2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung

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1 68 Duale Berufsausbildung 2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung (BBiG, JArbSchG) Leitfrage Welche Rechte und Pflichten haben Auszubildenden und Ausbilder im Rahmen der Berufsausbildung? 2.1 Das Berufsbildungsgesetz Die berufliche Erstausbildung in Deutschland erfolgt auf Basis des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Dieses Gesetz regelt den Abschluss von Berufsausbildungsverträgen, enthält die Rechte und Pflichten der Auszubildenden und Ausbildenden sowie weitere Bestimmungen über Probezeit und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses. Derzeit werden etwa 75 % der Ausbildungsverträge für Automobilkaufleute bei der IHK und 25 % bei der Handwerkskammer abgeschlossen. Abschluss des Ausbildungsvertrages Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Ausbildenden (Inhaber oder Geschäftsführung des Ausbildungsbetriebes) und dem Auszubildenden geschlossen. Wenn der Auszubildende noch nicht volljährig ist (unter 18 Jahren), muss ein Erziehungsberechtigter (Vater, Mutter oder Vormund) zusätzlich unterschreiben. Der unterzeichnete Ausbildungsvertrag wird anschießend der zuständigen Industrie und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HK) vorgelegt. Die Kammer prüft, ob die Inhalte des Ausbildungsvertrages mit den gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmen und trägt das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge ein. Auf diesem Weg wird auch sichergestellt, dass der Auszubildende zu den Prüfungen, die von den Kammern durchgeführt werden, eingeladen wird.

2 Duale Berufsausbildung 69 Ausbildungsvertrag Die Abbildung zeigt die erste Seite eines Ausbildungsvertrages für Automobilkaufleute. Prüfen Sie, ob alle wesentlichen Inhalte eines Ausbildungsvertrages auf der abgebildeten Seite enthalten sind. Ein Berufsausbildungsvertrag kann zwar zunächst mündlich abgeschlossen werden; unverzüglich nach einem solchen Vertragsabschluss, spätestens jedoch vor Beginn der Berufsausbildung müssen die wesentlichen Inhalte des Vertrags schriftlich fixiert werden.

3 70 Duale Berufsausbildung 11 BBiG Vertragsniederschrift 12 BBiG Nichtige Vereinbarungen Der schriftliche Vertrag muss mindestens Angaben enthalten über: Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll, Beginn und Dauer der Berufsausbildung, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit, Dauer der Probezeit, Zahlung und Höhe der Vergütung, Dauer des Urlaubs, Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann. Ungültig sind Vereinbarungen, die den Auszubildenden für die Zeit nach Ende des Ausbildungsverhältnisses beschränken z. B. eine Verpflichtung, nach Abschluss der Ausbildung keine Tätigkeit bei einem konkurrierenden Autohaus aufzunehmen. Im Berufsbildungsgesetz sind auch die grundlegenden Pflichten von Ausbildenden und Auszubildenden aufgeführt: Ausbildenden: BBiG Ausbildenden Ausbildungspflicht ( 14 BBiG) Bereitstellung von Ausbildungsmitteln ( 14 BBiG) Freistellungspflicht ( 15 BBiG) Berichtsheft ( 6 BBiG) Fürsorgepflicht ( 14 BBiG) Zeugnispflicht ( 16 BBiG) Vergütungspflicht ( 17 BBiG) Der Ausbildende hat dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich ist. Der Ausbildende muss dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung stellen, die für die Ausbildung und das Bestehen der Prüfung erforderlich sind. Dazu gehört unter anderem das Berichtsheft. Der Ausbildende muss den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und der Prüfungen freistellen und ihn zum Berufsschulbesuch anhalten. Die eigentliche Pflicht zur Führung eines Berichtsheftes ergibt sich aus der Ausbildungsverordnung. Der Ausbildende muss aber den Auszubildenden zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anhalten. Diese sind vom Ausbildenden durchzusehen. Dem Auszubildenden dürfen nur Tätigkeiten übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind. Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung der Ausbildung ein Zeugnis auszustellen. Der Ausbildende hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren.

