Information. über die Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz (HBS)

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Transkript:

Information über die Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz (HBS) Aufnahmevoraussetzung: Der Mittlere Bildungsabschluss, d. h.: das Abschlusszeugnis der Realschule mit dem Notenbild 3-3-4 in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch oder die Versetzung nach Klasse 11 eines Gymnasiums oder das Abschlusszeugnis einer Zweijährigen Berufsfachschule in Hessen mit dem Notenbild mindestens 3-3-4 in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch oder ein gleichwertiges Zeugnis. Der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für die Ausbildung und die Ausübung der Tätigkeit im Beruf der/des Sozialassistentin/ Sozialassistenten (siehe Anlage). Höchstalter ist das 22. Lebensjahr. Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um in sozialpädagogischen und inklusiven Institutionen nach Anweisung selbstständig tätig zu sein. Die Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung ab. Wer die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt hat ist berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Sozialassistentin / Staatlich geprüfter Sozialassistent Der Berufsabschluss ermöglicht den beruflichen Einsatz auf Assistentenebene, den Zugang zu Fachschulen für Sozialwesen in den Fachrichtungen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege sowie gegebenenfalls den Zugang zur Fachoberschule Form B. Die Inhalte der Ausbildung: Die Berufswahl Sozialassistent/in bedeutet die grundsätzliche Entscheidung für die Arbeit mit Menschen. Der/die Sozialassistent/in wird befähigt, Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen mit verschiedenartigen Bedürfnissen sowohl unter pädagogischen als auch pflegerisch/inklusiven Gesichtspunkten professionell gerecht zu werden. Im zweiten Jahr der Ausbildung wird an den BSG der Schwerpunkt Sozialpädagogik angeboten.

Die Unterrichtsfächer: Berufsbezogener Lernbereich Anthropologie Erziehung Körper und Bewegung Pflege Ernährung und Hauswirtschaft Gestaltung der Lebensumwelt Grundlagen der Theorie und Praxis der Sozialpädagogik und der Sozialpflege Berufsfeldübergreifender Lernbereich Deutsch Politik / Wirtschaft Informationstechnische Grundbildung Englisch Die Unterrichtsgestaltung: Im Sinne der Individualisierung der Ausbildung ist der Unterricht im berufsbezogenen Lernbereich zunehmend gestaltet durch die Erarbeitung von Bildungssituationen mit einem großen Anteil an selbstorganisierten Lernanteilen der Schülerinnen und Schüler. Das setzt ein großes Maß an Selbstverantwortung für den Lernprozess und ist gleichzeitig eine gute Vorbereitung für den Übergang in die studienorientierte Ausbildung zum/zur staatlich anerkennten Erzieher/in an der Fachschule für Sozialwesen der BSG Bad Nauheim. Die Dauer der Ausbildung: Die Ausbildung dauert insgesamt zwei Jahre. Im ersten Ausbildungsjahr finden zwei Blockpraktika im sozialpädagogischen und im sozialpflegerischen/inklusiven Bereich statt. Im zweiten Ausbildungsjahr findet an den BSG der Unterricht an zwei Tagen in der Woche in der Schule statt. An den übrigen drei Wochentagen erfolgt die praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Praxiseinrichtung. Inklusives Arbeiten in der Modellregion Wetterau Zusatzqualifikation mit Zukunft: Wer über den Sozialassistenten-Beruf hinaus den Beruf der/des staatlich anerkannten Erzieherin/s anstrebt, kann an unserer Schule über die zusätzliche Wahl von Modulen ausbildungsbegleitend eine Zusatzqualifikation für das sozialpädagogische Arbeiten in inklusiven Einrichtungen erwerben. Nähere Informationen erhalten Sie im Rahmen einer angekündigten Informationsveranstaltung nach Ausbildungsbeginn. Anmeldung: Die Anmeldung für das Schuljahr 2019/2020 erfolgt bis spätestens zum 30. April 2019 schriftlich über die abgebende Schule oder direkt bei den Beruflichen Schulen am Gradierwerk in Bad Nauheim. Kosten: Der Besuch der Schule ist schulgeldfrei. Eine Beteiligung an den Kopierkosten pro Halbjahr wird erhoben. Die Teilnahme an Studien- und Klassenfahrten ist Ausbildungsinhalt und damit für alle verpflichtend. Weitere Kosten für Materialien können im Einzelfall entstehen. Oberstudiendirektor A.Stolz Schulleiter Studiendirektorin S. Jochmann Abteilungsleiterin

