Kanton Zürich Abwasserreinigung in Zahlen Stand der Abwasserreinigung im Kanton Zürich 26 26 Das Abwasser von über 99 % der Bevölkerung des Kantons Zürich wird zur Reinigung einer öffentlichen oder privaten Abwasserreinigungsanlage (ARA) zugeleitet. Ende 26 standen im Kanton Zürich 222 ARA in Betrieb. Davon waren 72 öffentliche Anlagen mit einer Ausbaugrösse für mehr als 5 Einwohner sowie 31 öffentliche und 116 private Anlagen kleinerer Ausbaugrösse (Klein-ARA). Die nachstehenden Grafiken zeigen den derzeitigen Stand der öffentlichen Abwasserreinigungsanlagen bezüglich Nitrifikation und Denitrifikation sowie bezüglich Phosphorfällung und zusätzlicher Flockungsfiltration. In den 13 öffentlichen Anlagen wur3 den im Jahr 26 rund 247 Mio. m Abwasser gereinigt. Dies entsprach rund 98 % des langjährigen Mittelwerts. Bei der Reinigung dieses Abwassers 3 wurden rund 584 ' m Klärschlamm produziert. Diese Schlammmenge besteht grösstenteils aus Wasser (mehr als 95 %) und entspricht rund 29'2 Tonnen Trockensubstanz. AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Abteilung Gewässerschutz Abwasserreinigung in Zahlen 26-1
ARA Organisch Ammonium u.nitrit Phosphor Bewertung des ARA-Abflusses am Albis 1 Bubikon-Wolfhausen Dürnten-Bubikon Egg-Oetwil Ellikon a. d. Thur -Rheinsfelden Hombrechtikon-Feldbach -Effretikon Kleinandelfingen-Alten Kloten-Opfikon -Jonen Schlatt-Nussberg Schlatt-Unterschlatt Schlatt-Waltenstein Stäfa-Oetikon Stäfa-Uerikon Thalheim-Gütighausen Zürich (Werdhölzli) A B A B A B A = Einleitungsbedingungen erfüllt B = Einleitungsbedingungen nicht erfüllt ARA, für welche die ganzjährige Nitrifikation (Vollnitrifikation) erforderlich ist, die aber noch nicht dafür ausgebaut sind. (Für ARA an Fliessgewässern ist bei ungenügendem Verdünnungsverhältnis des ARA-Abflusses die Vollnitrifikation erforderlich.) Wichtig: Neben den generell geltenden Bedingungen gemäss Gewässerschutzverordnung legt der Kanton bei Bedarf angepasste Einleitungsanforderungen fest. Abwasserproben von ARA mit der Auflage tieferer Abflusswerte wurden ebenfalls in die Bewertung mit einbezogen. Bei ARA, für die die Nitrifikation und/oder die Phosphatfällung nicht erforderlich sind, werden diese beiden Kriterien nicht bewertet. 1 keine ausreichende Datengrundlage für die Bewertung vorhanden. Abwasserreinigung in Zahlen 26-2
Qualität des gereinigten Abwassers oberes Surbtal (AG) oberes Surbtal (AG) Hohentengen (D) kon Oetikon Uerikon Rheinsfelden a. A. Zürich- Werdhölzli Hohentengen (D) Rheinsfelden kon Oetikon Uerikon a. A. Zürich- Werdhölzli Neuhausen (SH) Kloten- Opfikon Kloten- Opfikon Neuhausen (SH) Thalheim Ellikon a. d. Thur Alten Egg Sihlwald Stäfa- Hombrechti- Thalheim Aadorf (TG) Dürnten Bubikon Ellikon a. d. Thur Alten Hombrechti- Egg Sihlwald Stäfa- Aadorf (TG) Dürnten Bubikon Ausrüstungsstand in öffentlichen ARA bezüglich Nitrifikation und Denitrifikation Stand: 26 Ausrüstungsstand keine ganzjährige Nitrifikation und keine Denitrifikation ganzjährige Nitrifikation ganzjährige Nitrifikation und Teildenitrifikation ARA-Einzugsgebiet Gemeindegrenze Standort und Ausbaugrösse < 2 E + EG 2-1 E + EG 1-5 E + EG > 5 E + EG E = Einwohner EG = Einwohnergleichwerte 5 1km Ausrüstungsstand in öffentlichen ARA bezüglich Phosphor-Elimination und Flockungsfiltration Stand: 26 Ausrüstungsstand mit Phosphat-Fällung mit Phosphat-Fällung und Flockungsfiltration ARA-Einzugsgebiet Gemeindegrenze