"Häf elfinger-blä ttli"

Ähnliche Dokumente
Gemeindeverwaltung. Ostern: Wahl des Gemeinderates Rümlingen. Wahl der Baukommission. Mitglied Schulrat gesucht

Samstag, 30. Mai 2009 von bis Uhr

Banntag Rümlingen. Im Juni führt die Sekundarschule Rümlingen eine weitere Papiersammlung durch. Bündel bis zu max. 7 kg gut sichtbar am

Gesetz über die Erhebung einer Gasttaxe (Gasttaxengesetz)

Donnerstag, 18. Oktober 2012 vor 8.00 Uhr

Kurt Heiniger Mattenweg 14, 4448 Läufelfingen Tel. 062/

Banntag Rümlingen. Am Auffahrtstag, 10. Mai 2018

Gemeinde-Nachrichten vom 27. März 2014

Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 08. Juni 2012

"Häfelfinger-Blättli"

MITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF. 3 2 Nr. 60 Mitte Juni Unser Gemeindewegmacher, Hanspeter Gasser, im Einsatz. Wir danken ihm dafür herzlich!

03. Februar Mittagstisch Frauenvereine Rü/Ze-Ki Gemeindesaal Zeglingen

Mitteilungsblatt DER GEMEINDE LÄUFELFINGEN

Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 07. Juni 2013

Verwaltung 062/ Steuern/Kasse 062/ Fax 062/

Mitteilungsblatt Juni 2017 Gemeinde Diegten

"Häfelfinger-Blättli"

Kurtaxen- und Beherbergungsreglement Alberswil. Kurtaxen- und Beherbergungsreglement. Gemeinde Alberswil

KURTAXEN- UND BEHERBERGUNGS- REGLEMENT

Gemeinde Diepflingen. Leitbild 2017 bis 2020

Samstag, 24. September 2016 von bis Uhr

"Häf elfinger-blä ttli"

Gesetz betreffend die Erhebung einer Gasttaxe

Telefon Fax Schalteröffnung Dienstag Uhr. Nr. 143 Ausgabe Dezember 2011

Gemeindeverwaltung. Sirenentest am Mittwoch, 2. Februar Steuererklärung 2010

Ausgabe vom 11. Dezember Kurtaxen- und Beherbergungsreglement

Kurtaxen- und Beherbergungsreglement

Verordnung über die Abgaben im. Tourismus (Kurtaxen-Verordnung) der Einwohnergemeinde Entlebuch

Vorlage an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft

Steuern und Gebühren 2019 der Baselbieter Einwohnergemeinden

Mitteilungsblatt Ausgabe 10/ Oktober 2017

Mitteilungsblatt März 2016 Gemeinde Diegten

n e Gemeinde- n r ü h Anzeiger T e d in Thürnen e m e G

Mitteilungsblatt DER GEMEINDE LÄUFELFINGEN

n e Gemeinde- rn ü h Anzeiger e T d Thürnen ein em G

MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE LÄUFELFINGEN

Statistisches Amt Kanton Basel-Landschaft

Reglement über die Beherbergungsabgaben und die Kurtaxen

Reglement Beherbergungs- abgaben und Kur- taxen vom 28. April 2008

Gemeinde Schwarzenberg. Reglement über die Beherbergungsabgaben und Kurtaxen

E p t i n g e n. Mitteilungsblatt Februar Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Eptingen

Samstag, 30. September 2017 von bis Uhr

Gemeindeverwaltung. Der Gemeinderat und die Mitarbeiter/in der Verwaltung wünschen eine frohe Adventszeit und schöne Festtage.

Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Bürchen

V E R T R A G. zwischen

Kurtaxenreglement der Gemeinde Crans- Montana

Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Saas-Almagell

Reglement über die Hundehaltung

Verordnung über die Hundehaltung und -taxen 2015

Mitteilungsblatt DER GEMEINDE LÄUFELFINGEN

Mitteilungsblatt Ausgabe 03/ März 2016

E p t i n g e n. Mitteilungsblatt März Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Eptingen

Reglement über die Kur- und Beherbergungstaxe der Gemeinde Unterbäch

Reglement über die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und übrigen Organen

Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Albinen

KURTAXENREGLEMENT GEMEINDE LEUKERBAD

REGLEMENT ÜBER DIE BEHERBERGUNGSABGABEN UND KURTAXEN DER STADT SURSEE VOM 22. OKTOBER 2007

Gemeinde Lauwil Tel Reglement über das Halten von Hunden

KURTAXENREGLEMENT. der. Einwohnergemeinde St. Stephan

Gemeindeverwaltung. Der Gemeinderat und die Mitarbeiter/in der Verwaltung wünschen eine frohe Adventszeit und schöne Festtage.

E p t i n g e n. Mitteilungsblatt Februar Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Eptingen

Das Rathaus. Ein Wegweiser in Einfacher Sprache

Reglement über die Kurtaxe der Gemeinde Münster-Geschinen

Gemeinde Niederdorf. Reglement über die Hundehaltung. Entwurf 2015 Beschluss..

Roggenburg News. Nr. 2 - Ausgabe Mai 2012

Mittwoch, 24. März 2011 vor 8.00 Uhr

Mitteilungsblatt Ausgabe 05/ Mai 2016

EINWOHNERGEMEINDE TÄSCH. Reglement über die Kurtaxen der Einwohnergemeinde Täsch

Behördenverzeichnis der Gemeinde Diegten

Vertrag über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kreis Gelterkinden/Sissach

Reglement über Abgaben und Beiträge im Tourismus der Einwohnergemeinde Vitznau

Einleitung zum Erlebnispfad wisenbergwärts (Sommerau-Wisenberg)

Friedhofkommission Zweckverband Friedhof Rümlingen und Umgebung Oktober Leitfaden Todesfall für Angehörige

n e Gemeinde- rn ü h Anzeiger e T d Thürnen ein em G

Reglement über die Hundehaltung

Mitglied Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission gesucht

Mitteilungsblatt April 2018 Gemeinde Diegten

"Häf elfinger-blä ttli"

<ui rtaxe, der Gemeinde

EINWOHNERGEMEINDE GUTTANNEN. Reglement über die Hundehaltung und die Hundetaxe 01. Oktober 2010

2. Protokoll der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 03. März Beratung und Genehmigung der Rechnung für das Jahr 2016

Reglement über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Nebenfunktionen der Einwohnergemeinde Allschwil

Mitteilungsblatt Februar 2016 Gemeinde Diegten

Mitteilungsblatt der Gemeinde Rickenbach Februar 2016

Herzlich willkommen. in Ihrer Kirchengemeinde Großaspach

"Häfelfinger-Blä ttli"

MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE LÄUFELFINGEN

Reglement über das Halten von Hunden der Einwohnergemeinde 4432 Lampenberg

EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT. Reglement über die Kurtaxen der Einwohnergemeinde Zermatt

REGLEMENT ÜBER DIE HUNDEHALTUNG (Hundereglement)

Verordnung über das Halten von Hunden in der Gemeinde Andermatt

Mitteilungsblatt DER GEMEINDE LÄUFELFINGEN

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter: )

Verordnung über die öffentlichen Ruhetage und den Sonntagsverkauf (Ruhetagsverordnung, RTV)

REGLEMENT ÜBER DIE HUNDEHALTUNG DER GEMEINDE OBERWIL

EMEINDEANZEIGER. G Offizielles Publikationsorgan der Einwohnergemeinde. Rücktritt von Pascale Diethelm aus dem Wahlbüro per Ende Dezember 2017

Transkript:

