 8 4.2.1 Modulgruppe 1 Sommersemester (MG-SoSe)... 8 4.2.2 Modulgruppe 2 Wintersemester (MG-WiSe)... 8 5 FWPM der Gruppe 2... 8 6 Projektarbeit... 8 7 Bachelorarbeit (Abschlussarbeit)... 8 8 Prüfungsrechtliche Hinweise... 9 BMF_Studienplan.docx Seite 2 / 9 Studiengangsleiter: Prof. Dr. Hartl

1 Allgemeines 1.1 Gesetzliche Grundlagen Das vorliegende Dokument basiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Rahmenprüfungsordnung (RaPo) Allgemeine Prüfungsordnung der TH Nürnberg (APO) Bestimmungen zum Vollzug der praktischen Studiensemester Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges Mechatronik und Feinwerktechnik (SPO B-MF) vom 20. Februar 2017. Die inhaltliche Beschreibung der Module findet sich im Modulhandbuch. 1.2 Änderungsdienst Ausgabe ersetzt gültig ab Grundlage: bestehend aus den Ausgabeständen Seite Fakultätsratssitzung der Seiten 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 A neu 01.10.2007 FRS. v. 23.5.07 A A A A A A A B 1,5,6 01.10.2008 FR v. 16.04.2008 B A A A B B A A C alle 01.10.2009 FR v. 24.07.2009 C C C C C C C C D 1,3,5 01.08.2011 FR v. 22.07.2011 D B D C D C C C C E alle 01.10.2012 FR v. 26.07.2012 E E E E E E E E E E F alle 01.10.2017 FRS v.09.02.2017 F F F F F F F F F G 1,3,8 01.10.2017 FRS v.14.02.2019 G F G F F F F G F H I J 1.3 Abkürzungen und Kennzeichnungen AWPM BA FR FWPM LN LP mündlp PA Allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtmodul Bachelorarbeit (einschl. Dokumentation) Fakultätsrat Fachwissenschaftliches Wahlpflichtmodule Leistungsnachweis Leistungspunkte mündliche Prüfung Projektarbeit Pr Pro S schrp SPO SU SWS Ü Praktikum Projekt Seminar Schriftliche Prüfung Studien- und Prüfungsordnung seminaristischer Unterricht Semesterwochenstunde Übung BMF_Studienplan.docx Seite 3 / 9 Studiengangsleiter: Prof. Dr. Hartl

2 Studienverlaufsplan 2.1 Erster Studienabschnitt Modul Nr. Modul/Teilmodul SWS LP 1. Semester 2. Semester Art des LN Prfg.- dauer in Min.- Leistungsnachweis nach dem SU/Ü/Pr/S LP SU/Ü/Pr/S LP 1 Ingenieurmathematik 2) 1a Ingenieurmathematik 1 6 7 4/2/0/0 7 schrp 90 1. Sem. 1b Ingenieurmathematik 2 6 7 4/2/0/0 7 schrp 90 2. Sem. 2 Informatik 1), 2) 2a Informatik Grundlagen 4 4 4/0/0/0 4 schrp 90 1. Sem. 2b Programmieren/Informatik 4 5 2/0/2/0 5 schrp 90 2. Sem. 3 Physik 6 6 4/0/0/0 4 0/0/2/0 2 schrp 90 1. Sem. 1) 4 Technische Mechanik 2) 4a Technische Mechanik 1 5 6 4/1/0/0 6 schrp 90 1. Sem. 4b Technische Mechanik 2 5 6 4/1/0/0 6 schrp 90 2. Sem. 5 Elektrotechnik 2) 5a Elektrotechnik 1 6 6 4/2/0/0 6 schrp 90 1. Sem. 10) 5b Elektrotechnik 2 6 8 4/2/0/0 8 schrp 90 2. Sem. 10) 6 Konstruktion 1 4 5 2/0/0/0 3 0/0/2/0 2 schrp 90 1. Sem. 1) Summe 1. Studienabschnitt 52 60 27 30 25 30 Bemerkung BMF_Studienplan.docx Seite 4 / 9 Studiengangsleiter: Prof. Dr. Hartl

