Bereiche in Sozialkunde

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1 Bereiche in Sozialkunde Fach Politik und Wirtschaft Klasse 10 Autor DidSky Veröffentlicht am Zusammenfassung Es handelt sich und Den Arbeitsvertrag, das Berufsbildungsgesetz, den Betriebsrat und das Kündigungsschutzgesetz. Auf jedes dieser Themen wird spezifisch eingegangen und die wichtigsten Informationen werden näher gebracht. Inhalt ### Der Arbeitsvertrag Er darf zwar inhaltlich frei ausgestaltet sein, muss sich aber an den Arbeitsschutzbedingungen Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsschutzgesetz, Kündigungsgesetz & Entgeltfortzahlungsgesetz ausrichten. Nachweisgesetz: AG muss spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses alles Wesentliche in Schriftform niedergelegt haben *Mindestinhalte: Beginn & Dauer Tätigkeitsbeschreibung Persönliche Daten der Vertragspartner & Anschrift Arbeitsort Vergütung Urlaub Dauer Probezeit Wöchentliche Arbeitszeit Kündigungsregelungen Hinweise auf tarifvertragliche Regelungen Mögliche zusätzliche: Regelungen in der Betriebsordnung, z.b. Gleitzeit, Pausenzeiten *Betriebliche Öffnungsklausel: Ein UN hat die Möglichkeit, vom Tarifvertrag vorübergehend abzuweichen. (mit Zustimmung des BR, z.b. Wochenarbeitszeit kurzfristig erhöhen bei Notsituation o.ä.) Pflichten im Arbeitsverhältnis AN: Arbeitspflicht Sorgfaltspflicht Weisungsgebundenheit

2 Schweigepflicht AG: Entgeltzahlungspflicht Fürsorgepflicht (auch Urlaub gewähren o.ä.) Zeugnispflicht Beschäftigungspflicht (-> passend zur Tätigkeitsbeschreibung) Das Berufsbildungsgesetz Geltungsbereich: gilt nur für die betriebliche Ausbildung *Inhalte des Ausbildungsvertrags: *Ausbildungsberuf (Art & Ziele der Ausbildung) Beginn & Ende (Ausbildungsdauer) Tägl. Arbeitszeit Dauer der Probezeit Vergütung Urlaub Ausbildungsort & Ausbilder* *Pflichten Ausbildender: Freistellung für die Berufsschule Vergütungspflicht Zeugnispflicht Qualifizierte Ausbildung Kostenlose Bereitstellung von Arbeitsmaterial Fürsorgepflicht Pflichten Auszubildender: Sorgfaltspflicht Berufsschulpflicht Anweisungen befolgen Schweigepflicht Lernpflicht Berichtsheft führen Betriebsordnung Zeugnis: Inhalte: einfaches Zeugnis-> Beruf & Dauer, Fertigkeiten & Kenntnisse Auf Wunsch: qualifiziertes Zeugnis -> Verhalten & Leistungen (bestenfalls auch fachliche)

