Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Förderprogramm THÜRINGEN GREENTECH

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1 Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie Förderprogramm THÜRINGEN GREENTECH

2 Vorwort Die Vereinbarkeit von Massenwohlstand mit der ökologischen Tragfähigkeit unseres Planeten ist eine gesellschaftliche Überlebensfrage. Wir brauchen eine Effizienzrevolution, die CO 2 -Emissionen, Energie- und Materialverbrauch reduziert und zugleich bessere Produkte und Dienstleistungen liefert. Sonst drohen Ökodiktatur oder ökologischer Kollaps. Die theoretisch denkbare Alternative zur Effizienzrevolution, nämlich die Suffizienzrevolution in Form einer freiwilligen Askese aus ökologischer Einsicht, ist in den Wohlstandsgesellschaften politisch wenig plausibel und bei den vier Milliarden Menschen, die ihren langen Marsch zum Wohlstand eben erst angetreten haben, völlig utopisch. Um die Effizienzrevolution zum Erfolg zu führen, brauchen wir internationale Klimaabkommen. Gleichzeitig brauchen wir eine leistungsfähige europäische und nationale Umwelt-, Technologie- und Industriepolitik, die von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird. Denn Innovation braucht zuverlässige Rahmenbedingungen. So schaffen wir einen produktiven Wettbewerb um die besten Ideen. Hier ist auch die Phantasie der Bundesländer gefragt. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Wer Vorreiter ist, hat Zukunft und zwar wirtschaftlich und ökologisch. Der richtige Moment für eine ökologische Industriepolitik in Thüringen ist jetzt, und zwar aus drei Gründen: Erstens hat sich die Aufholagenda, die die Wirtschaftspolitik in Ostdeutschland in den 20 Jahren nach der Wende zu Recht dominiert hat, zunehmend erschöpft. Imitation der Westländer bei niedrigeren Löhnen trägt nicht mehr als wirtschaftspolitisches Konzept. Thüringen braucht einen neuen wirtschaftspolitischen Pioniergeist, der den unternehmerischen Pioniergeist der Thüringer Wirtschaft und insbesondere des innovativen Mittelstands beflügelt. Zweitens hat die Wirtschaftsförderung in Thüringen nur noch ein kleines Zeitfenster mit einer vergleichsweise guten Mittelausstattung bis 2014, das wir nicht ungenutzt verstreichen lassen dürfen. Drittens: Die Konkurrenz schläft nicht. Die neuen ökologischen Produktionscluster bilden sich jetzt und nicht erst in 10 Jahren. Wer vom Wachstumstreiber Umwelttechnologie profitieren möchte, muss jetzt die Weichen für eine ökologische Industriepolitik stellen. Das Wirtschaftsministerium tut dies mit dem vorliegenden Programm Thüringen GreenTech. Thüringen soll der Grüne Motor Deutschlands werden und GreenTech ist der Treibstoff. Matthias Machnig Thüringer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie

3 2 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeiner Teil Seite 3 II. Besonderer Teil: Die Förderinstrumente im Einzelnen Seite 11 1.) 1000-Dächer-Photovoltaik-Programm Seite 11 2.) Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz in KMU (Energieeffizienzprogramm) Seite 13 3.) Richtlinie zur einzelbetrieblichen Technologieförderung Seite 14 4.) Richtlinie zur Förderung von innovativen, technologieorientierten Verbundprojekten, Netzwerken und Clustern (Verbundförderung) 5.) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/ oder des Freistaats Thüringen zur Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung 6.) Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)- GRW-Richtlinie- 7.) EFRE - Wettbewerbsaufrufe zur Transnationalen Zusammenarbeit 8.) Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) und Thüringer Demonstrationszentrum (ThEGAZ) Seite 16 Seite 19 Seite 22 Seite 25 Seite 26

4 3 I. Allgemeiner Teil Der Begriff Grüne Technologien umfasst nicht nur alternative und saubere Methoden der Energieerzeugung durch Wind, Solar, Biomasse, Geothermie oder Gezeitenkraft. GreenTech ist viel mehr als das und betrifft Technologien für Ressourceneffizienz, Elektromobilität, Recycling, Life Science, Biomedizin, Green Chemistry, Bionik, Oberflächentechnik und vieles mehr. Deutschland ist im Bereich GreenTech Weltmarktführer und muss die gigantischen Potenziale für Wachstum und Beschäftigung nutzen. Bereits über Menschen arbeiten heute allein im Bereich der Erneuerbaren Energien. Nach den Prognosen verschiedenster Forschungsinstitute erwarten wir in Deutschland bis 2020 bis zu zwei Millionen neue Jobs im Bereich der Grünen Technologien. Im Vergleich zu anderen Branchen besticht die Umwelttechnologie durch ihr besonders dynamisches Wachstum. Prognosen auf Basis repräsentativer Unternehmensbefragungen lassen erwarten, dass sich der Anteil der Umwelttechnologien am deutschen BIP bis zum Jahr 2020 nahezu verdoppeln wird. Wesentliches Kriterium für den Erhalt der Attraktivität des Standortes Deutschland wird die Rolle als Technologie- und Innovationsführer im Bereich der Umweltindustrie sein. Dem Staat kommt hierbei eine zentrale und verantwortungsvolle Rolle zu. Er muss positive Anreize für eine technologiespezifische Förderung grüner Technologien setzen, um nicht nur die billigsten, sondern alle heute verfügbaren nachhaltigen und sicheren Klimatechnologien auf den Markt zu bringen. Wir fördern nachhaltige Innovationscluster, die Qualifizierung in FuE, die energetische Infrastruktur und internationale Kooperationen im Bereich GreenTech. Wir helfen bei Vermarktung von grünen Dienstleistungen und stellen grüne Investments sicher. Wir verstehen die Öffentliche Hand als innovationstreibenden Einkäufer Grüner Technologien. So werden wir unserer Verantwortung gerecht. Für unsere Zukunft. Für Thüringen. GreenTech: Die Grünen Technologien bilden ein vielschichtig strukturiertes Querschnittsfeld. Neben der Mess- und Verfahrenstechnik zur Erfassung und Überwachung

