Ausführungsbestimmungen Ausbildung und Nachwuchsförderung (AUNAKO)

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Transkript:

Bündner Schiesssportverband Federaziun Grischuna dal Sport da Tir Federazione Grigionese del Tiro Sportivo Ausführungsbestimmungen Ausbildung und Nachwuchsförderung (AUNAKO) Reg. Nr. 5.5.2 Ausgabe 2018 Art. 1 Ausbildungsstandorte Distanz Bezirk Schiessanlage Stützpunkt Bemerkungen AUNAKO Gewehr 10m Plessur Chur Domat-Ems Prättigau/Davos Davos Engiadina Bassa Ramosch Moesa Roveredo Bernina Samedan Albula - Surses Surava Surselva Trun Hinterrhein Masein/Thusis Thusis möglich Pistole 10m Plessur Chur Prättigau/Davos Davos Klosters Küblis St. Antönien Engiadina Bassa Ramosch Moesa Roveredo Bernina Samedan Albula - Surses Surava Surselva Trun Hinterrhein Masein/Thusis Thusis möglich

Distanz Bezirk Schiessanlage Stützpunkt Bemerkungen AUNAKO Pistole Plessur Chur 25 / 50m Albula - Surses Cunter Surselva Disentis Evtl. Pardiala Prättigau/Davos Klosters Küblis St. Antönien Val Müstair Müstair Moesa Roveredo Nur 50m Bernina Samedan Hinterrhein Thusis Gewehr Albula - Surses Cunter 50m Prättigau/Davos Davos Plessur Domat/Ems Chur Surselva Disentis Pardiala Moesa Roveredo Bernina Samedan Engiadina Bassa Strada Hinterrhein Thusis Gewehr Plessur Chur St. Luzisteig 300m Albula - Surses Crappa Naira Prättigau/Davos Davos Moesa Roveredo Surselva Pardiala Bernina Samedan Hinterrhein Thusis Engiadina Bassa Urezzas Weitere Ausbildungsstandorte werden auf Antrag der Bezirke durch die AUNAKO genehmigt. Art. 2 Entschädigung Kurse Art. 2.1 Grundbeitrag des BSV 2

Den Grundbeitrag BSV erhalten alle Kursveranstalter pro Teilnehmer bei mindestens 3 Kursteilnehmern/innen und wenn folgende Kriterien zwingend erfüllt sind: Dass der Kurs nach dem Ausbildungskonzept des SSV durchgeführt wurde Dass der Kurs durch einen J+S Leiter mit entsprechendem Diplom geleitet wurde Dass die administrativen Vorgaben nach BASPO und SSV eingehalten wurden Dass termingerecht abgerechnet wurde. Gewehr Pistole Ferienpass CHF 3.- Ferienpass CHF 3.- Schülerschiessen CHF 3.- Schülerschiessen CHF 3.- 10 m Kurse CHF 25.- 10 m Kurse CHF 25.- 50 m Kurse CHF 25.- 25 m Kurse CHF 25.- 300 m Kurse CHF 25.- 50 m Kurse CHF 25.- Ferienpass Schülerschiessen 10m Gewehr 50m Gewehr 300m Gewehr 10m Pistole 25m Pistole CF/RF 50m Pistole RF 50m Pistole Schiesskurse Leiterkurse Leiter WA Kurse Allg. WA Kurse Funktionärskurse BSV Art. 2.2 Beiträge des kantonalen Sport - Fonds Aus dem kantonalen Sport - Fond werden keine Beiträge an Ausbildungskurse und/oder Nachwuchskurse gesprochen. Art. 2.3 Beiträge der J+S Kursteilnehmer Die Beiträge der Kursteilnehmer gehen an den Kursveranstalter. Bestreiten Kursteilnehmer lizenzpflichtige Wettkämpfe ist eine Lizenz zu lösen. Die Lizenzgebühr ist im Kursgeld enthalten. Eventuelle Mieten von Ausbildungsmaterial und Sportgeräten sind im Kursgeld jedoch nicht inbegriffen. Art. 2.4 Beiträge Ferienpass und Schülerschiessen Die Beiträge an die durchführenden Vereine werden ausbezahlt wenn eine Resultatliste aller Teilnehmer bis Ende September an die Abteilung Nachwuchs/ Ausbildung eingereicht wird. 3

