Politische Bildung. Curriculum für den Hochschullehrgang 10 ECTS-AP. Verordnung des Hochschulkollegiums

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Transkript:

Curriculum für den Hochschullehrgang Politische Bildung 10 ECTS-AP Verordnung des Hochschulkollegiums Verordnung der adaptierten Version des Curriculums durch das der Pädagogischen Hochschule Tirol Hochschulkollegium der vom [ ] Pädagogischen Hochschule Tirol am 17.9.2018 Genehmigung durch das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Tirol Genehmigung des Curriculums am [ ] durch das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Tirol am 15.1.2019 gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) i.d.g.f. gemäß Hochschulgesetz 2005 und der Hochschul- (BGBl. I Nr. 30/2006 vom Curriculaverordnung 13.3.2006) idgf 2013 (BGBl. II Nr. 495/2013 vom 07.11.2013) i.d.g.f. Studienkennzahl: 710 279 Version Adaptierung September 2018

INHALTSVERZEICHNIS 1 QUALIFIKATIONSPROFIL... 3 1.1 Bildungsziele des Hochschullehrgangs Politische Bildung... 3 1.2 Lehr-, Lern- und Beurteilungskonzept... 3 1.3 Kompetenzprofil... 4 2 CURRICULUM... 5 2.1 Dauer und Umfang des Hochschullehrgangs... 5 2.2 Zulassungsvoraussetzungen, Zielgruppen und Reihungskriterien... 6 2.3 Modulübersicht/Lehrveranstaltungsübersicht... 7 2.4 Modulbeschreibungen... 8 3 PRÜFUNGSORDNUNG... 10 3.1 Geltungsbereich... 10 3.2 Lehrveranstaltungen und Leistungsüberprüfung... 10 3.3 Feststellung und Beurteilung des Studienerfolgs... 10 3.4 Formen der Beurteilung... 11 3.5 Rechtsschutz bei Prüfungen und Nichtigerklärung von Beurteilungen... 11 4 ABSCHLUSS UND ZERTIFIZIERUNG... 12 Pädagogische Hochschule Tirol Seite 2 von 12

1 QUALIFIKATIONSPROFIL Die Bereitstellung von Weiterbildungsangeboten soll eine Vertiefung der professionellen Kompetenz von Pädagog/innen ermöglichen. Entsprechende Angebote sollen den aktuellen Erfordernissen des Berufs entsprechen und auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft basieren. 1.1 Bildungsziele des Hochschullehrgangs Politische Bildung Politische Bildung zählt in der Demokratie zu den Kernaufgaben von Schule. Der im Jahr 2015 neu formulierte Grundsatzerlass Politische Bildung aktualisiert den aus dem Jahre 1978 stammenden Grundsatzerlass, der weiterhin Gültigkeit hat. 1 Politische Bildung ist beiden Erlässen zufolge ein Unterrichtprinzip und demnach als eine schularten-, schulstufenund fächerübergreifende Aufgabe zu verstehen, welche grundsätzlich von allen Lehrpersonen getragen werden sollte. Darüber hinaus ist Politische Bildung in einigen Schularten als Fachgegenstand oder als Kombinations- bzw. Flächenfach verankert. Eine dritte Säule betrifft den Bereich von Politischer Bildung als gelebter Demokratie im Rahmen der Schulpartnerschaft und der gesetzlichen Vertretung der Schüler/innen. Schule kann ihrer Aufgabe zur Politischen Bildung nur gerecht werden, wenn Lehrpersonen über die notwendigen fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kompetenzen verfügen, um Unterricht entsprechend planen, durchführen und reflektieren zu können. Da in Österreich kein eigenes Lehramtsstudium für die Politische Bildung besteht, Lehrpersonen hingegen häufig fachfremd unterrichten, ergibt sich der Bedarf an einer dauerhaften Umsetzung dieses Hochschullehrgangs, um Lehrpersonen eine adäquate Möglichkeit zur Weiterbildung anbieten zu können. Als Zielgruppe begreift der Hochschullehrgang Politische Bildung alle Lehrpersonen, die ihre fachwissenschaftlichen und -didaktischen Kompetenzen sowohl zur Umsetzung von Politischer Bildung als Unterrichtsprinzip als auch zur Behandlung von Politischer Bildung als Fach- bzw. als Teilfachgegenstand vertiefen und erweitern wollen. Darüber hinaus zielt der Hochschullehrgang darauf ab, Lehrpersonen bei der Einrichtung einer demokratischen Schulkultur, welche erfahrungszentriertes und handlungsorientiertes Lernen durch Partizipation fördert, zu unterstützen. Die im Hochschullehrgang angebotenen Module stehen in einem direkten Zusammenhang und führen in Summe zu Kompetenzen, die auch in den Hochschullehrgängen anderer Pädagogischer Hochschulen gefordert werden. 1.2 Lehr-, Lern- und Beurteilungskonzept Im Zentrum von Lehr-, Lern- und Beurteilungskonzepten des Hochschullehrgangs stehen die Lernenden, die aufgefordert sind, die Verbindung von fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Inhalten und Kompetenzen mit der praktischen Umsetzung im Unterricht bzw. im weiteren schulischen Kontext (Eigentätigkeit durch die Ausarbeitung eigener Praxisprojekte) herzustellen. So wird neben Angeboten für den Wissens- und Kompetenzzuwachs auch Raum für Performanzsituationen bereitgestellt. Leistungsfeststellung und -beurteilung erfolgen im dargestellten Hochschullehrgang kompetenzorientiert und transparent. Sie stellen Denk- und Transferleistungen im Sinne der Anwendungskompetenz in neuen Situationen in den Vordergrund. 1 BMBF (2015), https://bildung.bmbwf.gv.at/ministerium/rs/2015_12.html, abgerufen am 14.8.2018 Pädagogische Hochschule Tirol Seite 3 von 12