5 von Schadstoffen und Umweltschäden gliedert sich GreenTech in sechs wesentliche Leitmärkte: 1.) Umweltfreundliche Energien und Energiespeicherung: In dieses Themenfeld fallen alle Vorhaben, die die Entwicklung und Herstellung von Ausrüstungen und Verfahren für effiziente Kraftwerke, zur Verringerung der Emissionen bei der Energieerzeugung, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Energiespeicherung beinhalten und damit zur Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes, der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und zur Nachhaltigkeit in der Energieerzeugung beitragen. Erneuerbare Energien betreffen nicht nur die Erzeugung von Strom durch Wind, Wasser, Solar, Biomasse und Erdwärme, sondern auch von Wärme, z.b. durch Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen. 4 2.) Nachhaltige Mobilität: Der Leitmarkt nachhaltige Mobilität umfasst die Entwicklung und Herstellung von Ausrüstungen und Verfahren zur Steigerung der Energieeffizienz von Verkehrsmitteln, zur Energiespeicherung, zur Verringerung bzw. Vermeidung von verkehrsbedingten Emissionen, zur besseren Auslastung von Verkehrsmitteln und den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrssysteme. Auch für die nachhaltige Mobilität ist die Frage von Energiespeicherung von besonderer Bedeutung. Der Auto-Standort Deutschland muss dringend an der Verbesserung seiner Batterietechnologien arbeiten, um im internationalen Wettlauf zu bestehen und seine Abhängigkeit von asiatischen Zulieferern zu reduzieren. Die Notwendigkeit des Leichtbaus schließt auch die Kunststoffindustrie mit in die Wertschöpfung ein. 3.) Rohstoff- und Materialeffizienz: Energie-, Rohstoff- und Materialeffizienz wird im 21. Jahrhundert zum zentralen Standortfaktor. Hier herrscht ein hohes Einsparpotenzial. 42% der Kosten im verarbeitenden Gewerbe entstehen durch den Energie- und Ressourcenbedarf. Zum Themenfeld Rohstoff- und Materialeffizienz gehören alle Ausrüstungen und Technologien, die zur Reduzierung des Materialeinsatzes pro Produktionseinheit beitragen, die Lebensdauer von Produkten verlängern oder nachwachsende Rohstoffe einsetzen. 4.) Energieeffizienz: Das Themenfeld umfasst die Entwicklung/Herstellung von Ausrüstungen und Verfahren zur Reduzierung des Energieverbrauchs durch Anlagen- und Prozessoptimierung einschließlich Sensorik und intelligenten Steuerungen. Es bestehen weiterhin große Potenziale, die Energieeffizienz von Geräten, Aggregaten und Gebäuden zu verbessern. Die Bereiche der Gebäudesanierung sorgen dabei für eine Wertschöpfung auch im Handwerk und der Kunststoff- und Chemieindustrie. 5.) Kreislaufwirtschaft: Zur Kreislaufwirtschaft gehört die Entwicklung und Anwendung von ressourcen- und materialeffizienten Produktionsverfahren zur Vermeidung von Abfall, zur stofflichen Verwertung von Abfall ( Upcycling ) und Lösungen zur umweltgerechten Entsorgung von nicht vermeidbaren oder verwertbaren Abfällen. Im Bereich der Recycling-Technologien, der aufgrund der Bevölkerungsexplo-

6 sion immer bedeutender wird, hat Deutschland bereits einen Weltmarktanteil von gut 30%. 6.) Nachhaltige Wasserwirtschaft: Vorhaben betreffen das Themenfeld nachhaltige Wasserwirtschaft, wenn Sie die Entwicklung/Herstellung von Ausrüstungen und Technologien zur umweltfreundlichen Bereitstellung, Verteilung und Entsorgung von Wasser sowie zur effizienten Wassernutzung beinhalten. 5 Grüne Dienstleistungen und Qualifikation sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, da sie als Markt-, Innovations- und Professionalisierungstreiber neue Märkte erschließen und darauf ausgerichtet sind, Marketingkonzepte zu entwickeln. Grüne Infrastruktur ist die Voraussetzung für ein rasches Wachsen der Grünen Ökonomie. Zu nennen sind hier Smart Grid-Stromleitungen, die die schwankende Stromerzeugung durch Wind und Wasser ausbalancieren, Elektroladestationen als Tankstellen, umweltfreundliche LED-Ampeln oder nachhaltige Wasserwirtschaft. Grüne Forschung und Entwicklung: Universitäten, wissenschaftliche Institute und private Forschungseinrichtungen sorgen dafür, dass aus grünen Ideen marktfähige Produkte werden und Deutschland führende grüne Forschungsnation bleibt. Grüne Finanzierung & Investment: Bund, Länder und Gemeinden auf der einen und private Investoren auf der anderen Seite stellen finanzielle Mittel zur Förderung von Grünen Technologien zur Verfügung. Entwicklungspotenziale von GreenTech in Thüringen: Die Thüringer Industrie ist in nahezu allen GreenTech-Leitmärkten vertreten. Das Produktund Leistungsspektrum der GreenTech-Unternehmen ist dabei oftmals über mehrere Branchen und Technologiefelder verteilt. Derzeit können mehr als 450 Industrieunternehmen und wirtschaftsnahe Dienstleister dem Bereich der Umwelttechnologien zugeordnet werden (Quelle: Unternehmens- und Technologiedatenbank der LEG). Sie erwirtschaften pro Jahr einen Umsatz von etwa 2 Milliarden Euro und beschäftigen mehr als Arbeitnehmer. Der Hauptanteil am Umsatz dieser Querschnittsbranche entfällt auf über 250 Industrieunternehmen mit knapp 1,8 Milliarden Euro Jahresumsatz. Die Leitmärkte Umweltfreundliche Energien und Energiespeicherung, Material- und Rohstoffeffizienz und die Kreislaufwirtschaft spielen die größte Rolle. Als besonders wichtige Säule der Thüringer Wirtschaft haben sich die Solarunternehmen mit rund Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als einer Mrd. Euro (Stand 2008) etabliert.

