Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam

Ähnliche Dokumente
Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens für den konsekutiven Masterstudiengang Informationswissenschaften der Fachhochschule Potsdam

Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam

Informationslogistik

Lesefassung vom 30. Juni 2011

Auswahlverfahren BA Gesundheitsförderung i.d.f. v

Amtliche Bekanntmachung der Pädagogischen Hochschule Freiburg Nr. 32 vom

Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit

Satzung der Hochschule Mannheim über das hochschuleigene Auswahlverfahren

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Leichtbau vom 28. April 2014

Zula/Auswahl MA Germanistik

ORDNUNG WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

Infrastrukturmanagement

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Amtliche Bekanntmachung

HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN. Zugangs- und Zulassungsordnung. Industrial Sales and Innovation Management

Lesefassung vom 9. Dezember 2016

Amtliche Bekanntmachung

Lesefassung vom 22. Dezember 2017

Amtliche Bekanntmachungen

ZULASSUNGS- UND AUSWAHLSATZUNG der Pädagogischen Hochschule Weingarten. und. der Hochschule Ravensburg-Weingarten Technik Wirtschaft Sozialwesen

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Technologiemanagement vom

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Studiengang Master Gesundheitsmanagement vom 23.

Zula MA Gesundheitsförderung v

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie

Z U G A N G S- U N D Z U L A S S U N G S O R D N U N G

Vom Inhaltsverzeichnis

Amtliche Bekanntmachung

Lesefassung 15. April 2016

Ordnung über das Auswahlverfahren. Universität Göttingen. 1 Anwendungsbereich

Bachelor Architektur

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z

Auswahl-ZulaSatzung Pflegewissenschaft

Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Studiengängen mit akademischer Abschlussprüfung (Bachelor) der Hochschule Furtwangen

Zugangs-/ Zulassungs- und Auswahlsatzung

Amtliche Bekanntmachungen der Universität Karlsruhe (TH)

Auswahl-ZulaSatzung Pflegewissenschaft

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Space Engineering I und Space Engineering II an der Universität Bremen Vom 16.

Vom 15. September 2014

Amtliche Mitteilungen der Universität Hohenheim

Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren vom 30. Juni 2011 Lesefassung vom 22.

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung zum Masterstudiengang M.Sc. in Polymer Technology vom 15 Juli 2013

Lesefassung 25. Februar 2015

Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren vom 30. Juni 2011 Lesefassung vom 21.

Satzung der Universität Stuttgart für das Eignungsfeststellungsund

Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Electrical Engineering

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom

ORDNUNG MASTERSTUDIENGANG WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN NICHT-KONSEKUTIVEN

Amtliche Bekanntmachung

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte an der Westfälischen Wilhelms-Universität vom

Neufassung der. Zugangs- und Zulassungsordnung. Masterstudiengang Chemie. für den. an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Systems Engineering an der Universität Bremen Vom 24. Februar 2016

Finanzdienstleistungen - Risikomanagement

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 355. Sitzung des Senats am verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich!

Satzung der Universität Heidelberg für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Bachelorstudiengängen Sport / Sportwissenschaft

Satzung. der Pädagogischen Hochschule Weingarten

Lesefassung vom 25. Februar 2015

Satzung der Universität Tübingen für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Sportwissenschaft mit Abschluss Bachelor

2004 Ausgegeben Karlsruhe, den 4. Februar 2004 Nr. 17

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions

Nichtamtliche Lesefassung

Amtliche Bekanntmachungen

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Soziale Arbeit und Gesundheit im Kontext sozialer Kohäsion

19. Oktober 2016 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Satzung. der Pädagogischen Hochschule Weingarten

BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN

ORDNUNG. Der Fakultätsrat der Fakultät Bauwesen hat am folgende Ordnung beschlossen: Geltungsbereich

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Management digitaler Medien

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN BULLETIN

2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber. 3 Bewerbung um Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zulassungsantrag)

Aufnahmevoraussetzungen und verfahren

Bachelor Architektur

Lesefassung 21. März

Vom Inhaltsverzeichnis

Amtliche Bekanntmachungen

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 328. Sitzung des Senats am 16. Oktober 2013 verabschiedet.

ORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN ÜBER BESONDERE ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Online- Masterstudiengang Medieninformatik

Inhaltsverzeichnis 2/5

Satzung der Universität Tübingen für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Sportwissenschaft mit Abschluss Bachelor (Neufassung)

Amtliche Bekanntmachung

Zentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 5

Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Bachelorstudiengängen der Hochschule der Medien Stuttgart (SAB) vom 30.

Zugangs- und Zulassungsordnung. für den Masterstudiengang Geowissenschaften. an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. vom 4.

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Psychologie

Satzung der Hochschule Heilbronn Technik - Wirtschaft Informatik für das Auswahlverfahren

Hochschule für Technik Stuttgart. Auswahlsatzung. Bauingenieurwesen. Hochschule für Technik Stuttgart. Schellingstrasse 24 D Stuttgart

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Transkulturelle Studien an der Universität Bremen. Vom 19. Dezember 2019

an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) und an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) vom

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Soziale Arbeit und Gesundheit im Kontext Sozialer Kohäsion

AM 58/2016. Amtliche Mitteilungen 58/2016

Vom Inhaltsverzeichnis

Nr. 7/2011 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 16

Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 88 - Nr. 08 / 2014 ( ) - Seite 43

über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der Alice-Salomon" Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin (ASH Berlin)

Amtliche Mitteilungen Nr. 21/ Ordnung

Transkript:

Amtliche Bekanntmachungen Nummer 200 Potsdam, 12.04.2012 Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens für den konsekutiven Herausgeber: Rektor Pappelallee 8-9 14469 Potsdam Postfach 60 06 08 14406 Potsdam

Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens für den konsekutiven Amtliche Bekanntmachung Nr. 200 vom 12.04.2012 Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens für den konsekutiven Auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz- BbgHG) vom 18. Dezember 2008 (GVBl.I/08, [Nr. 17], S.318), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Oktober 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 35]) sowie des 1 Abs. 2 der Hochschulvergabeverordnung (HVV) des Landes Brandenburg i. V. m. 1 Abs. 3 der Immatrikulationsund Zulassungsordnung (IZO) der Fachhochschule Potsdam vom 05.08.2003 hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Informationswissenschaften am 30.11.2011 nachfolgende Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens für den konsekutiven an erlassen, die der Senat am 07.12.2011 zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Inhalt: 1 Anwendungsbereich 2 Fristen 3 Form des Antrags 4 Auswahlkommission 5 Auswahlverfahren 6 Auswahlkriterien 7 Inkrafttreten Anlage: Fragebogen für den Prüfungsausschuss 1 Anwendungsbereich Der Fachbereich Informationswissenschaften der Fachhochschule Potsdam vergibt im konsekutiven die verfügbaren Studienplätze an Studienbewerberinnen/Studienbewerber, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Erfüllen mehr Bewerberinnen/Bewerber die Zugangsvoraussetzungen als Studienplätze verfügbar sind, werden die Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben. Der Zweck des Auswahlverfahrens ist die Feststellung des Eignungsgrades und eine daraus folgende Auswahl der Bewerber zur Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Informationswissenschaften. 2 Fristen Der Antrag auf Zulassung muss bis zum 1. März des jeweiligen Jahres bei eingegangen sein (Ausschlussfrist). Sollten nicht genügend Zulassungsanträge eingegangen sein, kann die Frist verlängert werden. 3 Form des Antrags (1) Der Antrag auf Zulassung ist auf dem von der Hochschule vorgesehenen Formular zu stellen. (2) Dem Antrag sind ggf. in Kopie folgende Unterlagen beizufügen: a) ein Motivationsschreiben im Umfang von 1,5 bis maximal 2 Seiten, b) ein tabellarischer Lebenslauf, c) das Zeugnis der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung bzw. einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung bzw. einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung, die von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannt worden ist, in amtlich beglaubigter Kopie, d) das Zeugnis oder die Zeugnisse eines oder mehrerer berufsqualifizierender Hochschulabschlüsse in amtlich beglaubigter Kopie, e) Fragebogen für den Prüfungsausschuss zur Klärung, ob eine Zulassung, ggf. nur mit Auflagen, erfolgen kann (vgl. Anlage), f) gegebenenfalls Nachweise der bisherigen berufspraktischen Tätigkeit in beglaubigter Kopie, g) gegebenenfalls Antrag auf Einzelfallprüfung, sofern der berufsqualifizierende informationswissenschaftliche Hochschulabschluss weniger als 210 Credits umfasst, h) gegebenenfalls Nachweise informationswissenschaftlich relevanter Fort- und Weiterbildungen. (3) Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Basis der eingereichten Unterlagen, ob die Zugangsvoraussetzungen für den konsekutiven Masterstudiengang gemäß 3 der Studienund Prüfungsordnung Besondere Bestimmungen (StudPO-B: MAI) erfüllt sind. Insbesondere entscheidet der Prüfungsausschuss, ob eine Zulassung ggf. ohne die erforderlichen Kenntnisse in XML oder Erfahrungen in der Projektarbeit oder mit weniger als 210 Credits in einem ersten berufsqualifizierenden informationswissenschaftlichen Studium grundsätzlich erfolgen kann. (4) An ausländischen Hochschulen erworbene Abschlüsse und Leistungsnachweise werden vom Prüfungsausschuss anerkannt, sofern sie sich nicht wesentlich unterscheiden. Die Gesamtnote ist in das deutsche Notensystem umzurechnen (5) Werden die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt, erhält die Studienplatzbewerberin/der Studienplatzbewerber umgehend einen entsprechenden Entscheid. Erfüllen mehr Bewer- Seite 2 / 6

Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens für den konsekutiven Amtliche Bekanntmachung Nr. 200 vom 12.04.2012 berinnen/bewerber die Zugangsvoraussetzungen als Studienplätze vorhanden sind, leitet der Prüfungsausschuss die unter a) bis d) sowie f) genannten Unterlagen an die Auswahlkommission weiter. 4 Auswahlkommission (1) Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Informationswissenschaften setzt zur Vorbereitung der Auswahlentscheidung für den Masterstudiengang Informationswissenschaften eine Auswahlkommission ein. Sie besteht aus: 1. drei Professorinnen/Professoren, darunter die/der Vorsitzende und die Stellvertreterin/der Stellvertreter, 2. einer akademischen Mitarbeiterin/einem akademischen Mitarbeiter, 3. einer studentischen Vertreterin/einem studentischen Vertreter aus dem Masterstudiengang. (2) Die Auswahlkommission ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte ihrer jeweiligen Mitglieder; dabei muss die Mehrheit der Professorinnen/Professoren gewährleistet bleiben. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. Die studentischen Mitglieder haben bei Entscheidungen der Auswahlkommission über die Bewertung und Zulassung von Studienbewerberinnen/Studienbewerbern kein Stimmrecht, ihrem Urteil ist jedoch Gehör zu schenken. (3) Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre. Wiederbestellung ist möglich. 5 Auswahlverfahren (1) Am Auswahlverfahren nimmt nur teil, wer a) sich frist- und formgerecht um einen Studienplatz im konsekutiven Masterstudiengang Informationswissenschaften beworben hat und b) die Voraussetzungen nach 3 der Studienund Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Informationswissenschaften (Stud- PO-B: MA-I) erfüllt. (2) Eine Bewerbung bleibt unberücksichtigt, wenn die Unterlagen nach 3 Abs. 2 nicht fristgerecht oder nicht vollständig vorgelegt wurden. 6 Auswahlkriterien (1) Die Auswahl erfolgt aufgrund einer Rangliste nach den in den Absätzen 3 bis 7 genannten Kriterien. (2) Eine Auswahlentscheidung wird aufgrund der Gesamtnote im ersten berufsqualifizierenden informationswissenschaftlichen Hochschulabschluss (akademische Leistungen) getroffen. Für die Gesamtnote des ersten berufsqualifizierenden, informationswissenschaftlichen Hochschulabschlusses werden anhand des folgenden Schemas maximal 31 Punkte vergeben: 1 31 Punkte 2,6 15 Punkte 1,1 30 Punkte 2,7 14 Punkte 1,2 29 Punkte 2,8 13 Punkte 1,3 28 Punkte 2,9 12 Punkte 1,4 27 Punkte 3,0 11 Punkte 1,5 26 Punkte 3,1 10 Punkte 1,6 25 Punkte 3,2 9 Punkte 1,7 24 Punkte 3,3 8 Punkte 1,8 23 Punkte 3,4 7 Punkte 1,9 22 Punkte 3,5 6 Punkte 2,0 21 Punkte 3,6 5 Punkte 2,1 20 Punkte 3,7 4 Punkte 2,2 19 Punkte 3,8 3 Punkte 2,3 18 Punkte 3,9 2 Punkte 2,4 17 Punkte 4,0 1 Punkt 2,5 16 Punkte (3) Für eine einschlägige, praktische Tätigkeit nach dem ersten berufsqualifizierenden informationswissenschaftlichen Hochschulabschluss werden maximal 6 Punkte vergeben. Mindestens 6 Monate: Mindestens 12 Monate: Mindestens 18 Monate: Mindestens 24 Monate: Mindestens 30 Monate: Für 36 und mehr Monate: 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte 4 Punkte 5 Punkte 6 Punkte (4) Für weitere Hochschulabschlüsse werden maximal 3 Punkte vergeben: Zusätzlicher Bachelorabschluss: 1 Punkt Zusätzlicher Masterabschluss: 2 Punkte Promotion: 3 Punkte (5) Aus dem Motivationsschreiben soll ersichtlich werden, dass sich die Bewerberin/der Bewerber mit den zentralen Inhalten und Lernzielen des Masterstudiengangs Informationswissenschaften anhand des veröffentlichten Modulhandbuchs auseinandergesetzt hat. Darüber hinaus soll ein intrinsisches Interesse an den Studieninhalten begründet dargelegt werden. Seite 3 / 6

Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens für den konsekutiven Amtliche Bekanntmachung Nr. 200 vom 12.04.2012 Für das Motivationsschreiben werden maximal 3 Punkte vergeben: Das Motivationsschreiben ist sprachlich und formal korrekt: 1 Punkt Das Motivationsschreiben nimmt Bezug auf mindestens 50% der zentralen Inhalte und Lernziele des Masterstudiengangs: 1 Punkt Das Motivationsschreiben kann eine intrinsische Motivation am Studium ausreichend argumentativ darlegen: 1 Punkt (6) Die Studienplätze werden entsprechend der festgesetzten Zulassungszahl auf Basis der Rangfolge der im Auswahlverfahren erreichten Punktzahl vergeben. (7) Bei Ranggleichheit entscheidet die Note des ersten berufsqualifizierenden informationswissenschaftlichen Hochschulabschlusses, danach die Note der Hochschulzugangsberechtigung, danach das Los. (8) Die Feststellung der Eignung gilt nur für den unmittelbar auf das Auswahlverfahren folgenden Immatrikulationszeitraum. (9) Die Ergebnisse des Auswahlverfahrens sind schriftlich festzuhalten. 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam in Kraft. Sie gilt erstmals für das Zulassungsverfahren für den konsekutiven zum Sommersemester 2012. gez. Prof. Dr.-Ing. Johannes Vielhaber Rektor Potsdam, den 12.04.2012 Seite 4 / 6

Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens für den konsekutiven Amtliche Bekanntmachung Nr. 200 vom 12.04.2012 Anlage: Fragebogen des Prüfungsausschusses für Bewerberinnen/Bewerber Der Fragebogen dient zur einfacheren Bearbeitung der Zulassungsanträge zum konsekutiven Masterstudiengang Informationswissenschaften. Mit seiner Unterstützung soll vom Prüfungsausschuss schneller festgestellt werden können, ob die Zugangsvoraussetzungen zum Studium erfüllt sind und ob eine Zulassung ggf. mit oder ohne Auflagen erfolgen kann. Der Fragebogen verbleibt bis zum Abschluss des Auswahl- und Zulassungsverfahrens beim Prüfungsausschuss. Gibt es mehr Bewerberinnen/Bewerber, die die Zugangsvoraussetzung erfüllen, als Studienplätze, werden die verfügbaren Studienplätze nach dem Auswahlverfahren des Master-Studiengangs Informationswissenschaften vergeben. Der Fragebogen hat keinen Einfluss auf dieses Auswahlverfahren. Erfolgte die Zulassung, so unterstützt der Fragebogen den Prüfungsausschuss ggf. bei einer weiteren Studienberatung; erfolgt keine Zulassung, senden wir Ihnen den Fragebogen zusammen mit Ihren anderen Unterlagen zurück. Bitte geben Sie die Bezeichnung des von Ihnen abgeschlossenen informationswissenschaftlichen Studiengangs an: Bitte geben Sie den Namen der Hochschule und den Hochschulort an:. Wie viele Credits (Leistungspunkte) haben Sie in diesem Studiengang erworben 210 Credits 180 Credits Weder noch, sondern Bitte machen Sie Angaben über ihre XML- Kenntnisse: Ich habe XML- Kenntnisse im Studium im Umfang von. Credits / bzw. im Umfang von. SWS in folgendem Modul/en erworben: Ich habe meine XML-Kenntnisse nicht im Studium, sondern auf folgende Weise erworben: Als Nachweis hierüber ist meinen Bewerbungsunterlagen folgendes beigelegt: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob meine XML-Kenntnisse ausreichen und hätte daher im Falle meiner Zulassung gerne bald eine Studienberatung Ich habe bislang noch keine XML-Kenntnisse Seite 5 / 6

Bitte machen Sie Angaben über Ihre Erfahrungen in der Projektarbeit: Ich habe Studium/Projekterfahrungen im Umfang von. Credits / bzw. im Umfang von. SWS in folgendem Modul/en erworben: Ich habe meine Projekterfahrungen nicht im Studium, sondern auf folgende Weise erworben. Als Nachweis hierüber ist meinen Bewerbungsunterlagen folgendes beigelegt:. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob meine Projekterfahrungen ausreichen und hätte daher im Falle meiner Zulassung gerne bald eine Studienberatung Ich habe bislang noch gar keine Erfahrungen in der Projektarbeit Wenn Sie weniger als 210 Credits im Studium erworben haben, dann machen Sie bitte auch noch folgende Angaben: In welchem Wochenumfang waren in Ihrem Studium Praktika oder Praxissemester integriert?... Wochen Ich habe im Studium ein oder mehrere zusätzliche Wahlmodule belegt, die nicht vom Curriculum vorgeschrieben waren und gesondert im Zeugnis ausgewiesen sind. Es handelt sich um folgende/s Zusatzmodul/e: im Umfang von.... Credits... im Umfang von. Credits. im Umfang von. Credits Ich habe während des Studiums bzw. danach folgende informationswissenschaftliche Weiterbildung/en besucht:.... im Umfang von... Unterrichtsstunden à 45 min. im Umfang von... Unterrichtsstunden à 45 min Folgende Nachweise darüber sind der Bewerbung beigelegt:. Ich interessiere mich gegenwärtig mehr für den folgenden Studienschwerpunkt des Masterstudiengangs: Records Management und Digitale Archivierung Wissenstransfer und Projektkoordination -------------------------------------------------- Ort, Datum und Unterschrift Seite 6 / 6