1.3 Kompetenzprofil Das vorliegende Curriculum orientiert sich an den fünf Domänen der Lehrer/innen/- professionalität, die von der Arbeitsgemeinschaft Entwicklung von Professionalität im internationalen Kontext (EPIK) erarbeitet und im Jahr 2008 im Auftrag des Bildungsministeriums (damals BMUKK) als Rahmen einer kompetenzorientierten Lehrer/innen/bildung veröffentlicht wurden. 2 Folgende fünf EPIK-Domänen von Lehrer/innenprofessionalität bestimmen das Handeln von Lehrer/innen im Berufsalltag: Professionsbewusstsein (sich als Expertin/Experte wahrnehmen), Reflexions- und Diskursfähigkeit (das Teilen von Wissen und Können), Kooperation und Kollegialität (die Produktivität von Zusammenarbeit), Differenzfähigkeit (der Umgang mit großen und kleinen Unterschieden) sowie Personal Mastery (die Kraft individueller Könnerschaft). Diesem Verständnis von Lehrer/innenprofessionalität soll durch die Verknüpfung von fachwissenschaftlichem und didaktischem Input, von kooperativer Planung, praktischer Anwendung und kollegialer Reflexion gerecht werden. Dem Netzwerk-Gedanken folgend fördert der Hochschullehrgang die Einrichtung einer Community of Practice. Darüber hinaus werden folgende domänespezifischen Kompetenzen im Hochschullehrgang entwickelt und erweitert: Absolvent/innen können Unterrichtsvorhaben in Politischer Bildung unter der Beachtung der politikdidaktischen Prinzipien wie der Kontroversität, der Schüler/innen-, Problem-, Kompetenz- und Handlungsorientierung sowie der vom österreichischen Kompetenzmodell zur Politischen Bildung 3 formulierten Kompetenzen planen, durchführen, reflektieren und bewerten. Sie kennen zentrale Inhalte und Konzepte der Politischen Bildung wie Politik- und Demokratiebegriffe und können diese im Unterricht als Analyseinstrumente nutzbar machen. Sie wissen über aktuelle Entwicklungen zur österreichischen und europäischen Politik Bescheid und können entsprechende Fragestellungen für eine Behandlung Unterricht ableiten. Sie sind in der Lage, sich bei der Einrichtung einer demokratischen Schulkultur als Fachvertreter/innen der Politischen Bildung auf kompetente Weise einzubringen. Sie sind aufgrund ihrer fachlichen und fachdidaktischen Kompetenzen sowie ihrer Medienkompetenz in der Lage, Schüler/innen für altersgemäße politische Fragen zu sensibilisieren. 2 Schratz, Michael, Schrittesser, Ilse, Forthuber, Peter, Pahr, Gerhard, Paseka, Angelika & Seel, Andrea (2008). Domänen der Lehrer/innen/professionalität: Rahmen einer kompetenzorientierten Lehrer/innen/bildung (S. 123-138). In Christian Kraler & Michael Schratz (Hrsg.), Wissen erwerben, Kompetenzen entwickeln. Münster: Waxmann. 3 Krammer, Reinhard unter Mitarbeit von Kühberger, Christoph & Windischbauer, Elfriede (2008). Die durch politische Bildung zu erwerbenden Kompetenzen. Ein Kompetenz-Strukturmodell. Short Summary. Langfassung. Wien: BMUKK. Pädagogische Hochschule Tirol Seite 4 von 12