April2016 Ausgabe Nr. 79 "Häf elfinger-blä ttli" Offizielles Publikationsblatt der Gemeindebehörden und der Gemeindekanzlei Häfelfingen Herausgeber: Gemeindekanzlei Häfelfingen Tel. 062 299 00 60, Fax 062 299 00 61 www.haefelfinqen.ch/ E-Mail: haefelfingen@vtxmail.ch Nächste Ausgabe: August 2016 (Redaktionsschluss für Beiträge 22. Juli 2016)

Gemeinderatswahl vom 28. Februar 2016 Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Häfelfingen hat per 7. März 2016 die ordentliche Gemeinderatswahl Häfelfingen / Amtsperiode 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2020 erwahrt. Gemeinderats-Departements-Verteilung ab 3. März 2016 bis 30. Juni 2020 Eugen Strub Gemeindepräsident Rainer Feldmeier Vize-Gemeindepräsident Remi Wüthrich Gemeinderat Verwaltung KESB Militär / Polizei / Schiesswesen Landwirtschaft u. Forst Jagd- und Fischereiwesen RMS - Regionale Musikschule Sissach Strassen unterhalt Kadaversam melstelle Finanzen Wasser / Abwasser Gesundheit Sozialhilfe Asylwesen Altersheim Friedhof EDV Raumplanung Vermessungswesen Schulrat Kreisschule Homburg Abfall Naturschutz / Umwelt Jugendarbeit Suchtprävention Öffentlicher Verkehr Signalisation Feuerwehr Zivilschutz Regionaler Führungsstab RFS Bauwesen/Hochbau Gemeindeliegenschaften: - Gemeindezentrum - Schulhaus - Sportplatz - Alte Latärne - Mosti - Kühlhaus

Gemeindepräsidien-Wahl vom 5. Juni 2016 Gemeindepräsident Eugen Strub stellt sich am 5. Juni 2016 für eine weitere Amtsperiode zur Wahl als Gemeindepräsident Häfelfingen. Die entsprechenden Wahlunterlagen werden Mitte Mai 2016 verteilt werden. Wahlbüro Häfelfingen Ebenfalls am 5. Juni 2016 werden die Gesamterneuerungswahlen des Wahlbüros Häfelfingen stattfinden. Ausser Alfred Bitterli stellen sich alle Bisherigen zur Wiederwahl. Somit muss ein neues Mitglied ins Wahlbüro gewählt und die Bisherigen bestätigt werden. Die entsprechenden Wahlunterlagen werden ebenfalls Mitte Mai 2016 verteilt werden. Interessierte für das Amt als neues Mitglied im Wahlbüro Häfelfingen melden sich bitte auf der Gemeindekanzlei oder bei einem Gemeinderatsmitglied. Kommandant Feuerwehr Homburg Ab 1. Januar 2016 hat neu Thomas Heid das Kommando der Feuerwehr Homburg übernommen. Statuten Feuerwehr Homburg Die an der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2014 von den Stimmbürger/innen angenommenen Statuten des Zweckverbandes Feuerwehr Homburg (Buckten, Häfelfingen, Känerkinden, Läufelfingen, Rümlingen und Wittinsburg) wurden vom Regierungsrat am 22. Dezember 2015 genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Stiftung "Das Leben meistern" Die Stiftung "Das Leben meistern" unterstützt Schweizer Familien und Eltern mit 3 und mehr Kindern. Die finanzielle Hilfe beträgt Fr. 100.-- pro Kind und pro Monat. Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass das maximale Jahreseinkommen nicht höher als Fr. 60'000.-- (Reineinkommen gemäss Steuerveranlagung, Kinder bis zum 22. Altersjahr/ in 1. Ausbildung bis Fr. 1 '000.-- Ausbildungslohn) ist. Bei Eineltern Familien ab 3 Kindern beträgt die Reineinkommens-Grenze gemäss Steuerveranlagung vom Kanton Fr. 50'000.--. Interessierte, welche die Stiftungs-Anforderungen erfüllen, können das Beitragsgesuchs-Formular direkt bei der Stiftung "Das Leben meistern" Industriestrasse 1 Oa 3185 Schmitten Tel. 026 496 12 39 / Fax 026 496 12 40 daslebenmeistern@bluewin.ch oder bei der Gemeindeverwaltung Häfelfingen bestellen. Die Stiftung "Das Leben meistern" gibt gerne weitere Auskünfte per Fax, E-Mail oder auf dem Korrespondenzweg, jedoch sind telefonische Rückfragen nicht erwünscht.

