Bereiche in Sozialkunde
|
|
- Kristina Reuter
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bereiche in Sozialkunde Fach Politik und Wirtschaft Klasse 10 Autor DidSky Veröffentlicht am Zusammenfassung Es handelt sich und Den Arbeitsvertrag, das Berufsbildungsgesetz, den Betriebsrat und das Kündigungsschutzgesetz. Auf jedes dieser Themen wird spezifisch eingegangen und die wichtigsten Informationen werden näher gebracht. Inhalt ### Der Arbeitsvertrag Er darf zwar inhaltlich frei ausgestaltet sein, muss sich aber an den Arbeitsschutzbedingungen Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsschutzgesetz, Kündigungsgesetz & Entgeltfortzahlungsgesetz ausrichten. Nachweisgesetz: AG muss spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses alles Wesentliche in Schriftform niedergelegt haben *Mindestinhalte: Beginn & Dauer Tätigkeitsbeschreibung Persönliche Daten der Vertragspartner & Anschrift Arbeitsort Vergütung Urlaub Dauer Probezeit Wöchentliche Arbeitszeit Kündigungsregelungen Hinweise auf tarifvertragliche Regelungen Mögliche zusätzliche: Regelungen in der Betriebsordnung, z.b. Gleitzeit, Pausenzeiten *Betriebliche Öffnungsklausel: Ein UN hat die Möglichkeit, vom Tarifvertrag vorübergehend abzuweichen. (mit Zustimmung des BR, z.b. Wochenarbeitszeit kurzfristig erhöhen bei Notsituation o.ä.) Pflichten im Arbeitsverhältnis AN: Arbeitspflicht Sorgfaltspflicht Weisungsgebundenheit
2 Schweigepflicht AG: Entgeltzahlungspflicht Fürsorgepflicht (auch Urlaub gewähren o.ä.) Zeugnispflicht Beschäftigungspflicht (-> passend zur Tätigkeitsbeschreibung) Das Berufsbildungsgesetz Geltungsbereich: gilt nur für die betriebliche Ausbildung *Inhalte des Ausbildungsvertrags: *Ausbildungsberuf (Art & Ziele der Ausbildung) Beginn & Ende (Ausbildungsdauer) Tägl. Arbeitszeit Dauer der Probezeit Vergütung Urlaub Ausbildungsort & Ausbilder* *Pflichten Ausbildender: Freistellung für die Berufsschule Vergütungspflicht Zeugnispflicht Qualifizierte Ausbildung Kostenlose Bereitstellung von Arbeitsmaterial Fürsorgepflicht Pflichten Auszubildender: Sorgfaltspflicht Berufsschulpflicht Anweisungen befolgen Schweigepflicht Lernpflicht Berichtsheft führen Betriebsordnung Zeugnis: Inhalte: einfaches Zeugnis-> Beruf & Dauer, Fertigkeiten & Kenntnisse Auf Wunsch: qualifiziertes Zeugnis -> Verhalten & Leistungen (bestenfalls auch fachliche)
3 Vergütung: Anspruch: jährliches Ansteigen Fälligkeit: spätestens letzter Arbeitstag des Monats Probezeit: 1-4 Monate Ende der Ausbildung: Mit Ablauf der Ausbildungszeit Mit Bestehen der Abschlussprüfung!!! (wenn Prüfung nicht bestanden, hat der Auszubildende das Recht eine Verlängerung bis zur nächsten Prüfung zu bekommen (max. 1 Jahr)) Kündigung: Probezeit: fristlos, ohne Grund, von beiden Seiten Danach: 1. Aus wichtigem Grund -> fristlos 2. Vom Azubi mit Grundkündigungsfrist bei Berufswechsel oder aufgabe Form: Schriftform Prüfung: zweimal wiederholbar Der Betriebsrat Wer darf kandidieren? Alle Beschäftigten, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit 6 Monaten im Betrieb sind. Benötigte: Er sollte sich für die Interessen der Kollegen einsetzen & sich mit den Qualifikationen: geltenden Gesetzen & Tarifverträgen auskennen. Wählen: Beim Wählen spielt die Staatsbürgerschaft keine Rolle. Jeder ab 18 Jahren (LeihAN nur, wenn sie seit min 3 Monaten eingesetzt sind) darf wählen. Wann? Alle 4 Jahre, im gleichen Zeitraum von März bis Mai Wie? Geheim & unmittelbar und vom Wahlvorstand eingeleitet & durchgeführt Das BetrVG verbietet eine Verhinderung der Betriebsratswahl und stellt sie in Strafe. Die BR-Arbeit wird während der regulären Arbeitszeit erledigt, für Erledigungen im Auftrag des BR ist lediglich die Abmeldung beim Vorgesetzten vonnöten. BR-Angehörige dürfen während ihrer Amtszeit und 1 Jahr danach nicht gekündigt werden. Vertrag zw BR und AG = Betriebsvereinbarung Es besteht keine Pflicht, einen BR zu wählen. Die Zahl der BR-Mitglieder richtet sich nach der Anzahl der AN.
