Amtliche Bekanntmachungen der TU Bergakademie Freiberg

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Transkript:

der TU Bergakademie Freiberg Nr. 4 vom 8. Oktober 0 Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Business and Law (Wirtschaft und Recht) vom. April 009

Auf der Grundlage von Absatz 4 i. V. m. 5 Absatz Satz und 4 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz SächsHSFG) vom 0. Dezember 008 (SächsGVBl. S. 0), zuletzt geändert durch Artikel und des Gesetzes vom 8. Oktober 0 (SächsGVBl. S. 58), hat der Fakultätsrat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Technischen Universität Bergakademie Freiberg nachstehende Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Business and Law (Wirtschaft und Recht) an der TU Bergakademie Freiberg beschlossen. Artikel Änderungen der Prüfungsordnung Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Business and Law (Wirtschaft und Recht) vom. April 009 ( der TU Bergakademie Freiberg Nr. vom. April 009), zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom. Mai 0 (Amtliche Bekanntmachung der TU Bergakademie Freiberg Nr. vom. Mai 0), wird wie folgt geändert:. Zum Inhaltsverzeichnis: Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu 4 wird wie folgt gefasst: 4 (weggefallen). b) Die Angabe Anlage : Prüfungsfristen für die Zwecke des 4 wird ersatzlos gestrichen.. Zu 5: a) 5 Absatz wird aufgehoben. b) 5 Absatz Satz erhält folgende Fassung: Werdenden Müttern, Studierenden in der Elternzeit, behinderten Studierenden und chronisch kranken Studierenden kann vom Prüfungsausschuss auf Antrag eine Verlängerung der Prüfungsfristen entsprechend Absatz gewährt werden.. Zu : Absatz PO erhält folgende Fassung: () Die Zulassung zu einer Prüfungsleistung beantragt der Prüfling im Studentenbüro. Antragstermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Das Studentenbüro prüft das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen und erstellt die Listen für die Prüfer. Die Zulassung wird durch das Studentenbüro über das Selbstbedienungsportal bekannt gegeben. Der Studierende ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Anmeldung im Selbstbedienungsportal zu überprüfen. 4. Zu : Absatz erhält folgende Fassung: Eine prüfung ist bestanden, wenn die note mindestens ausreichend (4,0) ist. Eine prüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die note nicht mindestens ausreichend (4,0) ist und ihre Wiederholung nicht mehr möglich ist.

5. Zu 4: 4 wird aufgehoben.. Zu 5: a) 5 Absatz erhält folgende Fassung: Eine zweite Wiederholungsprüfung kann nur zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden. Der Antrag ist beim Studentenbüro zu stellen. Eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht zulässig. b) 5 Absatz erhält folgende Fassung: Die Wiederholung einer bestandenen prüfung ist nicht zulässig. 7. Zu 9: 9 Absatz erhält folgende Fassung: () Bestandteil der Bachelorprüfung sind ferner die Prüfungen in den folgenden zwei Wahlpflichtmodulen:. Grundlagen der Finanzwissenschaft und. ein Proseminarmodul ( ). 9 Absatz 0 erhält folgende Fassung: (0) Zusätzlich zu diesen auch im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre enthaltenen Prüfungen sind noch die Prüfungen in den folgenden rechtswissenschaftlichen Pflichtmodulen abzulegen: Vertiefung Privatrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Europäisches Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht I (Individualarbeitsrecht), Arbeitsrecht II (Kollektives Arbeitsrecht)I, Prozess und außergerichtliche Streitbeilegung, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Umweltrecht und zwei juristische Seminare. Hierfür werden zusammengenommen 0 vergeben. Für die Prüfungen in diesen rechtswissenschaftlichen Pflichtmodulen gilt als zusätzliche Zulassungsvoraussetzung, dass Prüfungen in den Pflichtmodulen des Absatzes im Umfang von mindestens 84 bestanden sein müssen. Die juristischen Seminare können aus den drei im handbuch dargestellten juristischen Seminaren gewählt werden. 8. Zur Anlage Die Anlage Prüfungsplan des Bachelorstudienganges Business and Law (Wirtschaft und Recht) erhält die aus der Anlage zu dieser Satzung ersichtliche Fassung. 9. Zur Anlage : Die Anlage zu 4 wird aufgehoben. Artikel Bekanntmachungserlaubnis Die Fakultät kann den Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Business and Law (Wirtschaft und Recht) an der TU Bergakademie Freiberg in der vom Inkrafttreten dieser Satzung an geltenden Fassung in den Amtlichen Bekanntmachungen der TU Bergakademie Freiberg bekanntmachen.

