Stand der Ermittlungen zu Waffen des Nationalsozialistischen Untergrunds

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 19/1755 19. Wahlperiode 19.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 19/1502 Stand der Ermittlungen zu Waffen des Nationalsozialistischen Untergrunds V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach der Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) am 4. November 2011 fanden die Ermittlungsbehörden eine Vielzahl von Waffen sowohl in dem von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt genutzten Wohnmobil in Eisenach als auch in der von Beate Zschäpe in Brand gesetzten Wohnung des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in der Frühlingsstraße 26 in Zwickau (Sachsen). Die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zum Nationalsozialistischen Untergrund des Deutschen Bundestages der 16. und 18. Wahlperiode haben sich ebenso wie das Oberlandesgericht München im Prozess gegen Beate Zschäpe und die mitangeklagten mutmaßlichen Unterstützer des NSU mit den Ermittlungsergebnissen des Bundeskriminalamtes und des Generalbundesanwalts zur Herkunft der aufgefundenen Waffen befasst. Neben der Česká 83, mit der die tödlichen Schüsse der rassistischen Mordserie an neun migrantischen Kleinunternehmern verübt wurden und den Dienstwaffen der vom NSU in Heilbronn ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter und ihres schwer verletzen Kollegen M. A. wurden in dem Wohnmobil und in der Wohnung in der Frühlingsstraße nachfolgende weitere Waffen gefunden: Im Wohnmobil wurden u. a. eine Maschinenpistole Pleter 91, 9 x 19 mm, ein Revolver SRS, eine Pistole VZOR 70, Kal. 7,65 mm Browning sowie eine Handgranate und Patronen gefunden. (vgl. Abschlussbericht des 2. Bundestagsuntersuchungsausschuss zur Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund, Bundestagsdrucksache 18/12950, S. 185) Im Unterkapitel Asservate aus der Frühlingsstraße 26; ein Auszug heißt es im Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschuss zum Nationalsozialistischen Untergrund des Deutschen Bundestages zur Auffindesituation der Waffen in Zwickau u. a.: Insgesamt wurden zwölf Waffen im Brandschutt sichergestellt, davon drei in der abgebrannten Wohnung (Schlaf- und Sportzimmer). Ab dem 10. November 2011 wurden weitere neun Waffen im Brandschutt vor dem Haus, dem Brandbereich N, sichergestellt. Diese Waffen befanden sich ursprünglich ebenfalls in der Wohnung, wurden aber als notwendige Maßnahme bei der Brandbekämpfung durch den eingesetzten Bagger aus der Wohnung ins Freie verbracht. Dort befanden sich u. a. die Česká 83 (Asservatennummer W04), mit der die Mordserie an neun migrantischen Kleinunternehmern verübt wurde und die Tatwaffe zum Mord an Michèle Kiesewetter (Pistole TOZ TT33; Asservatennummer W08). Im Schlafzimmer der Wohnung, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 17. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 19/1755 2 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode dem Brandbereich H, wurde die Tatwaffe zum Mordversuch an Martin A. gefunden (Random Vis Mod. 35; Asservatennummer W01). (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12950, S. 1041) Schon der erste Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Nationalsozialistischen Untergrund in der 17. Wahlperiode hatte festgestellt, dass das Netzwerk des Nationalsozialistischen Untergrunds eine Vielzahl von Waffen bei seinen Taten den Raubüberfällen sowie den Mord- und Sprengstoffanschlägen verwendete, darunter Handfeuerwaffen: Pistolen und Revolver (darunter Pistole Tokarew TT 88, Kal. 8 mm; Revolver RECK, Chief Special Combat, Kal. 9 mm (Knall), Schreckschusspistole; Pistole ERMA EPG 88, Kal. 8 mm) Langwaffe: Vorderschaftrepetierflinte ( Pumpgun Mosberg Maverick, Mod. 88) und Sonstige: Pfefferspray, Handgranate (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 718). Im Sondervotum der FDP-Fraktion im Abschlussbericht des ersten NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode wird eine Übersicht mit allen sichergestellten Waffen und den Hinweisen zu deren Verkaufswegen (MAT_A_GBA-4-3 (DVD)\ Vorl. SA 12., S. 589 596) zitiert, die sich auf die im Wohnmobil in Eisenach sichergestellten Waffen bezieht: Pumpgun Mosberg Maverick 88, Kal. 12/70, Nr. MV43501E; Pumpgun Winchester 1300 Defender, K. 12/70, Nr. L2456506; Revolver Alfa PROJ, Modell 3831, Kal. 38 spezial, ohne Nummer; Pistole Heckler und Koch, Mod. 2000, 9 mm Luger, Nr. 116-021769; Maschinenpistole Pleter 91, 9 mm Luger, ohne Nummer; Revolver Melcher, ME900SA, 9 mm R Knall (PTB217), ohne Nummer; Pistole Heckler und Koch, Mod. P2000, 9 mm Luger, Nr. 116-010514; Pistole Česká 70, 7.65 Browning, Nr. J47460. Zu den in der Frühlingsstraße in Zwickau sichergestellten Waffen heißt es dort: Pistole RADOM VIS Mod. 35, 9 mm Luger, Nr. H1836; Pistole ERMA EGP 88 Kal. 8 mm Knall, Nummer: 09330; Pistole WALTHER, PP; 7.65 mm Browning, unterschiedliche Nummern auf Lauf und Verschluss, Nr.: 322813 P 179450P; Pistole Česká 83, 7.65 mm Browning, mit Schalldämpfer, Nr. 034678; Pistole ERMA Model EP552S Kal. 22 l. r., Nr.012827; Revolver Kora, 6 mm ME Flobert Court abgeändert auf 22 l. r., Nr. 645710 ; Česká 82, 9 mm Makarow, Nr. 082839; Pistole TOZ, TT3, 7.62 mm Tokarew, Nr. XS5070; Revolver Reck; Chief Special Combat, 9 mm Knall, R7469470; Rhöner 69a, Einzelladegewehr, 9 mm; Flobert gekürzter Schaft, Nr. 10922; MP Česká 26, 7.62 mm Tokarew, Nr. K31698; Pistole Bruni, Mod. 315 Auto, abgeändert in 6.35 mm Browning. (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 921, Einzelvotum der FDP-Fraktion). Unter diesen Waffen fällt u. a. das Pleter 91 Maschinengewehr auf, das im ersten Jugoslawienkrieg für die kroatische Armee und deren Milizen, u. a. die faschistischen Ustascha-Milizen, hergestellt wurde (vgl. https://en.wikipedia.org/wiki/pleter_91_submachine_gun). Der NSU-Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode kam u. a. zu dem Schluss, dass mehrere Neonazis aus dem Netzwerk des Nationalsozialistischen Untergrunds als Söldner bei faschistischen kroatischen Milizen gekämpft hatten. (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 932). Das ANTIFASCHISTISCHE IN- FOBLATT berichtet über neonazistische Söldner im Jugoslawienkrieg: Nach Feststellungen von Sicherheitsbehörden sind von einigen der von den Kriegsschauplätzen in Kroatien und Bosnien zurückgekehrten Neonazis Maschinenpistolen und Handgranaten eingeschmuggelt und in der Szene angeboten worden. Bei einer Sitzung der Informationsgruppe Rechtsextremismus (IGR) im Jahr 1994 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz einen Tagesordnungspunkt eingeführt, in welchem es darum ging, deutsche Neonazis mit Reisebeschränkungen zu belegen, darunter solche, die sich am jugoslawischen Bürgerkrieg beteiligt haben. Eine Auflistung deutscher Neonazis im Jugoslawienkrieg sollte dafür als Grundlage dienen. Sie umfasst dreizehn gerichtsfeste Kroatiensöldner darunter etwa Thorsten Heise und Thomas Hainke, ein ehemaliger Vertrauter Kühnens und weitere achtzehn lediglich amtsbekannte Kroatiensöldner, darunter auch NPD-Funktionäre wie Eckart Bräuniger, welche als solche auch presseöffentlich wurden. Ein langjähriger Freund von Thorsten Heise, der gerichtsfest gelistete Michael Homeister ( Homes ), wurde bei einem

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/1755 Fronturlaub aus Kroatien an der deutschen Grenze mit falschen Papieren und Waffen im Kofferraum erwischt. Er soll hier u. a. zusammen mit Uwe H. aus der Mannheimer Neonazi-Szene in der Einheit Brigade König Tomislav gekämpft haben. Nach einer rechtsterroristischen Briefbombenserie in Österreich kam im nachfolgenden Gerichtsprozess in der Anklageschrift Hainkes Rolle zur Sprache. Einer der Angeklagten war mit ihm über Ungarn nach Kroatien eingereist. [ ] Im Zusammenhang mit der ersten Briefbombenserie in Österreich im Dezember 1993 vermuteten Ermittlungsbehörden, dass u. a. der Berliner Neonazi Bendix Wendt in die Attentatsplanung involviert war. Wendt soll sich nach den Briefbombenanschlägen bis April 1994 in Kroatien aufgehalten haben. Zusammen mit dem Berliner Neonazi Eckart Bräuniger soll er sich etwa drei Monate in den Kreisen der 101 