2 CURRICULUM 2.1 Dauer und Umfang des Hochschullehrgangs Der HLG Politische Bildung dauert zwei Semester und umfasst in zwei Modulen Lehrveranstaltungen mit einem Arbeitsaufwand von insgesamt 250 Stunden (10 ECTS- Anrechnungspunkte). Modulgliederung SSt ECTS-AP Semester Modul 1 3,20 5,0 1. Modul 2 2,80 5,0 2. Summen 6,0 10,0 Die Höchststudiendauer beträgt vier Semester. Stundenausmaß SSt Stunden (60 ) Präsenzstudienanteile 67,50 E-Learning- 6,0 0,00 /Fernstudienanteile Selbststudienanteile 182,50 Summen 6,0 250,00 Das gegenüber den Präsenzstudienanteilen erhöhte Ausmaß der Selbststudienanteile ergibt sich aus dem Umstand, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an ihren Schulen zwei lehrgangsbegleitende Projekte in einem der Bereiche der Politischen Bildung im weiteren Sinne (Politische Bildung als Unterrichtsinhalt oder durch Beteiligung an schuldemokratischen Prozessen) konzipieren, durchführen, reflektieren, dokumentieren und präsentieren. Innerhalb der Module sind fachwissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte miteinander vernetzt, wodurch die Relationierung von Bildungs- und Handlungswissen mit dem reflektierten Erwerb von Handlungsstrategien ermöglicht wird. Studienfachbereiche ECTS-AP Bildungswissenschaften 0,0 Fachdidaktik 3,0 Fachwissenschaften 2,5 Pädagogisch-praktische Studien 4,5 Summe 10,0 Modulraster Abk Modulbezeichnung Sem BW FD FW PP SSt PR EF SSA ECTS-AP M1 Modulbezeichnung 1. 0,0 1,2 1,6 0,4 3,2 36,00 0,00 89,00 5,0 M2 Modulbezeichnung 2. 0,0 1,4 1,2 0,2 2,8 31,50 0,00 93,50 5,0 GESAMTSUMMEN 0,0 2,6 2,8 0,6 6,0 67,50 0,00 182,50 10,0 Pädagogische Hochschule Tirol Seite 5 von 12