3 Vergütung: Anspruch: jährliches Ansteigen Fälligkeit: spätestens letzter Arbeitstag des Monats Probezeit: 1-4 Monate Ende der Ausbildung: Mit Ablauf der Ausbildungszeit Mit Bestehen der Abschlussprüfung!!! (wenn Prüfung nicht bestanden, hat der Auszubildende das Recht eine Verlängerung bis zur nächsten Prüfung zu bekommen (max. 1 Jahr)) Kündigung: Probezeit: fristlos, ohne Grund, von beiden Seiten Danach: 1. Aus wichtigem Grund -> fristlos 2. Vom Azubi mit Grundkündigungsfrist bei Berufswechsel oder aufgabe Form: Schriftform Prüfung: zweimal wiederholbar Der Betriebsrat Wer darf kandidieren? Alle Beschäftigten, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit 6 Monaten im Betrieb sind. Benötigte: Er sollte sich für die Interessen der Kollegen einsetzen & sich mit den Qualifikationen: geltenden Gesetzen & Tarifverträgen auskennen. Wählen: Beim Wählen spielt die Staatsbürgerschaft keine Rolle. Jeder ab 18 Jahren (LeihAN nur, wenn sie seit min 3 Monaten eingesetzt sind) darf wählen. Wann? Alle 4 Jahre, im gleichen Zeitraum von März bis Mai Wie? Geheim & unmittelbar und vom Wahlvorstand eingeleitet & durchgeführt Das BetrVG verbietet eine Verhinderung der Betriebsratswahl und stellt sie in Strafe. Die BR-Arbeit wird während der regulären Arbeitszeit erledigt, für Erledigungen im Auftrag des BR ist lediglich die Abmeldung beim Vorgesetzten vonnöten. BR-Angehörige dürfen während ihrer Amtszeit und 1 Jahr danach nicht gekündigt werden. Vertrag zw BR und AG = Betriebsvereinbarung Es besteht keine Pflicht, einen BR zu wählen. Die Zahl der BR-Mitglieder richtet sich nach der Anzahl der AN.

4 BR können gewählt werden in Betrieben mit min. 5 ständig wahlberechtigten AN. Erst in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten muss eine bestimmte Anzahl der BR-Mitglieder von der Berufstätigkeit freigestellt werden. Die Mitglieder des Wirtschaftsauschusses werden vom BR gewählt. In Betrieben mit mehr als 9 BR-Mitgliedern führt der Betriebsausschuss die laufende Geschäfte des BR. Das Kündigungsgesetz Voraussetzung: o Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (davor kann AG nach eigenem Ermessen kündigen) o In Betrieben mit mehr als 10 AN Nach 6 Monaten müssen Kündigungen sozial gerechtfertigt sein. Bedeutsame persönliche Gründe (mangelnde Arbeitsleistung usw.) Verhaltensbedingte Gründe (Drogenmissbrauch, Unzuverlässigkeit usw.) Betriebsbedingte Gründe (Stilllegung des Produktionsstandortes usw.) *Ordentliche Kündigung: 1. Grundkündigungsfrist: Frist von 4 Wochen (28 Tage) zum 15. oder Letzen des Kalendermonats Kürzere Fristen sind möglich, wenn der AN max. 3 Monate zur Aushilfe eingestellt ist 2. Verlängerte Kündigungsfrist: Wenn durch AG: 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: ein Monat 5 Jahre Betriebszugehörigkeit: zwei Monate 8 Jahre Betriebszugehörigkeit: drei Monate 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: vier Monate 12 Jahre Betriebszugehörigkeit: fünf Monate 15 Jahre Betriebszughörigkeit: sechs Monate 20 Jahre Betriebszugehörigkeit: sieben Monate Durch AN: Gilt das Grundkündigungsgesetz Fristlose Kündigung: Wenn es nicht möglich ist, das AV bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder der Beendigung fortzusetzen. Der AN sollte auf eine schriftliche Begründung bestehen. Beispiel für AN: Lohnrückstand, Mobbing, sexuelle Belästigung Beispeil für AG: Diebstahl am Arbeitsplatz, Beleidigung, Betrug Besonderer Kündigungsschutz: 1. Kündigungsschutzgesetz Betriebsrat und JAV: unzulässig, außer Tatsachen, die aus wichtigem Grund dazu berechtigen 2. Betriebsverfassungsgesetz BR ist vor jeder Kündigung zu hören, sonst ist sie unwirksam 3. Mutterschutzgesetz Während und bis 4 Monate nach der Entbindung unzulässig, wenn die Schwangerschaft bekannt war oder

5 2 Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird 4. Schwerbehindertengesetz Vorherige Zustimmung der Hauptfürsorgestelle & min. 4 Wochen Frist Maßnahmen gegen eine Kündigung Innerhalb 1 Woche beim BR Einspruch einlegen Innerhalb 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen

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