Brigade der Ustascha in Kroatien bewegt haben. (vgl. Dressed to kill: Neonazis als Söldner, Antifaschistisches Infoblatt 2.2013, 10/2013, www.antifainfoblatt.de/artikel/dressed-kill). Unter den Personen, die vom Generalbundesanwalt beschuldigt werden, Waffen für den Nationalsozialistischen Untergrund beschafft zu haben, befinden sich u. a. Jan Werner und Pierre Jahn. Der 2. Untersuchungsausschuss zum Nationalsozialistischen Untergrund des Deutschen Bundestages stellte dazu in seinem Abschlussbericht fest: Am 23. Januar 2012 wurde das Ermittlungsverfahren sodann auf Pierre Jahn unter dem Aktenzeichen 2 BJs 2/12-2 erweitert. Diesem wird vorgeworfen mit Wissen und Wollen die terroristische Vereinigung NSU durch das Besorgen von Schusswaffen, darunter einer Vorderlaufrepetierflinte, in einem nicht näher bestimmten Zeitraum in den Jahren 2002/2003 unterstützt zu haben (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12950, S. 622). Zu den Waffen des NSU wird in dem Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes gegen unbekannt Az. GBA 2 BJs 74/12-2 ermittelt, in dem Ermittlungsverfahren gegen Herrmann S. Az. GBA 2 BJs 6/12-2 sowie möglicherweise auch in den weiteren sechs Ermittlungsverfahren gegen die möglichen Unterstützer Thomas M., geb. S., Az. GBA 2 BJs 4/12-2, Matthias D. Az. GBA 2 BJs 10/12-2, Mandy S. Az. GBA 2 BJs 11/12-2, Max-Florian B. Az. GBA 2 BJs 12/12-2, André K., Az. GBA 2 BJs 5/13-2 und Susann E. Az. GBA 2 BJs 72/12-2 (vgl.: Der Zschäpe-Prozess in München, Heise.de vom 28. Dezember 2016, www.heise.de/tp/features/der-zschaepe-prozess-in-muenchen-3361752.html? seite=all). In seinem Plädoyer vom 1. September 2017 beschrieb der Sitzungsvertreter des Generalbundesanwaltes, Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten, die Verwendung der jeweiligen Waffen, u. a. schossen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt am 4. November 2011 mit der Maschinenpistole Pleter 91 auf die Polizeibeamten, die sich dem Wohnmobil näherten (vgl. www.nsu-nebenklage.de/blog/2017/09/01/01-09-2017-protokoll/); bei dem Banküberfall auf die Sparkassenfiliale am Nordplatz in Eisenach am 4. November 2011 bedrohte Uwe Mundlos mit einer schwarzen Ceska 70 die Kunden (vgl. www.nsu-nebenklage.de/blog/2017/09/01/01-09-2017-protokoll/). 1. Wie vielen und welchen namentlich bekannten Beschuldigten wirft der Generalbundesanwalt die Beschaffung von Waffen für den Nationalsozialistischen Untergrund vor? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren führt der Generalbundesanwalt wegen des Vorwurfs der Beschaffung von Waffen für den Nationalsozialistischen Untergrund? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) ermittelt im sogenannten NSU-Komplex gegen neun Personen wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Bezüglich der Beschuldigten Pierre J., Jan W. und Hermann S. besteht der Verdacht, dass sie mit einer Waffenbeschaffung an die drei Untergetauchten befasst waren. Des Weiteren führt der GBA ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen des Verdachts der Unterstützung

Drucksache 19/1755 4 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode einer terroristischen Vereinigung. Mögliche nicht verjährte Waffenbeschaffungen für die drei untergetauchten Personen sind, soweit sich Anhaltspunkte darauf ergeben, als Unterstützungshandlungen von diesen Ermittlungen mit umfasst. 3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Herkunft der Maschinenpistole Pleter 91 vor, die im Wohnmobil in Eisenach am 4. November 2011 aufgefunden wurde? 4. Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass die Maschinenpistole Pleter 91, die im Wohnmobil in Eisenach am 4. November 2011 aufgefunden wurde, von Neonazis, die im Jugoslawienkrieg in kroatischen Brigaden und/oder Milizen gekämpft haben, nach Deutschland verbracht wurde, und wenn ja, welche? 5. Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, aus welcher Brigade der kroatischen Armee die Maschinenpistole Pleter 91 stammt, die am 4. November 2011 im Wohnmobil in Eisenach aufgefunden wurde, und wenn ja, welche? 