Standort und Ausbaugrösse < 2 E + EG 2-1 E + EG 1-5 E + EG > 5 E + EG E = Einwohner EG = Einwohnergleichwerte 5 1km Das Labor des AWEL erhebt jährlich pro ARA vier bis sechs 24-Stunden- Mischproben zur Überprüfung der Reinigungsleistung und der Qualität des gereinigten Abwassers. Für die Reinigung der organischen Abwasserinhaltsstoffe konnten 74 % der beurteilten ARA im Jahr 26 der Bewertungsklasse A zugeordnet werden. Das von diesen ARA gereinigte Abwasser entsprach 83 % der gesamten im Kanton Zürich gereinigten Abwassermenge. Die Nitrifikation erfolgte im Berichtsjahr in 75 % der beurteilten ARA in einem Ausmass, dass die vorgeschriebenen Einleitungsbedingungen immer oder zumindest in der Regel eingehalten werden konnten. 74% der im Kanton gereinigten Abwassermenge wurde ganzjährig nitrifiziert (Umwandlung von unerwünschtem Ammonium/Ammoniak in weniger schädliches Nitrat), und in 64 % der gesamten gereinigten Abwassermenge erfolgte zusätzlich teilweise die Umwandlung von Nitrat zu elementarem Stickstoff (Denitrifikation). Bei der Phosphor-Restbelastung konnten 92 % der beurteilten ARA der Bewertungsklasse A zugewiesen werden. 98 % des gereinigten Abwassers wurden einer Phosphatfällung unterzogen und 74 % der gesamten Abwassermenge durchliefen zusätzlich zur Phosphat-Fällung noch eine vierte Reinigungsstufe (Flockungsfiltration). Stickstoffumwandlung und -elimination aus dem Abwasser 35 3 25 2 15 1 5 Mio m3 behandelte Abwassermenge 97 98 99 1 2 3 4 5 6 Vollnitrifikation und Denitrifikation Nur Vollnitrifikation Weder Vollnitrifikation noch Denitrifikation Phosphorelimination aus dem Abwasser 35 3 25 2 15 1 5 Mio m3 behandelte Abwassermenge 97 98 99 1 2 3 4 5 6 Phosphat-Fällung und Flockungsfiltration Nur Phosphat-Fällung Weder Phosphat-Fällung noch Flockungsfiltration Abwasserbehandlung Verfahrensstufen Prozent der gereinigten Abwassermenge 1% 8% 6% 4% 2% % 97 98 99 1 2 3 4 5 6 e Reinigung e Reinigung, Phosphat-Fällung e Reinigung, Phosphat-Fällung, Flockungsfiltration Abwasserreinigung in Zahlen 26-3
Qualität des Klärschlammes Pfannenstiel Kloten-Opfikon Dürnten-Bubikon Ellikon a.d.thur Fehraltdorf Zürich-Werdhölzli Vergleichswert Rechnerisches Vergleichsbeispiel: Annahme: - Gehalt für jeden Schadstoff: 5 % des Grenz-/Richtwertes - P2O5- Gehalt: 6 g/kg Trockenrückstand - Schlammsiebung: ja - Hygienisierung: ja -.2..2.4.6.8 1. 1.2 Die Stoffverordnung (ab 1. August 26 Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung) bestimmt, welcher Klärschlamm in der Landwirtschaft verwendet werden darf (siehe auch S.5). Für die Beurteilung und den Vergleich der Qualität verschiedener Klärschlämme untereinander eignet sich die Angabe eines Schadstoff- /Nutz-stoffverhältnisses (SNV). In die Berechnung des SNV fliessen die Gehalte an qualitätseinschränkenden Schadstoffen und qualitätssteigerndem Phosphor ( P2O 5) ein. Die Schlammsiebung und Hygienisierung sind technische Massnahmen zur Steigerung der Klärschlammqualität. Im Sinn einer ganzheitlichen Qualitätsbeurteilung ergänzt das AWEL daher den SNV zum SNV-Wert. Der SNV-Wert ist ein Mischindex und wird vor allem vom Phosphorgehalt (Nutzen) und der Schadstoffkonzentration (Schaden) im Klärschlamm bestimmt. Es gilt: je tiefer der SNV-Wert desto besser der Klärschlamm. Die schlechte Klassierung einiger ländlicher Schlämme beruht in der Regel auf der nicht vorhandenen Phosphatfällung sowie dem Fehlen von Schlammsiebung und/oder Hygienisierung. Es sind nur Klärschlämme derjenigen Anlagen in die Bewertung einbezogen worden, für die alle erforderlichen Daten des Jahres 26 dem AWEL zur Verfügung stehen. Der SNV beruht auf der Basis von Jahreswerten. Abwasserreinigung in Zahlen 26-4
