Verbesserte Fördermöglichkeiten der TAB Übersicht zur Technologieförderung der TAB Erfurt, den 11. Mai 2009
Entwicklung der TAB-Fördervolumina Mio. EUR 700 600 543 596 546 Wirtschaftsförderung 500 400 300 457 388 331 356 320 416 200 100 236 2000 182 2001 86 88 16 2002 2003 2004 57 2005 Wohnungsbauförderung 70 18 2006 2007 2008 41 2
Kreditklemme? 44,4 35,6 34,2 3
Kreditklemme? Was kann die TAB tun? Hausbanken von Risiken entlasten Bürgschaftsgeschäft stärken Haftungsübernahme bei Förderkrediten Refinanzierung von Unternehmenskrediten Ausweitung der Kreditprogramme Bereitstellung von Eigenkapital 4
Kreditklemme? Was wir nicht tun können.. Hausbankfunktion übernehmen EU-rechtlich nicht zulässig, TAB darf nicht im Wettbewerb tätig werden. 5
Verbesserte Fördermöglichkeiten für die Thüringer Wirtschaft 2009-2010 1. Volle Kofinanzierung des GA-Sonderprogramms Das Land stellt die volle Kofinanzierung für die zusätzlichen Bundesmittel des GA-Sonderprogramms sicher. Damit stehen 2009 zusätzlich 31 Millionen EUR Bundes- und Landesmittel für Bewilligungen in den Bereichen der Unternehmens- und Infrastrukturförderung zur Verfügung (insgesamt rund 258 Mio. EUR einschließlich 70 Mio EUR EU-Mittel). 6
Verbesserte Fördermöglichkeiten für die Thüringer Wirtschaft 2009-2010 2. GA-Unternehmensförderung (rückwirkende Änderung der Landesrichtlinie ab 01.01.2009, Befristung bis 31.12.2010) Errichtungsinvestition (Ansiedlungen): Die nach EU-Beihilferecht geltenden maximalen Subventionswerte von bis zu 50 % für kleine, 40 % für mittlere, 30 % für große Unternehmen werden grundsätzlich voll ausgeschöpft. Das gilt nun auch für Fälle, in denen ein Unternehmen keinen Anspruch auf Investitionszulage hat. Erweiterungsinvestitionen: Der Basisfördersatz wird für kleine Unternehmen von derzeit 12,5 % auf 20 %, für mittlere von 10 % auf 20 % und für große Unternehmen von 10 % auf 15 % angehoben. Darüber hinaus sind weiterhin Zuschläge von bis zu 15 % möglich (Kriterien: Unternehmensentwicklung, Beschäftigung, Wachstum, Standortwettbewerb). Die en Förderkonditionen gelten uneingeschränkt auch für das Tourismusgewerbe und die produktionsnahen Dienstleistungen (z.b. Logistik). Die bisherigen Förderbeschränkungen in diesen Bereichen entfallen. Neu hinzukommen wird die Förderung von baulichen Investitionen gemeinnütziger, außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen. 7
Verbesserte Fördermöglichkeiten für die Thüringer Wirtschaft 2009-2010 3. GA-Infrastrukturförderung (rückwirkende Änderung der Landesrichtlinie ab 01.01.2009) Thüringen investiert künftig verstärkt in die Flächenerschließung zur Ansiedlung und Erweiterung von Unternehmen. Im Jahr 209 stehen für die GA-Infrastrukturförderung insgesamt mehr als 90 Millionen EUR zur Verfügung (2008: 80 Millionen EUR). Mit diesen Mitteln soll vorrangig die Erschließung großer, zusammenhängender Industrieflächen in Thüringen beschleunigt werden, um einem Flächenmangel zu begegnen. Im Bereich der nicht-investiven Maßnahmen wird der Förderzeitraum für das Regionalmanagement von bisher 6 auf max.9 Jahre erhöht. Neu eingeführt wurden das Förderinstrument des Regionalbudgets. - Regionen können mit einem Regionalbudget in Höhe von bis zu 300.000 EUR pro Jahr unterstützt werden. - Die Laufzeit für die damit geförderten Projekte beträgt max. drei Jahre. - Die Projekte sollen zur Verbesserung der regionalen Kooperation und zur Mobilisierung regionaler Wachstumspotentiale (z.b. Regionalmarketing) dienen. 8
