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Transkript:

Berufsbildende Schulen 1 Aurich Am Schulzentrum 15, 26605 Aurich * Tel. 04941 925-101 * Fax 04941 925-177 E-Mail: info@bbs1-aurich.de *Internet: www.bbs1-aurich.de Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung FOS Wirtschaft Klasse 11 Informationen für den Praktikumsbetrieb Welches Ziel hat die Schulform? Die Klasse 11 ist das erste Jahr der Fachoberschule Wirtschaft in Vollzeitform mit ausgelagertem Unterricht in einem Praktikumsbetrieb eigener Wahl. Ziel dieser Klasse ist die Versetzung in die Klasse 12. Der erfolgreiche Besuch dieser Schule berechtigt nach Bestehen der Abschlussprüfung am Ende der Klasse 12 zum Studium an allen Fachhochschulen im Fachbereich Wirtschaft. Eingangsvoraussetzung für die Klasse 11 ist der Sekundarabschluss I Realschulabschluss. Welche Aufgaben übernehmen Sie als Praktikumsbetrieb? Das Praktikum soll einen umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe sowie Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung vermitteln. Geeignet sind Betriebe der Wirtschaft, z.b. der Industrie, des Handels, des Bank- oder Versicherungsgewerbes oder gleichwertige Einrichtungen. Die Schüler/innen arbeiten dort auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen und lernen so alle wesentlichen Bereiche des Betriebes kennen. Das betriebliche Praktikum begleitet den Unterricht das ganze Schuljahr. Es umfasst insgesamt mindestens 960 Stunden, d.h. es findet i.d.r. in 40 Unterrichtswochen an drei Tagen pro Woche zu jeweils acht Stunden statt. An den beiden anderen Tagen der Woche haben die Schüler/innen Unterricht in der Schule. Einen genauen Überblick über die Inhalte, welche in diesem Jahr gemeinsam durch Schule und Praktikumsbetrieb vermittelt werden, gibt der folgende Auszug aus den Rahmenrichtlinien des Faches Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling: Lern- und Handlungsziele Die Schüler/innen und erkunden ihren Praktikumsbetrieb, indem sie nach vorgegebenen Kriterien Informationen sammeln, aufbereiten und präsentieren. Sie kennen in Ansätzen die Unternehmensziele, die Leistung des Unternehmens am Markt und die Wettbewerbssituation. Insbesondere beschäftigen sich die Schüler/innen vertieft mit den rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen wirtschaftlichen Handelns im Unternehmen: Sie kennen die Bedeutung von Rechtsformen und beschreiben die wesentlichen Merkmale ausgesuchter Rechtsformen an Beispielen; sie beschreiben die Aufbauorganisation/Betriebshierarchie, unterscheiden zwischen einzelnen Mitarbeitertypen, können eine einfache Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung erstellen und sie kennen die grundlegenden Rechtsbestimmungen von Arbeitsverträgen, die sie an einfachen Beispielen anwenden können. Unter anderem werden folgende Lerninhalte in der Schule begleitend zum Praktikum behandelt: Die wirtschaftliche Leistung des Unternehmens im Überblick Unternehmensziele, -leistung, -größe Lieferanten und Kunden, Beschaffungs- und Absatzmarkt Rechtliche Rahmenbedingungen des Handelns im Unternehmen (Rechtsformen, Leitungs- und Mitbestimmungsorgane, Firma, Handelsregister) Aufbauorganisation Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Kurzzeitbeschäftigte (Mitarbeiter/innen mit Leitungsfunktionen, Handlungsbevollmächtigte, Prokuristen) Tarifrecht und Arbeitsvertrag, Grundproblematik der Personalbeurteilung Lohn- und Gehaltsabrechnung Grundzüge des Systems der doppelten Buchführung Die Schüler/innen lernen so ihren Praktikumsbetrieb systematisch kennen und erwerben Grundwissen über ihren Praktikumsbetrieb sowie wirtschaftliches Handeln insgesamt. Welche weiteren Informationen sind für Sie als Praktikumsbetrieb wichtig? Die Schule übt die Aufsicht über die Durchführung des Praktikums aus. Versicherung: Arbeitszeit und Urlaub: Die Schüler/innen sind über die Schule versichert, auch während der Praktikumstage. Das Praktikum umfasst insgesamt mindestens 960 Stunden, das bedeutet drei Tage pro Woche mit acht Stunden pro Tag. Ein besonderer Urlaubsanspruch besteht in diesem Fall nicht, da die Praktikantinnen und Praktikanten in den Ferien frei haben. Es sind jedoch auch individuell abweichende Regelungen möglich. Unterrichtszeit: Voraussichtlich findet der Unterricht donnerstags (7:50 12.55 Uhr) und freitags (7:50-12:55 Uhr) statt. Vergütung: Vertrag: Bescheinigung: Eine Vergütung muss von Ihnen nicht gezahlt werden, einige Betriebe zahlen jedoch eine Vergütung wie im 1. Ausbildungsjahr, andere übernehmen die Fahrtkosten. Grundsätzlich ist der Vertrag formfrei. Es ist jedoch für alle Seiten zweckmäßig, einen Vertrag mit den wichtigsten Regeln aufzusetzen. Es bleibt Ihnen als Ausbildungsbetrieb überlassen, ob eine Probezeit vereinbart wird. Ein Mustervertrag wird von der Schule zur Verfügung gestellt. Sie bescheinigen formfrei, dass die Praktikantin/der Praktikant ein kaufmännisches Praktikum vom... bis... absolviert hat. Eine Musterbescheinigung wird von der Schule bereitgestellt. Information und Beratung Berufsbildende Schulen 1 Aurich, Am Schulzentrum 15, 26605 Aurich Herr Christian Kohlhoff (Abteilungsleiter) Tel. 04941 925-128 kohlhoff@bbs1-aurich.de

