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Nr März 2018 INHALT:

Transkript:

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen Kitzingen, 09.02.2015 Jahrgang/ Nummer XXXXIV/6 Teil I Bekanntmachungen des Landratsamtes 12 636 Vollzug des KommZG; Haushaltssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Raum Würzburg für das Haushaltsjahr 2015 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Raum Würzburg hat in ihrer Sitzung am 03.12.2014 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Die Haushaltssatzung wurde mit Bekanntmachung der Regierung von Unterfranken vom 07.01.2015, Nr. 12 1444.12 1 3 (Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr. 1/2015 vom 15.01.2015, S. 1), amtlich bekannt gemacht. Kitzingen, 03.02.2015 Bischof Landrätin 59

12 636 Vollzug des KommZG; Jahresabschluss 2011 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Raum Würzburg Nach 25 Abs. 4 EBV i. V. m. 25 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Raum Würzburg wurde der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie der Bestätigungsvermerk des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes mit der Bekanntmachung der Regierung von Unterfranken vom 09.12.2014 Nr. 12 1444.12 2 1 4 (Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr. 1/2015 vom 15.01.2015, S. 1), öffentlich bekannt gemacht. Kitzingen, 03.02.2015 Bischof Landrätin 60

Teil II Bekanntmachungen anderer Behörden Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen, wir laden Sie/Euch herzlich ein zur Informationsveranstaltung unseres Gymnasiums am Sonntag, den 8. März 2015, um 15:00 Uhr im Forum unserer Schule. An diesem Nachmittag möchten wir Ihnen/Euch die Gelegenheit geben, unsere Schule mit ihrer pädagogischen Ausrichtung sowie unsere Bildungs und Betreuungsangebote kennenzulernen. Freuen Sie sich auf kurzweilige Präsentationen, einen interessanten Rundgang durch das Schulgebäude und einige Einblicke in die lebendige Tätigkeit unserer Fachschaften! Und an Euch, liebe Kinder, ist auch gedacht. 61

Zum Ausklang haben Sie Gelegenheit, bei Kaffee und Kuchen ungezwungene Gespräche mit Vertretern unserer Schulfamilie zu führen: Unsere Schulleitung, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher und Mitglieder des Elternbeirats stehen Ihnen gern als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Wir hoffen, dass Sie angenehme, informative Stunden bei uns verbringen und Ihre Kinder etwas von der Atmosphäre an unserem Gymnasium spüren. Die Anmeldung für die 5. Klassen des Gymnasiums Wiesentheid findet vom 11. bis 13. Mai 2015 von 08:00 bis 17:00 Uhr und am 15. Mai 2015 von 08:00 bis 15:00 Uhr im Sekretariat der Schule statt. Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler aus den Klassen 4 und 5. Wie melde ich mein Kind an? Klasse 4 Grundschule: Geburtsurkunde (bzw. Familienstammbuch), Übertrittszeugnis der Grundschule im Original Klasse 5 Mittel oder Realschule: Geburtsurkunde (bzw. Familienstammbuch), Zwischenzeugnis (nur Voranmeldung) Die endgültige Anmeldung erfolgt dann in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Jahreszeugnis. Der Probeunterricht für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse, die die Voraussetzungen für den Übertritt nicht erfüllen, findet in den Fächern Deutsch und Mathematik vom 19. bis 21. Mai 2015 am Gymnasium Wiesentheid statt. 62

Welche Schulzweige stehen uns zur Verfügung? Als öffentliches Gymnasium führt das Steigerwald Landschulheim drei Schulzweige: den naturwissenschaftlich technologischen Zweig, den wirtschafts und sozialwissenschaftlichen Zweig mit sozialwissenschaftlichem Profil (als einziges Gymnasium im Landkreis Kitzingen) und den sprachlichen Zweig. Alle Schüler beginnen mit Englisch als erster Fremdsprache, die zweite Fremdsprache (Latein, Französisch) kann ab der 10. Klasse durch eine spätbeginnende Fremdsprache, z. B. Spanisch, ersetzt werden. Wie wird mein Kind auch am Nachmittag betreut? Sie haben die Möglichkeit ihr Kind im Internat, im Tagesheim oder zur Studierzeitbetreuung anzumelden. Die Tagesheimschülerinnen und Schüler nehmen am Mittagessen teil und fertigen dann unter Aufsicht ihre Hausaufgaben in der Schule an. Täglich stehen während der Studierzeit Lehrkräfte für qualifizierte Hilfe zur Verfügung. Bei Nachmittagsunterricht besteht die Möglichkeit auch für Externschüler an der Internatsverpflegung teilzunehmen. Die Heimfahrt ist gegen 15:20 Uhr und 17:00 Uhr mit dem Bus gewährleistet. Ein persönliches Informationsgespräch mit der Schulleitung kann jederzeit vereinbart werden. Hilmar Kirch, OStD, Schulleiter Veronika Finkel, OStRin, Beratungslehrerin Hans Zander Platz 1 97353 Wiesentheid Telefon: 09383 9721 0 Fax: 09383 9721 44 sekretariat@lsh wiesentheid.de www.lsh wiesentheid.de 63

Fernwasserversorgung Franken Uffenheim Amtliche Bekanntgabe und öffentliche Auflage des Jahresabschlusses 2013 der Fernwasserversorgung Franken Die Regierung von Mittelfranken wird die amtliche Bekanntgabe zum Jahresabschluss 2013 im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 3 vom 16. März 2015 veröffentlichen. Auf diese Bekanntmachung wird hingewiesen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 17. März bis 24. März 2015 in der Geschäftsstelle der Fernwasserversorgung Franken in Uffenheim, Fernwasserstraße 2, Zimmer E 13, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Uffenheim, 06.02.2015 Löhner M. Sc. Werkleiter Fernwasserversorgung Franken Uffenheim Amtliche Bekanntgabe und öffentliche Auflage der Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2015 der Fernwasserversorgung Franken Die Regierung von Mittelfranken wird die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2015 im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 3 vom 16. März 2015 amtlich bekannt machen. Auf diese Bekanntmachung wird hingewiesen. 64

Die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2015 liegt in der Zeit vom 17. März bis 24. März 2015 in der Geschäftsstelle der Fernwasserversorgung Franken in Uffenheim, Fernwasserstraße 2, Zimmer E 13, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Uffenheim, 06.02.2015 Löhner M. Sc. Werkleiter 65