Preise und Regelungen für die Nutzung des Stromnetzes der Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH ein Unternehmen der Stadtwerke Bruchsal GmbH

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Transkript:

e und Regelungen für die Nutzung des Stromnetzes der Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH ein Unternehmen der Stadtwerke Bruchsal GmbH gültig vom 01. Januar 2016 31. Dezember 2016 Inhaltsverzeichnis e für Entnahmen durch Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM)....2 e für Entnahmen durch Kunden ohne registrierende Leistungsmessung (SLP).........2 e für, Messstellenbetrieb und.... 3 Aufschläge aufgrund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) 5 Sonderkundenumlage nach 19 Abs. 2 StromNEV..5 Offshore-Haftungsumlage nach 17 f EnWG.6 Umlage gemäß Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten nach 18 Abs. 1 AbLaV..6 Konzessionsabgabe.6 Ein Unternehmen der Stadtwerke Bruchsal GmbH Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH Amtsgericht Mannheim: HRB 231723 Bankverbindung: Schnabel-Henning-Straße 1a Geschäftsführung: Armin Baumgärtner Sparkasse Kraichgau 76646 Bruchsal Dipl.-Betriebsw./Dipl.-Wirtsch.-Ing. IBAN DE21 6635 0036 0000 0365 00 Telefon: 07251 706-0 Fax: 07251 706-130 Vorsitzende des Aufsichtsrats: USt-IdNr.: DE143082826 www.stadtwerke-bruchsal.de Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick

e für Entnahmen durch Kunden mit registrierender (1) (2) (3) Leistungsmessung (RLM), gültig ab 01.01.2016 Jahresleistungspreissystem Jahresbenutzungsdauer Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a >= 2.500 h/a Spannungsebene der Entnahme Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw/a ct/kwh /kw/a ct/kwh Umspannung Hoch-/Mittelspannung (USp. HS/MS) 7,42 3,34 87,69 0,13 Mittelspannung (MS) 9,43 3,54 86,68 0,45 Umspannung Mittel-/Niederspannung (USp. MS/NS) 10,89 3,96 95,86 0,56 Niederspannung (NS) 12,16 4,30 102,76 0,68 Umspannung Mittel-/Niederspannung (Kommunalrabatt) 9,80 3,57 86,27 0,51 Niederspannung (Kommunalrabatt) 10,94 3,87 92,49 0,61 Abweichende Spannungsebene von Entnahme und Erfolgt die Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung erhöhen sich die bilanzierungsund abrechnungsrelevanten Arbeitsmengen und Leistungswerte zum Ausgleich der Transformatorenverluste um einen prozentualen Aufschlag. e für Entnahmen durch Kunden ohne registrierende (1) (2) (3) Leistungsmessung (SLP), gültig ab 01.01.2016 Jahrespreissystem Entnahme ohne Leistungsmessung Grundpreis /a Arbeitspreis ct/kwh Niederspannung (NS) 20,00 5,38 Niederspannung (Kommunalrabatt) 18,00 4,84 Elektro-Speicherheizungen 10,00 2,69 Wärmepumpen 15,00 4,04 (1) Hinzu kommen die Konzessionsabgabe, der Aufschlag gemäß KWK-Gesetz und gesetzliche Umlagen (Sonderkundenumlage nach 19 Abs. 2 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage nach 17 f EnWG, Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 Abs. 1 AbLaV). (2) Zusätzlich wird ein Entgelt für den, Messstellenbetrieb und erhoben, sofern die Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH diese Leistung erbringt. (3) Alle e zuzüglich Umsatzsteuer (derzeit 19%). Seite 2 von 6

e für, Messstellenbetrieb und, gültig ab 01.01.2016 (1) Entnahmen und Einspeisung mit Lastgangzählung Messstellenbetrieb /a /a /a MS - Mittelspannung (einschließlich USp. HS/MS) 137,04 434,52 96,00 davon Wandlersatz 160,00 NS - Niederspannung (einschließlich USp. MS/NS) 137,04 196,20 96,00 davon Wandlersatz 19,07 Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung Eintarifzähler jährliche halbjährliche vierteljährliche monatliche /Jahr /Jahr /Jahr /Jahr Zweitarifzähler (2) Eintarifzähler für 3,12 6,24 12,48 37,44 Zweitarifzähler für Maximumzähler 11,42 22,84 45,68 137,04 Seite 3 von 6

Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung Messstellenbetrieb /Jahr Eintarifzähler 4,79 Zweitarifzähler (2) 11,04 Eintarifzähler für Zweitarifzähler für 18,50 23,50 Maximumzähler 49,90 Wandlersatz NS 19,07 Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung Eintarifzähler jährliche halbjährliche vierteljährliche monatliche /Jahr /Jahr /Jahr /Jahr Zweitarifzähler (2) Eintarifzähler für 8,00 16,00 32,00 96,00 Zweitarifzähler für Schwachlastzeit Täglich von 20.00 Uhr 06.00 Uhr des Folgetages. (1) Alle e zuzüglich Umsatzsteuer (derzeit 19%). (2) Basiszähler nach 21 c, 21 d EnWG. Seite 4 von 6

Aufschläge aufgrund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (1) (2) (KWKG), gültig ab 01.01.2016 Für die ersten 1.000.000 kwh/a Gruppe A Für jede weitere kwh/a (über 1.000.000 kwh hinausgehend) Gruppe B Gruppe C (3) 0,445 ct/kwh 0,040 ct/kwh 0,030 ct/kwh Sonderkundenumlage nach 19 Abs. 2 StromNEV, (1) (2) gültig ab 01.01.2016 Für die ersten 1.000.000 kwh/a Gruppe A Für jede weitere kwh/a (über 1.000.000 kwh hinausgehend) Gruppe B Gruppe C (3) 0,378 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh (1) Nähere Ausführungen finden Sie im Internet unter: www.netztransparenz.de (2) Die genannten e sind Bestandteil des Netznutzungsentgelts für Letztverbraucher zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich gültigen Höhe. (3) Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen haben sowie Unternehmen des schienengebundenen Verkehrs und Eisenbahninfrastrukturunternehmen (Nachweis durch Wirtschaftsprüfer-Testat erforderlich). Seite 5 von 6

Offshore-Haftungsumlage nach 17 f EnWG, (1) (2) gültig ab 01.01.2016 Für die ersten 1.000.000 kwh/a Gruppe A Für jede weitere kwh/a (über 1.000.000 kwh hinausgehend) Gruppe B Gruppe C (3) 0,040 ct/kwh 0,027 ct/kwh 0,025 ct/kwh Umlage gemäß Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten nach 18 Abs. 1 AbLaV, gültig ab 01.01.2016 (1) Die Umlage für abschaltbare Lasten wurde ab dem 01.01.2014 von Letztverbrauchern erhoben. Da die entsprechende Verordnung zum Jahresende 2015 ausgelaufen ist und für den Zeitraum ab 01.01.2016 momentan keine neue Verordnung vorliegt, erfolgt bis auf weiteres keine Erhebung einer Umlage für abschaltbare Lasten Konzessionsabgabe (2) 2 (2) Nr. 1 a KAV Strom im Rahmen eines Schwachlasttarifes 2 (2) Nr. 1 b KAV (bis 100.000 Einwohner) Strom für sonstige Tariflieferungen 2 (3) Nr. 1 KAV i. V. m. 1 (3) und (4) KAV Strom für Sondervertragskunden 0,61 ct/kwh 1,59 ct/kwh 0,11 ct/kwh (1) Nähere Ausführungen finden Sie im Internet unter: www.netztransparenz.de (2) Die genannten e sind Bestandteil des Netznutzungsentgelts für Letztverbraucher zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich gültigen Höhe. (3) Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kwh übersteigt und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstieg, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage (Nachweis durch Wirtschaftsprüfer-Testat erforderlich). Seite 6 von 6