Ansprechpartnerinnen: Maike Rettig Laura Erne

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Transkript:

Hauptstelle Ansprechpartnerinnen: Abteilung Sicherstellung Tersteegenstr. 9 40474 Düsseldorf Maike Rettig Laura Erne 0211 / 5970-8631 0211 / 5970-8892 0211 / 5970-8146 Strukturfonds@kvno.de Antrag auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses nach der Sicherstellungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Verwendung der Finanzmittel 105 Abs. 1a SGB V (Strukturfonds) (Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise auf S. 3 des Dokuments) 1. Antragsteller Hiermit beantrage/n ich/wir: Titel, Vorname, Name, ggf. BAG/MVZ PLZ, Ort, Straße, Hausnummer Telefonnummer E- Mail die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses nach 2 Ziffer 2.9 o.g. Sicherstellungsrichtlinie in Bezug auf eine Neuniederlassung (Zulassung) die Übernahme einer vertragsärztlichen Praxis die Anstellung eines Arztes/einer Ärztin die Gründung einer Zweigpraxis in dem ausgewiesenem Fördergebiet: am Standort (Adresse):

Die Zulassung/Anstellung erfolgt in der hausärztlichen Versorgung als Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin hausärztlich tätiger Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin sonstiges: Die Tätigkeit erfolgt in einem Umfang von: Zulassung 1,0 Anstellung 1,0 0,5 0,75 0,5 Zweigpraxis-Sprechstunden pro Woche: 2. Auszahlungsmodalitäten Der Zuschuss kann bei voller Zulassung/Anstellung maximal 70.000 und bei einer Zweigpraxis maximal 10.000 betragen. Die Auszahlung des Zuschusses soll für den Fall der Gewährung in Quartalstranchen als Einmalzahlung erfolgen. Hinweis: Im Falle der Wahl einer Einmalzahlung sind die getätigten Investitionen mittels Rechnung und Kontoauszug zu belegen. Es können in diesem Fall nur tatsächlich belegte Investitionen gefördert werden. 3. Beizufügende Unterlagen Folgende Unterlagen liegen meinem Antrag anbei: Kopie des beim Zulassungsausschuss gestellten Antrages auf Zulassung als Hausarzt/Hausärztin in einem Fördergebiet oder auf Anstellung eines Hausarztes/Hausärztin in einem Fördergebiet Im Falle der Beantragung einer Förderung zur Gründung einer Zweigpraxis: die Genehmigung zur Gründung einer Zweigpraxis in einem Fördergebiet liegt bereits vor die Genehmigung zur Gründung einer Zweigpraxis liegt noch nicht vor, der Antrag auf Genehmigung ist als Anlage beigefügt Hinweis: Sofern die Genehmigung noch beantragt werden muss, ist die Einreichung des Antrages für die weitere Bearbeitung des Förderantrages erforderlich. Seite 2 von 4