Artikel Inkrafttreten und Geltungsbereich Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der TU Bergakademie Freiberg in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die nach der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Business and Law (Wirtschaft und Recht) ( der TU Bergakademie Freiberg Nr. vom. April 009) studieren, bezüglich aller e, deren Prüfungsleistungen sie ab dem Wintersemester 0/04 erstmalig ablegen werden. Diese Änderungssatzung wurde ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrates der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften vom 09.07.0 und 08.0.0. Sie wurde vom Rektorat der TU Bergakademie Freiberg mit den Beschlüssen vom 9.07.0 und 0.09.0 genehmigt. Freiberg,.0.0 gez.: Prof. Dr.-Ing. Bernd Meyer Rektor

Anlage : Prüfungsplan des Bachelorstudienganges Business and Law (Wirtschaft und Recht) Art der Prüfungsleistung und Prüfungsvorleistung Pflichtmodule entsprechend 9 () und () 4 Dauer in min des s Besondere Zulassungsvoraussetzungen Einführung in das Recht Keine Finanzbuchführung Keine Bilanzierung Keine Kosten- und Leistungsrechnung Keine Investition und Finanzierung Keine Marketingmanagement Grundlagen Keine Produktion und Beschaffung Keine Unternehmensführung und Organisation Keine Wirtschaftsinformatik und Informationsmanagement 0 Keine Mikroökonomische Theorie 0 Keine Makroökonomik PVL (schriftliches Testat) 5 Keine Allgemeine Wirtschaftspolitik Keine Grundlagen des Privatrechts Keine Öffentliches Recht Keine Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler und Industriearchäologen Statistik für Betriebswirte Professional Communication * * PVL (schriftliches Testat) * * * AP (written assignment)* AP (formal presentation)* 0 0 0 0 0 0,50 0,5 0,5 Keine 9 Keine 9 Keine Bachelorarbeit Bachelorarbeit* Siehe 0 Abs.

Art der Prüfungsleistung und Prüfungsvorleistung Pflichtmodule entsprechend 9 (0) Dauer in min des s Besondere Zulassungsvoraussetzungen Vertiefung Privatrecht Entspr. 9 (0) Europäisches Wirtschaftsrecht Entspr. 9 (0) Arbeitsrecht I (Individualarbeitsrecht) Entspr. 9 (0) Arbeitsrecht II (kollektives Arbeitsrecht) Entspr. 9 (0) Handelsrecht Entspr. 9 (0) Gesellschaftsrecht Entspr. 9 (0) Öffentliches Wirtschaftsrecht Entspr. 9 (0) Umweltrecht Entspr. 9 (0) Prozess, außergerichtliche Streitbeilegung und internationale Vertragsgestaltung 0 Entspr. 9 (0) 7 Juristisches Seminar (Öffentliches Recht) AP (Seminararbeit)* AP (Vortrag)* Entspr. 9 (0) 4 Juristisches Seminar (Wirtschaftsrecht) AP (Seminararbeit)* AP (Vortrag)* Entspr. 9 (0) 4 Juristisches Seminar (Privatrecht) Grundlagen der Finanzwissenschaft (AVWL) Proseminar Marketing AP (Seminararbeit)* AP (Vortrag)* Wahlpflichtmodule entsprechend 9 () Es sind e im Umfang von 9 Leistungspunkten aus folgenden en zu wählen PVL (schriftliches Testat oder strukturierter schriftlich vorbereiteter Diskussionsbeitrag) 5 AP (Proseminararbeit)* AP (Präsentation)* 5-0 Entspr. 9 (0) 4 Mikroökonomische Theorie Marketingmanagement Grundlagen 5