7 6 Im Solarcluster Mitteldeutschland, dem Automotive Cluster, der Optik- und Optoelektronik, der Informations- und Kommunikationstechnologien verfügt das Land über erhebliche Innovationspotenziale im Bereich Grüner Technologien. Es besteht eine entwickelte F- und E-Landschaft an den Universitäten Ilmenau, Jena und Weimar, an den Fachhochschulen in Erfurt, Jena, Nordhausen und Schmalkalden. Damit stehen auch Kompetenzcluster zur Verfügung, die in den nächsten Jahren den globalen Trend zu Grünen Technologien unterstützen können. Eines der größten Entwicklungspotenziale für das Land ist der Ausbau der erneuerbaren Energien. Das Thüringer Institut für Nachhaltigkeit und Klimaschutz hat in einer Studie das zusätzliche Nutzungspotenzial der erneuerbaren Energien, das heute bei Terajoule liegt, zwischen und Terajoule bis zum Jahre 2020 errechnet. Damit könnte ein Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch zwischen 29 und 37 % erreicht werden. Der Anteil der Erneuerbaren Energien insgesamt am Gesamtenergieverbrauch lag 2007 in Thüringen bei 16,2 %. Ziel ist es, ihn bis 2020 auf bis zu 30 % zu steigern. Die Energieproduktivität hat sich gegenüber 1991 um 99,5 % erhöht (Deutschland insgesamt 39 %). Angestrebt wird nun, gegenüber 2006 die Energieproduktivität um weitere 30 % zu verbessern. Die Automobilindustrie befindet sich im Umbruch. In den nächsten Jahren wird sich der Trend in Richtung einer energieeffizienten Mobilität weiter fortsetzen. Dabei geht es um die Weiterentwicklung des klassischen Verbrennungsmotors, die Entwicklung von Elektrofahrzeugen, die Nutzung von Wasserstoff- und Brennstoffzelle und anderer technologischer Innovationen. Diese Entwicklung wird auch insgesamt die Zulieferindustrie erreichen. Sie steht vor der Aufgabe in den nächsten Jahren, Beiträge zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität im Automobilsektor zu entwickeln. Mit dem Thüringer Automotive Cluster soll daher eine Green-Mobility-Initiative auf den Weg gebracht werden, in dem koordiniert im Automotive Cluster der Strukturwandel und die Möglichkeiten für zusätzliche Innovationen auf diesem Feld gemeinsam erarbeitet werden.

8 7 Thüringen hat Stärken im Bereich der Mess- und Regeltechnik. Wer in den nächsten Jahren mehr Energie- und Ressourceneffizienz will, muss die Möglichkeiten der Mess- und Regeltechnik nutzen. Das in Thüringen vorhandene Cluster arbeitet an dieser Entwicklungsperspektive. Darin liegen erhebliche Möglichkeiten für neue Verfahren, Produkte und Technologien. Thüringen verfügt durch den Fachbereich Architektur der Bauhaus-Universität Weimar über eine Bündelung von Kompetenzen im Bereich der modernen und zeitgenössischen Architektur und ist Experte im Feld des grünen Bauens. Dem energieeffizienten Bauen für den Endverbraucher aber auch für industrielle Lösungen kommt künftig eine Schlüsselrolle zu. Mit steigenden Energiekosten bekommt der ressourcenoptimierte Einsatz bereits in der Produktion relevanten Einfluss auf den unternehmerischen Erfolg. Eigenheimbesitzern und Mietern stehen nicht verausgabte Mittel durch gesunkene Energiekosten für den Konsum und somit dem regionalen Wirtschaftskreislauf zur Verfügung. Dafür gilt es intelligente Lösungen einzuleiten. Auch der Bereich der Optik- und Optoelektronik ist ein Schlüsselsektor für die weitere Entwicklung. Auch hier liegen erhebliche Potenziale für technologische Innovationen die auch einen Beitrag zu mehr Energie- und Ressourceneffizienz leisten. Damit sind nur einige wichtige Potenzialbereiche und -merkmale genannt. Diese und weitere Thüringer Potenziale sollen im Zukunftsatlas 2020 genauer ermittelt werden, Entwicklungschancen sowie notwendige politische Rahmenbedingungen sollen darin untersucht und bewertet werden. Ziele und Inhalte des Programms Thüringen GreenTech Das Programm Thüringen GreenTech des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie soll zielgerichtet zur Entwicklung von GreenTech in Thüringen beitragen. Die Chancen für Thüringer Unternehmen, am weltweiten Wachstum des GreenTech-Marktes stärker zu partizipieren, sollen durch das Programm signifikant verbessert werden. Ziel ist es, höhere Wertschöpfung und neues Wachstum sowie zusätzliche Beschäftigung zu generieren. Im Interesse einer optimalen und passgenauen Unterstützung förderwürdiger GreenTech- Vorhaben in Forschung, Entwicklung und Anwendung sollen mit dem Programm alle Potenziale für einen zielgerichteten und effektiven Mitteleinsatz im Rahmen der vorhandenen haushaltsrechtlichen- und beihilferechtlichen Spielräume ausgeschöpft werden. Insgesamt werden im Rahmen des Programms Thüringen - GreenTech insbesondere folgende Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich der GreenTech-Themenfelder durch Zuschüsse des TMWAT aus Mitteln des Freistaates Thüringen, des Bundes und der EU-Strukturfonds EFRE und ESF unterstützt: Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienzmaßnahmen, nationale und transnationale Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Investitionen zur Einführung neuester Technologien sowie Technologietransfer, FuE-Verbundprojekte und Netzwerke/Cluster, der Einsatz von Personal in Forschung und Entwicklung,

9 8 sachkapital- und lohnkostenbezogene Investitionen zur Errichtung und dem Ausbau von Betriebsstätten sowie Beratungsaufwendungen von Thüringer Unternehmen. Dafür werden die Fördermöglichkeiten des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie genutzt, die von der Thüringer Aufbaubank umgesetzt werden. Aus folgenden zwei Komponenten wurde das Programm Thüringen - GreenTech erstellt: 1.) Neue GreenTech-Fördermöglichkeiten und -Unterstützungsinstrumente, für die zusätzliche Haushaltsmittel in erheblichem Umfang bereitgestellt werden: 1000-Dächer-Photovoltaik-Programm : Mit dem 1000-Dächer-Solarprogramm wird die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen insbesondere auf kommunalen Dächern und Grundstücken bezuschusst. Besonders unterstützt werden dadurch Bürgersolaranlagen und Stromgenossenschaften, in denen die Bürger stärker als bisher an der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien partizipieren können. Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz in KMU: Es wird ein Energieeffizienzprogramm erarbeitet, welches die Identifizierung von Effizienzpotenzialen in Produktionsgebäuden und -prozessen sowie weiteren Bereichen unterstützen und deren Ausschöpfung durch gezielte Maßnahmen vorantreiben soll. Der Start der Förderung soll Anfang 2011 erfolgen. EFRE Wettbewerbsaufrufe zur transnationalen Zusammenarbeit: Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte zwischen Thüringer Akteuren und Akteuren aus Regionen der Mitgliedstaaten der EU und der EFTA-Staaten. Im Wettbewerbsaufruf 2010 werden FuE-Projekte gefördert, die sich auf den Leitmärkten umweltfreundliche Energien und Energiespeicherung, Rohstoff- und Materialeffizienz, Kreislaufwirtschaft sowie nachhaltige Mobilität bewegen. Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur ThEGA: Ein wichtiges Projekt ist die Einrichtung einer Thüringer Energie-und GreenTech-Agentur (ThEGA), die als zentrales Kompetenz-, Beratungsund Informationszentrum Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kommunen und Verwaltungen sowie private Verbraucher in Fragen rund um die Themen Energie und GreenTech beraten soll. Die Agentur, die bei der LEG Thüringen angesiedelt sein wird, soll den Einsatz grüner Technologien in Thüringen vorantreiben, FuE-Projekte unterstützen und die Weiterentwicklung der Thüringer GreenTech-Branchen begleiten. Mit der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur ist Thüringen das erste Land, das damit eine zentrale Einrichtung geschaffen hat, das die ökologische Modernisierung über eine Koordination und Zusammenarbeit auf zentralen Feldern der Industrie-, der Energie- und Ressourcenpolitik betreiben soll. Damit wird ein wichtiges Instrument geschaffen, das in der Lage ist, die ökologische Modernisierung mit einer industrie- und wachstumspolitischen Perspektive in den nächsten Jahren zu verbinden.

