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Transkript:

NR. 37 2017 5. September 2017 INHALT SEITE Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Kunstvermittlung und Kulturmanagement der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.07.2017 2 Ordnung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der Eignung gemäß 49 Absatz 7 HG für den Studiengang mit dem Abschluss Master of Arts in Kunstvermittlung und Kulturmanagement der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.07.2017 7 HERAUSGEBER REDAKTION Die Rektorin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Stabsstelle Justitiariat Gebäude 16.11 Universitätsstraße 1 40225 Düsseldorf www.hhu.de Telefon 0211 81-11518 justitiariat@hhu.de

ORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER ORDNUNG FÜR DIE PRÜFUNG IM MASTERSTUDIENGANG KUNSTVERMITTLUNG UND KULTURMANAGEMENT DER PHILOSOPHISCHEN FAKULTÄT DER HEINRICH-HEINE-UNIVERSITÄT DÜSSELDORF VOM 24.07.2017 Aufgrund des 2 Absatz 4 und des 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 16. September 2014 (GV. NRW 2014 Seite 547), zuletzt geändert am 07.04.2017 (GV.NRW S.414), hat die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf die folgende Ordnung erlassen: Artikel I Die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kunstvermittlung und Kulturmanagement an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 05.08.2016 wird wie folgt geändert: 1) In 1 wird Absatz 2 wie folgt neu gefasst: (2) Die Zuordnung des Studiums zu einer stärker forschungsorientierten oder stärker anwendungsorientierten Qualifikation ist von den individuellen Qualifikationszielen abhängig. Das Studium vermittelt den internationalen Wissensstand in der jeweiligen Fachrichtung und bildet in der Anwendung der fachspezifischen Methoden aus. Die Studierenden sollen lernen, im Rahmen ihres Fachs selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten, Erkenntnisse, Methoden und Theorien ihres Fachs kritisch zu beurteilen und weiterzuentwickeln. Ein weiteres Ziel des Studiums ist die Förderung unabhängigen und analytischen Denkens sowie von Eigenverantwortung, Dialog- und Teamfähigkeit durch die selbständige Bearbeitung wissenschaftlicher oder praxisrelevanter Fragestellungen und die selbstorganisierte Durchführung von Forschungs- oder Praxisprojekten. 2) 6 erhält folgende Änderungen: a) Absatz 1 wie folgt neu gefasst: (1) Jedes Modul wird durch eine Modulabschlussprüfung abgeschlossen, die studienbegleitend stattfindet. Die Masterprüfung besteht aus den Modulabschlussprüfungen sowie aus der Masterarbeit. Modulabschlussprüfungen beziehen sich auf die in der jeweiligen Modulbeschreibung vorgegebenen Kompetenzziele des Moduls unter exemplarischer Bezugnahme auf eine oder mehrere Lehrveranstaltungen bzw. Themenschwerpunkte des Moduls. b) In Absatz 3 erhält Satz 4 folgende neue Fassung: Die Bearbeitungszeit für den schriftlichen Bericht bei Projektarbeiten endet in der Regel zwei Monate nach dem Abschluss des praktischen Teamprojekts. 3) In 8 Absatz 3 wird Satz 3 wie folgt neu gefasst: Eine der Prüferinnen oder einer der Prüfer für die Masterarbeit muss aus dem Kreis der in dem Studiengang lehrenden Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren, Honorarprofessorinnen und -professoren, Privatdozentinnen und -dozenten sowie promovierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestellt werden. 4) 12 Absatz 4 wird gestrichen. HHU Amtliche Bekanntmachungen Nr. 37/2017 Seite 2 von 8