2.2 Zweiter Studienabschnitt Modul Nr. Modul/Teilmodul SWS LP 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester Art des LN SU/Ü/Pr/S LP SU/Ü/Pr/S LP SU/Ü/Pr/S LP SU/Ü/Pr/S LP SU/Ü/Pr/S LP 7 Konstruktion 2 6 6 4/0/0/0 4 schrp 90 3. Sem. 0/0/2/0 2 LN 4. Sem 1) 3) 8 Technical and Business English 2 2 2/0/0/0 2 LN 90 4. Sem. 3) 7) 8) 9 Werkstofftechnik 6 7 4/0/0/0 4 0/0/2/0 3 schrp 90 3. Sem. 1) 10 Produktentstehung und Fertigungstechnik 10a Entwicklungsmethodik/Produktentstehung 2 2 2/0/0/0 2 schrp 90 4. Sem. 1) 10b Fertigungstechnik 6 6 2/0/2/0 4 2/0/0/0 2 11 Aufbau- u. Verbindungstechnik in der Elektronik 4 4 2/0/0/0 2 0/0/2/0 2 schrp 90 3. Sem. 1) 12 Elektrische Messtechnik 6 7 4/0/0/0 5 0/0/2/0 2 schrp 90 3. Sem. 1) 13 Mechatronische Komponenten 6 7 2/0/2/0 4 2/0/0/0 3 schrp 90 4. Sem. 1) 14 Mikrocomputertechnik 4 5 2/0/0/0 3 1/1/0/0 2 schrp 90 4. Sem. 10) 15 Systemtheorie 6 7 4/2/0/0 7 schrp 90 4. Sem. 1) 16 Elektronische Bauelemente/Elektronik 1) 2) 16a Elektronische Bauelemente/Elektronik 1 2 2 2/0/0/0 2 schrp 90 3. Sem. 16b Elektronische Bauelemente/Elektronik 2 4 5 3/0/1/0 5 schrp 90 4. Sem. 17 Praktische Studiensemester siehe 3. 17a Praxisteil des praktischen Studiensemesters - 24-24 - - 17b Praxisseminar 2 2 0/0/0/2 2 LN 5. Sem. 3), 5) 17c Arbeitswissenschaften 2 2 2/0/0/0 2 LN 5. Sem. 3), 5), 9) 17d Betriebswirtschaft 2 2 2/0/0/0 2 LN 5. Sem. 3), 5), 9) 18 Technische Optik 6 6 4/0/0/0 4 0/0/2/0 2 schrp 90 6. Sem. 1) 19 Steuerungs- und Regelungstechnik 8 9 6/0/0/0 6 0/0/2/0 3 schrp 90 6. Sem. 1) 20 Fachspezifisches Projekt 2) 20a Projektarbeit 6 8 6 Pro 8 PA 6. Sem 6) 20b Projektbegleitendes Seminar 2 2 0/0/0/2 2 LN 6. Sem. 3) 21 Fachspezifische Vertiefung (Gruppe 1) 12 15 8 10 4 5 schrp je Modul Je 90 6./7. Sem. s. Kap. 4 22 Fachwissensch. Wahlpflichtmodule (Gruppe 2) 4 5 4 5 LN 7. Sem. 1) 3) 4) 23 Abschlussarbeit 2) 23a Bachelorarbeit - 12 12 BA 7. Sem. 23b Bachelorseminar 2 3 0/0/0/2 3 LN 7. Sem. 3) Summe SWS / LP 2. Studienabschnitt 100 150 28 30 26 30 6 30 26 30 14 30 Gesamtes Studium SWS / LP 152 210 Prfg.- dauer in Min LN nach dem Bemerkung BMF_Studienplan.docx Seite 5 / 9 Studiengangsleiter: Prof. Dr. Hartl

