Antrag auf Aufnahme eines Einzelfuttermittels in die Positivliste bei der Normenkommission Einzelfuttermittel des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft Die/der unterzeichnende Firma/Verband/Organisation stellt hiermit Antrag auf die Aufnahme des nachfolgend genannten Einzelfuttermittels 1. Angaben zum Antragsteller Bitte zutreffendes wählen: Neuantrag Änderungsantrag Firma/Verband/ Organisation: Straße, Nr.: PLZ / Ort: Land: Branche: Ansprechpartner/-in: (Vorname, Name) Telefon: E-Mail: Stand: Mai 2018 Seite 1 von 6
2. Bezeichnung des zur Aufnahme in die Positivliste beantragten Einzelfuttermittels Sie richtet sich nach der Verordnung (EU) 767/2009 gemäß der Natur des Stoffes sowie dem EU-Katalog der Einzelfuttermittel, sofern dort aufgeführt und ist in deutscher Sprache anzugeben: Angabe der Eintragungs-Nummer laut EU-Katalog der Einzelfuttermittel oder Europäischem Einzelfutterregister, falls dort bereits geführt: Gegebenenfalls Begründung, warum von der Bezeichnung des EU-Katalogs der Einzelfuttermittel und/oder der Positivliste abgewichen werden soll bzw. eine neue Bezeichnung beantragt wird: Gegebenenfalls abweichender Handelsname: Stand: Mai 2018 Seite 2 von 6
3. a) Beschreibung des Einzelfuttermittels Ausgangsprodukt, Herstellung, Eigenschaften, Abgrenzung zu ähnlichen Produkten s. auch Spalte 3 Positivliste: 3. b) Angaben zur Herstellung einschließlich der Angabe der verwendeten Verarbeitungshilfs- und Futtermittelzusatzstoffe und eines Fließschemas als Anlage: 4. a) Futterwert und Beschaffenheit des Einzelfuttermittels Angaben der wertbestimmenden Inhaltsstoffe und des Energiegehaltes zur Charakterisierung des Futterwertes gemäß des Verwendungszweckes, ermittelt grundsätzlich nach futtermittelspezifischen Methoden und nachgewiesen über Analysenzertifikate akkreditierter Labors, ggf. weitere Spezifikationen, sowie Angaben zur Angebotsform bzw. Konsistenz: 4. b) Besondere Inhaltsstoffe oder Eigenschaften, die das Futtermittel im Hinblick auf den beabsichtigten Verwendungszweck als Einzelfuttermittel charakterisieren, Benennung der Inhaltsstoffe mit Angabe der mittleren Gehalte sowie Gehaltsspannen: Stand: Mai 2018 Seite 3 von 6
4. c) Sind dem Einzelfuttermittel andere Einzelfuttermittel zur Denaturierung oder Bindung oder Futtermittelzusatzstoffe zugefügt und wenn ja, welche (Mengenanteile in Prozent)? 4. d) Gegebenenfalls Angaben zu den im Produkt verbleibenden Rückständen von Verarbeitungshilfsstoffen, technischen Hilfsstoffen sowie kritischen Reaktionsprodukten aus dem Herstellungsprozess (maximal enthaltene Mengenanteile in Prozent): 5. Ernährungszweck, Verwendungszweck und Einsatzempfehlung in der Nutztierhaltung zur Lebensmittelerzeugung, Angaben zu Tierarten, Tierkategorien, übliche sowie minimale und maximale Einsatzmengen, Anteil an der Gesamtration, aussagefähige Versuchsberichte sofern vorhanden: 6. Qualitätssicherung, Risikobeherrschung Welche Gefahren für die Qualität und Sicherheit des Futtermittels im Hinblick auf Mensch, Tier, Umwelt sind gemäß HACCP zu identifizieren bei den Rohstoffen, der Herstellung, dem Transport und der Lagerung und durch welche Maßnahmen werden diese Gefahren beherrscht? Stand: Mai 2018 Seite 4 von 6
7. Angaben zu unerwünschten Stoffen gemäß Richtlinie 2002/32/EG sowie zu Pestizid-Rückständen gemäß Verordnung (EG) 396/2005 und ggf. Angaben zu weiteren Stoffen, die für die Futtermittelsicherheit von Bedeutung sind sowie Angaben zur mikrobiologischen Beschaffenheit (Angabe von Pilz- und Bakterienkeimzahlen), Analysenzertifikate: 8. Ort der Herstellung: - im eigenen Werk:. - bei Vertragsherstellung:... - Import (Land):... - Hergestellt seit:. 9. Das angemeldete Futtermittel entspricht in der Zusammensetzung, Kennzeichnung und Aufmachung den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Ja Nein Die Eintragung in die Positivliste berührt nicht die allgemeine zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung des Futtermittelunternehmers hinsichtlich des betreffenden Einzelfuttermittels. Mit der Unterschrift wird das zur Kenntnis genommen. Beabsichtigte Angaben zur Kennzeichnung (Inhaltsstoffe), s. hierzu Leitfaden des Bundes und der Länder zur Kennzeichnung von Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln (nach Verordnung (EG) Nr. 767/2009): 10. Der Erhebung einer Antragsprüfungsgebühr laut Gebührenordnung wird zugestimmt. 11. Umseitige Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen...., den...... (Ort) (Unterschrift und Firmenstempel) Stand: Mai 2018 Seite 5 von 6
Datenschutzhinweise Mit Ihrem Antrag machen Sie uns auch personenbezogene Daten bekannt. Da uns der Datenschutz sehr wichtig ist, machen wir auf folgendes aufmerksam: Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist der Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft, c/o DBV e.v., Claire-Walldoff-Str. 7, 10117 Berlin. Die uns bekanntgegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Zwecke des Antragsverfahrens und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insb. des Art. 6 der DS-GVO verarbeitet. Empfänger Ihrer Daten ist die Normenkommission im Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft. Für diese nimmt die Fachstelle der Normenkommission bei der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft e.v. (DLG), als Mitglied des Zentralausschusses die Antragsbearbeitung vor. Sie können unter o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen sowie der Datennutzung widersprechen. In Abwägung mit dem Verwendungserfordernis, würden wir die Datennutzung dann ggf. einstellen. Die für uns zuständige Datenschutzbehörde ist: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit, Friedrichstraße 219, 10969 Berlin. Wir löschen die personenbezogenen Daten, sobald sie für den Zweck nicht mehr erforderlich sind. Durch ein Löschkonzept stellen wir dies sicher. Ihr Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft Stand: Mai 2018 Seite 6 von 6