BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005)
|
|
- Bettina Pfeiffer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005) Zwischen dem Land Baden-Württemberg vertreten durch und (Ausbildender) Frau/Herrn geboren am/in (Auszubildende/-r) wohnhaft (Anschrift) wird unter Zustimmung ihrer/ihres/seiner/seines gesetzlichen Vertreter/s, Eheleute/Frau/Herrn wohnhaft (Anschrift) heute folgender Ausbildungsvertrag nach Maßgabe der Ausbildungsordnung für Auszubildende, für die der TVA-L BBiG gilt, geschlossen: 1 Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung (1) Die/Der Auszubildende wird in dem staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf einer/eines Fachrichtung/Schwerpunkt ausgebildet. (2) Die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung ergibt sich aus dem anliegenden Ausbildungsplan.
2 2 Beginn und Dauer der Berufsausbildung, Probezeit, vorzeitige Beendigung und Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses (1) Die Berufsausbildung beginnt am und endet am. (2) Die ersten drei Monate der Berufsausbildung sind Probezeit. Wird die Berufsausbildung während der Probezeit um mehr als einen Monat unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung. (3) Der Berufsausbildungsvertrag kann bei Vorliegen der Voraussetzungen mit verkürzter Ausbildungszeit abgeschlossen werden. Eine Verkürzung im Nachhinein ist jedoch spätestens: - bei einer Verkürzung bis zu 6 Monaten innerhalb von 12 Monaten nach Ausbildungsbeginn - bei einer Verkürzung bis zu 12 Monaten (in Ausnahmefällen bis zu 18 Monaten) innerhalb von 6 Monaten nach Ausbildungsbeginn beim Regierungspräsidium Karlsruhe - zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz - zu beantragen. (4) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der in Absatz 1 vereinbarten Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. (5) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. (1) Für das Ausbildungsverhältnis gelten 3 Grundsätzliches über das Rechtsverhältnis - das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 in seiner jeweiligen Fassung, - der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) vom 12. Oktober 2006 sowie - die Tarifverträge, die den TVA-L BBiG ergänzen, ändern oder ersetzen in der Fassung, die für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und für das Land Baden-Württemberg jeweils gilt, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. (2) Ferner gelten die einschlägigen Betriebs- beziehungsweise Dienstvereinbarungen. 4 Besuch der Berufsschule und von Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Die/Der Auszubildende ist verpflichtet, die zuständige Berufsschule in regelmäßig und pünktlich zu besuchen und ihre/seine Berufsschulzeugnisse der Ausbildenden/dem Ausbildenden unverzüglich nach Erhalt zur Einsichtnahme vorzulegen sowie an folgenden Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilzunehmen, für die sie/er vom Ausbildenden freigestellt ist:
3 5 Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit Die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit und die tägliche Ausbildungszeit richten sich nach den für die entsprechenden Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg maßgebenden Vorschriften über die Arbeitszeit. Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt zur Zeit Stunden. 6 Zahlung und Höhe des Ausbildungsentgelts Die/Der Auszubildende erhält ein monatliches Ausbildungsentgelt gemäß 8 Abs. 1 TVA-L BBiG. Es beträgt zur Zeit: im ersten Ausbildungsjahr im zweiten Ausbildungsjahr im dritten Ausbildungsjahr Euro, Euro, Euro. Die Zahlung des monatlichen Ausbildungsentgelts erfolgt am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Kalendermonat auf ein von der/m Auszubildenden benanntes Konto im Inland. Fällt der Zahltag auf einen Samstag oder auf einen Wochenfeiertag, gilt der vorhergehende Werktag, fällt er auf einen Sonntag, gilt der zweite vorhergehende Werktag als Zahltag. 7 Dauer des Erholungsurlaubs Die/Der Auszubildende erhält Erholungsurlaub nach 9 TVA-L BBiG in Verbindung mit 26 TV-L. Hiernach beträgt der Erholungsurlaub zur Zeit: vom bis 31. Dezember Arbeitstage vom 01. Januar bis 31. Dezember Arbeitstage vom 01. Januar bis 31. Dezember Arbeitstage vom 01. Januar bis Arbeitstage. Schwerbehinderte Menschen erhalten nach 125 SGB IX einen Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen jährlich. 8 Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann Der Ausbildungsvertrag kann nach Maßgabe des 3 Absatz 2 und des 18 Absatz 4 TVA-L BBiG gekündigt werden. Diese Tarifregelungen haben zur Zeit folgenden Wortlaut: 3 Absatz 2: Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. 18 Absatz 4: Nach der Probezeit ( 3) kann das Ausbildungsverhältnis unbeschadet der gesetzlichen Kündi-