5) 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: (2)Art und Inhalt der Module und der Modulabschlussprüfungen: - 1 Modulabschlussprüfung im Grundlagenpflichtmodul (alternativ Modul A) a) Grundlagen der BWL oder A) b) Grundlagen der Kunstgeschichte je nach BA-Abschluss) - 1 Modulabschlussprüfung im Pflichtmodul B) Kunst- und Kulturmanagement - 1 Modulabschlussprüfung im Pflichtmodul C) Grundlagen der Kunstvermittlung - 1 Modulabschlussprüfung Praxispflichtmodul D)(mind. vierwöchiges Praktikum, Teamprojekt und Exkursion mind. 4 Tage) - 1 Modulabschlussprüfung im Wahlpflichtmodul E) Betriebswirtschaftslehre (entspricht einem Wahlpflichtmodul der BWL mit insgesamt 16 ECTS). Alternativ können im Rahmen des Wahlpflichtmoduls E) auch zwei Wahlpflichtmodule der Betriebswirtschaftslehre zu je 8 ECTS besucht werden, die dann jeweils mit einer gesonderten Modulabschlussprüfung abgeschlossen werden. - 1 Modulabschlussprüfung im Wahlpflichtmodul F) Kunstgeschichte b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 neu eingefügt: (3) Liegt gemäß 1 Absatz 4 der geänderten Eignungsfeststellungsordnung ein interdisziplinär ausgerichteter BA-Abschluss mit fachlicher Einschlägigkeit im Bereich der Kunst- und Kulturwissenschaft und der Betriebswirtschaftslehre vor, bestimmt der Anteil der erworbenen ECTS-Punkte im jeweiligen Bereich, ob eine Modulabschlussprüfung im Grundlagenpflichtmodul A) a) Grundlagen der BWL oder im Grundlagenpflichtmodul A) b) Grundlagen der Kunstgeschichte zu absolvieren ist. a) Liegen verhältnismäßig mehr ECTS im Bereich der Betriebswirtschaftslehre vor, so ist die Modulabschlussprüfung im Grundlagenpflichtmodul A) b) Grundlagen der Kunstgeschichte zu absolvieren. b) Liegen verhältnismäßig mehr ECTS im Bereich der Kultur- und Kunstwissenschaft vor, so ist die Modulabschlussprüfung im Grundlagenpflichtmodul A) a) Grundlagen der BWL zu absolvieren. c) Liegt in den Bereichen der Kunst- und Kulturwissenschaft und Betriebswirtschaftslehre die gleiche Anzahl an ECTS vor, entscheidet der Prüfungsausschuss, in welchem Bereich die Modulabschlussprüfung in Grundlagenpflichtmodul A) zu absolvieren ist. 6) In 15 Absatz 6 wird Satz 1 wie folgt neu gefasst: Eine Projektarbeit im Rahmen eines Teamprojekts besteht in der selbstständigen Anwendung fachspezifischer Methoden auf Untersuchungsgegenstände aus dem Stoffgebiet einer oder mehrerer Lehrveranstaltungen sowie der schriftlichen Ausarbeitung und gegebenenfalls der mündlichen Präsentation der Ergebnisse. 7) In 16 erhält Absatz 6 wie folgende neue Fassung: Die mündlichen und schriftlichen Leistungen im Teamprojekt werden von der Betreuerin oder dem Betreuer begutachtet. Die Bewertung des Teamprojekts einschließlich der schriftlichen Projektarbeit ist den Mitgliedern des Teams spätestens nach sechs Wochen mitzuteilen. HHU Amtliche Bekanntmachungen Nr. 37/2017 Seite 3 von 8

