Rundschreiben zum Saisonende 2017/2018 Inhalt 1. Informationen des Vorsitzenden... 2 1.1 Vorwort... 2 1.2 Fazit... 2 1.3 Verweis auf die Ausführungsbestimmungen... 3 1.4 Neustrukturierung... 5 1.5 Schlusswort... 5
1. Informationen des Vorsitzenden 1.1 Vorwort Liebe Schiedsrichterinnen, Schiedsrichter und Schiedsrichterbeobachter, die Saison 2017/18 ist nun zu Ende gegangen und ich möchte hiermit ein kleines Resümee unserer Arbeit im Schiedsrichterwesen ziehen. Erst einmal einen großen Dank an alle Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter des WFV für euer geleistetes Engagement. Bedanken möchte ich mich zudem in dieser Form bei meinem Vorgänger Ringo Schmidt für die erbrachte Leistung im Schiedsrichterausschuss bis zu seinem Ausscheiden. Ein ganz großer Dank geht vor allem an meine Mitstreiter aus dem Schiedsrichterausschuss für die Arbeit in der Saison 2017/18 und auch für die großartige Vorbereitung der neuen Saison mit vielen neuen Richtlinien, welche nun umgesetzt werden müssen. Ebenfalls ein Dankeschön an unsere neuen Sportfreunde im Schiedsrichterausschuss, Nico Rich und Markus Mayer, die im Lehrstab Verantwortung übernehmen und unseren neuen/alten Ansetzerkollegen Klaus Heiduschke unterstützen, der uns auch bereits im Vorfeld eine wichtige Stütze geworden ist. Ganz wichtig ist es mir auch, mich für die sehr gute und optimale Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Präsidiums, des Vorstandes, dem Geschäftsführer Gojko Sinde und vor allem auch bei Carola Rachel zu bedanken. 1.2 Fazit Als ich von Axel Görner als kommissarischer Vorsitzender des Schiedsrichterausschusses eingesetzt wurde, konnte ich erst einmal feststellen, wie zeitintensiv und anstrengend dieses Hobby Fußball geworden ist. Aber, und das ist das Schöne, es macht trotz allem Für und Wider Freude und Spaß. Meine Familie und Freunde geben mir die nötige Kraft für die Arbeit. Nun kommt wieder der mahnende Finger. Rückgaben und Terminpflege. 820 Rückgaben bis zum heutigen Tag bedeuten für unsere Ansetzer, da eine Rückgabenbearbeitung im Durchschnitt 7 Minuten dauert, 95 Stunden zusätzliche Arbeit. Das muss nicht sein! Wir wollen nicht immer dasselbe Thema ansprechen, aber im Moment ist kaum Besserung in Sicht. Schlimmer noch sind die inzwischen 13 angefallenen Nichtantritte. Besonders unter unseren jungen Sportfreunden ist da ein Fehlverhalten eingetreten, das nicht mehr zu verantworten ist. Die Reaktion unsererseits darauf wird in den neuen AFB für das Spieljahr 2018/2019 zur Geltung kommen. Das Negative ist die Streichung von inzwischen 4 Schiedsrichtern von der Schiedsrichterliste.
Aber es gibt auch Gutes zu berichten. Seit langer Zeit haben wir aus der Landesklasse keinen Absteiger und können mit Lea Kretschmar, welche bei den Frauen alle Tests bestanden hat, eine Schiedsrichterin in die Regionalliga Frauen entsenden. Weiterhin haben wir mit Sportfreund Fabian Noack wieder einen Aufsteiger in die Landeklasse. Auch andere Schiedsrichter des WFV, welche schon im Land oder noch höher eingestuft sind, vertreten uns in grandioser Weise. Richard Hempel wurde als SRA für die 3. Liga und Kevin-Coren Eckert für den Aufstieg in die Oberliga vorgeschlagen. Michael Näther ist als SRA der AJBL nominiert worden, ebenso wie Nico Rich als SRA der BJBL. Nico ist auch im kommenden Jahr in der Landesliga als Schiedsrichter tätig. Diesen Schiedsrichtern herzlichen Glückwunsch zu diesem Schritt und viel Erfolg in den oberen Klassen. Tony Schuster muss aus gesundheitlichen Gründen die berühmte Pfeife an den Nagel hängen. Tony, Dir trotz alledem alles Liebe und Gute im weiteren Leben. Wir hoffen, dass Du als Beobachter oder bei Lehrveranstaltungen Dein Wissenspotenzial an die Kollegen weitergeben kannst. 1.3 Verweis auf die Ausführungsbestimmungen (8) 1Rückgaben von angesetzten Spielen sind bis 48 Stunden vor dem betreffenden Spiel dem zuständigen SR-Ansetzer schriftlich mitzuteilen. 2Rückgaben ab 48 Stunden vor dem betreffenden Spiel sind in der Zeit von 18:00 bis 20:00 Uhr telefonisch und schriftlich (per Mail, WhatsApp, SMS) mit Begründung dem zuständigen SR-Ansetzer mitzuteilen. 3Falls dieser telefonisch nicht zu erreichen ist, so ist der Vorsitzende des SR-Ausschusses telefonisch zu kontaktieren. 2Bei Nichteinhaltung der telefonischen Information werden durch den SR-Ausschuss folgende Disziplinarmaßnahmen ergriffen: a) 1. Nichteinhaltung Aussprache einer schriftlichen Ermahnung b) 2. Nichteinhaltung Abmahnung c) 3. Nichteinhaltung 3 Wochen keine Ansetzungen d) 4. Nichteinhaltung Antrag auf Streichung von der SR-Liste Eine Umbesetzung nach 20:00 Uhr zum darauf folgenden Tag bzw. bei verkürzter Rückgabe kann nicht immer realisiert werden und damit wird kein Schiedsrichter zu dem Spiel angesetzt. Die Ansetzung wird dem gastgebenden Verein im DFBNet übertragen. (9) 1Bei Rückgaben werden durch den SR-Ausschuss folgende Disziplinarmaßnahmen ergriffen: a) 5. Rückgabe des SR Aussprache einer schriftlichen Abmahnung b) 8. Rückgabe des SR 4 Wochen keine Ansetzung c) 9. Rückgabe des SR Geldstrafe anhand Finanzordnung; bei Minderjährigen Aussprache inklusive Vereinsvertreter d) 10. Rückgabe des SR Antrag auf Streichung von SR-Liste 2Eine Information an den Verein erfolgt in jedem Fall. 3Im Einzelfall entscheidet der SR-Ausschuss. Nr. 12 Halbzeittagung (1) Der SR-Ausschuss führt eine Halbzeittagung für alle KOL-SR, Talentschiedsrichter und Beobachter durch.