Praktikumsvertrag Zwischen dem Ausbildenden (Praktikumsbetrieb) Firmenident-Nr. Tel.-Nr. und der Praktikantin / dem Praktikanten weiblich männlich Name, Vorname Anschrift des Praktikumsbetriebes Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Geburtsdatum, Geburtsort Staatsangehörigkeit Gesetzlicher Vertreter: Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort wird nachstehender Vertrag über ein Praktikum im Rahmen der Fachoberschule Wirtschaft Klasse 11 an den Berufsbildenden Schulen 1 Aurich geschlossen. 1 Praktikumsdauer Das Praktikum findet statt im Schuljahr:. Das Praktikum beginnt am Es wird eine Probezeit von vereinbart. und endet am. 2 Probezeit/Arbeitszeit Die regelmäßige Arbeitszeit (insgesamt 960 Stunden) findet an folgenden Wochentagen statt und beträgt. Stunden pro Tag. 3 Vergütung Die Praktikantin oder der Praktikant erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von J monatlich/wöchentlich. Die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen ist von dem Betrieb / der Einrichtung sicherzustellen. 4 Kündigung des Vertrages Für die Kündigung des Vertrages wird die Anwendung der Vorschriften des BGB über Arbeitsverhältnisse ( 622 ff BGB) und für die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund über Dienstverhältnis ( 626 BGB) vereinbart.

5 Versicherung während der Praktikumszeit 1. Die Praktikantin/der Praktikant ist über den kommunalen Schadenausgleich haftpflicht versichert. Die Deckungssummen belaufen sich derzeit auf maximal 600.000 J bei Personenschäden 60.000 J bei Sachschäden 7.000 J bei Vermögensschäden 2. Die Praktikantin / der Praktikant ist während der Arbeitszeit durch den Betrieb bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft zu versichern; während der Schulzeit erfolgt die Versicherung durch die Schule beim Gemeindeunfallversicherungsverband. 6 Kenntnisnahme der Schule Ein Abdruck des Vertrages wird der Schule möglichst vor Beginn des Praktikums zur Verfügung gestellt. 7 Pflichten der Praktikantin oder des Praktikanten Die Praktikantin oder der Praktikant ist insbesondere verpflichtet, 1. die ihr oder ihm im Rahmen des Praktikums aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen, 2. den Weisungen zu folgen, die ihr oder ihm im Rahmen des Praktikums von Beschäftigten des Betriebes/der Einrichtung oder anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden, 3. die für den Betrieb/die Einrichtung geltenden Vorschriften (z. B.: Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Aufsichtspflichten, Betriebsordnungen) einzuhalten, 4. Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen des Betriebes/der Einrichtung pfleglich zu behandeln, 5. über Einrichtungs-/ Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten Stillschweigen zu wahren, 6. nur im Einvernehmen mit dem Betrieb/der Einrichtung vom Praktikum fernzubleiben und diesem/diese über den Grund des Fehlens zu unterrichten, wobei in der Regel ab dem dritten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen ist und 7. soweit die erforderliche Berufsbekleidung und Arbeitsmittel nicht gestellt werden, selbst dafür Sorge zu tragen. Bei Minderjährigen verpflichten sich die Sorgeberechtigten, die Praktikantin oder den Praktikanten zur Erfüllung ihrer oder seiner Pflichten anzuhalten. 8 Pflichten des Betriebes/der Einrichtung Der Betrieb/die Einrichtung verpflichtet sich, 1. die Praktikantin oder den Praktikanten durch eine fachlich dafür qualifizierte Person in die Tätigkeiten des Betriebes/der Einrichtung einzuführen und fachlich anzuleiten (ggf. nach Bedarf ergänzen), 2. der Praktikantin oder dem Praktikanten kostenlos die erforderliche Berufskleidung und Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe, zur Verfügung zu stellen (ggf. weitere Punkte ergänzen). 3. Praktikantinnen und Praktikanten nur Aufgaben zu übertragen, die dem Praktikumszweck dienen. 4. bei minderjährigen Praktikantinnen und Praktikanten die Jugendarbeitsschutzbestimmungen zu berücksichtigen, 5. bei Beendigung des Praktikumsverhältnisses eine Bescheinigung über Art und Dauer des Praktikums sowie die verrichteten Tätigkeiten und erworbenen Kompetenzen auszustellen. Datum, Unterschrift des Betriebes / der Einrichtung Datum, Unterschrift Praktikant/in (ggf. Erziehungsberechtigte/r) Das Praktikum ist geeignet: Datum, Unterschrift Schule