Verbesserte Fördermöglichkeiten für die Thüringer Wirtschaft 2009-2010 4. Generelle Erweiterung/Öffnung des Programms GuW Plus Der Anwendungsbereich des Förderprogramms GuW-Plus wird - zunächst befristet für das Jahr 2009 - generell erweitert. Der maximale Darlehensbetrag wird von 750.000 EUR auf zwei Millionen EUR erhöht, der Adressatenkreis auch auf Unternehmen mit mehr als 250 Arbeitsplätzen ausgedehnt. 9
Verbesserte Fördermöglichkeiten für die Thüringer Wirtschaft 2009-2010 5. Verstärkte Ausreichung von Globaldarlehen der TAB Die TAB wird Kreditinstituten verstärkt zweckgerichtete Globaldarlehen zur Verfügung stellen. Diese Darlehen dürfen ausschließlich für die Kreditfinanzierung von Unternehmen verwendet werden. Damit lässt sich das Refinanzierungsproblem von Banken entschärfen, weil die TAB ihre günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten auf diesem Wege weitergeben kann. 10
Verbesserte Fördermöglichkeiten für die Thüringer Wirtschaft 2009-2010 6. Anwendung der Kleinbeihilfen-Regelung des Bundes auf Thüringer Förderprogramme Der Bund hat von der Europäischen Kommission eine Rahmenregelung zur Gewährung von Kleinbeihilfen bis zur Gesamthöhe von 500.000 EUR je Unternehmen genehmigen lassen. Thüringen wird die Kleinbeihilfenregelung nutzen. Thüringer Unternehmen können dann in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt mehr Kleinbeihilfen erhalten als bisher (200.000 EUR). 11
Verbesserte Fördermöglichkeiten für die Thüringer Wirtschaft 2009-2010 7. Thüringen Dynamik Mit dem Förderprogramm Thüringen Dynamik soll die Möglichkeit geschaffen werden, großvolumige, zinsgünstige Darlehen (Darlehenshöchstbetrag 2 Millionen EUR) aus einem revolvierenden, EFRE-kofinanzierten Darlehensfonds auszureichen. Aus dem Fonds werden Refinanzierungsdarlehen für Hausbanken bereit gestellt. Zudem wird die Möglichkeit einer 50 %igen Haftungsfreistellung für die Hausbanken eingeräumt, um die Finanzierung von Investitionen mit geringen Sicherheiten zu ermöglichen. Das Programm kann dabei helfen, die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise abzumildern, weil es Banken eine weitere zinsgünstige Refinanzierungsmöglichkeit und zudem eine Risikoentlastung bieten wird. 12
Verbesserte Fördermöglichkeiten für die Thüringer Wirtschaft 2009-2010 8. 100 Mio EUR Liquiditätsprogramm Zielgruppe: strukturbestimmender Mittelstand und Großunternehmen derzeitiger - Aufstockung bestehender Beteiligungsfonds Planungsstand: (offene stille Beteiligungen, Nachrangdarlehen) - Aufstockung des Konsolidierungsfonds für Unternehmen in Schwierigkeiten (Nachrangdarlehen) 13
Wirtschaftsförderung in Thüringen Zulagen / Zuschüsse - Investitionszulage -GA/GRW - Thüringen Technologie - Thüringen-Invest - Tourismus - Agrarinvestitionsförderung (AFP) - Marktstruktur - Wasserwirtschaft Darlehen / Besicherungen - GuW Plus - Thüringen Invest- Darlehen - Thüringen- Dynamik - Bürgschaften - Konsolidierungsfonds -Kommunalkredite Eigenkapital / Beteiligungen - Thüringen- Kapital - beteiligungsmanagement thüringen gmbh - MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbh 14
Thüringen-Technologie Umsetzung 2008-2013 Richtlinie und Mittelherkunft Erster Überblick Inhalte 1. Verbund-Richtlinie (EFRE) seit seit 10.03.2008 10.03.2008 Verbund zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen Verbund zwischen Unternehmen Cluster im Unternehmens- bzw. Forschungsbereich 2. Einzelbetriebliche Technologieförderung (EFRE) seit seit 09.06.2008 09.06.2008 FuE-Projekte von Unternehmen und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen (Winafo) Investitionen in este Technologien von Unternehmen und Winafo Auftragsforschung für KMU, Technologietransfer sowie Förderung von TGZ 3. Förderung von Personal in Forschung- und Entwicklung (ESF) seit seit 29.12.2008 29.12.2008 Innovationsassistent, Thüringen Stipendium, Thüringen Stipendium Plus Personaltransfer zwischen Forschung und Wirtschaft - Ausleihe von FuE- Personal - Entsendung von FuE-Personal Anschubfinanzierung von Kooperations- und Netzwerkbeziehungen 15
