Empfehlung für einen einheitlichen Feuerwehrdienstausweis

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Transkript:

Empfehlung für einen einheitlichen Feuerwehrdienstausweis

2 Feuerwehr-Dienstausweise im gängigen Scheckkartenformat Warum soll es einen neuen Dienstausweis im gängigen Scheckkartenformat geben? Schon seit einigen Jahren ist man in Rheinland-Pfalz nicht mehr auf dem aktuellen Stand, sprich: Viele ehrenamtliche Feuerwehrangehörige hatten noch nie einen Dienstausweis ausgestellt bekommen oder diese waren schon weit mehr als 20 Jahre alt und ohne spezielle Personalisierung in einer alten Form. Dabei galt es zunächst zu klären, welche Art von Dienstausweisen es sein soll. Beispielsweise durch den Vorstoß des Landkreises Bad Kreuznach war uns schnell bewusst, dass es ein Dienstausweis im Scheckkartenformat werden soll. Daher hat sich der Landesfeuerwehrverband (LFV) auf die Suche nach einem Partner gemacht, der die Logistik leisten kann und diese Ausweise herstellen kann. Gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund haben wir das Thema dann dem Innenministerium (MDI) vorgetragen und sind auch dort auf positive Resonanz gestoßen. Welche(n) Vorteil(e) bietet der neue Ausweis für Ihre Mitglieder? Zunächst sehen wir den Vorteil darin, dass nun alle ehrenamtliche Feuerwehrangehörige auf einem aktuellen Stand sind und jeder einen einheitlichen Ausweis mit aktuellem Lichtbild erhalten kann. Ein einheitliches Auftreten und eine entsprechende Wertschätzung sind somit gegeben. Der Ausweis findet in jeder Geldbörse Platz und kann immer griffbereit bleiben. Um sich bei Behörden, Wettkämpfen oder auch bei diversen Rabattregelungen vieler Anbieter ausweisen zu können, bedarf es eines Dokumentes, einer Bescheinigung, oder einfach des Dienstausweises in Scheckkartenformat, welcher sich durch sein kleines Format wohl am besten bewährt. Die Kooperationen die der Landesfeuerwehrverband hier schon erwirtschaftet hat, können dann mit der Karte genutzt werden, z.b. Krankenkassenboni, Vergünstigungen bei Erholungsurlaub oder bei Energieversorgern etc. Außerdem dient die Karte dann auch als Nachweis bei einem Unfall, dem behandelnden Arzt gegenüber. Eine entsprechende Vereinbarung ist bereits mit der Unfallkasse in Vorbereitung. Einführung des Dienstausweises Bei einer zentralen Veranstaltung könnte man gemeinsam mit dem Ministerium des Innern und für Sport diesen Dienstausweis offiziell einführen. Anschließend können die Kommunen den Dienstausweis dann beim Lieferanten selbst bestellen. Ein entsprechendes Formular bzw. eine Online Bestellplattform dazu wird eingerichtet. Die Details können hier noch geklärt werden.

3 Kostenverteilung Für die derzeit aktiven Feuerwehrkameraden (z. Zt. ca. 51.000) werden die Dienstausweise beschafft mit einer Anschubfinanzierung durch das MDI. Das MDI übernimmt die Kosten für die Rohlinge in Höhe von ca. 2,10, das entspricht in etwa Gesamtkosten von 107.100. Diese werden zu 100% durch das MDI getragen und können aus der jährlichen zugewiesenen Pauschale entnommen werden. Die Aufgabenträger zahlen die einmaligen Einrichtungsgebühr für die flexiblen Daten der Kommune betreffend von 45,25 und die individuellen Daten jedes Feuerwehrangehörigen, diese betragen derzeit ca. 1,35. Die Bestellung kann hier vorgenommen werden: http://www.feuerwehrversand.de/9/pid/8152/apg/251/feuerwehrausweis-rheinland-pfalz- Scheckkartenformat.htm

4 Empfehlung zur Einführung einheitlicher Dienstausweise für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren und für im Feuerwehrdienst tätigen Ehrenbeamten in Rheinland-Pfalz 1. Allgemeines Zur Dokumentation der Angehörigkeit bzw. Legitimation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und der Allgemeinen Hilfe wird empfohlen, die Angehörigen von Feuerwehren und die im Feuerwehrdienst tätigen Ehrenbeamten der Landkreise mit einheitlichen Feuerwehrdienstausweisen auszustatten.. 2. Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren 2.1. Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr erhalten von dem Träger der Feuerwehr mit ihrer Aufnahme als Aktive einen Feuerwehrdienstausweis nach dem Muster der Anlage 1. 2.2. Eintragungen in den Dienstausweis dürfen nur vom Träger der Feuerwehr vorgenommen werden. 2.3. Mitgliedern der Jugendabteilungen kann durch den Träger der Feuerwehr ein Mitgliedsausweis ausgehändigt werden. Hierzu gibt es die Möglichkeiten den bereits bestehenden Jugendfeuerwehrausweis über die Jugendfeuerwehr Rheinland-Pfalz zu bestellen. 2.4. Nach Eintritt in die Alters- und Ehrenabteilung ist der Dienstausweis zurück zu geben, wenn der Feuerwehrangehörige nicht durch den Bürgermeister weiter eingesetzt wird. 2.5. Die Gültigkeit des Dienstausweises ist unbeschränkt. 2.6. Der Dienstausweis der Feuerwehr verbleibt auch während eines Ehrenbeamtenverhältnisses nach Nr. 3 im Besitz des Feuerwehrangehörigen. 2.7. Der Dienstausweis ist mit Ausscheiden aus der Feuerwehr an den Träger zu Übergeben. 2.8. Bisher gebräuchliche Ausweise sind zulässig und können weiter verwendet werden. Im Bedarfsfall (z.b. Umstellung auf anderes System) wird empfohlen, den in Anlage 1 beschriebenen Ausweis zu verwenden.. 2.9. Für Mitglieder von Pflichtfeuerwehren findet diese Richtlinie entsprechende Anwendung. 3. Im Feuerwehrdienst tätige Ehrenbeamte der Landkreise 3.1. Ehrenbeamte erhalten von ihrem Dienstherrn mit der Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis einen Dienstausweis nach dem Muster der Anlage 1. 3.2. Nach Beendigung des Ehrenbeamtenverhältnisses ist der Dienstausweis der ausstellenden Dienststelle zu übergeben.

5 Anlage 1 Vorderseite: Wenn gewünscht, mit Wappen, Dienstsiegel und Unterschrift des Bürgermeisters. Diese sind als individuelle Daten des Aufgabenträgers zur Verfügung zu stellen und werden eingepflegt. Zusätzlich sind die jeweiligen Daten des Feuerwehrangehörigen einzutragen. Auf der Rückseite kann der Ausweisinhaber unterschreiben.