Legende Präsenzstudienanteile (à 60 Min) PR Anrechnungspunkte nach dem ECTS ECTS- AP Selbststudienanteile (à 60 Min) SSA Bildungswissenschaften BW Semester Sem E-Learning oder Fernstudium (à 60 Min) EF Semesterwochenstunde (15 UE à 45 Min) SSt Fachdidaktik FD Seminar SE Fachwissenschaften FW Studienfachbereich SFB Lehrveranstaltung LV Übung UE Lehrveranstaltungsart LV-Art Vorlesung VO Pädagogisch Praktische Studien PP 2.2 Zulassungsvoraussetzungen, Zielgruppen und Reihungskriterien Für die Zulassung als Studierende/Studierender zum HLG Politische Bildung gelten folgende unabdingbare Voraussetzungen gem. 52f Abs. 2 HG 2005 idgf: ein abgeschlossenes Lehramtsstudium sowie ein aufrechtes Dienstverhältnis an einer österreichischen Schule. Als Zielgruppe begreift der Hochschullehrgang Politische Bildung alle Lehrpersonen, die ihre fachwissenschaftlichen und -didaktischen Kompetenzen sowohl zur Umsetzung von Politischer Bildung als Unterrichtsprinzip als auch zur Behandlung von Politischer Bildung als Fach- bzw. als Teilfachgegenstand vertiefen und erweitern wollen. Gemäß 52f Abs. 2 HG 2005 idgf richtet sich das Angebot auch an ordentliche Studierende. Die Öffnung für diese beiden Teilnehmer/innengruppen unterstützt den gegenseitigen Austausch an der Nahtstelle von Aus- und Weiterbildung gewinnbringend und sensibilisiert für ein durchgängiges Professionalisierungskontinuum von Pädagoginnen und Pädagogen. Für den HLG Politische Bildung wird eine maximale Anzahl von 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern festgelegt. Nach Möglichkeit werden in ausgewählten Lehrveranstaltungen getrennte Gruppen für Lehrpersonen der Primarstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II geführt. Für den Fall, dass nicht alle Bewerber/innen als Studierende aufgenommen werden können, gilt der Zeitpunkt der Anmeldung. Im Dienstverhältnis stehende Lehrpersonen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium werden ordentlichen Studierenden (ohne Dienstverhältnis und ohne abgeschlossenem Lehramtsstudium) vorgereiht. Pädagogische Hochschule Tirol Seite 6 von 12

2.3 Modulübersicht/Lehrveranstaltungsübersicht Modulübersicht/Lehrveranstaltungsübersicht Modul 1 Grundlagen der Politischen Bildung LV- Nummer LV-Bezeichnung Sem SFB LV-Art SSt PR UE (45 ) EF UE (45 ) PR (60 ) EF (60 ) SSA (60 ) ECTS -AP 7W2.PBV Aktuelle Konfliktlinien 1. FW SE 0,60 9,00 0,00 6,75 0,00 5,75 0,50 010A und Strukturen der österreichischen Politik 7W2.PBV Aktuelle Konfliktlinien 1. FW SE 0,60 9,00 0,00 6,75 0,00 5,75 0,50 010B und Strukturen der Europäischen Union 7W2.PBV Politik- und Demokratiebegriffe 1. FW SE 0,40 6,00 0,00 4,50 0,00 8,00 0,50 010C für die Politische Bildung 7W2.PBV Didaktik der Politischen 1. FD SE 0,40 6,00 0,00 4,50 0,00 8,00 0,50 010D Bildung 7W2.PBV Methoden der Politischen 1. FD SE 0,60 9,00 0,00 6,75 0,00 5,75 0,50 010E Bildung 7W2.PBV Praxisprojekt 1 1. PP SE 0,40 6,00 0,00 4,50 0,00 45,50 2,00 010F 7W2.PBV Praxiskolloquium 1 1. FD UE 0,20 0,00 3,00 2,25 0,00 10,25 0,50 010G Summen Modul 1 1. 3,20 45,00 3,00 36,00 0,00 89,00 5,00 7W2.PBV 020B 7W2.PBV 020C 7W2.PBV 020D 7W2.PBV 020E 7W2.PBV 020F Modul 2 LV- Nummer 7W2.PBV 020A Fachwissenschaftliche und methodisch-didaktische Vertiefung Politischer Bildung LV-Bezeichnung Sem SFB LV-Art SSt PR UE EF UE PR EF SSA ECTS- (45 ) (45 ) (60 ) (60 ) (60 ) AP Aktuelle politische 2. FW SE 0,60 9,00 0,00 6,75 0,00 5,75 0,50 Entwicklungen und Probleme 1 Aktuelle Politische 2. FW SE 0,60 9,00 0,00 6,75 0,00 5,75 0,50 Entwicklungen und Probleme 2 Praxisprojekt 2 2. PP SE 0,20 3,00 0,00 2,25 0,00 60,25 2,50 Praxiskolloquium 2. FD UE 0,20 3,00 0,00 2,25 0,00 10,25 0,50 Praxispräsentation und methodischdidaktische Vertiefung 1 Praxispräsentation und methodischdidaktische Vertiefung 2 2. FD SE 0,60 9,00 0,00 6,75 0,00 5,75 0,50 2. FD SE 0,60 9,00 0,00 6,75 0,00 5,75 0,50 Summen Modul 2 2. 2,80 36,00 6,00 31,50 0,00 93,50 5,00 Gesamtsummen Module Sem SSt PR EF PR EF SSA ECTS- (45 ) (45 ) (60 ) (60 ) (60 ) AP Politische Bildung 1 und 2 2 6,00 81 9 67,50 0,00 182,50 10,00 Einzelne Lehrveranstaltungen können unter Einbeziehung von Formen des Fernstudiums sowie unter Berücksichtigung und Einbeziehung von elektronischen Lernumgebungen geführt werden (vgl. 42a Z 3 HG 2005 idgf). Pädagogische Hochschule Tirol Seite 7 von 12

