Aktuelle Probleme und Fragen des Waffenrechts. Güstrow,

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Transkript:

Aktuelle Probleme und Fragen des Waffenrechts Güstrow, 9.03.2013

Verschärfung der Kriterien für die Zuverlässigkeit geplant 06.03.2013 Der Bundesrat hat sich in seiner 906. Sitzung vom 01.02.2013 mehrheitlich für eine weitere Verschärfung des Waffenrechts ausgesprochen. In Zukunft sollen die Waffenbehörden im Rahmen der Prüfung der Zuverlässigkeit auch eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzämtern einholen. Wörtlich sagte der (damalige) niedersächsische Innenminister Schünemann vor dem Bundesrat: "Sicherheitspolitisch reicht es nicht aus, nur den illegalen Waffenbesitz in der rechtsextremen Szene zu bekämpfen. Auch legale Schusswaffen gehören nicht in die Hände von Extremisten. Im Waffengesetz gibt es zwar Regelungen, die das Ziel verfolgen, den Waffenbesitz von Extremisten zu unterbinden. In der Praxis greifen diese Regelungen allerdings nur selten. Das liegt vor allem daran, dass die Waffenbehörden nicht alle Informationen erhalten, die sie brauchen, obwohl sie verfügbar wären.".

Schießen von Jugendlichen Grundsätzlich gilt, dass sich eine Standaufsicht unter Vorlage des Personalausweises oder eines sonstigen Dokumentes vom Alter jugendlicher Personen überzeugen muss. Kann eine jugendliche Person - gleich, wie alt sie aussieht - einen Altersnachweis nicht erbringen so darf sie nicht zum Schießen zugelassen werden. Die Ausrede, die Gäste hätten erwachsen ausgesehen, kann unter keinen Umständen akzeptiert werden. Ab 16 kann ein Jugendlicher ohne Einverständnis der Sorgeberechtigten auf einem Schießstand mit Kleinkaliber-Waffen schießen. Mit Großkaliber-Waffen darf erst ab 18 Jahren geschossen werden. Grundsätzlich dürfen Gastschützen nicht allein auf den Schießstand gelassen werden. Wenn eine ordnungsgemäße Aufsicht nicht sicher gestellt werden kann, dann müssen Gastschützen abgewiesen werden. Der Deutsche Schützenbund e.v. weist alle seine Vereine und deren Vorstände auf ihre Pflichten zur Einhaltung der waffenrechtlichen Bestimmungen hin. Die Missachtung elementarer waffenrechtlicher Regelungen ist verbandsschädigendes Verhalten und wird vom DSB nicht hingenommen.

Schusswaffen in Deutschland - Eine Übersicht Nach einer ersten Auswertung des NWR beläuft sich die Zahl der registrierten Schusswaffen in Deutschland bei knapp 5,5 Millionen und liegt damit deutlich unter den bisher in der Öffentlichkeit diskutierten Schätzungen, die zwischen fünf und über zehn Millionen schwankten.

Schusswaffen in Deutschland - Eine Übersicht Das Bundeskriminalamt hat das Bundeslagebild 2011 veröffentlicht. Danach ging die Zahl der Straftaten um 9% zurück. Von 5'600'000 legal besessenen Waffen wurden nur 5 (!) im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellt. Im Jahr 2011 wurden 35.033 Verstöße gegen Waffengesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz verzeichnet, 2010 38.338. Das ist ein Rückgang um 9%.

Straftaten mit Schusswaffen in Deutschland Die Zahl der Straftaten mit Schußwaffen ging 2011 zurück. "Messer sind unser Alltagsproblem. Die Messer, und nicht die Schußwaffen wie etwa Pistolen, sind aus Sicht der Ermittler das häufigste Tatmittel bei Tötungsdelikten". Mit diesen Worten zitiert die Tageszeitung Wiesbadener Kurier einen Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Westhessen

Nationales Waffenregister Seit 01.01.2013 arbeitet das Nationale Waffenregister (NWR). Das NWR Ist nicht geheim, wer sich informieren will, wie das NWR aufgebaut ist und welche Daten erfasst werden, kann sich jederzeit im Internet http://www.bva.bund.de/nn_2143576/de/aufgaben/abt III/NWR/node.html? nnn=true Darüber informieren. Die Behörden der Kreise und kreisfreien Städte haben ihre Datenbestände in das NWR eingegeben. Allerdings tauchen dabei jetzt diverse Uraltprobleme auf, z.b. fehlende oder falsche Kaliber, unklare Herstellerangaben, fehlende oder falsche Modellbezeichnungen usw. Alle diese Probleme müssen geklärt werden. Deshalb kann es sein, dass einige Waffenbesitzer diesbezügliche Post von den Behörden erhielten oder noch erhalten werden, in denen es um den Datenabgleich und die Korrektur von Daten geht. Bitte unterstützen Sie die Behörden bei ihrer Tätigkeit.