4 gungsgründe nur gekündigt werden a) aus einem sonstigen wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, b) vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen. Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des 18 Absatz 4 TVA-L BBiG unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. 9 Sonstiges (1) Änderungen und Ergänzungen dieses Berufsausbildungsvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. (2) Die Vertragsparteien sind davon in Kenntnis gesetzt und damit einverstanden, dass die im Zuge dieses Vertragsverhältnisses erhobenen Daten beim Regierungspräsidium Karlsruhe - zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz - in einer automatisierten Datei gespeichert und ausschließlich zur Durchführung der vorgeschriebenen Lehr- und Prüfungsveranstaltungen sowie für statistische Zwecke verwendet werden., den (Ausbildender) (Auszubildender) Die gesetzlichen Vertreter der/des Auszubildenden*: (Falls das Personensorgerecht nur einem Elternteil zusteht, bitte vermerken) (Mutter) (Vater) (Vormund) * Ist der gesetzliche Vertreter ein Vormund oder Betreuer, verpflichtet er sich, die nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Wirksamkeit des Vertrages erforderliche Genehmigung des Vormundschaftsgerichts unverzüglich beizubringen.
5 EINTRAGUNGSVERMERK Dieser Vertrag ist am in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen. Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Stelle (Unterschrift) (Siegel)
Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...
Anlage 1 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen... vertreten
MehrZwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen... vertreten
MehrB e r u f s a u s b i l d u n g s v e r t r a g
Anlage zum HMdIS-Schreiben vom 15. August 2017 I 41 P 2100 A 401 Zwischen vertreten durch (Ausbildender) und Frau/Herrn 2 geboren am: wohnhaft in: (Auszubildende/Auszubildender 2 ) wird - vorbehaltlich
Mehrvertreten durch... (Ausbildende/Ausbildender) Frau/Herrn... (Auszubildende/Auszubildender) wohnhaft in... geboren am:...
Anlage Anlage 1 Ausbildungsvertrag für Auszubildende, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen dem Freistaat
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt
Anlage 10 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt Zwischen... vertreten durch... (Ausbildender) und
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt Zwischen... vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
MehrB e r u f s a u s b i l d u n g s v e r t r a g
Anlage 9 Zwischen vertreten durch (Ausbildender) und Frau/Herrn 2 geboren am: wohnhaft in: (Auszubildende/Auszubildender 2 ) wird - vorbehaltlich 1 - folgender wird unter Zustimmung ihrer/seiner gesetzlichen
MehrIm Auftrag Heel. Oberste Bundesbehörden. Abteilungen Z und B im Hause. nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände
POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B im Hause nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT BEARBEITET VON Alt-Moabit
MehrAusbildungsvertrag für Auszubildende, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt
1 Anlage 2 Ausbildungsvertrag für Auszubildende, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt Zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch... (Ausbildende/Ausbildender)
MehrAusbildungsvertrag für Auszubildende, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt. Ausbildungsvertrag
Anlage 2 Zwischen dem Freistaat Bayern Ausbildungsvertrag für Auszubildende, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt vertreten durch... (Ausbildende/Ausbildender)
MehrBayerisches Ministerialblatt
Bayerisches Ministerialblatt 2034.3.1-F Änderung der Bekanntmachung über die Auszubildenden in den Verwaltungen und Betrieben des Freistaates Bayern Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der
MehrZwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...
Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten
MehrOberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände
Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 140 10557 Berlin POSTANSCHRIFT 11014
MehrMuster für Ausbildungsverträge. mit Schülerinnen/Schülern. in der Krankenpflegehilfe. Zwischen.... vertreten durch... (Träger der Ausbildung) und
Anlage 2 Muster für Ausbildungsverträge mit Schülerinnen/Schülern in der Krankenpflegehilfe Zwischen... vertreten durch... (Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft in.... (Schülerin/Schüler)
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
MehrMuster für Ausbildungsverträge. mit Schülerinnen/Schülern. in der Krankenpflege/Kinderkrankenpflege. nach dem Mantel-TV Schü
Anlage 1 Muster für Ausbildungsverträge mit Schülerinnen/Schülern in der Krankenpflege/Kinderkrankenpflege nach dem Mantel-TV Schü Zwischen... vertreten durch... (Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn...
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt
Anlage 10 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt Zwischen... vertreten durch... (Ausbildender) und
MehrNr. 13 München, den 29. September Jahrgang. Inhaltsübersicht
AMTSBLATT des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Nr. 13 München, den 29. September 2017 72. Jahrgang Inhaltsübersicht Datum Seite Verwaltungsverfahren 13.09.2017
Mehr(6) 250. Ergänzung - SMB1. NRW. - (Stand = MB1. NRW. Nr. 58 einschl.) mit Schülerinnen/Schülern. in der Krankenpflegehilfe
4. 3. 86 (6) 250. Ergänzung - SMB1. NRW. - (Stand 15. 10. 2000 = MB1. NRW. Nr. 58 einschl.) ' ' '; ' 20310 Anlage 2 ', Muster für Ausbildungsverträge mit Schülerinnen/Schülern in der Krankenpflegehilfe
MehrHinweis zum Abschluss eines Änderungsvertrages bei Verkürzung der Ausbildungszeit
Hinweise zur Datei: 1. Bitte die PDF-Datei auf Ihrem Rechner speichern. 2. Der Vertrag besteht aus drei Ausfertigungen: 1. Ausfertigung für den Ausbildungsbetrieb 2. Ausfertigung für den Auszubildenden
MehrRICHTLINIEN ZUR ABKÜRZUNG UND VERLÄNGERUNG VON BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNISSEN
RICHTLINIEN ZUR ABKÜRZUNG UND VERLÄNGERUNG VON BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNISSEN Die Zuständige Stelle beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation erlässt nach Beschluss des Berufsbildungsausschusses
Mehr... vertreten durch. - Ausbildender und.. geb. am in.. wohnhaft in Straße. - Auszubildender - gesetzlich vertreten durch
Anlage 1 Anstellungs- und Berufsausbildungsvertrag ( 3, 4 Berufsbildungsgesetz BBiG) Zwischen der vertreten durch. - Ausbildender und.. geb. am in.. wohnhaft in Straße. - Auszubildender - gesetzlich vertreten
MehrName, Vorname. Straße, Haus-Nr. Straße, Haus-Nr. Das Berufsausbildungsverhältnis soll um. Tag Monat Jahr
Antrag auf Änderung zum Berufsausbildungsvertrag Bitte die gelben Felder mit Schreibmaschine oder in Druckschrift ausfüllen Zwischen dem/der Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) Firmenident-Nr.: Tel.-Nr.
MehrMTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a Breckerfeld. Rechtsstand: 2011 / 2012
Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Berufsbildungsrecht Fach: Betriebswirtschaft Rechtsstand: 2011 /
MehrStaatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer
im Rahmen der Ausbildung zur Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer Zwischen (im folgenden Träger praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... (im folgenden
MehrAusbildungsvertrag Altenpflege
Ausbildungsvertrag Altenpflege zwischen der Ausbildungsstelle (genaue Bezeichnung der Einrichtung): Name: Straße: PLZ : Telefon/Fax: Email: im Folgenden: Die Ausbildungsstelle, des Trägers/ Anschrift:
MehrAusbildungsvertrag in der Altenpflege
Ausbildungsvertrag in der Altenpflege Zwischen dem Träger der praktischen Ausbildung...... vertreten durch. - im Nachfolgenden "Träger der praktischen Ausbildung" genannt - u n d Frau / Herrn... geboren
MehrAusbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum
Musterausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum Stand: 01/2016 1/5 Ausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum Zwischen Herrn / Frau Apotheker/in... Leiter/in der... (Apotheke) in... (Adresse) (nachstehend
MehrAusbildungsvertrag. zwischen. der/dem. (genaue Bezeichnung der Einrichtung) Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft in (Ort, Straße, Hausnummer)
Ausbildungsvertrag zwischen der/dem (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und Herrn/Frau geboren am in wohnhaft in (Ort, Straße, Hausnummer) ( der Schüler/die Schülerin) wird mit Zustimmung der gesetzlichen
MehrV e r t r a g. über die Ausbildung zur "Altenpflegehelferin"/zum "Altenpflegehelfer" Zwischen dem... (Name der Einrichtung, Rechtsträger)
V e r t r a g über die Ausbildung zur "Altenpflegehelferin"/zum "Altenpflegehelfer" Zwischen dem...... (Name der Einrichtung, Rechtsträger) als Träger der praktischen Ausbildung - im Nachfolgenden "Träger
Mehrzwischen der HELIOS Kliniken GmbH - nachfolgend HELIOS genannt - einerseits und
ANLAGE ZUM MANTELTARIFVERTRAG FÜR UNTERNEHMEN DES HELIOS KONZERNS (TV HELIOS) SONDERREGELUNG AUSZUBILDENDE VOM 16. JANUAR 2007 (TV HELIOS-AZUBI) zwischen der HELIOS Kliniken GmbH - nachfolgend HELIOS genannt
MehrAusbildungsvertrag. zwischen. (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und. wird mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters
Seite 1 von 6 Ausbildungsvertrag zwischen der/dem im Folgenden: die Ausbildungsstelle, (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und Frau/Herrn geboren am in wohnhaft in (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) im Folgenden:
Mehr2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung
68 Duale Berufsausbildung 2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung (BBiG, JArbSchG) Leitfrage Welche Rechte und Pflichten haben Auszubildenden und Ausbilder im Rahmen der Berufsausbildung? 2.1 Das
MehrAnlage zu 3 AR-AVR AR-VP/AVR EKiBa 1
Anlage zu 3 AR-AVR AR-VP/AVR 925.300 Arbeitsrechtsregelung über die Rechtsverhältnisse der Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten in der stationären Behinderten-/Alten-/Jugendhilfe im Bereich der AVR-Anwender
Mehrvom 6. April 1995 (GVBL S. 115)
Anlage zu 3 AR-AVR AR-VP/AVR 925.300 Arbeitsrechtsregelung über die Rechtsverhältnisse der Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten in der stationären Behinderten-/Alten-/Jugendhilfe im Bereich der AVR-Anwender
MehrBerufsausbildungsvertrag 1 )
Berufsausbildungsvertrag 1 ) Zwischen (Ausbildender) 2) vertreten durch und Herrn/Frau geboren am 3) in wohnhaft (Ort, Straße, Hausnummer) (Auszubildende/er) wird unter Zustimmung seiner/seines/ihrer/ihres
MehrBerufsausbildungsvertrag 1 )
Berufsausbildungsvertrag 1 ) Zwischen (Ausbildender) 2) vertreten durch und Herrn/Frau geboren am 3) in wohnhaft (Ort, Straße, Hausnummer) (Auszubildende/er) wird unter Zustimmung seiner/seines/ihrer/ihres
MehrUmschulungsvertrag. Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
Umschulungsvertrag Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz Umschulungsvertrag (Stand: Oktober 2013) Seite 2 LANDESZAHNÄRZTEKAMMER RHEINLAND-PFALZ KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen
MehrMANTELTARIFVERTRAG. für die Auszubildenden des privaten Speditions- und Verkehrsgewerbes in Baden-Württemberg vom 25. April 1994
MANTELTARIFVERTRAG für die Auszubildenden des privaten Speditions- und Verkehrsgewerbes in Baden-Württemberg vom 25. April 1994 gültig ab 01. Januar 1994 2 Zwischen dem Arbeitgeberverband Verkehr Baden-Württemberg,
MehrZiel der Ausbildung. Grundsätzliches über das Rechtsverhältnis
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Altenpflegerin / Staatlich anerkannter Altenpfleger Zwischen Einrichtung Straße Telefon (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung)
MehrUMSCHULUNGSVERTRAG. zwischen. und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft
UMSCHULUNGSVERTRAG zwischen Umschulungsträger / in: Umschüler/in: und Herrn/Frau geboren am in wohnhaft wird nachstehender Vertrag zur Umschulung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen.