Technologieförderung Verbundförderung Richtlinie zur Förderung von innovativen, technologieorientierten Verbundprojekten, Netzwerken und Clustern (Verbundförderung) vom 12.02.2008, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 10/2008 Seite 299 ff Es gilt der EU-Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) vom 30.12.2006 1.1. Verbundprojekte Verbundprojekte im Rahmen der industriellen Forschung (if) und der experimentellen Entwicklung (ee) mit technologieorientierten Inhalt, die der Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen dienen stehen im Focus der Förderung von Unternehmen (insbesondere KMU) und Forschungseinrichtungen (einschließlich Hochschulen) in Thüringen auf den Gebieten der Zukunftstechnologien. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit durch Kooperation und Technologietransfer. 16
Technologieförderung Verbundförderung 1.2. Netzwerke/ Cluster Förderung von Entwicklung und Wachstum industriegetriebener Netzwerke und Cluster von technologieorientierten KMU in Thüringen und deren Innovationspartnern. Ziel ist die Steigerung des Niveau der Forschungs-, Entwicklungs-, und Innovationstätigkeit bzgl. Umfang, Reichweite, aufgewendeten Mitteln oder Geschwindigkeit. Gefördert werden Aufwendungen für Personal, Verwaltung sowie Geräte und Ausrüstungen der Koordinierungsstellen von Netzwerken und Clustern, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Mitgliederwerbung und deren Vernetzung stehen und die zum Ziel haben die Kooperation von KMU und anderen Innovationspartnern anzuregen, zu unterstützen, die Vorraussetzungen für Innovationen zu verbessern sowie nachhaltige und vitale Kooperationsstrukturen aufzubauen. Zuschusshöhe: bis max. 200.000 p.a. (in Ausnahmefällen bis 400.000 p.a.) Eine degressive als auch eine nichtdegressive Staffelung des Zuschusses über 5 Jahre ist möglich. Der Förderhöchstsatz beträgt maximal 50 %. 17
Verbundförderung Förderkonditionen maximale Förderquote Fördergegenstand Antragsberechtigte industrielle Forschung Verbundprojekte Koordinierungsstellen von Netzwerken und Clustern Richtlinie zur Förderung von innovativen, technologieorientierten Verbundprojekten, Netzwerken und Clustern (Verbundförderung) * für wirtschaftliche Tätigkeiten Förderung wie Unternehmen ** im Ausnahmefall experimentelle Entwicklung kleine Unternehmen 80% 60% mittlere Unternehmen 75% 50% große Unternehmen** 65% 40% Forschungseinrichtungen für nichtwirtschaftliche 100% Tätigkeiten* Personal- und Sachausgaben: degressive Förderung: Netzwerke/ Cluster 100% / 80% / 60% / 40% / 20% nicht degressive Förderung: 50% Investitionsausgaben (Ausstattung der Koordinierungsstelle): kleine Unternehmen 50% mittlere Unternehmen 40% große Unternehmen 30% Förderhöchstsumme/ Dauer 400.000 pro Jahr und Antragsteller (Ausnahme: bis 7,5 Mio. je Projektpartner und Projekt), Dauer: bis 2 Jahre (Ausnahme: 3 Jahre) je Netzwerk/ Cluster 200.000 pro Jahr (Ausnahme: 400.000 pro Jahr), Dauer: bis 5 Jahre (Ausnahme: 10 Jahre) 18
Fördergegenstände Technologieförderung Umsetzung 2008-2013 2.) 2.) Richtlinie zur einzelbetrieblichen Technologie- und Innovationsförderung (ThürStAnz 23/2008 Seite 848 ff) ff) Forschung und Entwicklung Investitionen Transfer Technologie und Gründerzentren Industrielle Forschung (if) und experimentelle Entwicklung (ee) gewerbliche Wirtschaft wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen Einführung ester Technologien für gewerbliche Unternehmen. Investitionen zum Aufbau er Kompetenzen für wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen. Technologietransfer von FuE- Ergebnissen einschließlich gewerblicher Schutzrechte aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen des In- und Auslandes in Thüringer Unternehmen. Technologietransferveranstaltungen zur Vorstellung von FuE- Ergebnissen der wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen. Kaltmietfreistellung für KMU in Technologie und Gründerzentren (TGZ) 19
