Verkehrsleitfaden für die Einfahrt in das Messegelände während der Auf- und Abbauzeit

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Verkehrsleitfaden für die Einfahrt in das Messegelände während der Auf- und Abbauzeit Sehr geehrte Aussteller, mit den Verkehrs- und Einfahrtsregeln für den Auf- und Abbau möchten wir Ihnen und Ihren Standbaufirmen zu einem möglichst reibungslosen Aufenthalt auf dem Gelände der Koelnmesse verhelfen. Koelnmesse GmbH Messeplatz 1 50679 Köln Postfach 21 07 60 50532 Köln Deutschland Ihre Ansprechpartner für Logistik und Verkehr sind: Hauptverantwortlich Roman Gersch Telefon +49 221 821-2670 Telefax +49 221 821-3999 r.gersch@koelnmesse.de www.koelnmesse.de Vertretung Josef Scharn Telefon +49 221 821-2344 Telefax +49 221 821-3999 j.scharn@koelnmesse.de www.koelnmesse.de Achtung: Bitte reichen Sie diese Informationen unbedingt an Ihr Standbau- und Fahrpersonal weiter! Termine und Zeiten Termine der Veranstaltung Messe-Laufzeit: 25. Februar 27. Februar 2019 Öffnungszeiten für Aussteller: 25.02.2019 08:00 19:00 Uhr 26.02.2019 08:00 19:00 Uhr 27.02.2019 08:00 17:00 Uhr Öffnungszeiten für Besucher: 25.02.2019 09:00 18:00 Uhr 26.02.2019 09:00 18:00 Uhr 27.02.2019 09:00 17:00 Uhr Aufbau Aufbau - Start: Donnerstag, 21. Februar 2019 07:00 Uhr bis 24:00 Uhr Freitag, 22. Februar 2019 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr Samstag, 23. Februar 2019 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr Aufbau Ende: Sonntag, 24. Februar 2019 00:00 Uhr bis 20:00 Uhr Abbau Abbau Beginn: Mittwoch, 27. Februar 2019 17:00 Uhr in den Hallen Gegen 19:00 Uhr Einfahrt Abbaufahrzeuge Abbau Ende: Donnerstag, 28. Februar 2019 24:00 Uhr 1

Allgemeine Verkehrsregelung Geänderte Verkehrsführung für Lkw-Schwerlasttransporte über 30 t. Sehr geehrte Aussteller! Sperrung der Zoobrücke für Schwerlastverkehr. Bitte beachten Sie, dass seit dem 15. Oktober 2010 die Kölner Zoobrücke für den Schwerlastverkehr ab 30t zulässigem Gesamtgewicht gesperrt ist. Bitte nutzen Sie die von der Stadt Köln ausgeschilderten Umlenkungsrouten. Nähere Infos mit entsprechenden Anfahrtsplänen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Köln unter: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/verkehrskalender/zoobruecke Sperrung des Straßentunnels Grenzstraße B 55a für Lkw über 7,5 t Aufgrund von notwendigen Arbeiten zur Verbesserung des Brandschutzes und anschließender Sanierungsarbeiten ist der Straßentunnel Grenzstraße auf der Stadtautobahn zwischen Zoobrücke und Autobahnkreuz Köln-Ost seit Anfang August 2012 für Lkw über 7,5 t bis auf weiteres gesperrt. Nutzen Sie daher ab der Autobahnanschluss-Stelle Köln-Buchforst die ausgeschilderte Ausweichroute. Diese führt auf die Frankfurter Straße, dann auf den Vingster Ring und von dort über die östliche Zubringerstraße Richtung Messegelände. Alternativ können Sie die Route über die A4, Kreuz Gremberg auf den östlichen Zubringer nutzen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Koelnmesse Homepage unter: http://www.koelnmesse.com/koelnmesse/travel-and-accommodation/arriving/arriving-by-truck/index.php Umweltzone. Der überwiegende Teil des Kölner Stadtgebietes ist eine Umweltzone, in die seit Juli 2014 nur noch Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 4 einfahren dürfen, die eine entsprechende grüne Umwelt-Plakette tragen. Die Zufahrt zur Koelnmesse ist aber auch für alle Fahrzeuge ohne Plakette gesichert. Die Zufahrtswege ohne Plakette entnehmen Sie bitte der Anfahrtskarte. Per ordnungsbehördlicher Allgemeinverfügung sind Lkw ab 30t zulässigem Gesamtgewicht, die aufgrund ihrer technischen Voraussetzungen keine Feinstaubplakette erhalten können, berechtigt, die Koelnmesse auch durch die Umweltzone anzufahren. Dieses gilt allerdings nur auf den ausgewiesenen Ersatzstrecken. Mehr Informationen dazu finden Sie unter: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/luft-umweltzone/die-koelner-umweltzone 2