6. Wann und zu welchem Zeitpunkt gelangte die Maschinenpistole Pleter 91 nach Kenntnis der Bundesregierung nach Deutschland? Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Über den Hersteller hinaus liegen zum Weg der Waffe keine Erkenntnisse vor. 7. Wie viele bundesdeutsche Neonazis, die nach Kenntnis der Bundesregierung als Söldner bei der kroatischen Armee und/oder Milizen gekämpft haben, wurden vom Bundeskriminalamt und/oder dem Generalbundesanwalt im Rahmen der Ermittlungsverfahren zu den Aktenzeichen GBA 2 BJs 74/12-2, 2 BJs 2/12-2, 2 BJs 6/12-2, 2 BJs 4/12-2, 2 BJs 10/12-2, 2 BJs 11/12-2, 2 BJs 12/12-2, GBA 2 BJs 5/13-2 und GBA 2 BJs 72/12-2 vernommen? Eine verlässliche Aussage dazu ist mangels Erhebung nicht möglich. 8. Wurde die am 4. November 2011 im Wohnmobil in Eisenach aufgefundene Maschinenpistole Pleter 91 nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit anderen Straftaten in Deutschland eingesetzt (bitte unter Angabe von Datum, Bundesland und Straftat beantworten)? Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist ein anderweitiger Einsatz der Waffe außerhalb des sog. NSU nicht bekannt. 9. Hat das Bundeskriminalamt nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungen in Kroatien zur Herkunft der am 4. November 2011 in Eisenach im Wohnmobil aufgefundenen Maschinenpistole Pleter 91 durchgeführt? 10. Haben Bundesbehörden kroatische Behörden um Ermittlungen bezüglich der am 4. November 2011 im Wohnmobil in Eisenach aufgefundene Maschinenpistole Pleter 91 ersucht? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Es erfolgten keine Ermittlungen zur Waffe in Kroatien und keine Ermittlungsersuchen nach Kroatien.

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/1755 11. Ist es dem Bundeskriminalamt nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgreich gelungen, zu ermitteln, wie und durch welche Personen die Maschinenpistole 91, die am 4. November 2011 in Eisenach im Wohnmobil sichergestellt wurde, in die Hände von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gelangte? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 6 Bezug genommen. 12. Welche der Waffen (mit Ausnahme der Česká 83), die im Wohnmobil am 26 bzw. im Brandschutt sichergestellt wurden, stammen nach Kenntnis der Bundesregierung aus Beständen der Bundeswehr? Bei keiner der sichergestellten Waffen gibt es Erkenntnisse, dass sie aus dem Bestand der Bundeswehr stammen würde. 13. Welche der Waffen (mit Ausnahme der Česká 83), die im Wohnmobil am 26 bzw. im Brandschutt sichergestellt wurden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Waffenerwerbsscheine in der Schweiz gekauft (bitte unter Angabe der Waffen und des Kaufdatums beantworten)? Bei keiner der sichergestellten Waffen mit Ausnahme der Tatwaffe Ceska gibt es Erkenntnisse, dass sie mittels eines Waffenerwerbsscheins in der Schweiz erworben worden wäre. 14. Welche der Waffen (mit Ausnahme der Česká 83), die im Wohnmobil am 26 bzw. im Brandschutt sichergestellt wurden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Straftaten in Deutschland verwendet, die nicht dem Nationalsozialistischen Untergrund zugerechnet werden (bitte unter Angabe der Waffen, der Straftat, des Datums und des Orts beantworten)? Bei keiner der sichergestellten Waffen gibt es Erkenntnisse, dass sie außerhalb des sog. NSU bei Straftaten in Deutschland verwendet worden wäre. 15. Bei welchen der Waffen (mit Ausnahme der Česká 83), die im Wohnmobil am 26 bzw. im Brandschutt sichergestellt wurden, konnte das Bundeskriminalamt nach Kenntnis der Bundesregierung Personen jenseits von Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und der fünf Angeklagten im Prozess vor dem OLG München ermitteln, die die Waffen jeweils zeitweilig im Besitz hatten (bitte unter Angabe der Waffen zu beantworten)? Bei den folgenden Waffen konnten Personen jenseits von Böhnhardt, Mundlos und den fünf Angeklagten ermittelt werden, die die Waffen nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen zeitweilig in Besitz hatten: Pumpgun Mossberg Maverick 88, Pumpgun Winchester Defender, Pistole Ceska 70, Pistole Erma, zwei Pistolen Heckler und Koch.