Einzelbetriebliche Technologieförderung Förderkonditionen Richtlinie zur Einzelbetrieblichen Technologieförderung maximale Förderquote Fördergegenstand Antragsberechtigte industrielle Forschung experimentelle Entwicklung kleine Unternehmen 70% 45% mittlere Unternehmen 60% 35% große Unternehmen** 50% 25% FuE-Vorhaben wirtschaftsnahe 70% Forschungseinrichtungen für nichtwirtschaftliche Tätigkeit* Ausnahmefall: 90% Investitionen zur Einführung ester Technologien Technologietransfer/ Auftragsforschung Kaltmietfreistellung in Technologie- und Gründerzentren Förderhöchstsumme 2 Mio. je Vorhaben 700.000 je Forschungseinrichtung 500.000 je Forschungseinrichtung kleine Unternehmen 50% mittlere Unternehmen 40% 2 Mio. je Vorhaben große Unternehmen** 30% wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen für 70% 1 Mio. je Vorhaben nichtwirtschaftliche Tätigkeit* KMU wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen für nichtwirtschaftliche Tätigkeit* Träger und Betreibergesellschaften der TGZ (Begünstigte: KMU) * für wirtschaftliche Tätigkeiten Förderung wie Unternehmen ** im Ausnahmefall FuE-Aufträge: 35% je Patent: 35% Technologietransferveranstaltungen: 50% Kaltmietfreistellung (auf die ersten 3 Jahre nach Gründung begrenzt) 1 Mio. je Vorhaben 100.000 je Patent 50.000 pro Jahr 10.000 je KMU und Jahr, maximal 200.000 Zuschuss je TGZ und Jahr 20
Förderung von Personal in FuE Richtlinie zur Förderung von Personal in in Forschung und Entwicklung Personalförderung in Forschung und Entwicklung Für Thüringer Unternehmen (vorrangig für KMU) bzw. Forschungseinrichtungen. FuE-Personal gewinnen bzw. auf dem notwendigen Ausbildungsstand halten. Unter Beachtung der Themen: - Demographischer Wandel - Lebenslanges Lernen - Überregionaler Wettbewerb - Lissabonstrategie Fördergegenstände 1. Thüringen-Stipendium* 2. Innovationsassistent* 3. Thüringen-Stipendium Plus* 4. Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal** 5. Entsendung von FuE-Personal** 6. Anschubfinanzierung von Kooperations- und Netzwerkbeziehungen** * Grundlagen: De- minimis Regelung ** Grundlagen: Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation vom 30.12.2006 21
Förderung von Personal in FuE Förderkonditionen Fördergegenstand Antragsberechtigte maximale Förderquote Förderhöchstsumme/ Dauer KMU 80% Thüringen-Stipendium Student 800 je Monat Großunternehmen* 60% für 24 Monate KMU 80% Thüringen-Stipendium Doktorand 1.200 je Monat (Ausnahme: 36 Großunternehmen* 60% Monate) Thüringen-Stipendium KMU 80% 1.600 je Monat Weiterbildungsmaster-Student Großunternehmen* 60% Innovationsassistent KMU 50% 1. Jahr: 24.000, 2. Jahr: 12.000 Großunternehmen* 35% Thüringen-Stipendium Plus 1. Phase: Thüringen-Stipendium maximal 3 Jahre, davon 2. Phase: Innovationsassistent Innovationsassistent maximal 2 Jahre Ausleihe von FuE-Personal KMU kleine Unternehmen 50% maximal 3 Jahre 100% Grundlagenforschung 70% industrielle Forschung Entsendung von FuE-Personal 45% experimentelle Entwicklung 100% Grundlagenforschung mittlere Unternehmen 60% industrielle Forschung 35% experimentelle Entwicklung Anschubfinanzierung von Kooperations- und Netzwerkbeziehungen Forschungseinrichtungen 100% maximal 1 Jahr * im Ausnahmefall 22