Proseminar Industriebetriebslehre Proseminar Investition und Finanzierung Proseminar zum Management von Projekten Proseminar Rechnungswesen und Controlling Proseminar Bau- und Infrastrukturmanagement Proseminar Unternehmensführung, speziell Innovationsmanagement Proseminar Wirtschaftsinformatik Proseminar Privatrecht Art der Prüfungsleistung und Prüfungsvorleistung AP (Proseminararbeit)* AP (Präsentation)* AP (Proseminararbeit)* AP (Präsentation)* AP (Proseminararbeit)* AP (Präsentation)* Dauer in min 0 0 0 AP (Hausarbeit)* AP (Gruppenkolloquium)* 0 AP (Proseminararbeit)* 0 AP (Präsentation)* AP (Zwischenprüfung) AP (Proseminararbeit)* AP (Präsentation)* 5 AP * (Hausarbeit) AP * (Präsentation) AP (Proseminararbeit)* AP (Präsentation) 0 des s 4 Besondere Zulassungsvoraussetzungen Keine Investition und Finanzierung Keine Kosten- und Leistungsrechnung, Bilanzierung Keine Unternehmensführung und Organisation Keine Einführung in das Recht, Grundlagen des Privatrechts AP (Proseminararbeit)* Proseminar Öffentliches Recht Keine AP (Präsentation)* 0 Wegen eventueller weiterer Proseminarmodule siehe Mitteilungen des Prüfungsausschusses Legende: MP = Mündliche Prüfungsleistung = Klausurarbeit AP = Alternative Prüfungsleistung PVL = Prüfungsvorleistung * = Bei en mit mehreren Prüfungsleistungen muss diese Prüfungsleistung mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet sein.

Art der Prüfungsleistung und Prüfungsvorleistung Dauer in min des s Wahlpflichtmodule entsprechend 9 () Je nach Vertiefung sind entsprechend 9 ( - 8) die folgenden Wahlpflichtmodule zu belegen: Besondere Zulassungsvoraussetzungen Vertiefung Management und Marketing Marketingmanagement Instrumente Keine Projektmanagement Keine Personalmanagement Keine Vertiefung Accounting and Finance Investitions- und Finanzierungstheorie Investition und Finanzierung Betriebliche Steuerlehre Finanzbuchführung oder Bilanzierung Controlling und IFRS Kosten- und Leistungsrechnung Vertiefung Information Management Controlling und IFRS Kosten- und Leistungsrechnung Business Process Management und Business Intelligence onsmanagement Wirtschaftsinformatik und Informati- Software Engineering PVL (Fallstudie) PVL (Fallstudie) Wirtschaftsinformatik und Informationsmanagement Vertiefung Production Engineering Produktionsmanagement Keine Pflichtmodule aus dem Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Ingenieurwissenschaftliches Wahlmodul 7

Art der Prüfungsleistung und Prüfungsvorleistung Dauer in min des s Besondere Zulassungsvoraussetzungen Vertiefung Energiewirtschaft Ordnungspolitik in der Energiewirtschaft * * Mikroökonomische Theorie 5 Investitions- und Finanzierungstheorie Investition und Finanzierung Energiewirtschaft 0 MP bzw. ( bei mehr als 0 bzw. Teilnehmern) Keine 4 Marktplätze in der Rohstoff- und Energiewirtschaft Mikroökonomische Theorie Praktikum und Projektstudium Praktikumsleistungen im Umfang von bis zu können durch die erfolgreiche Teilnahme an folgenden en (Projektstudium) ersetzt werden. Innovationswerkstatt AP (Proseminararbeit)* AP (Präsentation)* Keine Film Project Projektstudium Marketing AP (short movie)* AP (communication tools)* AP (formal presentation)* AP (Projektbericht) bzw. AP (Projektpräsentation) unbenotet (individuelle Einschätzung) Keine Marketingmanagement Grundlagen Praktikum AP (Praktikumsbericht) unbenotet Keine 5 Wegen eventueller weiterer Angebote des Projektstudiums siehe Mitteilungen des Prüfungsausschusses 8