4 BR können gewählt werden in Betrieben mit min. 5 ständig wahlberechtigten AN. Erst in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten muss eine bestimmte Anzahl der BR-Mitglieder von der Berufstätigkeit freigestellt werden. Die Mitglieder des Wirtschaftsauschusses werden vom BR gewählt. In Betrieben mit mehr als 9 BR-Mitgliedern führt der Betriebsausschuss die laufende Geschäfte des BR. Das Kündigungsgesetz Voraussetzung: o Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (davor kann AG nach eigenem Ermessen kündigen) o In Betrieben mit mehr als 10 AN Nach 6 Monaten müssen Kündigungen sozial gerechtfertigt sein. Bedeutsame persönliche Gründe (mangelnde Arbeitsleistung usw.) Verhaltensbedingte Gründe (Drogenmissbrauch, Unzuverlässigkeit usw.) Betriebsbedingte Gründe (Stilllegung des Produktionsstandortes usw.) *Ordentliche Kündigung: 1. Grundkündigungsfrist: Frist von 4 Wochen (28 Tage) zum 15. oder Letzen des Kalendermonats Kürzere Fristen sind möglich, wenn der AN max. 3 Monate zur Aushilfe eingestellt ist 2. Verlängerte Kündigungsfrist: Wenn durch AG: 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: ein Monat 5 Jahre Betriebszugehörigkeit: zwei Monate 8 Jahre Betriebszugehörigkeit: drei Monate 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: vier Monate 12 Jahre Betriebszugehörigkeit: fünf Monate 15 Jahre Betriebszughörigkeit: sechs Monate 20 Jahre Betriebszugehörigkeit: sieben Monate Durch AN: Gilt das Grundkündigungsgesetz Fristlose Kündigung: Wenn es nicht möglich ist, das AV bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder der Beendigung fortzusetzen. Der AN sollte auf eine schriftliche Begründung bestehen. Beispiel für AN: Lohnrückstand, Mobbing, sexuelle Belästigung Beispeil für AG: Diebstahl am Arbeitsplatz, Beleidigung, Betrug Besonderer Kündigungsschutz: 1. Kündigungsschutzgesetz Betriebsrat und JAV: unzulässig, außer Tatsachen, die aus wichtigem Grund dazu berechtigen 2. Betriebsverfassungsgesetz BR ist vor jeder Kündigung zu hören, sonst ist sie unwirksam 3. Mutterschutzgesetz Während und bis 4 Monate nach der Entbindung unzulässig, wenn die Schwangerschaft bekannt war oder
5 2 Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird 4. Schwerbehindertengesetz Vorherige Zustimmung der Hauptfürsorgestelle & min. 4 Wochen Frist Maßnahmen gegen eine Kündigung Innerhalb 1 Woche beim BR Einspruch einlegen Innerhalb 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen
2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung
68 Duale Berufsausbildung 2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung (BBiG, JArbSchG) Leitfrage Welche Rechte und Pflichten haben Auszubildenden und Ausbilder im Rahmen der Berufsausbildung? 2.1 Das
Mehrberaten bilden forschen Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechtsinfo
beraten bilden forschen Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand 1/2016 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche
Mehr... vertreten durch. - Ausbildender und.. geb. am in.. wohnhaft in Straße. - Auszubildender - gesetzlich vertreten durch
Anlage 1 Anstellungs- und Berufsausbildungsvertrag ( 3, 4 Berufsbildungsgesetz BBiG) Zwischen der vertreten durch. - Ausbildender und.. geb. am in.. wohnhaft in Straße. - Auszubildender - gesetzlich vertreten
MehrKündigungsfristen und Kündigungsschutz
Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 3/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche
MehrKündigungsfristen und Kündigungsschutz
Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 4/2018 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche
MehrAusbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ...
Ausbildungsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Auszubildender genannt gesetzlicher Vertreter Herr/Frau Anschrift wird der
MehrAusbildungsvertrag für Pharmazeuten im Praktikum
Ausbildungsvertrag für Pharmazeuten im Praktikum Zwischen Herrn/Frau Apotheker/in...... Leiter/in der... Straße... PLZ... Ort.... (nachstehend Ausbildende/r genannt) und Herrn/Frau... Straße... PLZ...
MehrMERKBLATT GESETZLICHE KÜNDIGUNGSFRISTEN 1. ALLGEMEINE FRISTEN ( 622 ABS. 1 BIS 3 BGB) Recht und Steuern
MERKBLATT Recht und Steuern GESETZLICHE KÜNDIGUNGSFRISTEN Wer einem Arbeitnehmer wirksam kündigen will, muss die dafür geltenden Kündigungsfristen einhalten. Wir geben Ihnen einen Überblick über die dafür
MehrUnbefristeter Arbeitsvertrag
Unbefristeter Arbeitsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag geschlossen: 1
MehrVorlesung Wirtschaftsprivatrecht
Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 24. Einheit 21.01.2010 Dr. Fabian Jungk Institut für Recht der Wirtschaft Systematik: Der AV kann durch folgende Ereignisse beendet werden: Kündigung Aufhebungsvertrag
MehrGrundlagen des Arbeitsrechts Das Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zur Regelung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsverhältnisse der unselbständigen Arbeitnehmer Das Arbeitsrecht beinhaltet folgende Gesetze und Verordnungen, die
MehrRechtliche Grundlagen zum Ausbildungsvertrag
Rechtliche Grundlagen zum Ausbildungsvertrag Das Berufsbildungsgesetzes (BBiG) regelt den Abschluss von Berufsausbildungsverträgen, enthält die Rechte und Pflichten der Auszubildenden und Ausbildenden
MehrDer Arbeitsvertrag Überblick
Folie 1 von 6 Der Arbeitsvertrag Überblick private Unternehmen öffentliche Unternehmen Arbeitgeber (AG) Arbeitnehmer (AN) Ziel: gegen Bezahlung eine Leistung erbringen Form: mündlicher, schriftlicher und
MehrAktueller Überblick über Fristen und Formalitäten Vermeidung teurer Fehler im Umgang mit Arbeitnehmern im Versicherungsmaklerbüro
Aktueller Überblick über Fristen und Formalitäten Vermeidung teurer Fehler im Umgang mit Arbeitnehmern im Versicherungsmaklerbüro Ein Vortrag von Dr. Jan Freitag Fachanwalt für Arbeitsrecht I. Arbeitsvertragsgestaltung
MehrMTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a Breckerfeld. Rechtsstand: 2011 / 2012
Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Berufsbildungsrecht Fach: Betriebswirtschaft Rechtsstand: 2011 /
MehrArbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung
Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird
MehrArbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung
Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird
MehrRegelung Für Jugendliche Für Erwachsene
18 1. AUSBILDUNGSVERTRAG Regelung Für Jugendliche Für Erwachsene Sonntagsarbeit: Grundsätzlich keine Beschäftigung. Jeder zweite Sonntag soll, mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei
MehrPraxis & Recht. Rechte und Pflichten von Auszubildenden Martin Schwickrath Arbeitgeberverband
Praxis & Recht Rechte und Pflichten von Auszubildenden Martin Schwickrath Arbeitgeberverband Lebenswelt Generation Z sinkende Kommunikations- und Transportkosten: nonstop online und permanent am social
Mehr1 Die Berufsausbildung im dualen System 1 1.1 Die Ausbildung gilt etwas! 2 1.2 Leitlinie für die Ausbildung: Die Ausbildungsordnung
INHALTSVERZEICHNIS 1 Die Berufsausbildung im dualen System 1 1.1 Die Ausbildung gilt etwas! 2 1.2 Leitlinie für die Ausbildung: Die Ausbildungsordnung 3 1.3 Die Inhalte der Ausbildung 3 Der betriebliche
MehrZwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...