8) Der Studienverlaufsplan im Anhang der Prüfungsordnung wird wie folgt neu gefasst: Modulübersicht A) Grundlagenpflichtmodul (8 SWS, 16 ECTS)(alternativ a) oder b), je nach Bachelorabschluss) a. Grundlagenpflichtmodul Betriebswirtschaftslehre Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (2 SWS; 4 ECTS) Buchhaltung und Bilanzierung (2 SWS; 4 ECTS) Personal und Organisation (2 SWS; 4 ECTS) Marketing und Strategie (2 SWS; 4 ECTS) b. Grundlagenpflichtmodul Kunstgeschichte Methoden- und Formenlehre der spätantiken und / oder mittleren Kunstgeschichte (4 SWS; 6 ECTS) Methoden- und Formenlehre der neueren und / oder neuesten Kunstgeschichte (4 SWS; 6 ECTS) Kunst im Rheinland (2 SWS; 4 ECTS) B) Pflichtmodul Kunst-und Kulturmanagement (8 SWS, 16 ECTS) a. Einführung in das Kulturmanagement (Pflicht) (2 SWS; 4 ECTS) b. Betriebswirtschaftliches Praxisseminar im Kulturmanagement (Pflicht) (2 SWS; 4 ECTS) c. Vorlesung mit inhaltlicher Spezialisierung (2 SWS; 4 ECTS) d. Vorlesung mit inhaltlicher Spezialisierung (2 SWS; 4 ECTS) Für die beiden Vorlesungen mit inhaltlicher Spezialisierung B) c) und B) d) ist aus den folgenden drei Vorlesungen zu wählen: Kunst- und Kulturmarketing Kulturpolitik Rechtliche Grundlagen des Kunst- und Kulturmanagements C) Pflichtmodul Grundlagen der Kunstvermittlung (10 SWS; 18 ECTS) a. Masterseminar (3 SWS; 9 ECTS) b. Vorlesungen (2 SWS; 2 ECTS) c. Masterseminar (3 SWS; 3 ECTS) d. Übung (2 SWS; 2 ECTS) e. Übung (2 SWS; 2 ECTS) Für die Veranstaltungen ist aus folgenden inhaltlichen Schwerpunkten zu wählen: Theorie und Geschichte des Museums Theorie und Geschichte des Kunsthandels Theorien, Geschichte und Methoden der Kunstvermittlung Kunstvermittlung und Museumspädagogik Medien der Kunstvermittlung (analog und digital) Gesellschaftliche Relevanz und kuratorische Praxis in der Kunst- und Kulturvermittlung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Museum und Kunsthandel D) Praxispflichtmodul Kunstvermittlung und Kulturmanagement (22 ECTS) Kooperatives Modul von Kunstgeschichte und Betriebswirtschaftslehre, in dem die Studierenden bei Kulturinstitutionen praxisbezogen forschen und lernen: a. Praktikum inkl. Selbstbericht (5 ECTS) b. Teamprojekt inkl. Projektarbeit (13 ECTS) c. 4-tägige Exkursion (4 SWS; 4 ECTS) HHU Amtliche Bekanntmachungen Nr. 37/2017 Seite 4 von 8

E) Wahlpflichtmodul Betriebswirtschaftslehre (8 SWS; 16 ECTS) a. Vorlesung (2 SWS; 4 ECTS)* b. Vorlesung (2 SWS; 4 ECTS)* c. Vorlesung (2 SWS; 4 ECTS)* d. Vorlesung (2 SWS; 4 ECTS)* *Alle vier Vorlesungen sind im Rahmen eines Wahlpflichtfaches ( MW-Modul ) der Betriebswirtschaftslehre zu absolvieren. Das Modulangebot im Wahlpflichtbereich umfasst alle MW-Module mit einem Umfang von 16 ECTS, die zum jeweiligen Zeitpunkt angeboten werden, zum Beispiel: MW05 Marketing (8 SWS; 16 ECTS) MW49 Betriebswirtschaftliche Steuerlehre (8 SWS; 16 ECTS) MW16 Personalmanagement (8 SWS; 16 ECTS) MW17 Entrepreneurial Management (8 SWS; 16 ECTS) Wahlweise können im Rahmen des Wahlpflichtmoduls E) auch zwei Wahlpflichtmodule der Betriebswirtschaftslehre zu je 8 ECTS besucht werden, die dann jeweils mit einer gesonderten Modulabschlussprüfung abgeschlossen werden: Modul MW18 Organizational Behavior Modul MW19 Personalwirtschaftliches Praxisseminar Modul MW40 Advanced Theories in Accounting and Control Modul MW41 Accounting and Control: Research and Practice Modul MW42 Advanced Entrepreneurial Finance Modul MW43 Entrepreneurial Finance: Research and Practice Modul MW44 Bankbilanzierung Modul MW45 Praxisseminar Unternehmensbewertung Modul MW46 Finanzintermediation Modul MW47 Bank Management and Financial Services Modul MW50 Ausgewählte Probleme der Unternehmensbesteuerung F) Wahlpflichtmodul Kunstgeschichte (2SWS,12ECTS) a. Vorlesung (2 SWS; 4 ECTS) b. Übung (2 SWS; 2 ECTS) c. Übung (2 SWS; 2 ECTS) d. Übung (2 SWS; 2 ECTS) e. Übung (2 SWS; 2 ECTS) Für die Veranstaltungen ist aus folgenden inhaltlichen Schwerpunkten zu wählen: Kunsttheorie der Moderne und Gegenwart Ausstellungskonzeption und -gestaltung Entwicklung von Sammlungskonzepten (öffentlich, privat, Corporate Collections) Sammlungsgeschichte und Provenienzforschung Nachlassverwaltung Grundlagen der Konservierung und Restaurierung G) Masterarbeit: 20 ECTS (alternativ in Betriebswirtschaftslehre oder in Kunstgeschichte) HHU Amtliche Bekanntmachungen Nr. 37/2017 Seite 5 von 8