Allgemeine Hinweise Die Praxisübernahme/- Neugründung als Hausarzt in einem Fördergebiet, kann mit einem Einmalbetrag in Höhe von maximal 70.000 Euro (bei Vollzulassung) zur Finanzierung von Anfangsinvestitionen verbunden mit der Niederlassung gefördert werden. Alternativ kann die Fördersumme in Höhe von 70.000 Euro auch in 20 Quartalstranchen à 3.500 Euro ausgezahlt werden. Im Falle einer Teilzulassung erfolgt die Förderung anteilig bis maximal 35.000 Euro bzw. in 20 Quartalstranchen à 1.750 Euro. Ärzten/Kooperationen, die Ärzte in einem Fördergebiet für eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausarzt anstellen, kann auf Antrag eine Förderung als Einmalbetrag in Höhe von maximal 70.000 Euro (bei Anstellung mit Anrechnungsfaktor 1,0) zur Finanzierung von Anfangsinvestitionen verbunden mit der Anstellung gewährt werden. Alternativ kann die Fördersumme in Höhe von 70.000 Euro auch als quartalsweise Förderung in 20 Quartalstranchen à 3.500 Euro ausgezahlt werden. Im Falle einer Anstellung mit Anrechnungsfaktor 0,5 reduziert sich die maximale Fördersumme auf 35.000 Euro, auszahlbar alternativ als Einzelbetrag oder in 20 Quartalstranchen à 1750 Euro. Im Falle einer Anstellung in einem Umfang von 0,75 beträgt die maximale Fördersumme 52.500 Euro, auszahlbar alternativ als Einzelbetrag oder in 20 Quartalstranchen à 2.625 Euro. Es werden lediglich Anstellungen mit einem Anrechnungsfaktor von mindestens 0,5 gefördert. Ärzten, die eine hausärztliche Zweigpraxen gründen, kann in besonders begründeten Einzelfällen eine Fördersumme bis maximal 10.000 Euro gewährt werden. Diese kann alternativ als Einmalbetrag oder in 20 Quartalstranchen à 500 Euro ausgezahlt werden. Sofern in den vorgenannten Fällen die Option der Einmalzahlung gewählt wird, muss die tatsächliche Tätigung der Anfangsinvestitionen durch die Erbringung von Nachweisen glaubhaft gemacht werden. Die Glaubhaftmachung erfordert i.d.r. die Einreichung der Rechnung sowie des Kontoauszuges, aus dem die Abbuchung ersichtlich wird. Betriebskosten sind nicht im Rahmen des Investitionskostenzuschusses erstattungsfähig. Der Anspruch auf Auszahlung der bewilligten Förderung erlischt, sofern die vertragsärztliche Tätigkeit für die der Zuschuss bewilligt wurde, nicht spätestens 6 Monate nach Bewilligung der Förderung aufgenommen wurde. Eine eventuelle Nachbesetzung muss spätestens nach 6 Monaten erfolgen. Eine Förderung ist nur auf Antrag beim Vorstand der KV Nordrhein sowie unter Beifügung des Antragsformulars sowie der unter Ziffer 3 des Antragsformulars aufgeführten Unterlagen möglich. Der Antrag auf Förderung ist vor bzw. spätestens innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses des Zulassungsausschusses bzw. Zugangs der Zweigpraxisgenehmigung zu stellen. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Der Förderbetrag wird nach bestandskräftiger Zulassung/Zweigpraxisgenehmigung/Anstellungsgenehmigung und Aufnahme der Tätigkeit ausgezahlt. Soweit mehrere entscheidungsreife Anträge vorliegen, aber nur eine begrenzte Anzahl an Fördermaßnahmen besteht oder nicht in ausreichendem Umfang finanzielle Mittel des Strukturfonds zur Verfügung stehen, entscheidet grundsätzlich das Datum des vollständigen Antragseingangs über die Gewährung der Förderung. Bei Vorliegen mehrerer entscheidungsreifer Anträge und nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehender finanzieller Mittel kann ggf. auch eine anteilige Förderung erfolgen. Der Vorstand der KV Nordrhein behält sich vor, im Einzelfall abweichende Entscheidungen zu treffen, wenn einzelne Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung als besonders förderungswürdig erscheinen. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der jeweiligen Förderungsmaßnahme. Seite 3 von 4