Vereinbarung über ein Praktikum im Rahmen der Fachoberschule Wirtschaft Klasse 11 A) Das Praktikum findet auf den mit dem Betriebssitz üblicherweise zusammenhängenden Arbeitsstellen statt. B) Pflichten des Ausbildenden Der Ausbildende verpflichtet sich, 1. (Ausbildungsziel) dafür zu sorgen, dass dem Praktikanten die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind, 2. (Ausbilder) selbst auszubilden oder einen persönlich und fachlich geeigneten Ausbilder ausdrücklich damit zu beauftagen und diesem dem Praktikanten jeweils bekanntzugeben; 3. (Ausbildungsmittel) dem Praktikanten kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, 4. (Ausbildungsbezogene Tätigkeiten) dem Praktikanten nur Verrichtungen zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind; 5. (Sorgepflicht) dafür zu sorgen, dass der Praktikant charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird; 6. (Ärztliche Untersuchungen) von dem jugendlichen Praktikanten sind Bescheinigungen gemäß 32, 33 Jugendarbeitsschutzgesetz darüber vorlegen zu lassen, dass dieser vor der Aufnahme des Praktikums untersucht wurde; C) Pflichten des Praktikanten Der Praktikant hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Er verpflichtet sich insbesondere, 7. (Lernpflicht) die ihm im Rahmen seines Praktikums übertragenen Verrichtungen und Aufgaben sorgfältig auszuführen; 8. (Weisungsgebundenheit) den Weisungen zu folgen, die ihm im Rahmen des Praktikums vom Ausbildenden, vom Ausbilder oder von anderen weisungsberechtigten Personen, soweit sie als weisungsberechtigt bekannt gemacht worden sind, erteilt werden; 9. (Betriebliche Ordnung) die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten; 10. (Sorgfaltspflicht) Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den ihm übertragenen Arbeiten zu verwenden; 11. (Betriebsgeheimnisse) über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren; 12. (Benachrichtigung) bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, vom Schulunterricht oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen dem Ausbildenden unter Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben und ihm bei Krankheit oder Unfall spätestens am dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung zuzuleiten; 13. (Ärztliche Untersuchungen) soweit auf ihn die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes Anwendung finden, sich gemäß 32 und 33 dieses Gesetzes ärztlich vor Beginn des Praktikums untersuchen zu lassen und die Bescheinigungen hierüber dem Ausbildenden vorzulegen. D) Berufskleidung Wird vom Ausbildenden eine besondere Berufskleidung vorgeschrieben, so wird sie von ihm zur Verfügung gestellt. E) Bescheinigung Der Ausbildende stellt dem Praktikanten am Ende des Praktikums eine Bescheinigung über Dauer und Zweck des Praktikums aus.

Praktikums-Bescheinigung im Rahmen der Fachoberschule - Wirtschaft Klasse 11 Es wird hierdurch bescheinigt, dass im Betrieb die Praktikantin / der Praktikanten Firmenident-Nr. Tel.-Nr. weiblich männlich Name, Vorname Anschrift des Praktikumsbetriebes Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Geburtsdatum, Geburtsort Staatsangehörigkeit im Rahmen der Fachoberschule - Wirtschaft Klasse 11 ein Praktikum von 960 Stunden abgeleistet hat. Sie / er hat alle Arbeitsbereiche unseres Unternehmens kennengelernt. Ort, Datum Der Ausbildende (Praktikumsbetrieb)