10 9 Thüringer Demonstrationszentrum (ThEGAZ): An die ThEGA wird im Jahr 2011 unter Mitarbeit der LEG sowie von Unternehmen und Branchenverbänden ein Thüringer Demonstrationszentrum (ThEGAZ) angelagert werden, um der Thüringer Industrie die Möglichkeit zu geben, Produkte, Verfahren und Dienstleistungen auf diesem Gebiet auszustellen. Damit sollen Investoren für Thüringer Unternehmen sowie Bildungseinrichtungen die Möglichkeit erhalten, sich über die Entwicklungen im GreenTech- Bereich zu informieren und beraten zu lassen. 2.) Vorhandene Förder- und Unterstützungsinstrumente des TMWAT, die inhaltlich auf die wichtigsten Themenfelder grüner Technologien ausgerichtet wurden, mit neuen Förderschwerpunkten im Bereich GreenTech und verbesserten GreenTech Förderkonditionen: Richtlinie zur einzelbetrieblichen Technologieförderung: Zur besonderen Förderung von FuE-Vorhaben und Investitionen zur Einführung neuester Technologien im Bereich GreenTech können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in den Forschungsstufen industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung einen Zuschlag von 5 % innerhalb der maximal zulässigen Förderquoten erhalten. Ergänzend zur Förderung auf Ausgabenbasis wird für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Förderung auf Kostenbasis eingeführt. Richtlinie zur Förderung von innovativen, technologieorientierten Verbundprojekten, Netzwerken und Clustern (Verbundförderung): Zur besonderen Förderung von FuE-Vorhaben im Bereich GreenTech können FuE-Verbundprojekte von Projektpartnern der gewerblichen Wirtschaft in der Forschungsstufe industrielle Forschung einen Zuschlag von 10 % und in der Forschungsstufe experimentelle Entwicklung einen Zuschlag von 5 % innerhalb der maximal zulässigen Förderquoten erhalten. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung: Für FuE-Tätigkeiten im GreenTech-Bereich werden die maximal mögliche Fördersumme bei Innovationsassistenten und damit auch für den Innovationsassistententeil des Thüringen-Stipendiums Plus erhöht. Bei der Entsendung von FuE-Personal ist ein Zuschlag von 5 % für GreenTech-Projekte innerhalb der Förderhöchstquoten möglich. Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) GRW-Richtlinie Teil I: Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe: Im GRW- Zuschlagsystem, das für Fördervorhaben in bestehenden Betriebsstätten zum Einsatz kommt, wurde das Kriterium "GreenTech" eingeführt. Das Kriterium GreenTech beinhaltet vier Merkmale, mit denen für besondere, nachweisbare Aktivitäten im Bereich der GreenTech-Themenfelder für die betreffenden Unternehmen ein Förderzuschlag von 4% erzielt werden kann.

11 Das Programm Thüringen GreenTech kann bei Bedarf durch die Aufnahme weiterer Förderrichtlinien bzw. -instrumente erweitert werden. Dadurch bietet das Programm die notwendige Flexibilität, um Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen, die im Rahmen der vom TMWAT initiierten wissenschaftlichen Untersuchungen in den nächsten Monaten und Jahren gewonnen werden, zeitnah in Form konkreter Fördermaßnahmen und Schwerpunktsetzungen in das Programm Thüringen- GreenTech einzubringen. So wird für die erneuerbaren Energien eine Bestands- und Potentialanalyse für Thüringen erstellt, um daraus weitere zielgerichtete Schritte zum verstärkten Ausbau in Thüringen abzuleiten. Die wesentlichen Ergebnisse der Analyse sollen bereits Ende 2010 vorliegen. Aber auch aus dem Zukunftsatlas 2020 und der Evaluierung der GRW-Förderung wird sich Bedarf für Ergänzungen und Nachjustierungen im Programm ergeben. Für die Zuwendungsvoraussetzungen, Förderkonditionen und das Förderverfahren gelten die Regelungen der einzelnen Förderrichtlinien. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der für die einzelnen Förderrichtlinien zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowohl aus Landesmitteln, Bundesmitteln und Mitteln der Europäischen Strukturfonds (EFRE und ESF). 10

12 11 II. Besonderer Teil: Die Förderinstrumente im Einzelnen 1.) 1000-Dächer-Photovoltaik-Programm Gegenstand der Förderung: Gefördert wird die Errichtung (insbesondere Projektierung, Anschaffung, Installation) von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf Dächern und an Fassaden von Gebäuden und auf baulichen Anlagen, die Eigentum des nachfolgenden Adressatenkreises sind. Zuwendungsempfänger/ Adressat der Förderung: Thüringer Gebietskörperschaften und deren Eigenbetriebe kommunale Zweckverbände, Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig zum Kreis der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) 1 gehören, gemeinnützige Organisationen, eingetragene Vereine, Genossenschaften und Betreibergesellschaften, die das Errichten und Betreiben von Bürgersolaranlagen zum Zweck haben. Wesentliche Fördervoraussetzungen: Das Vorhaben muss in Thüringen durchgeführt werden. Die Antragstellung muss vor Vorhabensbeginn erfolgen. Die Gesamtfinanzierung des Projektes muss gesichert sein. Die geförderte Photovoltaikanlage muss marktfähig sein. Der Zuwendungsempfänger muss am Standort der PV-Anlage deutlich sichtbar eine Informations- und Anzeigetafel mit Angaben zur Förderung, zum Anlagentyp, Anlagenhersteller/-installateur anbringen sowie eine Visualisierung des aktuellen Anlagenertrags durch ein digitales Display vornehmen. Der Vorhabensbeginn sollte nicht später als drei Monate nach Erteilung eines entsprechenden Bewilligungsbescheides erfolgen. Förderkonditionen: Es wird ein Zuschuss von bis zu 20% der zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Für PV- Anlagen auf Gebäuden und Flächen mit besonderen Gestaltungsanforderungen, Projekte mit innovativem Charakter oder hoher Öffentlichkeitswirksamkeit kann der Zuschuss auf bis zu 40% der förderfähigen Kosten erhöht werden. Dazu gehören insbesondere Integration in denkmalgeschützte Gebäude, besondere Einpassung in traditionelle Dachlandschaften, ganzflächige Dachanlagen in städtebaulich wichtigen Gebieten, PV-Anlagen an Lärm- und Sichtschutzwänden, 1 Es gilt die Definition gemäß Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, (ABl. EU Nr. L 214 vom )