Persönliche Erklärung Hiermit erkläre/n ich/wir, dass ich/wir gegenüber der KV Nordrhein sämtliche Angaben getätigt und Unterlagen eingereicht habe/n, die für die Entscheidung über den Antrag erforderlich und notwendig sind und eine Prüfung zulassen, ob und inwieweit der Förderzweck erfüllt wird. Auf Verlangen der KV Nordrhein verpflichte ich mich, weitere Unterlagen nachzureichen, sofern diese für eine Entscheidung über den Antrag erforderlich sind. Ich/wir verpflichte/n uns, sämtliche Änderungen, die Auswirkungen auf die Gewährung oder die Höhe der finanziellen Förderung haben könnten, der KV Nordrhein unverzüglich mitzuteilen. Mir/uns ist bewusst, dass die Bewilligung der Förderung widerrufen wird, sofern die für die Bewilligungsentscheidung ursächlichen Angaben unrichtig waren oder die Bewilligungsvoraussetzungen nachträglich entfallen. In diesem Falle besteht die Verpflichtung zur anteiligen oder vollständigen Rückzahlung der bereits gewährten Förderung. Dies gilt ebenfalls, sofern die gewährte Förderung nicht für den mit der Fördermaßnahme verbundenem Förderzweck verwendet wird. Mir/uns ist bewusst, dass ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung nicht besteht. Die Förderbedingungen der Sicherstellungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Verwendung der Finanzmittel nach 105 Abs. 1a SGB V (Strukturfonds) sowie der Durchführungsrichtlinie des Vorstandes der KV Nordrhein über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen zur Sicherstellungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung zur Verwendung der Finanzmittel nach 105 Abs. 1a SGB V (Strukturfonds) sind mir/uns bekannt. Insbesondere habe/n ich/ wir zur Kenntnis genommen, dass mit Bewilligung der Förderung die Verpflichtung einhergeht, nach der Zulassung/Aufnahme der Angestelltentätigkeit/Gründung der Zweigpraxis fünf Jahre im erteilten Genehmigungsumfang in dem Fördergebiet vertragsärztlich tätig zu sein. Mir/uns ist bewusst, dass im Falle der vorzeitigen Aufgabe der geförderten vertragsärztlichen Tätigkeit, im Falle der Einmalzahlung, ein anteiliger Rückzahlungsanspruch seitens der KV Nordrhein besteht. Die Allgemeinen Hinweise (S. 3 des Antrages) und die Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bei der KV Nordrhein gemäß Art. 13 DSGVO habe ich zur Kenntnis genommen. (Ort, Datum) Unterschrift des Antragstellers Hinweis: Bei Antrag auf Förderung einer Anstellung in einer Berufsausübungsgemeinschaft ist die Unterschrift aller Praxispartner erforderlich. (Ort, Datum) Unterschrift des Angestellten für den Fall der Anstellung Seite 4 von 4

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein vertreten durch den Vorstand Tersteegenstraße 9 40474 Düsseldorf Deutschland Name und Anschrift der Datenschutzbeauftragten Die Datenschutzbeauftragte der Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein: Eva Schwindt Tersteegenstraße 9 40474 Düsseldorf Deutschland Tel.: +49 211 59 70-0 E-Mail I) Angaben zur Verarbeitungstätigkeit: 1.1 Zwecke der Verarbeitungstätigkeit: Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, wie sie sich vornehmlich aus dem Vierten Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (im Weiteren SGB V) ergeben. Dazu gehören gemäß 285 SGB V insbesondere: Verarbeitung von Daten zum Führen des Arztregisters, Erfüllung des Sicherstellungs- und Vergütungsauftrags der vertragsärztlichen/psychotherapeutischen Versorgung einschließlich der Überprüfung der Zulässigkeit und Richtigkeit der Abrechnung, Vergütung von ambulanten Krankenhaus- und belegärztlichen Leistungen, Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen ( 106 bis 106c SGB V) sowie Durchführung von Qualitätsprüfungen ( 135 b SGB V). Daneben werden personenbezogene Daten zur satzungsgemäßen Aufgabenerfüllung der Kassenärztlichen Vereinigung als Selbstverwaltungsorgan der Ärztinnen/Ärzten und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten verarbeitet. Hierzu gehören insbesondere Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, Gremienbildung und deren Tätigkeit (z. B. Vertreterversammlung, Fachausschüsse, sonstige Ausschüsse etc.), Disziplinarangelegenheiten oder Rechtsstreitigkeiten. Des Weiteren erfolgt eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten, um technische Dienstleistungen anzubieten. Dazu gehören insbesondere die angebotenen Dienste, welche über die öffentliche Webseite und das Mitgliederportal der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zu erreichen sind, z. B. die Dienste Veranstaltungsanmeldung, Onlinebewerbung auf ausgeschriebene Vertragsarztsizte und die Arztsuche sowie die Nutzung der öffentlichen Webseite und des Mitgliederportals der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein selbst. Ihre Daten werden zudem im Zusammenhang mit Verträgen im Bereich der Besonderen Versorgung, u. a. auch mit der Variante der Einschreibung von Versicherten, verarbeitet. 1.2 Kategorien der personenbezogenen Daten Für die vorgenannten Zwecke werden, soweit erforderlich, die nachfolgenden Datenkategorien verarbeitet:

Personenstammdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.) Abrechnungs- Leistungs- und Verordnungsdaten Gesundheitsdaten Zusätzlich von Ärztinnen/Ärzten und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten: Qualifikationsmerkmale (z.b. Facharztbezeichnung, Genehmigungen) Steuerdaten 1.3 Rechtsgrundlage der Verarbeitungstätigkeit: Die vorgenannten Verarbeitungszwecke erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit c DSGVO i.v.m. den oben genannten Vorschriften zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen. Gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden vor Beginn der Verarbeitungstätigkeit eingeholt. Die Anforderungen an die Einwilligungserklärung gemäß Art. 7 Abs. 1-4 DSGVO werden dabei erfüllt. 1.4 Kategorien von Empfängern: Soweit gesetzlich vorgeschrieben, übermittelt die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Ihre personenbezogenen Daten an andere öffentliche Stellen zur Erfüllung deren gesetzlichen Aufgaben. Dazu zählen u. a. die Kassenärztliche Bundesvereinigung, andere Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, Wirtschaftlichkeitsprüfeinrichtungen, Zulassungsgremien, Ärztekammern, Approbationsbehörden, andere Sozialleistungsträger, (Sozial-)Gerichte und berechtigte Behörden, soweit zu deren Auftragserfüllung notwendig. Sollte eine Übermittlung an einen Empfänger innerhalb einer der genannten Kategorie erfolgen, so werden Sie über den Empfänger informiert, wenn nicht eine der Ausnahmen nach 82 Abs. 1 und Abs. 2 SGB X oder die Voraussetzung des Art. 13 Abs. 4 DSGVO vorliegt. II) Zusätzliche Informationspflichten: 2.1 Speicherdauer der personenbezogenen Daten: Für die personenbezogenen Daten gibt es unterschiedliche Aufbewahrungsfristen, welche in 304 SGB V und in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) geregelt sind. Entfällt der Verarbeitungszweck, werden die betreffenden personenbezogenen Daten gelöscht. 2.2 Rechte der betroffenen Person: Sie können folgende Rechte ausüben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen: Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten (Art. 15 DSGVO i. V. m. 83 SGB X) Recht auf Berichtung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO i. V. m. 84 SGB X) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO i. V. m. 84 SGB X) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO i. V. m. 84 SGB X) Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO i. V. m. 84 SGB X) Soweit die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Im Falle der Geltendmachung Ihrer oben genannten Rechte werden wir Ihre Daten verarbeiten, soweit dies erforderlich ist. Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Datenschutzbeauftragten bzw. an den Ihnen ggf. bekannten Ansprechpartner/in. 2.3 Beschwerderecht: Sie haben ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 384240 Fax: 0211/38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de 2.4 Quellen der personenbezogenen Daten bei Dritterhebung: Die bei der Kassenärztlichen Vereinigung Norhein verarbeiteten Daten stammen insbesondere von: Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten Krankenhäusern Krankenkassen und Sonstigen Kostenträgern Anderen Kassenärztlichen Vereinigungen Ärztekammern Prüf- und Zulassungsgremien Anderen Behörden 2.5 Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten: Die Bereitstellung der in Kapitel 1.2 genannten personenbezogenen Daten ist gesetzlich und/oder vertraglich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hätte den Verlust des Leistungs- bzw. Vergütungsanspruchs zur Folge.