2.4 Modulbeschreibungen 2.4.1 Modul 1 Modulbeschreibung Politische Bildung KURZZEICHEN M1 MODULBEZEICHNUNG Grundlagen der Politischen Bildung ECTS-AP SEMESTER Modul 1 5 1. MODULART PFLICHTMODUL WAHLPFLICHT- MODUL WAHL- MODUL BASISMODUL AUFBAUMODUL ja nein nein ja nein ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen BILDUNGSINHALTE Inhaltsfelder der Politischen Bildung (Politik- und Demokratiebegriffe, österreichische und europäische Politik im internationalen Kontext), Grundlagen der Politischen Bildung (Didaktik und Konzeptionen der Politischen Bildung, Methoden der Politischen Bildung), Umsetzung eines eigenen Unterrichtsvorhabens bzw. Schulprojektes zur Politischen Bildung ZERTIFIZIERBARE KOMPETENZEN Die Teilnehmer/innen können Unterrichtsvorhaben in Politischer Bildung unter der Beachtung der politikdidaktischen Prinzipien wie der Kontroversität, der Schüler/innen-, Problem-, Kompetenz- und Handlungsorientierung sowie der vom österreichischen Kompetenzmodell zur Politischen Bildung formulierten Kompetenzen planen, durchführen, reflektieren und bewerten. kennen zentrale Inhalte und Konzepte der Politischen Bildung wie Politik- und Demokratiebegriffe und können diese im Unterricht als Analyseinstrumente nutzbar machen. wissen über aktuelle Entwicklungen zur österreichischen und europäischen Politik Bescheid und können entsprechende Fragestellungen für eine Behandlung Unterricht ableiten. LITERATUR wird von den Lehrveranstaltungsleiter/innen bekanntgegeben. LEHR- UND LERNMETHODEN Vorträge, seminaristisches Arbeiten, Übungen, Reflexionen, Selbststudium etc. LEISTUNGSNACHWEISE In diesem Modul entwickeln Teilnehmer/innen das erste Praxisprojekt im HLG und setzen dieses an ihrem Schulstandort um. Zum Praxisprojekt ist ein Portfolio zu führen. Das Praxisprojekt wird im Seminar präsentiert. Als Grundlage für die Präsentation dient das Portfolio. Die Leistungsnachweise werden gemäß Prüfungsordnung beurteilt. SPRACHE(N) Deutsch Pädagogische Hochschule Tirol Seite 8 von 12