Anlage 1 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen... vertreten
Mehr2
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Freizustellen ist auch für Schulveranstaltungen, die nicht eigentlicher Unterricht sind, wie z.b. Schulausflüge, Betriebsbesichtigungen und auch Vollzeitlehrgänge zur
MehrMANTELTARIFVERTRAG. für die Auszubildenden des privaten Speditions- und Verkehrsgewerbes in Baden-Württemberg vom 25. April 1994
MANTELTARIFVERTRAG für die Auszubildenden des privaten Speditions- und Verkehrsgewerbes in Baden-Württemberg vom 25. April 1994 gültig ab 01. Januar 1994 2 Zwischen dem Arbeitgeberverband Verkehr Baden-Württemberg,
MehrAnstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter
Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag
MehrCheckliste: Besonderer Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglieder
Checkliste: Besonderer Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglieder Aufgaben Was ist zu tun? Erledigt Mitglieder des Betriebsrats Mitglieder der JAV ( 60 ff Mitglieder der Bordvertretung ( 115 Mitglieder
MehrA U S B I L D U N G S V E R T R A G
A U S B I L D U N G S V E R T R A G im Rahmen der Ausbildung zur/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuerin/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuer Zwischen Einrichtung Straße (im folgenden Träger praktischen
MehrAusbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert)
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) zwischen (im Nachfolgenden Träger genannt) und (im Nachfolgenden Auszubildende/r genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:
MehrRalph Jürgen Bährle. Arbeitsrecht Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart
Ralph Jürgen Bährle Arbeitsrecht 1997 Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis XIII XV I. Einführung in das Arbeitsrecht 1 A. Grundbegriffe 4 1. Wesen des Arbeitsvertrags
MehrDer Übernahmeanspruch aus 78a BetrVG
Der Übernahmeanspruch aus 78a BetrVG 1 In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung
MehrWarum Arbeitsverträge schriftlich
Warum Arbeitsverträge schriftlich abschließen? Jahrestagung Landwirtschaftlicher Buchführungsverband Neumünster - 17. Januar 2018 Michael Müller-Ruchholtz www.bauern.sh Abschluss Arbeitsvertrag Formfreiheit!
MehrDas Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis
Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis von Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund 4., neu bearbeitete Auflage Luchterhand 2007 Literatur- und Abkürzungsverzeichnis XI A.
MehrZwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen... vertreten
MehrArbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008
Arbeitsvertrag Stand: Juli 2008 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen unverbindlichen Mustervertrag, der
Mehr[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ),
Arbeitsvertrag Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer ), wird
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 13 1. Vertragsrecht 15 1.1 Der Vertrag mit dem Auftraggeber 16.1.1 Vertrag über Telefonmarketing 16.1.1.1 Notwendiger Vertragsinhalt 16.1.1.2 Weitere Vereinbarungen 18.1.1.3 Allgemeine
MehrAbschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r
Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 19. Mai 2015 bis 22. Mai 2015 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweis: Bitte geben
MehrKostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays
Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich
MehrBerufsbildungsrecht. Eine systematische Darstellung des Rechts der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung.