Trinkwasserkontrollen Am 7. April 2016 hat das kant. Laboratorium BL Trinkwasserkontrollen durchgeführt. Das abgegebene Trinkwasser entsprach zum Zeitpunkt der Probeentnahme in den untersuchten Parametern den Anforderungen der Verordnung über Trink-, Quell- und Mineralwasser. Jagdaufseher Der Regierungsrat Basel-Landschaft hat mit Verfügung Nr. 96 vom 13. April 2016 Herrn Willi Ehrsam, Schneidermatt 32, Häfelfingen bis zum 31. März 2024 als Jagdaufseher für das Jagdrevier Häfelfingen gewählt. Hunde Anmeldung Die Gemeindeverwaltung führt ein Verzeichnis aller Hunde, welche auf dem Gemeindegebiet gehalten werden. Die Hundebesitzer/innen sind verpflichtet, Hunde welche verstorben sind oder weggegeben wurden, auf der Gemeindeverwaltung zu melden. Dasselbe gilt für neu angeschaffte Hunde. Bitte Impfausweis, Sachkundenachweis (Bestätigung des absolvierten Trainingskurses/Theoriekurses) und Versicherungsnachweis (Haftpflicht) mitbringen. Die einmalige Einschreibgebühr beträgt Fr. 30.-- pro Hund. Bitte beachten Sie weiter: -Personen die sich zum ersten Mal einen Hund anschaffen, müssen eine theoretische Ausbildung machen. -Personen, die sich einen neuen Hund anschaffen, müssen mit diesem einen praktischen Kurs besuchen, unabhängig davon, ob schon ein Hund gehalten worden ist oder nicht. Hunde Leinenpflicht Wir machen die Hundehalterinnen und Hundehalter darauf aufmerksam, dass im Kanton Basel-Landschaft für alle Hunde die folgende Leinenpflicht besteht: 1. April bis 31. Juli Leinenpflicht im Wald und an Waldsäumen im Kanton Basel-Landschaft Es geht dabei um den Schutz des Wildes. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht während der Schonzeit und somit der Verstoss gegen das Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel ist ein Offizialdelikt und wird von Amtes wegen verfolgt. Die Behörden appellieren an die Vernunft der Hundehalterinnen und Hundehalter und bitten diese, sich zwischen April und Ende Juli an die gegebene Leinenpflicht zu halten. Wer seinen Hund im Waldgebiet in dieser Zeit trotzdem frei laufen lässt, riskiert eine Geldbusse sowie ein entsprechendes Strafverfahren. Zudem dürfen wildernde Hunde nach erfolgloser Mahnung durch die Jagdaufsicht erlegt werden.