Nationales Waffenregister Weder das NWR noch das WaffG kennen Auskunftspflichten der Vereine über den Bestand an Waffen bei ihren Mitgliedern noch über bei den Mitgliedern vorhandene Genehmigungen wie Pulverscheine, Jagdscheine Munitionserwerbsscheine oder auch Sammler-WBK. Vereins-Waffenregister und ähnliche Datensammlungen entsprechen auch nicht den Vorgaben des Datenschutzes und sollten deshalb unterbleiben.

Waffen in Mecklenburg-Vorpommern Hintergrundzahlen und Details, Stand 30. September 2012 Die 80452 erlaubnispflichtigen Schusswaffen teilen sich auf in 58.267 Langwaffen 22.185 Kurzwaffen Der Anteil der Waffenbesitzer an der Bevölkerung beträgt etwas mehr als 1,3%. Den größten Anteil an den Waffenbesitzer bilden die Jäger mit 55,3% (Vorjahr 53%) Tendenz weiter zunehmend. Sportschützen bilden mit 39,1% (Vorjahre 39,5%, 41,3%, 41,4%) die zweitgrößte Gruppe der Waffenbesitzer, Tendenz abnehmend. Im Durchschnitt besitzt jeder Waffenbesitzer 3,7 erlaubnispflichtige Schusswaffen, Jagdscheininhaber besitzen im Durchschnitt 4,0 (Vorjahre 4,0; 3,9) Waffen, Sportschützen im Durchschnitt 3,0 (Vorjahre: 2,9; 2,8). Bei Jägern kommt auf ca. 5,7 Langwaffen eine Kurzwaffe, bei Sportschützen auf 1,3 Langwaffen eine Kurzwaffe. Es gibt im MV 183 ortsfeste Schießstätten und 29 mobile. Die meisten Schießstätten gibt es im Kreis Vorpommern-Greifswald (54).

Waffen in Mecklenburg-Vorpommern Jahr Zahl der privaten Waffenbesitzer Zahl der privaten Waffen 1992 11908 24378 1993 14237 30525 1994 16143 35979 1995 17251 43517 1996 18555 46980 1997 20032 53398 1998 20825 57492 1999 21688 60406 2000 21527 64172 2001 21631 67105 2002 24107 73128 2003 24012 74210 2004 24375 75861 2005 24898 77431 2006 23838 77585 2007 24500 77628 2008 24100 81172 2009 22361 78696 2010 22192 79936 2011 21506 79299 2012 21642 80452

Güstrow, 10.03.2012

Zunahme der Zahl der Jäger ist Deutschland-weiter Trend Genau 357.114 Naturbegeisterte haben in der Jagdsaison 2011/2012 ihren Jagdschein gelöst. Das sind 5.282 oder 1,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Zahl der Inhaber des Grünen Abiturs steigt seit der Wiedervereinigung Deutschlands nach Angaben des Deutschen Jagdschutzverbands (DJV) kontinuierlich an.

Waffenrechtliche Genehmigungen für Sportschützen im LSV-MV Analyse der Jahre 2004-2012

Anträge insgesamt insgesamt davon bestätigt davon abgelehnt 2004 421 337 84 2005 609 496 113 2006 464 435 29 2007 430 403 27 2008 465 421 44 2009 438 389 49 2010 343 307 36 2011 356 292 64 2012 357 297 60

davon dritte und weitere KW bestätigte Anträge davon dritte und weitere KW 2004 337 7 2005 496 9 2006 435 3 2007 403 27 2008 372 7 2009 359 11 2010 307 14 2011 292 8 2012 297 4

Anträge je Disziplin die 10 Disziplinen mit den meisten genehmigten Anträgen sind 2012 Disziplin 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2.40 - KK-Sportpistole 46 110 75 77 61 90 66 64 59 2.53 - GK-Pistole, Kal. 9 mm Luger 48 66 58 45 53 54 41 33 38 1.40 - KK-Sportgewehr 54 64 47 22 22 17 18 18 30 3.10 - Flinte, Trap 28 48 34 27 34 33 22 21 25 2.55 - GK-Revolver Kal. 357 Mag 27 34 45 41 31 32 27 16 25 1.58 - Ordonnanzgewehr 76 71 63 44 32 26 21 19 20 1.41 - KK-Sportgewehr - Auflage 30 46 35 40 37 30 19 2.45 - Zentralfeuerpistole 13 15 12 10 7 8 5 8 10 1.45 - KK-Sportgewehr, Mehrlader 13 45 40 31 22 15 10 4 10 1.80 - KK-Liegendkampf 25 34 13 6 8 6 2 8 3