Berufsbildungsrecht Eine systematische Darstellung des Rechts der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung von Dr. Hilmar Götz Professor an der Fachhochschule Lübeck Verlag C.H.Beck
MehrBERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005)
BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005) Zwischen dem Land Baden-Württemberg vertreten durch und (Ausbildender) Frau/Herrn geboren am/in (Auszubildende/-r) wohnhaft
MehrZusammenfassung Arbeitsrecht Rechtsanwältin Judith Xander
Zusammenfassung Arbeitsrecht Rechtsanwältin Judith Xander Rechtsnormen des Arbeitsrechts: Es gibt Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge. Fast wie Gesetze gilt die Rechtsprechung
MehrP R A K T I K U M S V E R E I N B A R U NG
P R A K T I K U M S V E R E I N B A R U NG im Rahmen der Ausbildung zur/ zum Staatlich anerkannten Alltagsbetreuerin/ zum Staatlich anerkannten Alltagsbetreuer Zwischen Einrichtung Straße PLZ Ort (im folgenden
Mehrvertreten durch... (Ausbildende/Ausbildender) Frau/Herrn... (Auszubildende/Auszubildender) wohnhaft in... geboren am:...
Anlage Anlage 1 Ausbildungsvertrag für Auszubildende, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen dem Freistaat
MehrDas deutsche Arbeitsrecht
Peter Pulte Das deutsche Arbeitsrecht Kompaktwissen für die Praxis Luchterhand Vorwort 1. Einordnung des Arbeitsrechts 2. Rechtsquellen 3. Parteien des Arbeitsvertrages 3.1. Arbeitgeber 3.2. Betrieb -
MehrStaatlich anerkannten Altenpflegehelferin / Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Altenpflegehelferin / Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer Zwischen Einrichtung Straße Telefon (im folgenden Träger der praktischen
MehrStaatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer
im Rahmen der Ausbildung zur Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer Zwischen (im folgenden Träger praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... (im folgenden
MehrMustervertrag: Praktikantenvertrag
: Praktikantenvertrag Quelle: Jürgen Leske Immer auf der sicheren Seite Von unserer Fachredaktion geprüft Die Inhalte dieses Downloads sind nach bestem Wissen und gründlicher Recherche entstanden. Für
Mehr11. Muss mir der Arbeitgeber sagen, warum er mich nicht nimmt?... 20
Vorwort 10 Kapitel 1: Die Bewerbungsphase 11 1. Muss der Chef einen Berufskraftfahrer für die Suche nach einem neuen Job freistellen? 11 2. Wer trägt die Kosten der Bewerbung und des Vorstellungsgesprächs?
MehrBerufsausbildungsvertrag
zum / zur Berufsausbildungsvertrag...... Zwischen dem nebenbezeichneten... Ausbildenden (Unternehmen) und... (Auszubildende(r)) wohnh. in...straße... geb. am... in... gesetzlich vertreten durch 1 )...
MehrAbschlussprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin nach 37 BBiG. Juni/Juli/August 2012
Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin nach 37 BBiG Juni/Juli/August 2012 Schriftliche Prüfung Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Wirtschafts- und Sozialkunde 60
MehrAnlage zu 3 AR-AVR AR-VP/AVR EKiBa 1
Anlage zu 3 AR-AVR AR-VP/AVR 925.300 Arbeitsrechtsregelung über die Rechtsverhältnisse der Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten in der stationären Behinderten-/Alten-/Jugendhilfe im Bereich der AVR-Anwender
Mehrvom 6. April 1995 (GVBL S. 115)
Anlage zu 3 AR-AVR AR-VP/AVR 925.300 Arbeitsrechtsregelung über die Rechtsverhältnisse der Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten in der stationären Behinderten-/Alten-/Jugendhilfe im Bereich der AVR-Anwender
MehrTop-Prüfung WiSo Wirtschafts- und Sozialkunde
Top-Prüfung WiSo Wirtschafts- und Sozialkunde 222 Testaufgaben zur effektiven Prüfungsvorbereitung Top-Prüfung.de! Claus G. Ehlert Vorwort: Dieses Buch dient zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung in
MehrGeschrieben von: Administrator Samstag, 28. März 2009 um 15:41 Uhr - Aktualisiert Donnerstag, 11. März 2010 um 13:06 Uhr
Die nachfolgenden Ausführungen stellen einen Überblick über das polnische Arbeitsrecht dar. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird von der Autorin keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der
MehrAllgemeine Wirtschaftslehre/Recht (I) Arbeitsrecht
Box 6 Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (I) Arbeitsrecht 1.1 Individualarbeitsrecht (26 Lernkarten) 1.2 Jugendarbeitsschutz (9 Lernkarten) 1.3 Ausbildung (16 Lernkarten) 1.4 Mutterschutz/Elternzeit (8
MehrArbeitsvertrag mit Tarifbindung
Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer
MehrDas Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis. von. Dr. Petra Senne Professorin an der Westfälischen Hochschule. 10., neu bearbeitete Auflage
Arbeitsrecht Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis von Dr. Petra Senne Professorin an der Westfälischen Hochschule 10., neu bearbeitete Auflage Verlag Franz Vahlen München Inhaltsverzeichnis
MehrAbschlussprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin nach 37 BBiG. Juni/Juli/August 2010
Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin nach 37 BBiG Juni/Juli/August 2010 Schriftliche Prüfung Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Wirtschafts- und Sozialkunde 60
MehrC. Normalfall: Fristgemäße (ordentliche) Kündigung 44
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. Kündigung als Arbeitgeberrisiko 13 B. Kündigung durch den Arbeitgeber 20 I. Kein Arbeitsverhältnis - kein arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz 21 1. Vertrag mit
MehrUmschulungsvertrag. Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
Umschulungsvertrag Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz Umschulungsvertrag (Stand: Oktober 2013) Seite 2 LANDESZAHNÄRZTEKAMMER RHEINLAND-PFALZ KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen
Mehr2. Rechtsquellen des Azubi-Rechts 20
Inhalt 1. Grundlagen des Azubi-Rechts 10 1.1 Was bedeutet.azubi-recht"? 10 1.2 Wer ist Ausbilder? 11 1.3 Wer ist Auszubildender? 12 1.4 Wo und in welchem Umfang ist die Berufsausbildung geregelt? 13 1.5
Mehr19. Akademie für Oberstufenschüler. Prof. Dr. Andreas Borsutzky
19. Akademie für Oberstufenschüler Prof. Dr. Andreas Borsutzky Fall ( Der erste Arbeitsvertrag ) Die 17 jährige A beginnt zum Wintersemester 2017 / 2018 ihr Studium der Wirtschaftswissenschaften in Hamburg.
MehrZiel der Ausbildung. Grundsätzliches über das Rechtsverhältnis
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Altenpflegerin / Staatlich anerkannter Altenpfleger Zwischen Einrichtung Straße Telefon (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung)
MehrBerufsausbildungsvertrag für den dualen Studiengang Agrarwirtschaft, Bingen für den dualen Einstieg, Bingen Für den Auszubildenden
Berufsausbildungsvertrag für den dualen Studiengang Agrarwirtschaft, Bingen für den dualen Einstieg, Bingen Für den Auszubildenden Zwischen der/dem Ausbildenden/Betriebsinhaber/ -in Name, Vorname/ Firmenbezeichnung
MehrMerkblatt zum Berufsausbildungsvertrag für die Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe
Achtung neue Tarife ab 01.03.2018 Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag für die Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe Die gesetzlichen Bestimmungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
MehrPraktikumsvertrag nach Maßgabe von 26 BBiG. zwischen. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch. Frau/Herrn..
