Task Force Tierseuchenbekämpfung Afrikanische Schweinepest (ASP)

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Transkript:

Afrikanische Schweinepest (ASP) Was bedeutet das für die landwirtschaftlichen Betriebe?

Allgemeines Hygienemaßnahmen in der Schweinehaltung Folgen eines ASP-Ausbruchs in Deutschland Maßnahmen im Ausbruchsfall Hausschwein Maßnahmen im Ausbruchsfall Wildschwein Landwirtschaft Jagd Beispiel: Tschechische Republik 2

BMEL Startseite artgerechte Tierhaltung Tiergesundheit Tierseuchen Afrikanische Schweinepest Informationsmaterial des BMEL Schutz vor Tierseuchen was Landwirte tun können https://www.bmel.de/de/tier/tiergesundheit/tierseuchen/_texte/asp-broschuere.html 3

Hygienemaßnahmen in der Schweinehaltung Wichtige Biosicherheitsmaßnahmen (Auszug): Zutritt beschränken Kleider- und Schuhwechsel Hände reinigen/desinfizieren Keine Speisereste oder Lebensmittelmarkt-/Bäckereiabfälle mit tierischen Anteilen verfüttern Futter und Einstreu vor Wildschweinen sicher aufbewahren Kontakt zu Wildschweinen unterbinden Tierärztliche Betreuung 4

Folgen eines ASP-Ausbruchs in Deutschland Hausschweinebestand: Im Bestand selbst schnelle Bekämpfung durch Tötung Bildung von Restriktionszonen: Sperrbezirk (min. 3 km Radius um Ausbruch) Beobachtungsgebiet (min. 10 km Radius um Ausbruch) sofern keine weiteren Ausbrüche in Beständen Aufhebung der letzten Restriktionen frühestens 45 Tage nach Abnahme der Grobreinigung und Vordesinfektion im Ausbruchsbetrieb und nach negativer Untersuchung der Schweine in den Restriktionszonen. 5

Folgen eines ASP- Ausbruchs in Deutschland Wildschweinpopulation: Bildung von Restriktionszonen nach EU-Durchführungsbeschluss Teil I: Teil II: Risiko ergibt sich aus einer gewissen Nähe zur infizierten Wildschweinpopulation ( Pufferzone ) lediglich die Wildschweinpopulation betroffen ( gefährdetes Gebiet, innerhalb Pufferzone gelegen) Teil III: sowohl Schweinebetriebe als auch Wildschweinpopulation betroffen Teil IV: endemische Gebiete bisher nur Sardinien 6

Folgen eines ASP- Ausbruchs in Deutschland Zusammenbruch des Exportmarktes für Schweine und Schweinefleisch Ca. 30% der deutschen Schweinefleischproduktion für den Export Geschätzter jährlicher Schaden eines ASP-Eintrags nach Deutschland (Wild- oder Hausschwein) liegt in Milliardenhöhe (Deutscher Bauernverband, Grüne Woche 2018) Struktur der Schweinehaltung in Hessen: 5.800 Schweinehaltungen mit insg. ca. 660.000 Schweinen Davon < 5% große Schweinehaltungen viele kleine und mittlere Schweinehaltungen 7

Maßnahmen im Ausbruchsfall - Hausschwein Wichtigste Maßnahmen im Ausbruchsbetrieb (SchwPestV): Tötung und unschädliche Beseitigung aller Schweine Beseitigung von Schweinen stammender Erzeugnisse Betriebssperre Verbringen anderer Haustiere als Schweine aus dem Betrieb nur mit behördlicher Genehmigung (Pferde, Rinder, Geflügel) Epidemiologische Ermittlungen (Bestandsregister!) Entwesung, Reinigung und Desinfektion mit Abnahme durch die zuständige Behörde Wiederbelegung frühestens 45 Tage nach Abnahme der RuD 8

Maßnahmen im Ausbruchsfall - Hausschwein Wichtigste Maßnahmen im Sperrbezirk (mind. 3 km Radius): Kontrolle aller Schweine haltenden Betriebe durch die zuständige Behörde (evtl. Probenentnahme) Verbot von Hausschlachtungen Verbringungsverbot für Schweine (Ausnahmen möglich) Verbringung von Fleisch und Sperma von Schweinen nur mit Genehmigung und nur zur unschädlichen Beseitigung Verbot der künstlichen Besamung (Ausnahmen möglich) Verbringen anderer Haustiere aus Betrieben mit Schweinen nur mit behördlicher Genehmigung (Pferde, Rinder, Geflügel) Beprobung und zentrale Sammlung von erlegten Wildschweinen können angeordnet werden Maßnahmen im Beobachtungsgebiet (mind. 10 km Radius) ähnlich, aber etwas weniger streng. 9

Fazit zum Ausbruch Hausschweinebestand Bekämpfung der Seuche im Hausschweinebestand ist machbar Eine Verschleppung kann durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen vermieden werden 10

Maßnahmen im Ausbruchsfall Wildschwein Wichtigste Maßnahmen im Gefährdeten Gebiet für Schweinebestände (SchwPestV): Meldung kranker oder verendeter Schweine an die Behörde (evtl. nachfolgende Untersuchung auf ASP) Hausschweine dürfen mit Wildschweinen nicht in Berührung kommen Desinfektionsmöglichkeiten an Stallein- und -ausgängen Verfütterung von Gras, Heu und Stroh, welches im Gefährdeten Gebiet gewonnen wurde erst nach 6-monatiger, wildschweinsicherer Lagerung erlaubt Verbringungsverbot für Schweine, Ausnahmen sind möglich Verbringungseinschränkungen für Erzeugnisse, Sperma Die Maßnahmen können auch für die Pufferzone angeordnet werden. 11

Maßnahmen im Ausbruchsfall Wildschwein Wichtigste Maßnahmen im Gefährdeten Gebiet die Jagd betreffend (SchwPestV): Kennzeichnung erlegter Wildschweine, Ausstellen eines Begleitscheines, Probennahme, Abgabe von Tierkörper und Aufbruch an zentralen Stellen Verendet aufgefundene Wildschweine müssen mit Angabe des Fundortes der Behörde gemeldet, gekennzeichnet, beprobt und geborgen werden Reinigung und Desinfektion von Personen, Hunden und Gegenständen, die bei der Jagd mit Wildschweinen in Berührung gekommen sind Verstärkte Bejagung oder Jagdruhe können angeordnet werden Die Maßnahmen können auch für die Pufferzone angeordnet werden. 12

Fazit zum Ausbruch - Wildschweinepopulation Bekämpfung der Seuche im Wildschweinebestand ist schwierig (Hohe Wildschweindichte, kein Impfstoff) Besteht die Infektion länger als 6 Monate in der Population, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie bleibt Endgültige Entscheidungen zur Bekämpfungsstrategie müssen einzelfallbezogen getroffen werden in Abhängigkeit von Rahmenbedingungen 13