Drucksache 19/1755 6 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 16. Welche der Waffen (mit Ausnahme der Česká 83), die im Wohnmobil am 26 bzw. im Brandschutt sichergestellt wurden, stammt nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem europäischen Ausland (bitte unter Angabe der Waffe und des Landes beantworten)? Aus dem europäischen Ausland stammen folgende Waffen: Pumpgun Mossberg Maverick Schweiz, Pumpgun Winchester Defender Österreich, Pistolen Ceska Tschechien, Pistole Erma Schweiz, Revolver Kora Tschechien, Pistole Radom Vis Polen, Revolver Alfa-Proj Tschechien, Pistole TOZ Russland, MP Cesca 26 - Tschechien und Slowakei, MP Pleter Kroatien. 17. Welche der Waffen (mit Ausnahme der Česká 83), die im Wohnmobil am 26 bzw. im Brandschutt sichergestellt wurden, stammt nach Kenntnis der Bundesregierung aus Kreisen der Organisierten Kriminalität (bitte unter Angabe der Waffen beantworten)? Bei keiner der erfragten Waffen gibt es Erkenntnisse, dass sie aus Kreisen der Organisierten Kriminalität stammen würde. 18. Hat das Bundeskriminalamt nach Kenntnis der Bundesregierung kriminaltechnische Untersuchungsergebnisse in Bezug auf die am 4. November 2011 in Eisenach im Wohnmobil und ab dem 4. November 2011 im Brandschutt der Frühlingsstraße 26 in Zwickau sichergestellten Waffen (mit Ausnahme der Česká 83) an ausländische Partnerbehörden übermittelt? 19. Falls ja, an welche Partnerbehörden wurden wann in Bezug auf welche Waffen, die im Wohnmobil am 4. November 2011 in Eisenach und in Zwickau in der Frühlingsstraße und im Brandschutt am 4. November 2011 und danach sichergestellt wurden, kriminaltechnische Untersuchungsergebnisse oder Anfragen zu den o. g. Waffen übermittelt (bitte unter Nennung der jeweiligen Daten und Staaten und Waffen beantworten)?

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 7 Drucksache 19/1755 20. Falls ja, welche Partnerbehörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung positive Antworten in Bezug auf Ermittlungsersuchen zu den am 4. November 2011 in Eisenach im Wohnmobil sichergestellten sowie zu den ab dem 4. November 2011 in der Frühlingsstraße 26 und im Brandschutt in Zwickau sichergestellten Waffen übermittelt (bitte unter Angabe der Partnerbehörde und der jeweiligen Waffe beantworten)? Die Fragen 18 bis 20 werden gemeinsam beantwortet. Kriminaltechnische Untersuchungsergebnisse wurden in Form von Beschussmaterial betreffend die Waffen Winchester Defender, Ceska Model 70, Pistole Radom Vis, Pistole TOZ, Pistole Walther PP und MP Ceska 26 im Januar 2012 an die Kantonspolizei Zürich übergeben. Ein in der Schweiz durchgeführter Vergleich des Beschussmaterials mit dem in der dortigen zentralen Sammlung verwahrten Tatmunitionsmaterial erbrachte keine Zusammenhänge.

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