Vernehmlassung 8. Genereller Leistungsauftrag ÖV 2018 bis 2021 Das ÖV-Programm des Kantons Basel-Landschaft wird alle vier Jahre in einem Leistungsauftrag durch den Landrat beschlossen. Vorgängig wird ein Entwurf dieses 8. Generellen Leistungsauftrages im öffentlichen Verkehr, gültig für die Jahre 2018-2021 vom Montag, 9. Mai 2016 bis zum Sonntag, 3. Juli 2016, im Internet unter http://www.bl.ch/gla publiziert. Die interessierte Bevölkerung ist eingeladen, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Die Rückmeldungen werden geprüft und fliessen in die Überarbeitung des 8. Generellen Leistungsauftrags ein. Vernehmlassung Fahrplan 2017 Die Bau- und Umweltschutzdirektion führt dieses Jahr wieder eine Fahrplanvernehmlassung durch. Ab 30. Mai bis 19. Juni 2016 werden die Fahrplanentwürfe alle Linien im Baselbiet für den Fahrplan 2017 (gültig ab Dezember 2016) im Internet unter http://www.bl.ch/fahrplan publiziert. Die interessierte Bevölkerung ist eingeladen, zum Fahrplanentwurf Stellung zu nehmen. Hierzu ist ab 30. Mai 2016 auf http://www.bl.ch/fahrplan ein entsprechendes Formular aufgeschaltet. Diese Stellungnahmen, z.b. bei fehlenden Anschlüssen oder nicht mehr möglichen Fahrten, werden zusammen mit den Transportunternehmungen geprüft und je nach Machbarkeit in den Fahrplan 2017 oder für die weitere Planung aufgenommen Kleber "Häfelfingen" Auf der Gemeindekanzlei Häfelfigen gibt es nach wie vor die beliebten "Häfelfinger Kleber" zu kaufen: - selbstklebende Häfelfinger Postkarte à Fr. 2.50 / Stück - Wappen gross à Fr. 2.-- /Stück - Wappen klein à Fr. 1.-- /Stück Wisenberg-Panorama Nach wie vor ist auf der Gemeindekanzlei Häfelfingen auch das "Wisenberg-Panorama / Die Rundsicht vom Wisenberg" für Fr. 15.--/Stück erhältlich. Bestellungen werden gerne telefonisch (062 299 00 60) oder per Mail entgegengenommen (haefelfinqen@vtxmail.ch). Voranzeige Ferien Die Gemeindekanzlei bleibt vom Montag, 27. Juni 2016 bis Freitag, 15. Juli 2016 ferienhalber geschlossen. ln dringenden Notfällen sowie bei Todesfällen wenden Sie sich bitte direkt an Gemeindepräsident Eugen Strub, Telefon 062 299 27 32.

Wie komme ich als Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger rasch, einfach und bequem zu einem neuen Schweizerpass? Indem Sie den neuen Ausweis oder die neuen Ausweise (Pass und IDK als Kombi) via der Internetplattform www.schweizerpass.ch beantragen. Aufgrund der in diesem Jahr nochmals zunehmenden Nachfrage nach Schweizer Reisedokumenten, sind die Telefone beim kantonalen Passbüro zum Teil bereits heute während mehreren Stunden ununterbrochen besetzt, was längere Wartezeiten oder mehrmaliges Anrufen bedeuten kann. Erfahrungsgemäss wird sich diese Situation auf die Hauptreisezeiten von Frühling bis Herbst hin noch wesentlich verschärfen und zu unliebsamen Telefonstaus führen. Die Vorteile der Ausweisbestellung via Internet liegen klar auf der Hand. Sie können während 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche den Ausweis oder die Ausweise einfach und bequem bei www.schweizerpass.ch beantragen, ohne längere Wartezeiten oder gar mehrmaliges Anrufen in Kauf nehmen zu müssen. Das Passbüro garantiert, dass alle Internetanträge, die bis 16.00 Uhr eintreffen, am selben Tag (ausser Wochenende) verarbeitet werden. Sie erhalten nach Ihrer Datenübermittlung eine E-Mail als Bestätigung der Ausweisbestellung und anschliessend, nach Prüfung der Daten, einen Link, mit dem Sie wiederum bequem und einfach sowie ohne zeitliche Einschränkung den Termin für die Aufnahme der biometrischen Daten selbst buchen können. Zusätzlich vor den Sommermonaten im Mai, Juni und Juli hat das Passbüro an bestimmten Samstagen von 09.00 bis 13.00 Uhr geöffnet (Terminvereinbarung zwingend). Nutzen Sie diese einfache, und von den Büroöffnungszeiten unabhängige Art der Ausweisbeantragung! Herzlichen Dank.

