Fortschreibung der konsumtiven Zuschüsse 2006 bis 2009 (in T )

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Transkript:

Anlage 1 Fortschreibung der konsumtiven Zuschüsse 2006 bis 2009 (in T ) 2006 2007 2008 2009 FUB 278.080 271.711 265.435 259.059 HU 207.796 201.884 196.060 190.236 TUB 264.247 256.521 248.914 240.407 UdK 58.359 58.159 57.659 57.159 TFH 58.279 59.986 61.693 63.400 FHTW 39.113 39.113 39.113 39.113 FHW 20.318 20.318 20.318 20.318 ASFH 10.019 9.979 9.946 9.897 FHVR 9.203 8.853 8.853 8.853 KHB 6.359 6.372 6.386 6.411 HfM 9.482 9.502 9.512 9.533 HfS 5.767 5.774 5.783 5.786 Plafonds 967.022 948.172 929.672 910.172

Anlage 2 zum Hochschulvertrag 2006-2009 System der leistungsbezogenen Mittelzuweisung 1. Verteilt wird ein Prozentsatz, der durch die Verträge festgelegten und um Sondertatbestände nach den Kennzahlenberichten bereinigten konsumtiven Zuschüsse der Hochschulen. 2. Der Prozentsatz beträgt in den Jahren 2006 bis 2009: Budgetanteil: 2006 2007 2008 2009 Universitäten (FU, HU, TU) Fachhochschulen (TFH, FHTW, FHW, ASFH, FHVR) Kunsthochschulen (UdK, KHB, HfM, HfS) 20% 25% 30% 30% 30% 30% 30% 30% 20% 25% 30% 30% 3. Datengrundlage ist das Kennzahlenprojekt der Hochschulen in seiner jeweils aktuellen Fassung nach Anpassung des Pflichtenheftes. Eine Kappung der Verluste findet nur an den Kunsthochschulen (UdK, KHB, HfM und HfS) in Höhe von 10% statt; an den Fachhochschulen in Höhe von 10% im Jahre 2006. 4. An allen beteiligten Hochschulen werden Fächergruppen gebildet: an den Universitäten: Geisteswissenschaften/Sozialwissenschaften (FGU 1) und Naturwissenschaften / Ingenieurwissenschaften (FGU 2)* an den Fachhochschulen: Sozialwissenschaften/Wirtschaftswissenschaften (FGFH 1) und Technische Wissenschaften/Gestaltung (FGFH 2) an den Kunsthochschulen: Bildende Kunst/Gestaltung (FGKHS 1), Musik (FGKHS 2), Darstellende Kunst (FGKHS 3) Innerhalb einer Fächergruppe erfolgt der Vergleich der Kunsthochschulen zwischen jeweils zwei Hochschulen: - FGKHS 1 Vergleich UdK und KHB - FGKHS 2 Vergleich UdK und HfM - FGKHS 3 Vergleich UdK und HfS Der FGKHS 1 sind aus der UdK die Fakultäten 01 und 02 sowie die Studiengänge Bühnenbild und Bühnekostüm der Fakultät 04 zugeordnet. Der FGKHS 2 sind aus der UdK die Fakultät 03 sowie der Studiengang Gesang / Musiktheater der Fakultät 04 zugeordnet. Der FGKHS 3 ist aus der UdK der die Fakultät 04 * Mit Bezug auf die Behandlung der ingenieurwissenschaftlichen Drittmittel der TUB wird für die Vertragslaufzeit ein fester Gewichtungsfaktor von 0,8 vereinbart. Hinsichtlich der Gleichstellungsindikatoren wird vereinbart, die Frauenanteile in den Ingenieurwissenschaften der TUB um den Faktor 2 höher zu gewichten.