13 12 PV-Anlagen auf versiegelten, aber noch anderweitig genutzten Flächen (wie z.b. Parkplätzen, Lagerplätzen etc.), Es werden Anlagen ab einer Leistung von mindestens 10 kwp gefördert. Der maximal mögliche Zuschuss je Förderfall beträgt Euro. Antragstellung/Bewilligungsstelle: Thüringer Aufbaubank Gorkistraße Erfurt Postfach Erfurt Antragsunterlagen sowie weitere Informationen sind unter zu finden.

14 2.) Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz in KMU (Energieeffizienzprogramm) 13 Die effiziente Verwendung von Energie hat großen Einfluss beim Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Industrie. Energiedienstleistungen und Contracting sind bei KMU wenig verbreitet, obwohl sich oft bedeutende Mehrwerte gegenüber der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Eigenregie erreichen lassen. Durch die finanzielle Unterstützung qualitativ anspruchsvoller Beratung sollen kleine und mittlere Unternehmen in die Lage versetzt werden, sich diesen Herausforderungen zu stellen. Das Programm wird derzeit noch erarbeitet. Zielgruppe der Förderung werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Thüringen sein. Die Richtlinie soll Anfang 2011 in Kraft treten.

15 14 3.) Richtlinie zur einzelbetrieblichen Technologieförderung Zur besonderen Förderung von FuE-Vorhaben und Investitionen zur Einführung neuester Technologien, die Themenfeldern im Bereich GreenTech zugeordnet werden können, erhalten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der bestehenden Förderhöchstquoten in den Forschungsstufen industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung einen Zuschlag von 5 %. Ergänzend zur Förderung auf Ausgabenbasis wird für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Förderung auf Kostenbasis eingeführt. Mit In-Kraft-Treten des Programms Thüringen GreenTech gelten folgende Förderregelungen: Gegenstand der Förderung: - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben - Investitionen zur Einführung neuester Technologien - Technologietransfer - Kaltmietfreistellungen für KMU in Technologie- und Gründerzentren (TGZ) Zur Ermöglichung wissenschaftlich- technischer Lösungen im Bereich der GreenTech- Leitmärkte werden Vorhaben vorrangig auf folgenden Technologiefeldern gefördert. - Umwelttechnik, Energietechnologien (einschließlich regenerative Energietechnik) - Mess-, Steuer- und Regeltechnik - Neue Materialien und Werkstoffe - Produktionstechnik (einschließlich Verfahrenstechnik) - Optik und Optoelektronik - Mikro- und Nanotechniken (einschließlich Systemtechniken) - Biotechnologie - Informations-, Kommunikations- und Medientechnik (einschließlich Software) - Medizintechnik Zuwendungsempfänger/ Adressat der Förderung: Antragsberechtigt für FuE-Vorhaben, Investitionen und Technologietransfer sind: - in der Regel kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (in Ausnahmefällen auch große Unternehmen) - wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen Kaltmietfreistellungen für junge technologieorientierte KMU als Mieter in TGZ sind von deren Trägern und Betreibergesellschaften zu beantragen. Wesentliche Fördervoraussetzungen: Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die der Profilierung einer zukunftsorientierten Wirtschaftsstruktur in Thüringen und der Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Thüringer Unternehmen dienen. Das Vorhaben muss technisch und wirtschaftlich einschätzbar sein, deutliche Marktchancen erwarten lassen und ein hohes, aber kalkulierbares Risiko aufweisen. Es muss der internationale Stand der Technik zumindest erreicht und der Stand der Technik im Unternehmen weit übertroffen werden. Förderkonditionen:

16 15 Die Förderkonditionen sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Fördergegenstand FuE-Vorhaben Investitionen zur Einführung neuester Technologien Technologietransfer Antragsberechtigte maximale Förderquote Förderhöchstsumme industrielle Forschung experimentelle Entwicklung kleine Unternehmen 70%* 45%* mittlere Unternehmen 60%* 35%* große Unternehmen 2 50%* 25%* wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen für nichtwirtschaftliche 70% Tätigkeit 1 im Ausnahmefall: 90% kleine Unternehmen 50%* mittlere Unternehmen 40%* große Unternehmen 2 30%* 2 Mio. je Vorhaben je Forschungseinrichtung je Forschungseinrichtung 2 Mio. je Vorhaben wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen für nichtwirtschaftliche 70% 1 Mio. je Vorhaben Tätigkeit 1 KMU wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen für nichtwirtschaftliche Tätigkeit 1 35% 1 Mio. je Vorhaben je Patent 35% Technologietransferveranstaltungen: 50% je Patent pro Jahr Kaltmietfreistellung in Technologie- und Gründerzentren Träger und Betreibergesellschaften der TGZ (Begünstigte: KMU) Kaltmietfreistellung (auf die ersten 3 Jahre nach Gründung begrenzt) je KMU und Jahr, maximal Zuschuss je TGZ und pro Jahr 1 für wirtschaftliche Tätigkeiten --> Förderung wie Unternehmen 2 im Ausnahmfall * enthält 5 % Aufschlag für Projekte, die GreenTech-Feldern zugeordnet werden können Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Förderung der Kaltmietfreistellungen stellt eine De-minimis-Beihilfe dar. Die einzelbetriebliche Technologieförderung erfolgt aus Mitteln des Freistaates Thüringen, des Bundes sowie der EU im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Antragstellung/Bewilligungsstelle: Zuständige Bewilligungsbehörde ist die Thüringer Aufbaubank Gorkistraße Erfurt Postfach Erfurt Antragsunterlagen sowie weitere Informationen sind unter zu finden.