Art. 3 Ausbildungsentschädigung Leiterausbildung Art. 3.1 Ausbildungsbeiträge J+S Leiterausbildung Die AUNAKO übernimmt die Kosten der Ausbildung zum J+S Leiter, sofern sich der Auszubildende bereit erklärt, während mindestens 5 Jahren aktiv als Ausbilder zu wirken. Zur Absicherung der Ansprüche wird eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Tritt ein J+S Leiter vorzeitig zurück, hat er der AUNAKO 20% der Ausbildungskosten pro nicht erfülltes Einsatzjahr zurück zu erstatten. Art. 3.2. Ausbildungsbeiträge Jungschützenleiterkurse Es werden keine Beiträge geleistet. Die Entschädigung erfolgt durch das Kompetenzzentrum für Sport und Prävention. Der Lohnausfall wird durch die EO geregelt. Art. 3.3 Entschädigung J+S Kursleiter Ein Kurs kann aus mehreren Gruppen bestehen. Hat eine Gruppe mehr als 16 Teilnehmer, ist für je 12 weitere Teilnehmer ein 2. Kursleiter einzusetzen. Gemäss Leitfaden J+S Angebote Gewehr und Pistole mit Kinder und Jugendlichen. Ab 10 Teilnehmer wird zusätzlich ein Hilfsleiter entschädigt. Die Entschädigungspauschale für Kursleiter pro abgeschlossenen Kurs beträgt: Hauptkursleiter CHF 200.- Hilfsleiter CHF 100.- (sofern als J+S Leiter ausgebildet). Art. 3.4 Entschädigung Jungschützenleiter Die Entschädigung der Jungschützenleiter ist Sache der Vereine. Art. 4 Spesenentschädigung Kursleiter Art. 4.1 Wettkämpfe Spesenentschädigungen für Wettkämpfe sind nur für vom BSV gemeldete oder durchgeführte Wettkämpfe möglich. Sie müssen durch die Abteilung Nachwuchs/Ausbildung bewilligt werden. (Ressortleiter und Helfer) Die Entschädigungen betragen: Gemäss geltendem Aufwandentschädigungs- und Spesen-Reglement des BSV. Art. 4.2 Sitzungen / Delegationen Grundsätzlich gilt, dass in allen Fällen vorgängig die Genehmigung bei der Abteilung Nachwuchs und Ausbildung eingeholt werden muss. Bedürfnis und Kosten sind dabei auszuweisen. 4

Art. 4.3 Entschädigung der Schützen Reisen sollen grundsätzlich in der Gruppe und mit Kleinbussen erfolgen. Transporte mit Personenwagen oder gar Einzelfahrten sind zu vermeiden. Organisierte Reisen Bezahlung durch AUNAKO Munitionsentschädigung Bezahlung durch AUNAKO Organisierte Übernachtung/Verpflegung Bezahlung durch AUNAKO Startgelder Bezahlung durch AUNAKO Art. 5 Administration Die Abrechnung der Kurse hat durch den Kursleiter bis spätestens 20 Tage nach Kursende mit den erforderlichen Unterlagen an den zuständigen Coach zu erfolgen. Art. 6 Termine Damit die Kurse J+S Beiträge erhalten, müssen diese durch den zuständigen Coach 30 Tage vor Beginn derselben bei Graubünden Sport angemeldet werden. Spätestens 30 Tag nach Abschluss der Kurse ist deren Vollendung mit allen nötigen Unterlagen Graubünden Sport zu melden. Werden diese Termine nicht eingehalten können die J+S Beiträge verweigert werden. Um Beiträge des BSV zu erhalten muss der zuständige Coach diese mittels Anwesenheitskontrolle, Kursdetails, der Kursstatistik und dem Testschiessenformular bei der Abteilung Nachwuchs/Ausbildung beantragen. Genehmigt vom KV BSV anlässlich der Vorstandssitzung vom 2. März 2018 Der Präsident: Carl Frischknecht Die Abteilung Nachwuchs/Ausbildung: Walter Umbricht 5