WANTED Kalender 2016 27. Februar 1. Übung 20.+21. August Flugtage Wittinsburg 12. März 2.Übung 15. Oktober 5.Übung 23. April Ausflug 29. Oktober Hauptübung 21. Mai 3.Übung 03. Dezember Weihnachtsfenster 11. Juni 4.Übung 09. Dezember Waldweihnacht 14. Dezember Anprobe Kleider Die Übungen finden von 08:30-11 :30 Uhr statt. Komm und mach mit!

11'1 Reformierte Kirchgemeinde Rümlingen Buckten Häfelfingen Känerkinden Wittinsburg Sommerau KIRCHENZETTEL FÜR DIE MONATE APRIL BIS AUGUST 2016 GOITESDIENSTE Sonntag, 24. April, 9.45 Uhr Gottesdienst, Pfarrerin Margrit Balscheit Sonntag, 1. Mai, 19.15 U hr Donnerstag, 5. Mai, 9.45 Uhr Sonntag, 8. Mai, 9.45 Uhr Sonntag, 15. Mai, 10.30 Uhr Sonntag, 22. Mai, 9.45 Uhr Sonntag, 29. Mai, 9.45 Uhr Sonntag, 5. Juni, 9.45 Uhr Gottesdienst mit Kammermusik Yvonne Yiu. Pfarrer Markus Enz Gottesdienst zu Auffahrt, Pfarrer Markus Enz Gemeinsamer Gottesdienst mit Läufelfingen, in Läufelfingen zum Muttertag. Kein Gottesdienst in Rümlingen! Feldgottesdienst auf der Wannenweid, Pfarrer Markus Enz; bei schlechtem Wetter in der Kirche Gottesdienst Pfarrerin Margrit Balscheit Gottesdienst mit Kanzeltausch, Pfarrer Christoph Albrecht Gottesdienst Pfarrer Markus Enz. lm Anschluss an den Gottesdienst findet die Kirchgemeindeversammlung statt. Danach sind alle zum Kirchenkaffee im Raum der Kirchgemeinde eingeladen! Sonntag, 12. Juni, 19.15 Uhr Abendgottesdienst, Pfarrer Markus Enz Sonntag, 19. Juni, 9.45 Uhr Gottesdienst, Pfarrer Christoph Weber Sonntag, 26. Juni, 10.30 Uhr Sonntag, 3. Juli, 9.45 Uhr Sonntag, 10. Juli, 9.45 Uhr Sonntag, 17. Juli, 9.45 Uhr Familiengottesdienst mit der Sonntagsschule, Pfarrer Markus Enz. lm Anschluss an den Gottesdienst sind alle zum Apéro eingeladen Gemeinsamer Gottesdienst mit Läufelfingen in Läufelfingen, Pfarrer Christoph Albrecht. Kein Gottesdienst in Rümlingen! Gemeinsamer Gottesdienst mit Läufelfingen in Rümlingen, Pfarrerin Gertrud Bernoulli. lm Anschluss an den Gottesdienst sind alle zum Kirchenkaffe im Raum der Kirchgemeinde eingeladen! Gemeinsamer Gottesdienst mit Läufelfingen in Läufelfingen, Pfarrer Christoph Albrecht. Kein Gottesdienst in Rümlingen!