2.4.2 Modul 2 Modulbeschreibung Politische Bildung KURZZEICHEN M2 MODULBEZEICHNUNG Fachwissenschaftliche und methodisch-didaktische Vertiefung Politischer Bildung ECTS-AP SEMESTER Modul 2 5 2. MODULART PFLICHTMODUL WAHLPFLICHT- MODUL WAHL- MODUL BASISMODUL AUFBAUMODUL ja nein nein nein ja ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen BILDUNGSINHALTE Vertiefung der Didaktik und Methodik der Politischen Bildung, Auseinandersetzung mit aktuellen Themen und Inhaltsgegenständen der Politischen Bildung, Möglichkeiten für demokratische Partizipation am Schulstandort, Umsetzung eines eigenen Unterrichtsvorhabens bzw. Schulprojektes zur Politischen Bildung ZERTIFIZIERBARE KOMPETENZEN Die Teilnehmer/innen können Unterrichtsvorhaben in Politischer Bildung unter der Beachtung der politikdidaktischen Prinzipien wie der Kontroversität, der Schüler/innen-, Problem-, Kompetenzund Handlungsorientierung sowie der vom österreichischen Kompetenzmodell zur Politischen Bildung formulierten Kompetenzen planen, durchführen, reflektieren und bewerten. aufgrund ihrer fachlichen und fachdidaktischen Kompetenzen sowie ihrer Medienkompetenz, Schüler/innen für altersgemäße und aktuelle politische Fragen wie etwa Fragen der Geschlechterdemokratie sensibilisieren. sich bei der Einrichtung einer demokratischen Schulkultur als Fachvertreter/innen der Politischen Bildung auf kompetente Weise einbringen. LITERATUR wird von den Lehrveranstaltungsleiter/innen bekanntgegeben. LEHR- UND LERNMETHODEN Vorträge, seminaristisches Arbeiten, Übungen, Reflexionen, Selbststudium etc. LEISTUNGSNACHWEISE In diesem Modul entwickeln Teilnehmer/innen das zweite Praxisprojekt im HLG und setzen dieses an ihrem Schulstandort um. Zum Praxisprojekt ist ein Portfolio zu führen. Das Praxisprojekt wird im Seminar präsentiert. Als Grundlage für die Präsentation dient das Portfolio. Die Leistungsnachweise werden gemäß Prüfungsordnung beurteilt. SPRACHE(N) Deutsch Pädagogische Hochschule Tirol Seite 9 von 12

3 PRÜFUNGSORDNUNG Zusätzlich zu dieser Prüfungsordnung sind die Angaben zu den erforderlichen Leistungsnachweisen in den Modulbeschreibungen und Lehrveranstaltungsbeschreibungen zu beachten. 3.1 Geltungsbereich Die Prüfungsordnung gilt für den Hochschullehrgang Politische Bildung an der Pädagogischen Hochschule Tirol unter Bedachtnahme auf das Hochschulgesetz (HG 2005 idgf). 3.2 Lehrveranstaltungen und Leistungsüberprüfung Die Prüfungsanforderungen der Lehrveranstaltungen in den Modulen sind für das jeweilige Modul bzw. den Hochschullehrgang hinsichtlich der festgelegten Kompetenzen abgestimmt. Die Arten der Leistungsfeststellung lassen eine differenzierte Einschätzung der Kompetenzentwicklung der einzelnen Studierenden zu. Die Lehrveranstaltungsleiterin/der Lehrveranstaltungsleiter haben die Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltung nachweislich über die Beurteilungsform, die Beurteilungskriterien und die Beurteilungsmaßstäbe der Lehrveranstaltungsüberprüfung zu informieren. Studierende, denen eine Behinderung nachweislich die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, haben das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden ( 63 Abs. 1 Z 11 HG 2005 idgf). 3.2.1 Art und Methode der Leistungsnachweise: Der erfolgreiche Abschluss einer Lehrveranstaltung kann durch eine mündliche, schriftliche oder elektronische Leistungsüberprüfung erfolgen. Ein Modul gilt als abgeschlossen, wenn alle Lehrveranstaltungen positiv absolviert und beurteilt wurden und die individuelle Entwicklung in der Entwicklungsdokumentation festgehalten wurde. 3.3 Feststellung und Beurteilung des Studienerfolgs 3.3.1 Grundlagen für die Leistungsbeurteilung Grundlage für die Leistungsbeurteilung sind die Anforderungen des Curriculums unter Berücksichtigung der in den Modulen bzw. Lehrveranstaltungen ausgewiesenen Lernergebnisse/Kompetenzen. Die Leistungsfeststellung kann je nach Festlegung in den einzelnen Modulanforderungen/Lehrveranstaltungsanforderungen durch Beobachtung der Leistungen in den einzelnen Lehrveranstaltungen durch Kontrolle der Erfüllung von Arbeitsaufträgen, durch Beurteilung von Seminar-, Abschlussarbeiten, Portfolios etc. und/oder durch mündliche, schriftliche und elektronische Prüfungen im Sinne dieser Prüfungsordnung erfolgen (prüfungsimmanent). Eine differenzierte Rückmeldung über die erbrachten Leistungen an die Studierenden muss gewährleistet sein. 3.3.2 Kriterien für die Leistungsbeurteilung Der positive Erfolg von Prüfungen oder anderer Leistungsfeststellungen ist dann gegeben, wenn der überwiegende Teil der in den Lehrveranstaltungen/Modulen beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen erfüllt wird. Als Beurteilungsform können entweder Beurteilungen nach der fünfteiligen Notenskala erfolgen oder davon abweichend kann auch die Beurteilungsform mit Erfolg teilgenommen bzw. ohne Erfolg teilgenommen gewählt werden ( 43 Abs 2 HG 2005 idgf.) Bei der Leistungsbeurteilung muss sichergestellt sein, dass Studierende durch diese eine individuelle Rückmeldung über ihre Leistung erhalten. Während die fünfteilige Notenskala eine solche Rückmeldung anhand der Normen für die einzelnen Beurteilungsstufen gewähr- Pädagogische Hochschule Tirol Seite 10 von 12