MehrBerufsausbildungsvertrag
zum / zur Berufsausbildungsvertrag...... Zwischen dem nebenbezeichneten... Ausbildenden (Unternehmen) und... (Auszubildende(r)) wohnh. in...straße... geb. am... in... gesetzlich vertreten durch 1 )...
MehrPraktikumsvertrag nach Maßgabe von 26 BBiG. zwischen. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch. Frau/Herrn..
Anlage 1 Praktikumsvertrag nach Maßgabe von 26 BBiG zwischen.. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch Frau/Herrn.. und Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant) gesetzlich vertreten durch 1.. 1
MehrDualer Studiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften FH München. Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag *)
Dualer Studiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften FH München Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag *) Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden
MehrPraktikumsvertrag. zwischen. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch. Frau/Herrn... Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant)
Anlage 2 Praktikumsvertrag zwischen.. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch Frau/Herrn... und Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant) gesetzlich vertreten durch 1.. 1 Rechtsverhältnis (1) Frau/Herr...
MehrAusbildungsvertrag Altenpflegehilfe
Seite 1 von 6 Ausbildungsvertrag Altenpflegehilfe zwischen der/dem im Folgenden: die Ausbildungsstelle, (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und Frau/Herrn geboren am in wohnhaft in (PLZ, Ort, Straße,
MehrTarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern,
MehrUmschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)
Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)...... Zwischen dem nebenbezeichneten Träger der Umschulungsmaßnahme... (Umschulungsträger) (Straße und Hausnummer)... (PLZ, Ort) und Umzuschulende/r... geb.
MehrVertrag über die praktische Ausbildung
Vertrag über die praktische Ausbildung im Rahmen der dreijährigen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger zwischen der Einrichtung der Altenpflege/Altenpflegehilfe nach Abschnitt 4 des Gesetzes
MehrTarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege -
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern,
MehrAusbildungsvertrag (Altenpflegehilfe)
Ausbildungsvertrag (Altenpflegehilfe) zwischen der/dem...... (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und Frau/Herrn... geb. am:...in... wohnhaft... (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) (Schülerin/Schüler) wird mit
MehrTarifvertrag für Auszubildende der Verbandsmitglieder der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung (TVA-TgDRV) - Besonderer Teil Pflege -
Tarifvertrag für Auszubildende der Verbandsmitglieder der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung (TVA-TgDRV) - Besonderer Teil Pflege - vom 23. August 2006 zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag
MehrPraktikumsvertrag nach Maßgabe von 26 BBiG. zwischen. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch. 1 Rechtsverhältnis
Praktikumsvertrag nach Maßgabe von 26 BBiG zwischen.. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch Frau/Herrn 2 und Frau/Herrn 2... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant 2 ) gesetzlich vertreten durch 1.. 1 Rechtsverhältnis
MehrTarifvertrag für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TVA-L-Forst)
Tarifvertrag für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TVA-L-Forst) vom 17. Dezember 2008 in der Fassung des Änderungstarifvertrages
MehrAusbildungsvertrag. im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher am Elisabeth-Lüders-Berufskolleg Hamm
Seite 1 von 6 Ausbildungsvertrag im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher am Elisabeth-Lüders-Berufskolleg Hamm zwischen Adresse vertreten durch (Träger der praktischen Ausbildung)
MehrTarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege -
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern,
MehrA U S B I L D U N G S V E R T R A G
A U S B I L D U N G S V E R T R A G im Rahmen der Ausbildung zur/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuerin/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuer Zwischen Einrichtung Straße (im folgenden Träger praktischen
MehrAusbildungsvertrag. zwischen. (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft in
Ausbildungsvertrag zwischen der/dem (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und Herrn/Frau geboren am in wohnhaft in (der Schüler/die Schülerin) (Ort, Straße Hausnummer) wird mit Zustimmung der gesetzlichen
Mehr1 Geltungsbereich Diese Arbeitsrechtsregelung findet Anwendung auf die Rechtsverhältnisse von Vorpraktikantinnen/Vorpraktikanten
AR Vorpraktikanten Behinderten-/Alten-/ Jugendhilfe 925.200 Arbeitsrechtsregelung Nr. 4/94 1 über die Rechtsverhältnisse von Vorpraktikantinnen/Vorpraktikanten in der stationären Behinderten-/Alten-/Jugendhilfe
MehrB e r u f s a u s b i l d u n g s v e r t r a g
B e r u f s a u s b i l d u n g s v e r t r a g für den Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnmedizinischer Fachangestellter Zwischen dem Zahnarzt/der Zahnärztin (Ausbilder/-in) Name/Vorname...
MehrRichtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie. zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung
Bau und Stadtentwicklung Blatt 1 Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie I. Grundsätze zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung (1) Diese
MehrZwischen. der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer/eines entsprechenden Vollzeitbeschäftigten 4
Anlage 2 Zwischen vertreten durch (Arbeitgeber) und Frau/Herrn 2 geboren am: wohnhaft in: (Beschäftigte/Beschäftigter 2 ) wird - vorbehaltlich 1 - folgender Arbeitsvertrag 8 geschlossen: 1 (1) Frau/Herr
MehrBerufsausbildungsvertrag
Berufsausbildungsvertrag für den Ausbildungsberuf "Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r" gemäß 10, 11 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der zuletzt geänderten Fassung Zwischen der Zahnarztpraxis (Ausbilder/in)
MehrStaatlich anerkannten Altenpflegehelferin / Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Altenpflegehelferin / Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer Zwischen Einrichtung Straße Telefon (im folgenden Träger der praktischen
Mehr... Name der/s Praxisinhaber/in/s (im folgenden Ausbildende/r genannt) ... Straße / PLZ / Ort. ... Name (im folgenden Auszubildende/r genannt)
Ausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte Bayerische LandesZahnärzte Kammer Zwischen Name der/s Praxisinhaber/in/s (im folgenden Ausbildende/r genannt) Straße / PLZ / Ort und Name (im folgenden
MehrTarifvertrag. für. Auszubildende bei der RNV GmbH (TVA-RNV) in der Fassung vom 03. Mai 2011
Tarifvertrag für bei der RNV GmbH (TVA-RNV) in der Fassung vom 03. Mai 2011 zwischen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (im Folgenden RNV genannt) einerseits und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
MehrAusbildungsvertrag für Pharmazeuten im Praktikum
Ausbildungsvertrag für Pharmazeuten im Praktikum Zwischen Herrn/Frau Apotheker/in...... Leiter/in der... Straße... PLZ... Ort.... (nachstehend Ausbildende/r genannt) und Herrn/Frau... Straße... PLZ...
MehrAusbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert)
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) zwischen (im Nachfolgenden Träger genannt) und (im Nachfolgenden Auszubildende/r genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:
MehrBerufsausbildungsvertrag für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte
Berufsausbildungsvertrag für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Zwischen der/dem Apothekenleiter/in: Ausbildende Apotheke: Apothekenleiter/in: Verantwortliche/r Apotheker/in: Straße Hausnr.: PLZ
MehrVom 23. Februar 1994 (GVBl. S. 49), geändert am 28. November 2012 (GVBl S. 22) zuletzt geändert am 27. April 2016 (GVBl. S.