2 ohne die vorgenannten Studiengänge Bühnenbild, Bühnenkostüm und Gesang/Musiktheater zugeordnet. 5. Die Mittelverteilung erfolgt fächergruppenbezogen nach folgender Aufteilung: an Universitäten*: Lehre 50,0 % Forschung/Nachwuchsförderung 45,0 % Gleichstellung 5,0 % an FHS und KHS: Lehre 80,0 % Forschung/Nachwuchsförderung 15,0 % Gleichstellung 5,0 % * Die Gewichtung der Leistungsbereiche der Universitäten (L 50;F/N 45;G 5) ist zeitlich auf 4 Jahre befristet. 6. Für die Lehre gelten folgende Parameter: Auslastungsquote 0,1 (Zahl der Studierenden in der RSZ / Zahl der Studienplätze) Erfolgsquote 0,5 (Zahl der Absolventen / Studierende in der Jahrgangsstärke) Regelstudienzeitquote 0,3 (Anzahl der Absolventen in der RSZ + 2 / Absolventen insgesamt) Internationalität 0,1 (Unis u. KHS: Anteil ausl. Absolventen an Absolventen insgesamt FHS: ausl. Studierende in der RSZ+2 / Studierende in der RSZ+2 insg.) 7. Für die Forschung / Nachwuchsförderung gelten folgende Parameter: An den Universitäten*: Drittmittel 0,7 (Anteil der Drittmittelausgaben einer Universität in einer Fächergruppe an den gesamten Drittmittelausgaben der Fächergruppe an den drei Universitäten) Promotionen 0,2 (Anteil der Promotionen einer Universität in einer Fächergruppe an der Gesamtzahl der Promotionen der Fächergruppe an den drei Universitäten) Internationalität 0,1 (Anteil der Alexander-von-Humboldt-Stipendiaten und -Preisträger einer Universität in einer Fächergruppe an der Gesamtzahl der Fächergruppe der drei Universitäten) *Für die Zuschussrechnung Mittelbemessung 2008 (Datenlage 2006) wird die Einführung eines Publikationsparameters mit 0,1 zu Lasten des Drittmittelparameters (dann 0,6) vereinbart. Der Vorlauf ist für die Einführung des Systems und auch für die inhaltliche Abstimmung zwischen den Hochschulen zur Akzeptanz erforderlich. An den Fachhochschulen: Drittmittel 0,6 (Drittmittelausgaben / Zahl der besetzten Hochschullehrerstellen) Veröffentlichungen 0,2 (Zahl der Veröffentlichungen / Zahl der besetzten Hochschullehrerstellen) Internationalität 0,2 (Internationale Kooperationsprojekte / Zahl d. bes. Hochschullehrerstellen) An den Kunsthochschulen: Drittmittel 0,5 (Drittmittelausgaben / Zahl der besetzten Professuren) Internationalität 0,25 (Ersamus-, Sokrates- und sonstige Finanzmittel für internationale Zwecke/Zahl der Studierenden) Preise 0,25 (Zahl der Preise und Wettbewerbserfolge/zahl der Studierenden)

3 8. Für die Gleichstellung gelten folgende Parameter*: An den Universitäten: Professorinnen 0,2 (Anzahl der Professorinnen / Anzahl besetzte Professuren) Neu berufene Professorinnen 0,4 (Anzahl der Professorinnen / Anzahl der in den letzten zwei Jahren besetzten Professuren) Promotionen (w) 0,2 (Anzahl der Promotionen (w) / Anzahl der Promotionen insgesamt) Absolventinnen 0,2 (Anzahl der Absolventinnen / Absolventen insgesamt) An den Fachhochschulen: Professorinnen 0,2 (Anzahl der Professorinnen / Anzahl besetzte Professuren) Neu berufene Professorinnen 0,4 (Anzahl der Professorinnen / Anzahl der in den letzten zwei Jahren besetzten Professuren) Absolventinnen 0,4 (Anzahl der Absolventinnen / Absolventen insgesamt) An den Kunsthochschulen: Professorinnen 0,5 (Anzahl der Professorinnen / Anzahl besetzte Professuren) Frauenanteil Mittelbau 0,3 (Anzahl der mit Frauen besetzten Mittelbaustellen/Anzahl der Mittelbaustellen insgesamt) Frauenanteil Lehrbeauftragte 0,2 (Anzahl der an Frauen vergebenen Lehraufträge/Anzahl der Lehraufträge insgesamt) * Parameterwerte, die über 50% liegen, werden auf 50% begrenzt (Ausnahme: neu berufene Professorinnen; es sei denn, dass an der Hochschule schon 50% Professorinnen vorhanden sind). 9. Nach der im Jahr 2008 mit den Zahlen von 2006 durchgeführten Mittelbemessung findet eine Evaluierung des Systems unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten statt. 10. Die Verrechnungen durch die Hochschulen erfolgen spätestens zum 1. Dezember des Vorjahres, beginnend mit dem 1. Dezember 2005 und den Daten des Jahres 2004. Die zu Grunde liegenden Daten, Verrechnungen und Termine ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Leistungsbezogene Mittelbemessung Zuschuss Berichtspflicht Datenlage 2006 01.12.2005 2004 2007 01.12.2006 2005 2008 01.12.2007 2006 2009 01.12.2008 2007