leistet, muss bei der Beurteilung durch mit/ohne Erfolg teilgenommen eine geeignete Form der Rückmeldung miteinbezogen werden. Abgabe-, Präsentations- und Prüfungstermine sind so festzulegen, dass den Studierenden die Einhaltung der festgelegten Studiendauer ermöglicht wird. 3.3.3 Wiederholung von Prüfungen Die Studierenden sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen dreimal zu wiederholen. Auf die Zahl der zulässigen Prüfungsantritte sind alle Antritte für dieselbe Prüfung an derselben Pädagogischen Hochschule anzurechnen. Die dritte Wiederholung hat als kommissionelle Prüfung zu erfolgen. Auf Antrag der oder des Studierenden gilt dies auch für die zweite Wiederholung ( 43a. Abs. 2 und 3 HG 2005 idgf). Die Lehrveranstaltungsleiterin/der Lehrveranstaltungsleiter muss dem Sorge tragen und entsprechende Abgabefristen/Prüfungstermine festlegen. 3.4 Formen der Beurteilung 3.4.1 Beurteilungen nach der fünfteiligen Notenskala: Sehr gut (1): Mit sehr gut sind Leistungen zu beurteilen mit denen die beschriebenen Anforderungen in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und eigenständige adäquate Lösungen präsentiert werden. Gut (2): Mit gut sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und zumindest eigenständige Lösungsansätze angeboten werden. Befriedigend (3): Mit befriedigend sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt werden. Genügend (4): Mit genügend sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt werden. Nicht genügend (5): Mit nicht genügend sind Leistungen zu beurteilen, die die Erfordernisse für eine Beurteilung mit genügend nicht erfüllen. 3.4.2 Beurteilung mit Erfolg teilgenommen / ohne Erfolg teilgenommen Mit Erfolg teilgenommen: Eine positive Beurteilung mittels mit Erfolg teilgenommen erfolgt, wenn die in den Modulen beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt werden. Ohne Erfolg teilgenommen: Die negative Beurteilung ohne Erfolg teilgenommen erfolgt dann, wenn Leistungen die Erfordernisse für eine Beurteilung mit Erfolg teilgenommen nicht erfüllen. 3.5 Rechtsschutz bei Prüfungen und Nichtigerklärung von Beurteilungen Betreffend den Rechtsschutz bei Prüfungen gilt 44 HG 2005 idgf. Betreffend die Nichtigerklärung von Beurteilungen gilt 45 HG 2005 idgf. Pädagogische Hochschule Tirol Seite 11 von 12

4 ABSCHLUSS und ZERTIFIZIERUNG Der Hochschullehrgang ist für die Studierenden erfolgreich beendet, wenn alle Lehrveranstaltungen und Module und allfällig erforderliche Abschlussarbeiten positiv beurteilt sind. Die Höchststudiendauer für den Hochschullehrgang Politische Bildung beträgt vier Semester (vgl. dazu 39 Abs. 6 HG 2005 idgf). Gemäß 61 Abs. 1 Z6 HG 2005 idgf erlischt die Zulassung, wenn die festgelegte Höchststudiendauer überschritten wird. Der erfolgreiche Abschluss des Hochschullehrganges wird durch ein studienabschließendes Zeugnis bescheinigt. Pädagogische Hochschule Tirol Seite 12 von 12