Sonntag, 24. Juli, 9.45 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst mit Läufelfingen in Rümlingen, Pfarrerin Margrit Balscheit. Sonntag, 31. Juli, 9.45 Uhr Sonntag, 7. August, 9.45 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst mit Läufelfingen in Läufelfingen, Pfarrer Robert Heimberg. Kein Gottesdienst in Rümlingen! Gemeinsamer Gottesdienst mit Läufelfingen in Rümlingen, Pfarrer Markus Enz. lm Anschluss an den Gottesdienst sind alle zum Kirchenkaffee im Raum der Kirchgemeinde eingeladen. Sonntag, 14. August, 10.30 Uhr Familiengottesdienst, Pfarrer Markus Enz Sonntag, 21. August, 10.30 Uhr Sonntag, 28. August, 9.45 Uhr Kirchgemeindetreffen mit Feldgottesdienst auf dem Dietisberg. Pfarrer Markus Enz Gottesdienst mit Begrüssung der Konfirmanden und Konfirmandinnen, Pfarrer Markus Enz. lm Anschluss an den Gottesdienst sind alle zum Apéro eingeladen. GOTTESDIENSTE IM ALTERS- UND PFLEGEHEIM LÄUFELFINGEN Donnerstag, 7. April - 15.00 Uhr- Pfarrer Christoph Albrecht Donnerstag, 21. April - 15.00 Uhr - Pfarrer Markus Enz Donnerstag, 12. Mai - 15.00 Uhr - Patricia Gisler Donnerstag, 26. Mai - 15.00 Uhr - Pfarrer Christoph Albrecht Donnerstag, 9. Juni - 15.00 Uhr- Pfarrer Markus Enz Donnerstag, 23. Juni - 15.00 Uhr - Pfarrer Christoph Albrecht Sonntagsschule Wittinsburg An den Sonntagen, l 0.04., 24.04., l.05., 22.05., 29.05., 05.06., 12.06., 19.06. jeweils von 10.00 Uhr- ca. 11.00 Uhr im Mehrzweckraum in Wittinsburg. An den Sonntagen, 17.04. und 26.06. keine Sonntagsschule, Teilnahme am Familiengottesdienst um l 0.30 Uhr in der Kirche Rümlingen. Fiire mit de Chliine 21. Mai, 10.00 Uhr, Kirche Rümlingen Ferien für Leute im Pensionsalter, Saas Almagell Sonntag, 19. bis Samstag, 25. Juni Sonntagsschullager vom 08.08. - 11.08. findet das Sonntagsschullager im Pfarrgarten statt. Abwesenheiten von Pfarrer Markus Enz Montag, 23. Mai, bis Freitag, 27. Mai - die pfarramtliche Stellvertretung hat Pfarrer Christoph Albrecht Sonntag, 19. Juni bis Samstag, 25. Juni - die pfarramtliche Stellvertretung haben Pfarrerin Barbara und PFarrer Reiner Jansen, Frenkendorf. Sonntag, l O. Juli bis Sonntag, 17. Juli -die pfarramtliche Stellvertretung haben Pfarrerin Barbara und Pfarrer Reiner Jansen, Frenkendorf. Sonntag 18. Juli bis Sonntag, l. August - die pfarramtliche Stellvertretung hat Pfarrer Thomas Preiswerk Sonntag 8. August bis Freitag, 12. August - die pfarramtliche Stellvertretung hat Pfarrer Thomas Preiswerk KONTAKT: Pfarramt Rümlingen: Pfarrer Markus Enz, Tel. 062 299 12 33, E-Mail: enzruem@bluewin.ch, Homepage der Kirchgemeinde: www.ref.ch/ruemlingen