Lesehilfe am Beispiel Modul Nr. 3: Das Modul "Physik" umfasst insgesamt 6 SWS und erbringt 6 Leistungspunkte. Es findet im ersten Semester mit 4 SWS SU statt, im zweiten Semester mit 2 SWS Pr. Nach dem ersten Semester findet eine schriftliche Prüfung von 90 Min. Dauer statt. Unterrichtssprache ist für alle Module Deutsch (Ausnahme: Modul Nr. 8 in englischer Sprache und Modul Nr.20b bevorzugt in englischer Sprache). Bei Bedarf können, vorbehaltlich verfügbarer Ressourcen, einzelne LV auch in Englisch durchgeführt werden. 1) Soweit eine Studieneinheit außer SU auch S und/oder Pr enthält, ist die erfolgreiche Teilnahme daran Voraussetzung für die Anerkennung der Studieneinheit. Bei S und Pr besteht Anwesenheitspflicht. 2) Zur Bildung der Gesamtnote eines Moduls werden die in den Teilprüfungen erzielten Noten gemäß der Verteilung der Leistungspunkte gewichtet. 3) Leistungsnachweise je Modul: Bei Veranstaltungsart SU mit 1-2 SWS: Schr. Prüfung 90 Minuten oder mündl. Prüfung 20 Minuten Bei Veranstaltungsart SU ab 3 SWS: Schr. Prüfung 90 Minuten oder mündl. Prüfung 30 Minuten Bei Veranstaltungsart S: Ausarbeitungen, Abschlusspräsentation von 15 bis 30 Minuten Dauer zzgl. Diskussion Bei Veranstaltungsart Pr: Durchführung von Versuchen mit Vorbereitung, Ausarbeitungen, Befragungen 4) Bestehenserheblich für den zweiten Studienabschnitt. 5) Bestehenserheblich für das Praktische Studiensemester 6) Die Projektarbeit soll in der Regel erst nach Abschluss der Praxisphase des Praxissemesters begonnen werden. In Ausnahmefällen kann in Absprache mit dem Betreuer bei geeigneter Themenstellung die Projektarbeit auch früher begonnen werden, frühestens jedoch nach dem Prüfungszeitraum des 4. Semesters. Die Bearbeitung der Projektarbeit während der Praxisphase des Praxissemesters ist jedoch in jedem Falle ausgeschlossen. 7) Falls die Voraussetzungen für die Lehrveranstaltung nicht erfüllt sind, werden entsprechende Vorbereitungskurse am Language Center der Technischen Hoch-schule Nürnberg vor dem ersten Prüfungsantritt empfohlen. 8) Nicht Endnotenbildend, aber bestehenserheblich; der LN kann im Rahmen der Höchststudienzeit (lt. RaPO) beliebig oft wiederholt werden. 9) Alternativ dazu können auch virtuelle Lehrveranstaltungen aus einer Liste gewählt werden, die im Sekretariat der Fakultät ausliegt. 10) Die erfolgreiche Teilnahme an der Übung ist Voraussetzung für die Anerkennung der Studieneinheit. BMF_Studienplan.docx Seite 6 / 9 Studiengangsleiter: Prof. Dr. Hartl

3 Praktisches Studiensemester 3.1 Übersicht Entsprechend der Aufstellung im Abschnitt 2.2 ist das Praktische Studiensemester in Praxisteil und praxisbegleitende Lehrveranstaltungen gegliedert. Eine zusammenfassende Darstellung findet sich im Merkblatt Praktisches Studiensemester, welches über die Intranetseite der Fakultät zur Verfügung gestellt wird. 3.2 Praxisteil des praktischen Studiensemesters Kenntnisse bezüglich der Tätigkeiten und der Arbeitsmethoden eines Ingenieurs in der Praxis des industriellen Umfelds auf allen Gebieten der Mechatronik und der Feinwerktechnik. 3.3 Praxisseminar Das Praxisseminar wird in kleinen Gruppen durchgeführt; es besteht Anwesenheitspflicht. Folgende Leistungen sind zu erbringen: Ein oder mehrere Referate von mindestens 20 Minuten Dauer. Erstellung eines Organisationsberichts und einer Projektdokumentation von mindestens 3, bzw. 20 Seiten Umfang. 3.4 Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen Eine zusammenfassende Darstellung findet sich im Modulhandbuch, welches über die Intranetseite der Fakultät zur Verfügung gestellt wird. 4 Fachspezifische Vertiefung und fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule der Gruppe 1 4.1 Übersicht Bei allen in Kap. 4.1 aufgeführten fachspezifischen Vertiefungsmodulen handelt es sich um Wahlpflichtmodule der Gruppe 1 (FWPM 1). Diese dienen der weiteren Vertiefung bestimmter Arbeitsgebiete der Mechatronik/Feinwerktechnik nach Wahl der Studierenden. Von den Studierenden sind mit Beginn der Lehrveranstaltungen des 6. bzw. 7. Studiensemesters aus der in Kap. 4.1 aufgeführten Liste Module im Umfang von insgesamt 15 ECTS Punkten zu wählen (planmäßig: 10 ECTS Punkte im 6. Sem. und 5 ECTS Punkte im 7. Semester). Die einmal gewählten Module sind für das weitere Studium verbindlich und müssen mit Prädikat Note abgeschlossen werden. Aufgrund der Wahlfreiheit aus den angebotenen Modulen lässt sich ein überschneidungsfreier Stundenplan nicht immer für alle Modulkombinationen sicherstellen. Um die Auswahl zu erleichtern und einen überschneidungsfreien Stundenplan zu gewährleisten, werden die wählbaren Module in der Modulgruppe Sommersemester (MG- SoSe) und der Modulgruppe Wintersemester (MG WiSe) zusammengefasst. Für Module innerhalb einer Modulgruppe wird die Überschneidungsfreiheit mit dem übrigen Stundenplan sichergestellt. Die Modulgruppe 1 wird in der Regel in jedem Sommersemester, die Modulgruppe 2 in jedem Wintersemester angeboten. Die tatsächliche Durchführung der angebotenen Module hängt von den Ressourcen der Fakultät einerseits und der studentischen Nachfrage andererseits ab. Daher besteht kein Anspruch darauf, dass immer alle fachspezifischen Vertiefungsmodule durchgeführt werden. BMF_Studienplan.docx Seite 7 / 9 Studiengangsleiter: Prof. Dr. Hartl