Art der Prüfungsleistung und Prüfungsvorleistung Dauer in min des s Besondere Zulassungsvoraussetzungen Freie Wahlmodule entsprechend 9 (9) Die Studienkommission arbeitet hierfür Vorschläge aus. Es eignen sich beispielsweise (Hinweis: In diese Liste finden sich auch e, die bereits unter den Wahlpflichtmodulen genannt wurden. Diese können nur dann als Freie Wahlmodule belegt werden, wenn sie nicht bereits als Wahlpflichtmodul belegt wurden): Statistische Untersuchungsmodelle Keine Statistische Analyseverfahren Keine Optimierung linearer Modelle 0 Keine Stochastische Modelle des Operations Research Keine Algorithmische Graphentheorie I 0 Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler MP 0 Technische Mechanik 80 Keine 9 PVL (Konstruktionsbeleg) Maschinen- und Apparateelemente 80 Keine 5 Konstruktion und Fertigung 0 Keine 4 Grundlagen der Umwelttechnik Keine Energiewirtschaft 0 MP bzw. ( bei mehr als bzw. 0 Teilnehmern) Keine 4 Baukonstruktionslehre - Bauplanung 0 Keine Stahlbetonbau für Geotechniker 80 Keine PVL (testierte Übung) Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement Keine 4 0 Technisches Darstellen PVL (Testat zum CAD-Programm) Keine PVL (Belege) Umweltkosten und Rechnungswesen AP (Projektarbeit) Keine 9

Art der Prüfungsleistung und Prüfungsvorleistung Dauer in min des s Besondere Zulassungsvoraussetzungen Grundlagen der Informatik 0 Keine 9 Softwareentwicklung 0 Keine 9 Grundlagen Bau- und Infrastrukturmanagements Keine Projektmanagement im Bauwesen und Betrieb 0 Keine Projektmanagement Keine Marketingmanagement Instrumente Keine Personalmanagement Keine Investitions- und Finanzierungstheorie Investition und Finanzierung Controlling und IFRS Kosten- und Leistungsrechnung Betriebliche Steuerlehre Finanzbuchführung oder Bilanzierung Business Process Management und Business Intelligence Software Engineering PVL (Fallstudie) PVL (Fallstudie) Wirtschaftsinformatik und Informationsmanagement Wirtschaftsinformatik und Informationsmanagement Produktionsmanagement Keine Ordnungspolitik in der Energiewirtschaft * * Mikroökonomische Theorie 5 Marktplätze in der Rohstoff- und Energiewirtschaft Mikroökonomische Theorie Environmental Risk Assessment and Management AP (Hausarbeit bzw. Projektarbeit) Keine Scholarly Rhetoric Technik- und Wirtschaftsgeschichte der vorindustriellen Zeit für Wirtschaftswissenschaftler AP (written assignment)* AP (formal presentation)* * MP* 0 4 Keine Keine 0

Technik- und Wirtschaftsgeschichte des Industriezeitalters für Wirtschaftswissenschaftler Art der Prüfungsleistung und Prüfungsvorleistung * * Dauer in min des s Besondere Zulassungsvoraussetzungen Keine Legende: MP = Mündliche Prüfungsleistung = Klausurarbeit AP = Alternative Prüfungsleistung PVL = Prüfungsvorleistung * = Bei en mit mehreren Prüfungsleistungen muss diese Prüfungsleistung mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet sein.

Herausgeber: Rektor der TU Bergakademie Freiberg Redaktion: Anschrift: Druck: Prorektor Bildung TU Bergakademie Freiberg Akademiestraße 09599 Freiberg Medienzentrum der TU Bergakademie Freiberg