Allgemeine Verkehrsregelung Den Anweisungen des zur Verkehrslenkung/Logistik eingesetzten Personals der Koelnmesse ist Folge zu leisten. Im gesamten Messegelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die im Messegelände zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Das Befahren des Messegeländes mit Fahrzeugen aller Art geschieht auf eigene Gefahr und ist nur mit entsprechender Erlaubnis, gültiger Einfahrtsgenehmigung oder gültigem Parkausweis gestattet. Gekennzeichnete Fahrstraßen, Feuerwehrbewegungsflächen und Rettungswege (Beschickungstore und Notausgänge etc.) sind ständig freizuhalten. Aufbaufahrzeuge aller Art und Container dürfen während der Messe-Laufzeit nicht im Messegelände abgestellt werden. Gegen Entrichtung einer Gebühr von 200,00 Euro (zzgl. 19 % MwSt.) können im begrenzten Umfang Stellplätze für Lkw, Trailer und Container im Messegelände angemietet werden. Die genannte Gebühr bezieht sich auf die gesamte Laufzeit der Veranstaltung inkl. der Auf- und Abbauzeit. Diese können online über das Koelnmesse-Service-Portal beantragt werden. Ihr Ansprechpartner für Rückfragen zu Ihrer Bestellung ist Herr Roman Gersch r.gersch@koelnmesse.de Die Koelnmesse GmbH behält sich das Recht vor, widerrechtlich oder in Haltverboten abgestellte Fahrzeuge, Trailer, Container, Behälter und Leergut jeder Art ohne vorhergehende Unterrichtung auf Kosten und Gefahr des Verursachers, Halters oder Besitzers zu entfernen. Bewachung und Verwahrung sind ausgeschlossen. Auskunft zum Verbleib erteilt die Messewache Nord, Tel. 0221 821-2551. Hinterlassen Sie für den Notfall eine Telefonnummer am Fahrzeug/Wechselbrücke, unter der Sie zu erreichen sind. Auf dem Gelände der Koelnmesse sind ausschließlich Stapler der nachfolgenden Spedition erlaubt: SCHENKER Deutschland AG Telefon: 0221/98131-8821 0221/98131-8823 Fax: 0221/98131-8890 E-Mail: fairs.koeln@dbschenker.com Internet: www.schenkerfairs.de Gerne übernimmt diese Spedition auch die Lagerung Ihres Vollguts vor dem Aufbaubeginn bzw. vor der Veranstaltung, ebenso wie die Ihres Leerguts während der Veranstaltung. Bestellen können Sie diese Leistungen online über das Koelnmesse-Service-Portal. Die Koelnmesse GmbH kann Ihre Waren nicht annehmen, zwischen- oder einlagern! 3

Im Koelnmesse-Service-Portal erhalten Sie: Formular T.20 Stellplatzreservierung für LKW/Container/Trailer (8x2,5m) Formular T.18 für Einlagerung Ihres Vollguts vor dem Aufbaubeginn, bzw. vor der Veranstaltung, ebenso wie die Ihres Leerguts während der Veranstaltung. Die Koelnmesse GmbH kann Ihre Waren nicht zwischen- bzw. einlagern! Formular T.01 für einen Elektroanschluss. Formular T.02 für einen Wasseranschluss. Formular T.23 für einen Rauchmelder. Ihr Ansprechpartner für Rückfragen zu Ihrer Bestellung ist die Ausstellerbetreuung koelnmesse-service-portal@koelnmesse.de Ihr Ansprechpartner für Rückfragen zu Ihrem Stellplatz ist Herr Roman Gersch r.gersch@koelnmesse.de Unsere Postanschrift lautet: Ihre Postanschrift während der Veranstaltung lautet: Koelnmesse GmbH Koelnmesse GmbH Deutz- Mülheimer Straße 111 (Halle Nummer) 50679 Köln (Ihre Firma) Postfach 21 07 60 (Kontaktperson) Deutschland Deutz- Mülheimer Straße 111 50679 Köln Deutschland 4

Allgemeine Regeln des Auf- und Abbaus Die Lenkung der LKW während des Auf- und Abbaus erfolgt über ein spezielles Verkehrsleitsystem im Messenahbereich. Die Zufahrt zum Messegelände ist am 27.02.2019 für alle Abbaufahrzeuge erst ab 19:00 Uhr möglich. Kostenlose Parkplätze für entladene Pkw im Auf- und Abbau: Für die Halle 11 Halle 11 Einfahrtsregelungen Aufbau 21. Februar 2019 11 Tor F 07:00-24:00 h Keine Parken der Fahrzeuge in den Logistikzonen nur zum kurzfristigen Be-und Entladen. Aufbau 22. Februar 23. Februar 2019 11 Tor F 00:00-24:00 h Keine Parken der Fahrzeuge in den Logistikzonen nur zum kurzfristigen Be-und Entladen. Aufbau 24. Februar 2019 11 Tor F 00:00-20:00 h Keine Parken der Fahrzeuge in den Logistikzonen nur zum kurzfristigen Be-und Entladen. 5

Einfahrtsregelungen Letzter Messetag/Abbau ab 27. Februar 2019 Die Einfahrt in das Gelände ist für alle Abbaufahrzeuge am letzten Messetag generell erst ab 18:00 Uhr gestattet! 11 P22 14:00-20:00 h keine 11 Tor F 19:00 24:00 h keine Abbau ab 28. Februar 2019 11 Einfahrt über Tor F 00:00-24:00 h keine 6