Anträge ja Kaliber, 2012 die 7 häufigsten genehmigten Kaliber sind Kaliber 2012 Absolut.22 lfb 138 9 mm Luger 47.357 Magnum 26 12/70 20.45ACP 9 6,5x55 8 7,62x54R 7.223Rem 4

Anträge je LV-spezifische-Disziplin (bestätigt) Disziplin 2009 2010 2011 2012 MV 1.49 GK- Gewehr, halbautomatisch 18 16 4 6 MV 1.48 KK- Gewehr, halbautomatisch 4 6 4 3 MV 1.40.2 KK- Repetiergewehr 1 - - - Güstrow, 9.03.2013

Bedürfnisbestätigungen Im Waffengesetz steht im 4 (4) 4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen. Die zuständige Behörde kann auch nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen. Bei Bedürfnisbestätigungen sind also zwei Fälle zu unterscheiden: 1. Regelüberprüfung drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtl. Genehmigung 2. anlassbezogenen Bedürfnisprüfung Was dabei genau geprüft wird, steht in der WaffVwV

Regelüberprüfung drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtl. Genehmigung Für die erneute Überprüfung des Bedürfnisses nach 4 Abs. 4 Satz 1 gelten ansonsten dieselben Grundsätze wie für die Prüfung bei der Ersterteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis. Der Schütze braucht hier also eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes darüber, dass - der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1); - die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportordnung nach 15 Abs. 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2); das ist der Fall, wenn mit ihr nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des Antragstellers auch geschossen werden kann.

anlassbezogenen Bedürfnisprüfung Mit der Regelung des 4 Abs. 4 Satz 3 wird der Behörde das Ermessen eingeräumt, auch nach der bisher einmaligen Regelüberprüfung nach drei Jahren, das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen, d.h. wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Waffenbesitzer kein Bedürfnis mehr hat. Mit 4 Abs. 4 Satz 3 wird keine Regelüberprüfung alle drei Jahre eingeführt. Hiermit soll die Grundlage geschaffen werden, Fällen nachgehen zu können, in denen der Waffenerlaubnisinhaber offensichtlich kein Bedürfnis mehr hat. Der Prüfungszeitraum umfasst in der Regel die letzten zwölf Monate. Hier reicht die Vorlage geeigneter Nachweise, z.b. eine Bescheinigung des Vereins, oder die Vorlage eines Schießbuchs oder die Vorlage von Urkunden bzw. Starterlisten von überregionalen Wettkämpfen sowie ein Nachweis, dass der Schütze Mitglied im Verband ist. Als Nachweis reicht das Mitgliedskärtchen aus

Probleme bei Anträgen Die Vereinsvorstände haben bei den Anträgen eine große Verantwortung, die sie aber auch wahrnehmen müssen. Die Vereinsvorstände müssen Anträge ihrer Mitglieder darauf überprüfen, dass eine Disziplin angegeben ist und dass diese Disziplin tatsächlich aus dem Sportprogramm des Deutschen Schützenbundes kommt. Die Vereinsvorstände sollten auch überprüfen, ob die beantragte Waffe für die angegebene Disziplin überhaupt verwendbar (zugelassen) ist. Anträge für nicht zugelassene Waffen werden nicht bestätigt. Das betrifft auch Anträge auf Waffen, die nach 6 AWaffV vom Schießsport ausgeschlossen sind (z.b. zu kurzer Lauf oder Hülsenlänge unter 40mm). Die Vereinsvorstände müssen ihre Mitglieder beraten, ob eine Waffe wirklich für eine Disziplin geeignet ist. Ungeeignete Waffen werden nicht bestätigt! Abgelehnt werden auch Anträge, bei denen Disziplin, Waffenmodell oder genaue Kaliberangabe fehlen.

Probleme bei Anträgen Warum Ablehnung Im Antrag ist die Disziplin 2.40 ausgedruckt, der Antragsteller hat aber eine für die Disziplin nicht zugelassene Waffe eingetragen. Güstrow, 10.03.2012

Probleme bei Anträgen Warum Ablehnung Kaliber, Typbezeichnung und Lauflänge fehlen. Angekreuzt zudem der Waffentyp Kurzwaffe Einzellader. Solche Anträge sind nicht genehmigungsfähig!

Probleme bei Anträgen Warum Ablehnung Die Lauflänge des Revolvers (7½ ) ist für die Disziplinen, in denen der Revolver sportlich eingesetzt werden könnte, zu groß. Zulässig sind nur Lauflängen bis 6.

Probleme bei Anträgen Warum Ablehnung Für die Genehmigung des Antrags auf eine dritte oder weitere Kurzwaffe ist die Teilnahme an regulären Wettkämpfen oberhalb der Vereinsebene notwendig. Ohne solche Nachweise besteht keine Möglichkeit einer Genehmigung.