Klärschlamm: Grenzwertüberschreitungen, Verwertung und Entsorgung Verwertung und Entsorgung Aus der Abwasserreinigung resultierte eine Klärschlammmenge von rund 29'2 t Trockensubstanz (TS). Bis zum Jahr 2 wurde jeweils zwischen 3 % und 34 % des jährlich anfallenden Klärschlammes in der Landwirtschaft verwertet. Im Jahr 21 betrug dieser Anteil noch 26 %, 26 lag er nur noch bei 12 %. Dieser abnehmende Trend steht in Zusammenhang mit den geänderten Randbedingungen für die Klärschlammbewirtschaftung: Aufgrund unbekannter Risiken hinsichtlich verschiedener im Schlamm enthaltener Schadstoffe beschlossen die Bundesämter für Umwelt, und Landschaft (BUWAL), für Landwirtschaft (BLW), für Gesundheit (BAG) und Veterinärwesen (BVET) den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung. Die revidierte Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (Stoffverordnung, StoV) ist am 1. Mai 23 in Kraft getreten. Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung war noch höchstens bis zum 3. September 26 möglich. In Zukunft ist also der gesamte im Kanton Zürich anfallende Klärschlamm der Verbrennung oder Verwertung als Brennstoff in der Zementfabrikation zuzuführen. Um den Rahmenbedingungen und der übergeordneten Gesetzgebung gerecht zu werden, wurde ein neues Klärschlammverwertungsund -entsorgungskonzept (RRB Nr. 1784/ 23) in Kraft gesetzt. Klärschlammverwertung und -entsorgung 1% 8% 6% 4% 2% % Grenz- und Richtwertüberschreitungen Anzahl 25 2 15 1 5 88 89 9 91 92 93 94 95 96 97 98 99 1 2 3 4 5 6 Landwirtschaft Betroffene öffentliche ARA Betroffene Schwermetalle Deponie Grenzwertüberschreitungen in Routineproben Angeordnete Sperrungen des Schlammes für die Landwirtschaft Verbrennung 97 98 99 1 2 3 4 5 6 Grenzwertüberschreitungen Die Anzahl der untersuchten Klärschlammproben richtet sich nach der Grösse der ARA sowie nach dem Anteil des industriellen Abwassers, das der ARA zugeleitet wird. Im ländlichen Raum ist die Anzahl der Proben kleiner, während sie in den übrigen Gebieten, in Abhängigkeit von Industrie- und Gewerbebetrieben im Einzugsgebiet der ARA, meist grösser ist. Im Rahmen des Vollzugs der eidgenössischen Verordnung über umweltgefährdende Stoffe wurden im Jahr 26 222 Routineproben von Klärschlamm aus öffentlichen Anlagen auf ihren Dünger- und Schwermetallgehalt untersucht. Grenzwertüberschreitungen hatten in rund 1 % der Fälle zu einem zeitweiligen Verbot der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung geführt. In Fällen, in denen Verursacher der erhöhten Belastung ausfindig gemacht werden konnten, hat das AWEL die notwendigen Sanierungsmassnahmen angeordnet. Die übrigen Vorfälle können Einzelereignissen zugeordnet werden und sind auch zukünftig nicht voraussehbar. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Sektion Abwasserreinigungsanlagen Hardturmstr. 15, 85 Zürich Telefon 44 446 41 11 Briefadresse: AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Abteilung Gewässerschutz, Weinbergstr. 17, Postfach, 89 Zürich AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Abteilung Gewässerschutz www.abwasser.zh.ch Abwasserreinigung in Zahlen 26-5