(2) Die Halbzeittagung zählt als eine anerkannte Weiterbildungsveranstaltung. (3) 1SR, die an dieser Weiterbildungsveranstaltung nicht teilnehmen, werden für die darauffolgenden 4 Wochen als SR oder SRA nicht berücksichtigt. 2Im Einzelfall entscheidet der SR-Ausschuss. (4) SR, die den Regeltest nicht bestehen, werden für die darauffolgenden zwei Wochen als SR oder SRA nicht berücksichtigt. Nr. 13 Talentförderung (1) 1Die Talentschiedsrichter werden zu Beginn der Saison durch den SR-Ausschuss berufen. 2Eine Berufung in der Halbserie ist bei Eignung des SR möglich. (2) Die Talentförderung besteht aus maximal 15 SR. (3) Das Mindestalter für SR der Talentförderung liegt bei 14 Jahren und höchstens 22 Jahren. (4) Ein Anspruch auf Mitgliedschaft in der Talentförderung besteht nicht. Nr. 15 Schiedsrichter-Anwärter (1) 1Erfolgt eine Anmeldung zum SR-Lehrgang in einem Nachbarkreis, so ist der Lehrstab des WFV im Vorhinein zu informieren. 2Zur Anerkennung der Prüfung der Nachbarkreise im WFV, müssen die Vorgaben der AFB, wie Lauftest und anderweitige Fördermaßnahmen gesondert erfüllt werden. 3Die Kosten (Entschädigung und Fahrgeld) dieser Maßnahmen werden durch den jeweiligen Verein getragen. (2) 1Die Prüfung besteht aus einem Regel- und Lauftest. 2Der Regeltest ist nach den DFB- Richtlinien erfolgreich zu absolvieren. 3Als Lauftest wird ein 12-Minuten-Rundenlauf absolviert. (3) 1SR-Anwärter werden bei ihrem ersten Einsatz als 4. Offizieller eingesetzt. 2Ein Anspruch auf Entschädigung und Fahrtkosten besteht nicht. (4) Förderung von Schiedsrichteranwärtern Vor dem Anwärterlehrgang findet eine Zusammenkunft mit allen Schiedsrichterobmännern der betreffenden Vereine statt. Eine Woche nach dem AWL ist die 1. LV mit den Schiedsrichteranwärtern. Thema: Auftreten und Verhalten der Schiedsrichter - Körpersprache - Pfiffgestaltung 1) Ansetzungen der Schiedsrichteranwärter: 1. 4. Offizieller (siehe Punkt 3) 2. 1. KL als SRA 2 bei den Paten 3. 1. KL als SRA 2 bei den Paten 4. D-Jugend mit Paten 5. B-Jugend mit Paten - Aushändigung SR-Ausweise 6. A-Jugend als SRA 1 oder 2 oder 1. KL als SRA 2 bei den Paten 7. A-Jugend als SRA 1 oder 2 oder 1. KL als SRA 2 bei den Paten 8. A-Jugend als SRA 1 oder 2 oder 1. KL als SRA 2 bei den Paten 9. A-Jugend als SRA 1 oder 2 oder 1. KL als SRA 2 bei den Paten 10. 1. KK SR 2) Lehrveranstaltungen: 1. LV mit Schiedsrichteranwärtern nach der Leistungsprüfung. Eine LV im Spieljahr verbunden mit der Zusammenkunft bei einer Förderkaderschulung 3) Einbringen von Vereinsschiedsrichtern bzw. Obleuten zur Betreuung ihrer Jungschiedsrichter gelegentliche Betreuung der JSR bei Spielen stetiger Kontakt zu den JSR (Gespräche zu Problemen oder anderen Belangen)
Kontakt zum SR-Ausschuss (Sektor Lehrwart/Verantwortlicher Schiedsrichteranwärter) Nr. 16 Paten der Schiedsrichteranwärter (1) Schiedsrichter der KOL und KL werden bevorzugt als Paten bei Schiedsrichteranwärtern eingesetzt. (2) Begleitende Spiele des Paten bei den Schiedsrichteranwärtern werden zum Schiedsrichtersoll als 4. Offizieller angerechnet. (3) Der Pate wird durch den Schiedsrichterausschuss festgelegt. 1.4 Neustrukturierung Siehe Organigramm im Anhang der Ausführungsbestimmungen 2018/2019. 1.5 Schlusswort Werte Sportfreunde, wir, der Schiedsrichterausschuss, wünschen euch und euren Vereinen eine sportlich erfolgreiche Saison 2018/2019, mögen alle gesund und uns sowie dem Fußball verbunden bleiben. Mit besten Grüßen an Euch und Eure Familien Andreas Lieske - kommissarischer Vorsitzender des Schiedsrichterausschusses -