Baselland Tourismus Services AG Informationstext für Gemeinden im Kanton Basel/and Kantonales Gasttaxengesetz Auch private Anbieter von Wohnungen und Zimmer sind erhebungs- und deklarationspflichtig. Der Kanton Basel-Landschaft erhebt seit 2014 eine Gasttaxe von CHF 3.50 pro Nacht und Person auf Übernachtungen im Kanton. lm Gegenzug erhalten die Gäste das Mobility-Ticket und den Gästepass. Das Mobility-Ticket ist in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Region Basel während der Dauer des Aufenthalts als Fahrausweis gültig. Der Gästepass Baselland ermöglicht die vergünstigte Nutzung von mehr als 50 Freizeitangeboten in der Region. Der Reinertrag der Taxe wird zweckgebunden für Leistungen und Tourismusprojekte eingesetzt, die im Interesse der Gäste liegen. Die Gasttaxe wird auf Übernachtungen in gewerblichen Beherbergungsbetrieben erhoben. Gewerblich he isst, dass jegliche entgeltliche Übernachtungen erhebungs- und deklarationspflichtig sind. Das Gesetz schliesst somit nicht nur Hotels, Gasthöfen und Campings, sondern auch Unterkünfte von Privatpersonen wie Bed & Breakfast oder Zimmer auf Airbnb.com ein. Von der Abgabepflicht befreit sind Übernachtungen von Personen, die im Kanton Wohnsitz haben sowie Kinder unter 12 Jahren. Von Personen, die insgesamt während mehr als 30 Tagen pro Jahr von der gleichen Gaststätte beherbergt werden, wird vom 31. Tag an keine Taxe mehr erhoben. Seitens der Anbieter besteht eine Melde- und Deklarationspflicht bei der Baselland Tourismus Services AG, die vom Kanton mit der Gasttaxenadministration beauftragt ist. Verstösse gegen die Vorschriften dieses Gesetzes werden mit Busse von 100 bis 20'000 Franken geahndet. Weitere Informationen über die Gasttaxe sind unter www.gasttaxe-bl.ch zu finden. Betriebe können sich direkt bei der Baselland Tourismus Services AG unter der Telefonnummer 061 927 64 34 oder services-ag@baselland-tourismus.ch anmelden. Baselland Tourismus, 7.1.2016

Mütter - und Väterberatung Daten von Januar bis Juni 2016 Buckten, Häfelfìngen, Känerkinden, Kilchberg, Läufelfingen, Rürnlingen, Rünenberg, Wittinsburg, Zeglingen Buckten, im Gemeindehaus ( Kochschule),jeweils Dienstag von 08:30 bis 10:30 Uhr Januar Februar März April Mai Juni 12. 02. 08. 05. 03. 07. 26. 23. 22. 19. 17. 28. Läufelfingen, im Kindergarten Weidmatt, Montag von 14:00 bis 16:00 Uhr. Januar Februar März April Mai Juni 11. Ferien 14. 04. 09. 06. 25. 22. Ferien 25. 23. 20. Rünenberg, Gemeindeverwaltung /Sitzungszimmer, jeweils Dienstag von 13:30 bis 15:30 Uhr Januar Februar März April Mai Juni os. 02. 08. 12. 17. 07. 19. 23. 22. 26. 31. 21. Bringen Sie bitte in die Beratung ein Frottiertuch und das Gesundheitsheft mit. Telefonische Beratung 079 360 52 09 Montag 13 bis 14 Uhr, Mittwoch und Freitag 07:30 bis 08:30 Uhr Es würde mich freuen sie in meinen Beratungen begrüssen zu dürfen! Andrea Grieder-Wunderlin

Muttertagskonzert Hotel Bad Ramsach Sonntag, 8. Mai 2016 / 11.00 Uhr Eintritt Frei Das Konzert findet nur bei trockener Witterung statt. Öffentliche Probe zur Vorbereitung auf das Eidgenössische Musikfest in Montreux Mehrzweckhalle Schuelmatten, Buckten Donnerstag, 9. Juni 2016 / 19.45 Uhr Eintritt frei Bei trockener Witterung starten wir die Probe mit Marschmusik auf der Hauptstrasse. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Musikverein Buckten a. ::\\\ \IU~lh:VEllí.1:\C ßUCKTEN futurg Einladung zu den öffentlichen Proben in der MZH Buckten Mittwoch 27. April 2016 Mittwoch 4. Mai 2016 Mittwoch 11. Mai 2016 Samstag 14. Mai 2016 Mittwoch 18. Mai 2016 18.30h - 20.00h 18.30h - 20.00h 18.30h - 20.00h 13.30h -17.00h 18.30h - 20.00h

..