17 4.) Richtlinie zur Förderung von innovativen, technologieorientierten Verbundprojekten, Netzwerken und Clustern (Verbundförderung) Zur besonderen Förderung von FuE-Vorhaben, die Themenfeldern im Bereich GreenTech zugeordnet werden können, wird für FuE-Verbundprojekte von Projektpartnern der gewerblichen Wirtschaft in der Forschungsstufe industrielle Forschung ein Zuschlag von 10 % und in der Forschungsstufe experimentelle Entwicklung ein Zuschlag von 5 % innerhalb der Förderhöchstquoten gewährt. Mit In-Kraft-Treten des Programms Thüringen GreenTech gelten folgende Förderregelungen: Gegenstand der Förderung: FuE-Verbundprojekte Koordinierungsstellen von Netzwerken und Clustern Verbundprojekte sind Projekte zwischen mindestens zwei Unternehmen, wobei ein Unternehmen ein KMU sein muss, oder Projekte zwischen mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung. Ihr Inhalt soll technologieorientiert, vom Bedarf des Marktes getrieben und auf die Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen gerichtet sein. Zur Ermöglichung wissenschaftlich- technischer Lösungen im Bereich der GreenTech- Leitmärkte werden Vorhaben vorrangig auf folgenden Technologiefeldern gefördert: - Umwelttechnik, Energietechnologien (einschließlich regenerative Energietechnik) - Mess-, Steuer- und Regeltechnik - Neue Materialien und Werkstoffe - Produktionstechnik (einschließlich Verfahrenstechnik) - Optik und Optoelektronik - Mikro- und Nanotechniken (einschließlich Systemtechniken) - Biotechnologie - Informations-, Kommunikations- und Medientechnik (einschließlich Software) - Medizintechnik Zuwendungsempfänger/Adressat der Förderung: Antragsberechtigte für FuE-Verbundprojekte sind: KMU der gewerblichen Wirtschaft Forschungseinrichtungen in Verbindung mit KMU große Unternehmen in Verbindung mit KMU große Unternehmen in Verbindung mit Forschungseinrichtungen (Ausnahme) Antragsberechtigte für die Koordinierungsstellen sind: organisatorische Zusammenschlüsse von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mindestens 8 KMU, Forschungs- und Bildungseinrichtungen). Wesentliche Fördervoraussetzungen: FuE-Verbundprojekte 16

18 17 müssen durch einen anspruchsvollen Innovationsgehalt gekennzeichnet sein, das Niveau der angestrebten Ergebnisse soll es ermöglichen, den Stand der bisherigen Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in der Umsetzung deutlich zu übertreffen müssen ein technisches und wirtschaftliches Risiko haben, das durch die öffentliche Förderung kompensiert wird müssen von volkswirtschaftlicher Bedeutung sein, d.h. zur Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bzw. zur Sicherung/Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze beitragen sollen dem Marktbedarf nachvollziehbar entsprechen müssen in ausgewogener, tatsächlicher Zusammenarbeit der Partner bearbeitet werden. Großunternehmen müssen den Anreizeffekt der Förderung nachweisen. Koordinierungsstellen sollen die Steigerung der FuE-Tätigkeit der KMU anregen sollen die technologische Zusammenarbeit verbessern und damit die Innovationskraft der KMU stärken sollen zur Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bzw. Sicherung/Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze beitragen. Der Anreizeffekt der Förderung ist darzustellen. Förderkonditionen: Die Förderkonditionen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: maximale Förderquote Fördergegenstand Antragsberechtigte industrielle Forschung Verbundprojekte Koordinierungsstellen von Netzwerken und Clustern experimentelle Entwicklung kleine Unternehmen 80%** 60%* mittlere Unternehmen 75%** 50%* große Unternehmen 2 65%** 40%* Forschungseinrichtungen für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten 1 100% Netzwerke/ Cluster Personal- und Sachausgaben: degressive Förderung: 100% / 80% / 60% / 40% / 20% nicht degressive Förderung: 50% Investitionsausgaben (Ausstattung der Koordinierungsstelle: kleine Unternehmen 50% mittlere Unternehmen 40% große Unternehmen 30% Förderhöchstsumme/ Dauer pro Jahr und Antragsteller (Ausnahme: bis 7,5 Mio. je Projektpartner und Projekt), Dauer: bis 2 Jahre (Ausnahme: bis 3 Jahre) je Netzwerk/ Cluster pro Jahr (Ausnahme: pro Jahr), Dauer: bis 5 Jahre (Ausnahme: bis 10 Jahre) 1 für wirtschaftliche Tätigkeiten --> Förderung wie Unternehmen 2 im Ausnahmefall * enthält 5 % Aufschlag für Projekte, die GreenTech-Feldern zugeordnet werden können ** enthält 10 % Aufschlag für Projekte, die GreenTech-Feldern zugeordnet werden können

19 18 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Verbundförderung erfolgt aus Mitteln des Freistaates Thüringen sowie der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Antragstellung/ Bewilligungsstelle: Das Förderverfahren ist zweistufig. Vorhabenskurzbeschreibungen und Anträge sind an die Thüringer Aufbaubank Gorkistraße Erfurt Postfach Erfurt Tel.: Fax: info@aufbaubank.de zu richten. Antragsunterlagen und weitere Informationen sind unter zu finden.

20 5.) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/ oder des Freistaats Thüringen zur Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung Zur besonderen Förderung von FuE-Tätigkeiten, die Themenfeldern im GreenTech-Bereich zugeordnet werden können, werden die maximal möglichen Fördersummen bei Innovationsassistenten und damit auch für den Innovationsassistententeil des Thüringen-Stipendiums Plus erhöht. Die maximale Förderquote bei der Entsendung von FuE-Personal enthält einen Zuschlag von 5 % für GreenTech-Projekte. Die Änderungen treten nach Anmeldung und Genehmigung bei der EU-Kommission in Kraft. Gegenstand der Förderung: 1. Ausgaben für Thüringen-Stipendien, 2. Personalausgaben für neueinzustellende Innovationsassistenten, 3. Ausgaben für Thüringen-Stipendium Plus 4. Ausgaben für die Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal. 5. Ausgaben für die Entsendung von FuE-Personal 6. Ausgaben für die Anschubfinanzierung von Kooperations- und Netzwerkbeziehungen Zur Ermöglichung wissenschaftlich- technischer Lösungen im Bereich der GreenTech- Leitmärkte werden Vorhaben vorrangig auf folgenden Technologiefeldern gefördert: - Umwelttechnik, Energietechnologien (einschließlich regenerative Energietechnik) - Mess-, Steuer- und Regeltechnik - Neue Materialien und Werkstoffe - Produktionstechnik (einschließlich Verfahrenstechnik) - Optik und Optoelektronik - Mikro- und Nanotechniken (einschließlich Systemtechniken) - Biotechnologie - Informations-, Kommunikations- und Medientechnik (einschließlich Software) - Medizintechnik Zuwendungsempfänger/Adressat der Förderung: Antragsberechtigt für die Fördergegenstände 1-5 sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Freistaat Thüringen und für die Anschubfinanzierung von Kooperations- und Netzwerkbeziehungen (6) Forschungseinrichtungen mit einem Sitz im Freistaat Thüringen. In begründeten Einzelfällen können mit Zustimmung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie auch größere Unternehmen gefördert werden. Dies gilt nicht für die Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal (4). Großunternehmen haben den Anreizeffekt der Förderung bei der Antragstellung nachzuweisen. Wesentliche Fördervoraussetzungen: Die Förderung von Thüringen-Stipendien, Innovationsassistenten und Thüringen-Stipendium Plus (1-3) erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Es gilt die Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf 19