Artikel II Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in Kraft. Sie gilt rückwirkend für alle Studierende, die das Masterstudium Kunstvermittlung und Kulturmanagement ab dem 01.10.2016 aufgenommen haben. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vom 22.02.2017 sowie der Philosophischen Fakultät vom 18.07.2017. Düsseldorf, den 24.07.2017 Die Rektorin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Anja Steinbeck (Univ.-Prof. Dr. iur.) HHU Amtliche Bekanntmachungen Nr. 37/2017 Seite 6 von 8

ORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER ORDNUNG ZUR FESTSTELLUNG DER EIGNUNG GEMÄß 49 ABSATZ 7 HG FÜR DEN STUDIENGANG MIT DEM ABSCHLUSS MASTER OF ARTS IN KUNSTVERMITTLUNG UND KULTURMANAGEMENT DER PHILOSOPHISCHEN FAKULTÄT DER HEINRICH-HEINE-UNIVERSITÄT DÜSSELDORF VOM 24.07.2017 Aufgrund des 2 Absatz 4 und des 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 16. September 2014 (GV. NRW 2014 Seite 547), zuletzt geändert am 07.04.2017 (GV.NRW S.414), hat die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf die folgende Ordnung erlassen: Artikel I Die Ordnung für die Feststellung der Eignung gem. 49 Abs. 7 HG für den Masterstudiengang Kunstvermittlung und Kulturmanagement an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 05.08.2016 wird wie folgt geändert: 1) In 1 Absatz 1 werden die Worte mindestens mit der Note gut (2,3) abgeschlossen" ersetzt durch mindestens mit der Note gut (2,0) abgeschlossen". 2) In 1 wird Absatz 4 hinzugefügt: Ebenfalls fachlich einschlägig ist ein interdisziplinär ausgerichteter BA-Abschluss, wenn sowohl Kenntnisse im Bereich der Kunst- und Kulturwissenschaft als auch der Betriebswirtschaftslehre erworben wurden, die in Umfang und Inhalt mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen: a) Grundkenntnisse der Betriebswirtschaftslehre im Umfang von mindestens 54 ECTS. b) Grundkenntnisse der Kunst- und Kulturwissenschaft im Umfang von mindestens 54 ECTS. c) Mindestens in zwei Abschlussprüfungen nachgewiesene Kenntnisse im Bereich der mittelalterlichen und neueren Kunstgeschichte (insgesamt 20-30 ECTS) sowie im Bereich der mittleren, der neueren oder neuesten Kunstgeschichte (insgesamt 20-30 ECTS), vergleichbar den Basismodulen in der Methoden- und Formenlehre des Bachelorstudiengangs Kunstgeschichte an der HHU. d) Der Umfang der nachzuholenden Studieninhalte im Bereich der Kunstgeschichte beträgt max.18 ECTS. Artikel II Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtliche Bekanntmachungen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in Kraft. HHU Amtliche Bekanntmachungen Nr. 37/2017 Seite 7 von 8

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vom 22.02.2017 sowie der Philosophischen Fakultät vom 18.07.2017. Düsseldorf, den 24.07.2017 Die Rektorin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Anja Steinbeck (Univ.-Prof. Dr. iur.) HHU Amtliche Bekanntmachungen Nr. 37/2017 Seite 8 von 8