Lösungsanleitung für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste

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Transkript:

Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Lösungsanleitung für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste Prüfungstermin: 06. Mai 2015 Fachrichtung: Prüfungsbereich: Archiv Bereitstellen und Vermitteln von Medien und Informationen Kennziffer: Lösungsanleitung Aufgabe 1: 1. Enthält unter anderem: 2. Enthält vor allem: 3. Enthält auch: 4. Enthält nur: 5.Enthält: zu erreichende Punkte Bewertung Erstkorrektur Zweitkorrektur Aufgabe 2: 2.1. Erkennen: 3 P. pelziger Belag, Fäden zwischen den Seiten, Zerfall von Papier, Stockflecken, schwarze (farbig) Flecken, oberflächliche Verfärbungen 2.2. Lagerung: 3 P. Raumtemperatur: 16-18 Grad Celsius, gleichbleibend nicht schwankend Luftfeuchtigkeit: ca. 45-50 % keine direkte Sonneneinstrahlung keine Lagerung zusammen mit pilzbefallenen oder pilzverdächtigen Material 2.3 Umgang: 4 P. Keine Dauerarbeitsplätze im Magazin

Anderer Arbeitsplatz im Archiv Handwaschbecken Nicht essen und trinken bei der Arbeit Arbeit mit Kittel, Mundschutz, Handschuhen Aufgabe 3: ( Punkte für Nennung, 7 Punkte für Zuordnung der Verzeichnungsangaben) 17 Bestandsbezeichnung Provenienz Archivsignatur Nr. 36 Archivische Altsignatur/vorläufige Nummer Nähmaschinenfabrik Knoch AG Saalfeld Nähmaschinenfabrik Knoch AG Saalfeld Nr. 60 Registratursignatur I Nr. 8 Aktentitel Enthält-Vermerk Datierung 1926-1944 Bandnummer Verweise Bemerkungen Sitzungen des Aufsichtsrats (Protokolle) Enthält u.a.: Bericht über Umgruppierung zur Firma Pfaff. Aufgabe 4: (15 Punkte 4.1. = 3x4 P.) 4.2. = 3 P.): 4.1. Der Nutzer kann so feststellen, ob das Archiv zu seiner Fragestellung Unterlagen hat. Der Nutzer sieht anhand der Geschichte des Archivs, seit wann es in welcher Form existierte und welche Unterlagen vorhanden sein müssten. Sind z. B. Unterlagen vernichtet worden (Brand, Krieg ) findet man diese Informationen meist in der Geschichte des Archivs (Entfremdung von Archivgut). Hinsichtlich der Zuständigkeit erhalten z. B. Mitarbeiter von Verwaltungen eine Information darüber, ob ein Archiv der richtige Partner für die Abgabe von Unterlagen ist. Sprengel, Änderung von territorialen Zuständigkeiten des Archivträgers, Geschichte des Territoriums, Behördenstruktur, Zuständigkeit für bestimmte Behörden, Bestände die nicht im Archiv erwartet werden 4.2. Im Findbuch wird der Zusammenhang zur Verwaltungsgeschichte hergestellt, sodass man die zum 15

Bestand gehörenden Unterlagen besser beurteilen kann. Es wird z. B. deutlich, welche Behörden für die Entstehung des Bestandes zuständig waren. Gliederung der Bestände nach verwaltungsgeschichtlichen Zäsuren Andere Varianten sind möglich! Aufgabe 5: 5.1. - Bundesarchivgesetz für Benutzung von Archivgut des Bundes - Archivgesetze der Länder und Archivbenutzungsordnungen für die Benutzung von Archivgut - Archivsatzungen - Steuergesetzgebung zur Wahrung des Steuergeheimnisses - Datenschutzgesetz - Fachspezifische gesetzliche Regelungen für Archivgut, welches noch gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegt (z. B. Sozialgesetzgebung) 5.2. - Prüfung ob ein öffentliches Interesse vorliegt - Prüfung welche Schutzfristen gelten ( bzw. 30 Jahre nach Tod, 90 bzw. 120 Jahre nach Geburt - Handelt es sich um schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter, Personen der Zeitgeschichte oder Amtsträger in Ausübung ihres Amtes - Prüfung Benutzungszweck, Forschungsvorhaben, Strafverfolgung, Rehabilitation, Wiedergutmachung, Aufklärung des Schicksals Vermisster, ungeklärte Todesfälle - Bei dem Benutzer handelt es sich um den Betroffenen selbst - Liegt eine Zustimmung des/der Betroffen oder nach dessen Tod dessen Angehöriger vor - Stellung eines Antrages auf Schutzfristenverkürzung - Unterzeichnung einer Erklärung zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte - Anwendung des Auskunftsrechts (anonymisierten Kopien anstatt Vorlage der Originale) 5 15 Aufgabe 6: 2 Punkte je Nennung - Taschen, Rucksäcke, Schirme und Überbekleidung müssen eingeschlossen werden; - Getränke, Lebensmittel und Süßigkeiten dürfen nicht mit in den Lesesaal genommen werden; - Jede mechanische Belastung des Archivgutes ist zu vermeiden: - Aufstützen mit dem Ellenbogen und den Unterarmen - Beim Blättern Blatt für Blatt wenden, Finger zum Blättern nicht anfeuchten - Für umfangreiche Archivalien Buchkeile verwenden; - Es dürfen keine Markierungen in den Archivalien vorgenommen werden; - Zum Schreiben im Lesesaal Bleistifte verwenden; - In den Arbeitspausen Archivalien schließen, um unnötige Lichteinwirkung zu vermeiden; - Ordnungszustand der Archivalien darf nicht verändert werden; - Benutzung eigener Reproduktionsgeräte ist verboten; - keine Vermischung von Archivalien mit persönlichem Schriftgut

Andere Nennungen sind möglich! Aufgabe 7: Verfassungsgesetze: regeln die Grundlagen eines Staates Bsp: Grundgesetz (3 Pkt.) Bundes- und Landesgesetze: regeln, welche Sachgebiete in die Zuständigkeit des Bundes, welche in die der Länder fallen. Bsp.: Hochschulgesetze, Haushaltsgrundsätzegesetz (3 Pkt.) Gesetzbücher und Einzelgesetze: regeln ein Sachgebiet weitgehend abschließend. Einzelgesetze umfassen nur stückhafte Einzelbereiche. Bsp.: BGB, Familienrecht (3 Pkt.) Einführungsgesetze sind Vorschriften im Zusammenhang mit Gesetzbüchern, die zeitliche und örtliche Gültigkeit regeln, sowie deren Verhältnis zu anderen Gesetzen. (3 Pkt.) Ausführungsgesetze sind landesrechtliche Gesetze zur Ausführung eines vom Bund erlassenen Gesetzes (3 Pkt.) Rahmengesetze geben für ein bestimmtes Sachgebiet einen allgemeinen Rahmen. Bsp: Hochschulrahmengesetz (3 Pkt.) 18 Für Beispiele kann ein Zusatzpunkt vergeben werden. Summe: 0 Namen der Prüfer in Druckschrift Unterschriften der Prüfer - Unterschrift Unterschrift Bewertung: eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung 0-92 Punkte Note 1 sehr gut eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung unter 92-81 Punkte Note 2 gut eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung unter 81-67 Punkte Note 3 befriedigend eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht unter 67-50 Punkte Note 4 ausreichend eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse unter 50-30 Punkte Note 5 mangelhaft

Grundkenntnisse noch vorhanden sind eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen unter 30-0 Punkte Note 6 ungenügend