21 20 De-minimis -Beihilfen. Für die anderen Fördergegenstände (4-6) gilt der Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI). Bei den Thüringen-Stipendien wird die Vergabe von Firmenstipendien an Doktoranden oder Studenten der Mathematik, Informatik bzw. einer natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung einer Hochschule gefördert. Voraussetzung für die Förderung nach den anderen Fördergegenständen ist die Vorlage eines FuE-Themas (2 und 3) bzw. von FuE-Projekten (4-6). Die FuE-Projekte bei der Entsendung von FuE-Personal müssen den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sein. Förderkonditionen: Richtlinie zur Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung Fördergegenstand Antragsberechtigte Maximale Quote Förderhöchstsumme Bemerkungen Thüringen-Stipendium Student Thüringen-Stipendium Doktorand Thüringen-Stipendium Weiterbildungsmaster-Student KMU 80% Großunternehmen 60% KMU 80% Großunternehmen 60% KMU 80% Großunternehmen 60% pro Monat über 24 Monate, als Ausnahme auch 36 Monate möglich De-minimis- Beihilfe Innovationsassistent KMU 50% Großunternehmen 35% ***/ Jahr ***/ Jahr ***/ Jahr ***/ Jahr De-minimis- Beihilfe Thüringen-Stipendium Plus 1. Phase: Thüringen-Stipendium 2. Phase: Innovationsassistent maximal 3 Jahre, davon Innovationsassistent max. 2 Jahre De-minimis- Beihilfe Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal KMU 50% max. 3 Jahre Entsendung von FuE-Personal Anschubfinanzierung von Kooperations- und Netzwerkbeziehungen Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen Forschungseinrichtungen 100%* Grundlagenforschung 70%* Industrielle Forschung 45%* Experimentelle Entwicklung 100%* Grundlagenforschung 60%* Industrielle Forschung 35%* Experimentelle Entwicklung 100%* Grundlagenforschung 50%* Industrielle Forschung 25%* Experimentelle Entwicklung 100% max. 1 Jahr Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Freistaats Thüringen und/oder Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). * enthält 5 % Aufschlag für Projekte, die GreenTech-Feldern zugeordnet werden können *** bei FuE-Tätigkeiten, die Themenfeldern im GreenTech-Bereich zugeordnet werden können

22 21 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Freistaates Thüringen sowie der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF). Inkrafttreten Voraussichtliches Inkrafttreten: (nach Anmeldung und Genehmigung bei der EU- Kommission). Antragstellung/ Bewilligungsstelle: Thüringer Aufbaubank Gorkistraße Erfurt Postfach Erfurt Tel.: Fax: info@aufbaubank.de Antragsunterlagen sowie weitere Informationen sind unter zu finden.

23 6.) Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)- GRW-Richtlinie- Teil I: Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe Gegenstand der Förderung: Zuschüsse können gewährt werden für: a) die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, b) die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, c) die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte, d) die grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte. Zuwendungsempfänger/Adressat der Förderung: Zuwendungsempfänger sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes sowie gemeinnützige, außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, die ein förderfähiges Investitionsvorhaben in einer in Thüringen durchführen oder beabsichtigen, mit dem Vorhaben eine Betriebsstätte in Thüringen zu errichten. Wesentliche Fördervoraussetzungen: Eine Förderung kann erfolgen, wenn es sich um Investitionsvorhaben privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes handelt; wenn der Antrag vor Investitionsbeginn bei der Thüringer Aufbaubank gestellt wurde und die Thüringer Aufbaubank schriftlich vor Investitionsbeginn bestätigt hat, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt sind; wenn mit der Investition die Schaffung neuer bzw. die Sicherung vorhandener Arbeitsplätze gewährleistet wird; wenn das Unternehmen mehr als 50 % seines Umsatzes aus einer förderfähigen Tätigkeit gemäß GRW-Richtlinie erzielt; wenn die Finanzierung der Investitionsvorhaben gesichert ist (Vorlage einer vorbehaltlosen Durchfinanzierungsbestätigung); wenn das Investitionsvolumen mindestens EUR beträgt; wenn der Antragsteller seine Zustimmung zur Veröffentlichung der Förderdaten erteilt hat. 22 Förderkonditionen: alternativ ist sachkapital- oder lohnkostenbezogener Zuschuss möglich