Anlage 1 Praktikumsvertrag nach Maßgabe von 26 BBiG zwischen.. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch Frau/Herrn.. und Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant) gesetzlich vertreten durch 1.. 1
MehrWelches Gesetz regelt in Deutschland insbesondere die gewerbliche und kaufmännische Berufsausbildung in einem Betrieb?
Basis-Lernkarten Wirtschafts- und Sozialkunde Technische und verwandte Berufe, Thema: Der Jugendliche in Ausbildung und Beruf Welches Gesetz regelt in Deutschland insbesondere die gewerbliche und kaufmännische
MehrIntern: Die betriebliche Ausbildung
Intern: Die betriebliche Ausbildung Dominik Vallendor 21.08.2017 Tralios IT GmbH www.tralios.de Duale Ausbildung Betrieb Ausbildungsordnung Schule schulischer Lehrplan Rahmenlehrplan Dominik Vallendor
MehrAusbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum
Musterausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum Stand: 01/2016 1/5 Ausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum Zwischen Herrn / Frau Apotheker/in... Leiter/in der... (Apotheke) in... (Adresse) (nachstehend
MehrAlles rechtens - Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern
Alles rechtens - Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern Hat der Arbeitnehmer, dessen tägliche Arbeitszeit nach Arbeitsvertrag um 10:00 Uhr beginnt und 18:00 Uhr endet, einen Anspruch auf Vorverlegung der
MehrLernerfolgskontrolle 4
Seite 1 Lernerfolgskontrolle 4 Musterlösung Letzte Überarbeitung 30.06.2012 Datum: Dauer: Fach: Betriebswirtschaftslehre Teilnehmer: Prüfungsergebnis Punktzahl ( in % ) : Note: Inhaltsverzeichnis Punkte
MehrFreie Ausbildung für Biologisch-Dynamischen Landbau im Osten. Ausbildungsvertrag. Name, Vorname: Straße, Haus-Nr.: PLZ, Ort: adresse:
Freie Ausbildung für Biologisch-Dynamischen Landbau im Osten Ausbildungsvertrag Zwischen dem Auszubildenden* Name, Vorname: Straße, Haus-Nr.: PLZ, Ort: Emailadresse: Geburtsdatum: Geburtsort: und Ausbildenden
MehrAusbildungs- und Anstellungsvertrag
Ausbildungs- und Anstellungsvertrag zum dualen praxisintegrierten Studiengang Sprache und Sprachförderung in Sozialer Arbeit zur Erlangung des Bachelor of Arts an der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam,
MehrSollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn:
Arbeitsvertrag Was ist ein Arbeitsvertrag? Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag wie jeder andere, entweder auf eine bestimmte Zeit befristet oder unbefristet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen freiwillig
MehrDie IHK informiert: Merkblatt. Die Berufsausbildung
Die IHK informiert: Merkblatt Die Berufsausbildung Durch die Berufsausbildung sollen die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für die spätere Tätigkeit vermittelt werden. Damit
MehrTarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen
UNVERBINDLICHER MUSTERVERTRAG OHNE HAFTUNG Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen Zwischen und (Name und Adresse einsetzen) - im folgenden Arbeitgeber genannt - (Name und Adresse einsetzen)
MehrBerufsausbildungsvertrag
Berufsausbildungsvertrag Zwischen der Firma...(im Folgenden Ausbildender ) und Frau/Herrn...(im Folgenden Auszubildender ) geb. am...wohnhaft... gesetzl. vertr. durch... wohnhaft... wird nachstehender
MehrArbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.