4.2 Vertiefungsmodule und Modulgruppen 4.2.1 Modulgruppe 1 Sommersemester (MG-SoSe) Modul Modul Modulname Lehrform SWS LP Prüfung / LN Bemerkungen ID SU/Ü/Pr/S Art Min. nach dem BTA1 Bauteilauslegung 5 SchrP 90 6. Sem. BTA1/1 Getriebetechnik 1/1/0/0 2 2,5 1) BTA1/2 Nichtlineare FEM 1/1/0/0 2 2,5 1) FEM1 FEM1 FEM in der Konstruktion 1/0/3/0 4 5 SchrP 90 6. Sem. 1) MES1 MES1 Mechatronische Systeme 2/0/2/0 4 5 SchrP 90 6. Sem. 1) MIK1 MIK1 Mikrotechnik 3/0/1/0 4 5 SchrP 90 6. Sem. 1) 4.2.2 Modulgruppe 2 Wintersemester (MG-WiSe) Modul Modul Modulname Lehrform SWS LP Prüfung / LN Bemerkungen ID SU/Ü/Pr/S Art Min. nach dem SFM1 SFM1 Spezielle Fertigungsverfahren der Mechatronik 4/0/0/0 4 5 SchrP 90 7. Sem. 1) PRE1 PRE1 Produktion in der Elektronik 3/0/1/0 4 5 SchrP 90 7. Sem. 1) WEK1 Werkstoffe und Konstruktion 5 SchrP 90 7. Sem. WEK1/1 Fertigungsgerechtes Konstruieren 2/0/0/0 2 2,5 1) WEK1/2 Werkstoffe in der Mechatronik 2/0/0/0 2 2,5 1) 5 FWPM der Gruppe 2 Die fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule der Gruppe 2 dienen der Vertiefung bestimmter Arbeitsgebiete nach Wahl der Studierenden. Der Katalog der fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule der Gruppe 2 wird zu Beginn des Einschreibezeitraums veröffentlicht. Dieser Katalog und die darin bekannt gegebenen Studienziele und Studieninhalte sind verbindliche Bestandteile dieses Studienplans. Die Teilnehmerzahl kann für einzelne Lehrveranstaltungen begrenzt werden. Module mit weniger als acht Einschreibungen werden in der Regel nicht durchgeführt. Der Einschreibezeitraum und die Einschreibemodalitäten werden durch Aushang bekannt gegeben. Mit der Einschreibung in ein fachwissenschaftliches Wahlpflichtmodul der Gruppe 2 treffen die Studierenden eine jeweils verbindliche Modulwahl, die insbesondere zur Ablegung des für dieses Modul geforderten Leistungsnachweises verpflichtet. Alle fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule der Gruppe 2 müssen mit dem Prädikat Note abgeschlossen werden. 6 Projektarbeit Die Details zur Durchführung von Projektarbeiten sind im Modulhandbuch und im Merkblatt Projektarbeit geregelt. 7 Bachelorarbeit (Abschlussarbeit) Die Details zur Durchführung einer Bachelorarbeit sind in der Studien- und Prüfungsordnung, im Modulhandbuch und im Merkblatt Abschlussarbeiten geregelt. BMF_Studienplan.docx Seite 8 / 9 Studiengangsleiter: Prof. Dr. Hartl

8 Prüfungsrechtliche Hinweise Für die Organisation der Prüfungen, die Bildung der Gesamtnote, die Durchführung der Bachelorarbeit sowie sonstige rechtliche Fragen gelten die Studien- und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Mechatronik/Feinwerkstechnik, sowie die darin zitierten übergeordneten Gesetze und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung. Anträge, Beschwerden und Widersprüche sind unter Berücksichtigung der entsprechenden Fristen grundsätzlich schriftlich an das Studienbüro zu richten. Übergangsregelungen sind in der Studien- und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Mechatronik/Feinwerkstechnik festgelegt. BMF_Studienplan.docx Seite 9 / 9 Studiengangsleiter: Prof. Dr. Hartl