AR Vorpraktikanten Behinderten-/Alten-/ Jugendhilfe 925.200 Arbeitsrechtsregelung Nr. 4/94 1 über die Rechtsverhältnisse von Vorpraktikantinnen/Vorpraktikanten in der stationären Behinderten-/Alten-/Jugendhilfe
MehrZahnmedizinische/r Fachangestellte/r
ZAHNÄRZTEKAMMER NORDRHEIN Berufsausbildungsvertrag ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz BBiG) zwischen der/dem nachstehenden Ausbildenden (Zahnarzt/Zahnärztin) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrPraktikumsvertrag. zwischen. Hochschule Magdeburg-Stendal, Breitscheidstr. 2, Magdeburg (Praktikumsbetrieb)
1 Praktikumsvertrag zwischen Hochschule Magdeburg-Stendal, Breitscheidstr. 2, 39114 Magdeburg (Praktikumsbetrieb) und Frau/Herrn: (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant) geboren am: Fachbereich: 1 Rechtsverhältnis
MehrTarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege -
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - vom 13. September 2005 (in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 6 vom 1. April 2014) Tarifvertrag für
MehrB e r u f s a u s b i l d u n g s v e r t r a g. ( 10 HmbGPAG) Zwischen dem ausbildenden Unternehmen. (Stempel der Ausbildungsstätte)
B e r u f s a u s b i l d u n g s v e r t r a g ( 10 HmbGPAG) Zwischen dem ausbildenden Unternehmen (Stempel der Ausbildungsstätte) und dem / der Auszubildenden Vorname Name wohnhaft in Straße, Hausnummer
Mehrvom 12. Dezember 2012 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und ...
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten und der zum Forstwirt Auszubildenden in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben des Landes Berlin in das Tarifrecht der TdL (TV Wiederaufnahme
MehrAusbildungsvertrag (Altenpflegehilfe) zwischen und Berufsbildende Schule Westerburg Fachschule für Altenpflege Hofwiesenstraße Westerburg
Ausbildungsvertrag (Altenpflegehilfe) zwischen der Ausbildungsstelle (genaue Bezeichnung der Einrichtung): im Folgenden: Die Ausbildungsstelle, des Trägers: und Frau / Herrn: geboren am: in: wohnhaft in:
MehrP R A K T I K U M S V E R E I N B A R U NG
P R A K T I K U M S V E R E I N B A R U NG im Rahmen der Ausbildung zur/ zum Staatlich anerkannten Alltagsbetreuerin/ zum Staatlich anerkannten Alltagsbetreuer Zwischen Einrichtung Straße PLZ Ort (im folgenden
MehrVertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf. Tiermedizinische/r Fachangestellte/r
Körperschaft des öffentlichen Rechts Vertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf Tiermedizinische/r Fachangestellte/r gemäß 10, 11 Berufsbildungsgesetz zwischen dem ausbildenden Tierarzt / der ausbildenden
MehrBerufsbildende Schule Südliche Weinstraße
Berufsbildende Schule Südliche Weinstraße Ausbildungsvertrag Zwischen (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und Frau/Herrn als Fachschülerin/Fachschüler, geboren am in wohnhaft in (Straße, Hausnummer, PLZ,
MehrAngaben zum nachfolgenden Umschulungsvertrag und Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Umschulungsverhältnisse
Angaben zum nachfolgenden Umschulungsvertrag und Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Umschulungsverhältnisse Zwischen dem Umschulenden (Durchführenden der Umschulungsmaßnahme) und der/dem Umzuschulenden
MehrMusterausbildungsvertrag. Erklärungen zu Seite 1
Musterausbildungsvertrag Erklärungen zu Seite 1 1 Zwischen Hier die Ausbildungspraxis eintragen. Geben Sie eine/n zuständige/n Ausbilder/in innerhalb der Praxis an, wenn mehrere Zahnärzte gemeinsam tätig
MehrAntrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag Zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) und der / dem Auszubildenden männlich
MehrBerufsausbildungsvertrag für den dualen Studiengang Agrarwirtschaft, Bingen für den dualen Einstieg, Bingen Für den Auszubildenden
Berufsausbildungsvertrag für den dualen Studiengang Agrarwirtschaft, Bingen für den dualen Einstieg, Bingen Für den Auszubildenden Zwischen der/dem Ausbildenden/Betriebsinhaber/ -in Name, Vorname/ Firmenbezeichnung
MehrÄ rztekammer des Saarlandes
Ä rztekammer des Saarlandes Körperschaft des öffentlichen Rechts Faktoreistraße 4 66111 Saarbrücken Telefon +49 681 4003-0 Telefax +49 681 4003-340 www.aerztekammer-saarland.de mfa@aeksaar.de Berufsausbildungsvertrag
Mehr