Arbeitsvertrag (im folgenden Arbeitgeber) (im folgenden Arbeitnehmer) 1 Beginn und Dauer Das Anstellungsverhältnis wird für die Zeit vom bis zum fest abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung
MehrArbeitsvertrag. zwischen. Frau Rechtsanwältin Dr. Paula Unverzagt,. - nachstehend Rechtsanwältin genannt - und
Arbeitsvertrag zwischen Frau Rechtsanwältin Dr. Paula Unverzagt,. - nachstehend Rechtsanwältin genannt - und Frau Ina Immerfleiß, geboren am..., wohnhaft in..., - nachstehend Mitarbeiterin genannt - 1
MehrTarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern,
MehrArbeitsvertrag. zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), Leiter(in) der - Apotheke. Herrn/Frau. M u s t e r. wohnhaft in. 1. Der Mitarbeiter wird ab.
Arbeitsvertrag zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), und Leiter(in) der - Apotheke in im Folgenden Apothekenleiter Herrn/Frau wohnhaft in im Folgenden Mitarbeiter wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
MehrDr. Carmen Hergenröder. Rechte und Pflichten der Auszubildenden
Dr. Carmen Hergenröder Rechte und Pflichten der Auszubildenden Alle Informationen über unser Verlagsprogramm erhalten Sie auf unserer Homepage: www.forum-verlag.com Bibliografische Information der Deutschen
MehrKündigung in Kleinbetrieben
MERKBLATT Kündigung in Kleinbetrieben Ansprechpartner: Simon Alex Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-83 Hinweis: Das Merkblatt wurde sorgfältig erstellt. Dessen ungeachtet können
MehrMitteilung über eine berufliche Umschulung ( 42 i Handwerksordnung, 62 Berufsbildungsgesetz))
Mitteilung über eine berufliche Umschulung ( 42 i Handwerksordnung, 62 Berufsbildungsgesetz)) An die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen Abteilung Berufliche Bildung Braunschweiger Str. 53 31134
MehrRahmentarifvertrag für die Auszubildenden
Zwischen dem Industrieverband Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik Baden-Württemberg e. V. Burgenlandstr. 44/D, 70469 Stuttgart und der Industriegewerkschaft Metall Bezirksleitung Stuttgart wird folgender
Mehr1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN?
MERKBLATT Fairplay BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN Sie wollen einen Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Zeitdauer einstellen? Die IHK gibt Ihnen wichtige Hinweise, was Sie in diesem Fall beachten müssen
MehrRECHTSANWALTSKANZLEI DR. ZACHARIAS
Kündigungsschutz im Arbeitsrecht Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht. Der wirtschaftlich schwächere Arbeitnehmer soll vor Willkür und wirtschaftlichem Ruin bewahrt werden. Denn wer eine Kündigung
Mehrzwischen der HELIOS Kliniken GmbH - nachfolgend HELIOS genannt - einerseits und
ANLAGE ZUM MANTELTARIFVERTRAG FÜR UNTERNEHMEN DES HELIOS KONZERNS (TV HELIOS) SONDERREGELUNG AUSZUBILDENDE VOM 16. JANUAR 2007 (TV HELIOS-AZUBI) zwischen der HELIOS Kliniken GmbH - nachfolgend HELIOS genannt
MehrDualer Studiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften FH München. Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag *)
Dualer Studiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften FH München Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag *) Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden
MehrDurch die Umschulung soll erreicht werden, dass der/die Umschüler/in in einer gegenüber der
Umschulungsvertrag wird folgender Vertrag zur Umschulung zum/zur abgeschlossen (ggf. Fachrichtung, Schwerpunkt etc. angeben). 1 Zweck der Umschulung Durch die Umschulung soll erreicht werden, dass der/die
MehrInhaltsübersicht. Praktikum - Kündigung
Praktikum - Kündigung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Gesetzliche Regelung 3. Tarifliche Regelung 4. Vertragliche Regelung 5. Rechtsprechungs-ABC 5.1 Anrechnung auf die Probezeit - 1 5.2 Anrechnung
Mehr