Anmeldung Bearbeitungsvermerk Zusage Absage Warteliste Datum Handzeichen für die Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz Persönliche Daten der Schülerin/des Schülers Nachname: Vorname: Anschrift: Email- Adresse: Geburtsdatum: Tel. erreichbar: Geburtsort: Angaben zur/zum Erziehungsberechtigten / Betreuer Nachname: Vorname: Anschrift.: Email- Adresse: Tel. erreichbar: Besuchte Schulen Art der Schule Name und Ort von bis Grundschule Allgemeinbildende Schule sonstige (voraussichtlicher) Abschluss: FSJ/BFD/ sonstige Praktika ja nein Wenn ja: welche Einrichtung? am Zeitraum

Alle folgenden Angaben sind freiwillig: Schulische Situation Es liegt eine LRS Dyskalkulie vor. (Bescheinigung liegt bei) Die Schülerin/der Schüler hat Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, ja nein pädagogische Unterstützung, Schulhilfe Es liegt eine körperliche Beeinträchtigung vor: ja nein Es liegt eine psychische Beeinträchtigung vor: ja nein Ich bin auf die Beruflichen Schulen am Gradierwerk aufmerksam geworden durch: Info-Abend der abgebenden Schule Internet/Homepage Info-Abend an den BSG Tag der offenen Tür Geschwister, Freunde sonstiges: Für die Beruflichen Schulen am Gradierwerk habe ich mich entschieden, weil Ich/wir stimmen der digitalen Datenverarbeitung im Verwaltungsnetzwerk und nicht digitalen Datenverarbeitung in der Schule hiermit zu. Weiterhin erfolgt eine Archivierung von Daten, z.b. um Zeugnisse bei Verlust zu reproduzieren. Die Schule hat keine eigene Rechtsform und ist eine Dienststelle des Landes Hessen. Die Fachaufsicht hat das Staatliche Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis in Friedberg, Schulträger ist der Wetteraukreis. Siehe hierzu auch 155, 167 und 178 des aktuellen Hess. Schulgesetzes in der Fassung vom 30.06.2017. Gemäß Art. 15DSVGO besteht ein Auskunftsrecht der betroffenen Person. Wenden Sie sich bei diesbezüglichen Fragen an datenschutzbeauftragter@bsg.wtkedu.de Ort und Datum Unterschrift des/der Bewerber(s)/in Unterschrift der Erziehungsberechtigten Folgende Unterlagen sind mit der Bewerbung einzureichen: Bewerbungsanschreiben Tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild Beglaubigte Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses oder das bereits vorliegende Abschlusszeugnis zur Dokumentation der Mittleren Reife Gegebenenfalls Bescheinigung über das Absolvieren des FSJ/BFD o.ä. und eine Beurteilung der Einrichtung nach dem erfolgreichen Beenden Ärztliche Bestätigung für die Eignung für die Ausbildung und die Tätigkeit im Beruf der Sozialassistentin/des Sozialassistenten. Der Vordruck in der Anlage ist dem Arzt vorzulegen. Anmeldetermin: Für das Schuljahr 2019/2020 bis spätestens 30. April 2019 Anmeldungen, die nach dem 30. April des Jahres eingehen, können nur berücksichtigt werden, wenn noch freie Plätze zu Schuljahresbeginn vorhanden sind.

Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Eignung für die Ausbildung und die Tätigkeit im Beruf der Sozialassistentin/des Sozialassistenten Die Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz bietet eine Erstausbildung im sozialen Bereich. Die Berufswahl Sozialassistent/in bedeutet die grundsätzliche Entscheidung für die Arbeit mit Menschen. Sozialassistenten sind befähigt, Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen mit verschiedenartigen Bedürfnissen sowohl unter pflegerischen als auch pädagogischen Gesichtspunkten professionell gerecht zu werden. Die Ausbildung dauert insgesamt zwei Jahre. Im ersten Ausbildungsjahr ist jeweils ein Blockpraktikum im pädagogischen und im pflegerischen/inklusiven Bereich zu absolvieren. Im zweiten Ausbildungsjahr findet der Unterricht an zwei Tagen in der Woche in der Schule statt. An den übrigen drei Wochentagen erfolgt die praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Zur Aufnahme in die Ausbildung ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen wie folgt: Frau/Herr geb. am in wohnhaft in wurde am..2019 von mir mit dem Ergebnis untersucht, dass sie/er zum Zeitpunkt der Untersuchung gesundheitlich geeignet ist gesundheitlich nicht geeignet ist als Sozialassistent/in selbstständig und verantwortlich gegenüber der Zielgruppe tätig zu sein. Bemerkungen: Ort, Datum Unterschrift der/des untersuchenden Ärztin/Arztes Stempel der Arztpraxis