24 23 Es gelten folgende maximale Subventionswerte (einschl. anderer öff. Förderung): Kleine Unternehmen 50 % mittlere Unternehmen 40 % große Unternehmen 30% Bemessungsgrundlage sind die nach der GRW-Richtlinie förderfähigen Kosten. Errichtungsinvestitionen können mit einem Zuschuss unter Berücksichtigung anderer in Anspruch genommener öffentlicher Finanzierungsmittel (z.b. Investitionszulage) bis zur Höhe des maximal zulässigen Subventionswertes gefördert werden. Der Zuschuss für sonstige Investitionen (außer Errichtungsinvestitionen)wird aus Basisfördersatz und Zuschlägen ermittelt. Basisfördersatz Kleine Unternehmen 20 % mittlere Unternehmen 20 % große Unternehmen 15% Zuschläge zum Basisfördersatz Der Basisfördersatz kann um bis zu 15 Prozent-Punkte bis zur Höhe des maximal zulässigen Subventionswertes angehoben werden. Die Zuschläge werden anhand eines Zuschlagsystems berechnet. Für Unternehmen, die bereits 6-mal und öfter aus Mitteln der GRW gefördert wurden, wird kein Zuschlag gewährt. Zur Umsetzung der GreenTech-Strategie wurde im April 2010 das "GRW-Zuschlagsystem" geändert, das für Fördervorhaben in bestehende Betriebsstätten zum Einsatz kommt. Seitdem kommt das Kriterium GreenTech zur Anwendung. Das Kriterium GreenTech beinhaltet vier Merkmale, mit denen für besondere, nachweisbare Aktivitäten im Bereich der GreenTech- Themenfelder für die betreffenden Unternehmen ein Förderzuschlag erzielt werden kann. 1. Unternehmenszertifikate (z.b. EMAS und ISO Zertifikate), 2. Produktzertifikate (z.b. Zertifizierungen nach Öko-Design-Richtlinie), 3. nachhaltiges Bauen bzw. Primärenergiebedarf nach EnEV 2009 und 4. sonstige GreenTech-Aktivitäten (z.b. GreenTech -Kooperationen mit Unis/Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Inanspruchnahme besonderer Beratungsleistungen im Green- Tech Bereich etc.). Antragstellung/ Bewilligungsstelle: Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Thüringer Aufbaubank Gorkistraße Erfurt Postfach Erfurt Tel.: Fax: info@aufbaubank.de

25 24 Die Anträge sind formgebunden auf amtlichen Formularen bei der Thüringer Aufbaubank einzureichen. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal: Die Unterlagen und weitere Informationen finden sich im Internet unter:

26 25 7.) EFRE - Wettbewerbsaufrufe zur Transnationalen Zusammenarbeit Gegenstand der Förderung: Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte zwischen Thüringer Akteuren und Akteuren aus Regionen der Mitgliedstaaten der EU und der EFTA-Staaten. Im Wettbewerbsaufruf 2010 werden nur FuE-Projekte gefördert, die sich auf den Leitmärkten umweltfreundliche Energien und Energiespeicherung, Rohstoff- und Materialeffizienz, Kreislaufwirtschaft sowie nachhaltige Mobilität bewegen. Im Rahmen eines neuen Wettbewerbsaufrufes im Jahr 2011 ist eine weitere Förderung von transnationalen Forschungs- und Entwicklungsprojekten geplant. Zuwendungsempfänger/Adressat der Förderung: KMU, Wirtschaftsverbände und -kammern, Gemeinden, Landkreise und deren Zusammenschlüsse, Umweltverbände, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen, Einrichtungen und Träger des Technologietransfers oder Koordinierungsstellen von Netzwerken bzw. Technologieclustern, Applikations-, Technologie- und Gründerzentren sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Wesentliche Fördervoraussetzungen: Es sollen vornehmlich Vorhaben mit Kooperationspartnern unterstützt werden, die ihren Sitz in den folgenden Kooperationsregionen haben: Castilla y Leòn (Spanien), Franche-Comté und Picardie (Frankreich), Friuli-Venezia Giulia (Italien), Kärnten und Steiermark (Österreich), Länsi-Suomi (Finnland), Litauen, Malopolska (Polen), Moravskoslezko (Tschechien), Ungarn, Vestlandet (Norwegen), West-Ukraine (Ukraine) und West-Wales (Großbritannien). Die Einbeziehung von Kooperationspartnern aus abweichenden Regionen ist möglich, jedoch zu begründen. Förderkonditionen: Der Zuschuss beträgt max. 75 % der zuschussfähigen Ausgaben. Gefördert werden ausschließlich die Aktivitäten der Thüringer Partner. Detaillierte Festlegungen zu den förderfähigen Aktionen und den förderfähigen Ausgaben erfolgen im Rahmen der Wettbewerbe. Antragstellung: Berücksichtigungsfähig im Rahmen des Wettbewerbsaufrufes 2010 sind alle bis zum 30. Juni 2010 eingegangenen Förderanträge. Bewilligungsstelle ist die LEG Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbh Koordinierungsstelle TNA Mainzerhofstraße Erfurt Tel.: oder -394 Fax:

27 26 8.) Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) und Thüringer Demonstrationszentrum (ThEGAZ) Die ThEGA ist das zentrale Kompetenz-, Beratungs- und Informationszentrum des Freistaates Thüringen für die Bereiche Energie und GreenTech. Die Agentur wird ab Juli/August 2010 von der LEG Thüringen im Auftrag des TMWAT eingerichtet und betrieben. Thüringer Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kommunen und Verwaltungen sowie private Verbraucher bei Fragen, Anliegen und Vorhaben werden rund um die Themen Energie und GreenTech durch entsprechende Vermittlung der zuständigen Leistungsträger und durch eine umfassende Bereitstellung relevanter Informationen unterstützt. Kernaufgaben sind: - Bündelung der Initiativen zur Energieberatung, Weiterbildung und zu Informationsveranstaltungen, - Vernetzung von Marktakteuren zur Nutzung von Synergien - Aufbau von Netzwerken zum Informations- und Erfahrungsaustausch unterschiedlicher Zielgruppen, - Entwicklung von Strategien zum Ausbau erneuerbarer Energien in Thüringen, - Information zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten der EU, des Bundes und des Landes bei Vorhaben im Bereich der Energieeffizienz und dem Ausbau der erneuerbaren Energien, - Unterstützung bei der neutralen, vorwettbewerblichen Energieberatung der Endverbraucher (Kommunen, Unternehmen, private Haushalte) im Sinne einer Initialberatung und Vermittlung weiterführender Fachberatungen, - Unterstützung bei Schwerpunktsetzung für Forschung und Entwicklung grüner Technologien sowie bei der Weiterentwicklung von Wertschöpfungsketten im Bereich GreenTech - Unterstützung bei innovativen Weiterentwicklungen im Bereich nachhaltiger Mobilität, insbesondere auf dem Gebiet der Elektromobilität - Konzeptionierung und Aufbau eines Demonstrationszentrums (ThEGAZ) An die ThEGA wird unter Mitarbeit der LEG, von Unternehmen und Branchenverbänden ab dem Jahr 2011 ein Thüringer Demonstrationszentrum (ThEGAZ) angelagert. Der Thüringer Industrie wird somit die Möglichkeit gegeben, ihre Produkte, Verfahren und Dienstleistungen auf diesem Gebiet auszustellen. Potentielle Investoren, Thüringer Unternehmen, Forschungsund Bildungseinrichtungen und insbesondere die breite Öffentlichkeit erhalten die Möglichkeit, sich über die Entwicklungen und Anwendungen im GreenTech-Bereich zu informieren.

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