Hochschulgrundstücke außerhalb der generellen Regelung gem. 4 (4) Anlage 3 lfd. Grundstücksbezeichnung Grundstücks- betroffene Hochschule Anmerkung Nr. Straße, Hausnummer größe Nutzungseinbindung zur Planungsbefangenheit Ortsteil von Berlin m² 1 2 3 4 5 1 Habelschwerdter Allee 45, Fabeckstraße Zehlendorf/Dahlem ca. 20.000 Freie Universität; Gesamtkomplex "Rost- und Silberlaube", Mensa II, erziehungswiss. Bibliothek und philolog. Bibliothek; Sondergebiet Hochschule und Forschung ( FNP); hier: bebaubareteilfläche an der Fabeckstraße Teilfläche an der Fabeckstraße; geplant für Geisteswissenschaften und Infrastruktureinrichtungen insbesondere Ausbau zur Konzentration der Kleinen Fächer ("Villeninstitute") 2 Fasanenstraße 88-91, Müller-Breslau- Straße 8, 10-12 Charlottenburg ca. 4.000 Technische Universität, "Ostgelände"; Nutzung durch Zentralbibliothek TU/UdK sowie Prozesswisssenschaften, Strömumgstechnik, Landschaftsplanung der TU; Sondergebiet Hochschule und Forschung (FNP); hier: Teilfläche "Aussiedlerheim" ggf. Ausbau durch Verdichtung und Nutzungsänderung 3 Pascalstraße 7 Charlottenburg ca. 7.890 Technische Universität, "Spreebogen Ost"; Sondergebiet Hochschule und Forschung (FNP); hier: unbebaute Teilfläche des Flurstücks 506 planungsbefangen für Maschinenbauzentrum der TU; WissKult - F D - 06.04.2005 Anlage3Grund.xls

Anlage 4 zum Hochschulvertrag 2006 2009 Fortschreibung der Anlage 3 der Hochschulverträge 2003-2005: Studienplätze in 2000 und im Juni 2001 Strukturpläne Stand Juni 2001 2000 2001 1 2 3 FU 25.871 25.122 HU 19.450 19.380 TU 17.515 17.388 Summe 62.836 61.890 HdK 2.800 2.898 Kunsth. 1.640 1.640 Summe 4.440 4.538 TFH 6.650 6.860 FHTW 6.790 7.900 FHW 1.500 1.500 FHSS 810 1.100 Ev. FHSS 740 740 KFB 600 600 Summe 17.090 18.700 insgesamt 84.366 85.128 Spalte 2/3: Studienplätze nach den Strukturplänen der Hochschulen, wie sie auch dem Wissenschaftsrat in der Stellungnahme mitgeteilt wurden; Studienplätze Stand Juni 2001 Die Fortschreibung umfasst insbesondere die Tatbestände: Fortschreibung und Umsetzung der Strukturpläne Fachhochschulstrukturfonds Eingliederung der Berufsakademie in die FHW Einbeziehung der FHVR Erhöhung der Lehrverpflichtung an den Universitäten neue Struktur durch Bachelor/Master