4 Duale Berufsausbildung 71 Vergütung Eine angemessene Vergütung entspricht in der Regel mindestens der tariflichen Ausbildungsvergütung. Nicht tarifgebundene Betriebe müssen sich im Prinzip ebenfalls an diese branchenübliche Vergütung halten. Sollten diese Betriebe weniger zahlen, gilt eine um bis zu 20 % niedrigere Vergütung noch als angemessen. Die Vergütung muss von Jahr zu Jahr steigen, um der zunehmenden Berufserfahrung der Auszubildenden Rechnung zu tragen. Für geleistete Überstunden erhalten Auszubildende entweder eine Überstundenvergütung oder einen Freizeitausgleich. 17 BBiG Vergütung Tarifgebunden sind alle Betriebe, die Mitglied des zuständigen Arbeitgeberverbandes sind also der örtlichen Kfz- Innung. Auszubildenden: Lernpflicht Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Kenntnisse zu erwerben, die für das Erreichen des Ausbildungsziels notwendig sind. 13 BBiG Auszubildenden Sorgfaltspflicht Schulpflicht Befolgen von Weisungen Einhalten der Betriebsordnung Schweigepflicht Der Auszubildende muss die ihm übertragenen Tätigkeiten sorgfältig ausführen und Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich behandeln. Der Auszubildende muss am Berufsschulunterricht teilnehmen. Der Auszubildende hat Weisungen zu befolgen, die ihm im Rahmen der Berufsausbildung vom Ausbildenden oder anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden. Der Auszubildende hat die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten (Betriebsordnung, Hausordnung). Der Auszubildende muss über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen bewahren. Probezeit Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Bei Unterbrechungen der Probezeit, z. B. infolge längerer Krankheit, ist eine entsprechende Verlängerung möglich. 13 BBiG Probezeit

5 72 Duale Berufsausbildung 21 BBiG Beendigung und 37 BBiG Abschlussprüfung Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Bestehen Auszubildende die Prüfung nicht, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen um ein halbes Jahr bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung. Wird auch diese Wiederholungsprüfung nicht bestanden, kann ein halbes Jahr später noch ein zweites und letztes Mal die Prüfung wiederholt werden. Verzichtet der Auszubildende auf eine Wiederholung der Prüfung, endet das Ausbildungsverhältnis mit dem im Ausbildungsvertrag vereinbarten Termin. 22 BBiG Kündigung Kündigung Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Eine fristgerechte Kündigung ist nach Ablauf der Probezeit nur noch durch den Auszubildenden möglich! Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur gekündigt werden von beiden Seiten aus einem wichtigen Grund (der auch bei einem normalen Arbeitsvertrag eine fristlose Kündigung gerechtfertigt hätte) ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, nur vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Kündigungsgründe enthalten. Die Kündigung des Ausbildungsvertrages mit einem minderjährigen Auszubildenden kann nur gegenüber dem gesetzlichen Vertreter, im Allgemeinen also gegenüber den Eltern, erklärt werden. Beispiel!!!! Ein wichtiger Grund ist beispielsweise eine grobe Beleidigung oder eine Tätlichkeit. Schlechte Leistungen, Verspätungen oder Aufsässigkeiten sind zunächst noch kein wichtiger Grund, können aber nach einer bereits erfolgten Abmahnung im Wiederholungsfall zu einem Kündigungsgrund werden.

6 Duale Berufsausbildung 73 Berufsbildungsgesetz enthält die wichtigsten Bestimmungen über die Berufsausbildung Ausbildenden Auszubildenden Kündigung Ausbildungspflicht Bereitstellung von Ausbildungsmitteln Freistellungspflicht Fürsorgepflicht Zeugnispflicht Vergütungspflicht Lernpflicht Sorgfaltspflicht Teilnahme am Berufsschulunterricht Befolgung von Weisungen Einhalten von Betriebsordnung Schweigepflicht innerhalb der Probezeit sofort ohne Angabe von Gründen nach der Probezeit: von beiden Seiten aus wichtigem Grund fristlos durch den Auszubildenden bei Berufswechsel oder Aufgabe der Ausbildung mit vierwöchiger Kündigungsfrist Was bedeutet Freistellungspflicht? Erklären Sie den Begriff Schulpflicht im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes. Welche Bedeutung haben Handelskammern (IHK) bzw. Handwerkskammern im Rahmen der Berufsausbildung? Beurteilen Sie die Rechtslage in den folgenden Fällen: a) Vier Monate nach Beginn der Ausbildung erfährt Klaus in der Berufsschule, dass die anderen Auszubildenden ein Berichtsheft führen. Klaus hält das allerdings für überflüssig, zumal er sich das Berichtsheft selbst kaufen müsste. b) Jan ist froh, eine Ausbildung als Automobilkaufmann machen zu können. Nach sechs Wochen ruft ihn der Personalchef zu sich und teilt ihm mit, dass der Ausbildungsvertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt ist. Aufgaben????

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